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Geschrieben von: Karina, 09.08.2011, 13:59, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

Hallo Leute,

bin noch Azubi und habe da eine Frage:
Warum werden Inanspruchnahmen aus Rückstellungen wie Pensionen oder Altersteilzeit nur im Ergebnishaushalt dargestellt? Wenn im Haushaltsjahr eine Auszahlung aus den Rückstellungen erfolgt, müsste doch eigentlich Geld fließen, oder habe ich da einen Denkfehler?
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Freue mich auf eure Antworten. K050

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Geschrieben von: Gast, 09.08.2011, 12:06, Forum: Fortbildung, Antworten (7)

Hallo,

zu meiner Person:
28 Jahre alt, Mittlere Reife, dann Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten, dann 2. Angestelltenlehrgang.

Jetzt muss es weitergehen? Aber wie?
Studium?
VWA?
Und es müsste natürlich berufsbegleitend sein.

Hat von euch jemand einen guten Rat oder Erfahrungen für mich?

Danke im Voraus und noch einen erfolgreichen Tag.

MfG
Gast

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Geschrieben von: visitor79, 09.08.2011, 11:08, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage.
In unserer letzten Sitzung kam die Frage auf. Es hilft hier eine Kollegin in einem anderen Bereich aus. Dies bereits etwas länger.
Nach welchem Zeitraum ist eine interne Aushilfe bereits als dauerhafte Umsetzung zu bezeichnen?! Es gibt da doch eine Regelung im Kommentar des BPersVG. Kann mir einer sagen, wo genau ich da nachlesen muss? Sind wir da überhaupt mitbestimmungspflichtig?
Ich denke doch eher nicht.
Freue mich über jede Antwort
Herzliche Grüße
Stefanie

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Geschrieben von: Gast, 08.08.2011, 17:40, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Moin Moin:

Ich bräuchte mal ein paar grundsätzliche Infos zu dieser Thematik. Also folgender Fall, spielend in RLP: Ein langgedienter Kommunalbeamter (A13), wechselt die Dienststelle. Damit verliert er zunächst doch nicht den Status als "Lebenszeitbeamter", oder doch?

Bei der anderen Dienststelle wird er, nach gewonnener Urwahl zum Bürgermeister ernannt und kassiert ab da A16=höherer Dienst. Jetzt aufgepaßt Freunde, was passiert mit eben diesem Beamten, wenn die Wahlperiode abgelaufen ist? Man bedenke, er müßte nach wie vor Lebenszeitbeamter sein.

Ein Kollege behauptete (konnte es mir aber nicht beweisen), in dem Moment lebe sein "altes Beamtenverhältnis" bei der Dienststelle, die er verließ, um Bürgermeister zu werden, wieder auf. Ich halte das für Unsinn, denn dazu bedürfte es doch einer neuen Ernennung durch diesen Dienstherren. Wie wird in solchen Fällen verfahren?

Vielen Dank schon mal für Euere Beiträge
gruß primus von quack

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Geschrieben von: Gast, 08.08.2011, 17:37, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo,

ich bin kommunalbeamte m.d. und würde gerne einen aufstieg in den g.d machen. Leider sind die Wartezeiten (5 Jahre Dienstzeit nach der Ernennung auf Lebenszeit) ja recht lang. Den Schnellaufstieg bietet mein Dienstherr nicht an. Gibt es noch andere Wege um in den g.D. zu kommen?

Alternativ würde ich mich sonst auch bei anderen Kommunen für das Studium bewerben. Kann ich mich für den Zeitraum bei meinem jetztigen Dienstherrn beurlauben lassen oder verliere ich meine Verbeamtung auf lebenszeit dann ?

vielen dank schon mal im voraus

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Geschrieben von: Gast, 08.08.2011, 08:40, Forum: Fortbildung, Antworten (7)

Hallo zusammen!!
Hat jemand ne Idee, wie eine Bewerbung zum 2. Angestelltenlehrgang aussehen könnte?

Vielleicht hat ja jemand da ne Vorlage/Muster oder so.

MfG
Gast

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Geschrieben von: Gast, 05.08.2011, 13:59, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (2)

Hallo miteinander,

aktuell stelle ich mir die Frage welcher Webbrowser in kommunalen Verwaltungen am meisten Anwendung findet und warum.

Was sind die offensichtlichen Vor- und Nachteile?

Über rege Rückmeldung würde ich mich freuen!

