27.09.2011, 09:53
Hallo,
unsere Kommune besitzt ein Freibad mit zwei Fachkräften - auf 1 1/2 Stellen.
In der Woche Fallen insgesamt ca. 100Std. Arbeitszeit an, die Überstunden werden im Winter abgefeiert.
Ein offizieller Dienstplan