Viele Grüße,
André

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Geschrieben von: Pensionär, 03.08.2011, 11:44, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (2)

Liebes Forum,
ich war die 2 Hälfte meines Berufslebens Beamter in Niedersachsen und in der 1. Hälfte Angestellter. Aus dieser Zeit beziehe ich eine Regelaltersrente der Deutschen Rentenversicherung Bund und eine Firmenrente (Firmenaltersversorgung) meines ehemaligen Industrie-Arbeitgebers.

Unter Berufung auf § 55 BeamtVG will mir die pensionszahlende Oberfinanzdirektion auch die Betriebsrente auf die Pension anrechnen und einen überzahlten Gehaltsbetrag zurückfordern.

Meine Frage: Gehören Betriebsrenten zu den nach § 55 BeamtVG anzurechnenden Renten? Wenn ja, unter welchen der 4. Punkte von § 55 fallen sie? Mein ehemaliger Betrieb ist bis heute keine berufsständische Versorgungseinrichtung, sondern ein Industrieunternehmen.

Mit herzlichem Gruß
Pensionär

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Geschrieben von: chrissika, 01.08.2011, 13:30, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallöle,

habe eine sehr spezielle Frage. Folgender Sachverhalt:

Ich war in 2008 4 Monate und 2009 10 Monate (1 x verlängert) bei der Agentur für Arbeit innerhalb von Thüringen befristet eingestellt.

Seit Dezember 2010 (1 x verlängert) bin ich bei einem kommunalen Müllentsorger in Hessen befristet bis Ende März 2012 eingestellt.

Meine Fragen:
Die Agentur für Arbeit hat nen eigenen Tarifvertrag, kann ich trotzdem rückwirkend zu Dezember 2010 in eine höhere Gruppe eingruppiert werden?
Wie schaut das aus, nach 24 Monaten müsste man eigentlich unbefristet eingestellt werden, zählt das allgemein für den öffentlichen Dienst oder muss ich zwischen den jeweiligen Arbeitgebern differenzieren?

Hat hiervon jemand Ahnung? *hilflos guck*

Würde mich riesig über eine Antwort freuen.

Grüße
ChrissiKa

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Geschrieben von: Gast, 27.07.2011, 16:54, Forum: Kommunalpolitik, Antworten (1)

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

irgendwie stehe ich ein wenig auf dem Schlauch und bräuchte mal ein bißchen Hilfe. Folgender Fall: In einer Gemeinde (RLP) gab es mächtig Zoff wegen eines Sitzungsprotokolls. Der Rat machte Einwände geltend und diese wurden, wie es regulär vorgesehen ist, im Rahmen weiterer Sitzungen aufgenommen. Dennoch kam es zu weiteren Streitpunkten in dem Zusammenhang hinsichtlich der Auslegung des § 41 GemO. Die Stellungnahme der Verwaltung hierzu wurde angezweifelt und ein GR-Mitglied beantragte die Erteilung eines rechtsmittelfähigen Bescheides hierzu, um die Sache "prüfen" lassen zu können. Könnte es sich dabei um ein Kommunalverfassungsstreitverfahren handeln? Vorverfahren und Klage zielen darauf auf, eine rechtswidrige Situation zu dokumentieren. Demnach müßte es doch eine sog. "Feststellungsklage" sein. Ich meine irgendwann einmal gelesen zu haben, dass dies im Rahmen eines Kommunalverfassungsstreitverfahrens möglich ist. Nur kann das GR-Mitglied vorliegend einen Bescheid verlangen? Irgendwie paßt das doch nicht unter die TBV's des VA. Habt Ihr eine Idee, wie man so etwas löst bei internem Zoff? Vielen Dank schon mal vorab für alle Beiträge:-) Mit kollegialen Grüßen: Haegar

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Geschrieben von: Gast, 27.07.2011, 13:42, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Hallo,

ich habe Probleme mit meiner Ausbildungsanerkennung.

Ich habe 1997 bis 2000 die Ausbildung zur Fachangestellten zur Bürokommunikation beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge gemacht.

Die Stadt Köln hat mich dann als Verwaltungsangestellte, nicht als Verwaltungsfachangestellte eingestellt, weil man angeblich die Ausbildungen nicht gleichsetzen kann.

Warum?

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Geschrieben von: Leibit87, 26.07.2011, 09:01, Forum: Fortbildung, Antworten (9)

Hallo liebe Gemeinde,

Folgender Fall:

Ein junger, befristet Angestellter in der Landesverwaltung beginnt ohne weiteres Nachdenken ein Studium zum Verwaltungs- Betriebswirt an der VWA. Dieses Studium fällt dem Beschäftigten zwar nicht sonderlich schwer, aber er merkt, dass er es auf Dauer nicht alleine bezahlen kann. Da er jedoch nur befristet Angestellt ist, hat er vom Dienstherrn keine Förderung zu erwarten --> ergo: er muss es abbrechen (nach 1/2 Jahr).

Nun wechselt der Beschäftige seinen Dienstherrn und bekommt eine unbefristete Stelle in der Kommune. Hier gibt es die Möglichkeit der Förderung durch den Dienstherrn. Dieser Fördert den "Angestelltenlehrgang II" zu 50 % finanziell. Natürlich hat sich der Angestellte darauf beworben und die Förderung zugesprochen bekommen.

Nun die Frage:

Hat jemand Erfahrungen mit dem AII ? Eine Vorbildung zum VFA ist vorhanden. Wie hoch ist der Anspruch des A II- Lehrganges? Ist der sehr schwer? Muss man Angst haben oder ist er mit einem gewissen Lernaufwand zu verkraften? Bitte alle Meinungen die zum Thema dienlich sind.

Vielen lieben Dank!

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Geschrieben von: Jacky, 22.07.2011, 18:46, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (2)

Hallo liebes Forum,
ich bin neu hier und habe bezüglich unseres Vorgesetzen (Beamten), der offensichtlich eine schwere Persönlichkeitsstörung hat, eine Frage.
Ist der Typ, wenn er betrunken zum Dienst erscheint, kündbar oder nicht, bzw. welche Massnahmen kann man diesbezüglich seitens von höherer Stelle ergreifen?

Danke für Eure Info !

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Geschrieben von: Steffi55, 22.07.2011, 17:04, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (13)

S10347

ich würde gerne wissen, wie Eure Erfahrungen zum Thema betriebliches bzw. behördliches Eingliederungsmanagement (BEM) sind. Ich weiß, dass das BEM schon an vielen Stellen im öffentlichen Dienst praktiziert wird- teilweise sogar bei einigen Körperschaften eigene Stellen für diese Aufgabe geschaffen wurden, die sich nur damit auseinandersetzen.

Da wir zu wenige Beschäftigte sind, um dafür eine eigene Kraft einzustellen, wird es an einem "Freiwilligen" hängen bleiben. Da gab es einige Bedenken, da es teilweise ja um Krankheiten oder Probleme geht, die nicht jeder einem Bestimmten erzählen mag, wenn er ihm ohnehin nicht sehr sympathisch ist - würde mir ja auch so gehen. Nur wenn man für jede Berufsgruppe und Geschlecht jeweils einen Ansprechpartner wählen würde, wären es ja schon mindestens 4 Leute was meiner Meinung nach einfach zuviel ist. Da würde der Kreis, der vom Beschäftigten weiß, warum er andauernd krank ist, noch größer und das ist ja für diesen auch nicht erstrebenswert.

Habt ihr vlt. schon das BEM am laufen? Wie habt ihr das mit dem "Verantwortlichen" gemacht - und was für ein zeitlicher Aufwand steckt dahinter?

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Geschrieben von: Larissa333, 21.07.2011, 15:26, Forum: Bürgerfragen, - Keine Antworten

Hey Leute.

Habe mal ein paar Fragen.
Ich bin 23 Jahre alt, beziehe kein Geld vom amt, bekomme auch kein Kindergeld und habe bisher noch keine Ausbildung gemacht.

Ich bin nun seit April dieses Jahres zu meinem Freund gezogen nach Bayern.
Vorher lebte ich in Nrw bei meinen Eltern.
Grund war, dass ich natürlich wegen meines Freundes weggezogen bin und den Stress zu Hause, weil ich leichte Psychische Probleme haben und ich wegen dem immer verstoßen oder angemeckert wurde.
Das Verhältnis ist jedoch gut, habe sie auch vor kurzem Besucht.


Nun ist es so, das sie meine Krankenversicherung zahlen, das sind monatlich 150 Euro.
Ein sparkonto habe ich mit 18 von meinen Großeltern und Eltern bekommen.
Dieses haben sie seit ich auf der Welt bin für mich angespart.
Das Konto wurde nun wieder festgelegt bis März 2012 und soll angeblich auf irgendas von meinem Vater laufen.
Er meinte nun, dass ich das Monatliche Geld, wenn mein Konto läuft zurück zahlen muss.
Das wären über 2000 euro.
Da super.
Ich lebe momentan bei meinem Freund, seiner Mutter und seinen Opa.
Wir wollen hier weg, wollen auch in die Stadt näher ziehen.
Lebe aufm Dorf, habe kein Führerschein und mit der Arbeit sieht es so sehr schlecht aus, weil ich auf dem Dorf lebe.
Dazu noch, das ich Gesundheitlich nicht so gut dran bin, ist es auch besser in der Stadt weiter zu wohnen und ob ich momentan auch arbeiten gehen kann, weiß man noch nicht, jedenfalls nicht so viel.
Da ich das Geld deshalb ja auch brauche, ich es aber angeblich auch nicht auflösen kann, dass es nicht mehr fest angelegt ist, ist das natürlich auch wieder mist.
Das Geld, was für mich angespart wurde, muss ich meinen Eltern zurück zahlen, umso lustiger ist es, das ich ab und an 20 Euro oder so als Hilfe bekomme, was mir nichts bringt, könnte ich eigentlich sparen, um dieses meinen Eltern zurück zu zahlen.
Oder das ich mir Sprüche anhören muss, selber Schuld geh doch arbeiten.
( Ich bin doch auch arbeitswillig, ich habe ja auch schon gearbeitet im Einzelhandeln als Verkäuferin und als Teamleiterin)
Dabei wissen sie, das es mir Psychisch nicht gut geht, das ich auch ab und an Hypochonder bin und das ich eigentlich auch eine Therapie machen müsste.
Nur bitte von was fürn Geld?
Und wie, wenn ich dieses zurück zahlen muss.
Und was ist, wenn ich bis nächstes Jahr keine Arbeit oder Ausbildung bekomme?
Dann habe ich doch Schulden bei meinen Eltern.
Mein Freund ist Kauffmann im Einzelhandel, monatlich hat er Netto ca. 1050 Euro zur Verfügung.
Er macht im Oktober sein Handelsfachwirt.
Wie ich bereits sagte, bekomme ich kein Geld vom Amt, mir steht auch nichts zu, da ich unter 25 Jahre bin und meine Eltern für mich verantwortlich sind, was sie ja irgendwie nicht machen, da ich das Geld zurück zahlen muss.
Kindergeld bekomme ich auch nicht.
Nun stehen wir in der Flinte.

Wenn wir uns eine Wohnung suchen, müsste mein Freund alles zahlen und wie bitte von 1050 Euro Monatlich, wovon wir Strom, Miete, Nahrung, Auto zahlen müssen.
Gibt es da irgendwie eine Lösung?
Wohngeld weiß ich nicht genau, ob wir dieses bekommen, weil er vielleicht zu viel verdient.
Brutto wäre 1500Euro.
Krankenversicherung muss ich ja dennoch zahlen, es sei denn, ich heirate, was momentan auch nicht sein soll.
Wenn ich von meinem damaligen Arzt ein gutachten oder sowas bekomme, wo drauf steht, das ich Psychisch krank bin, bewirkt dieses irgendwas, sodass ich irgendwelche einnahmen vom Amt bekomme?
Wenigstens eine kleine Hilfe?
Es ist schwer hier mit der Mutter und seinem Opa unter einem Dach zu leben.
Stress ist für meine Psyche auch nicht gut, so wird’s schlechter.
Und da jeden Tag gemecker zwischen der Mutter und des Opa ist, schlägt das innerlich natürlich total drauf.
Irgendeine Lösung muss her, aber wir sind derzeit einfach Ratlos.
Wir rechnen uns immer aus, wie viel Geld wir zur Verfügung haben, wenn wir eine Wohnung haben, diese aber auch nah an seiner Arbeitsstelle liegt.
So viele Wohnungen gibt’s da leider auch nicht, oder sie sind einfach zu teuer.
Hatten kürzlich eine gefunden, die aber nun zu weit weg liegt, 360 Euro warm, aber die Nebenkosten schwanken Sommer und Winter wegen einer Nachtspeicherheizung.

Habt Ihr eine Idee, was wir vielleicht machen können?
Würde mich freuen, nette Antworten und Hilfe zu bekommen.


Mit freundlichen Grüßen Larissa


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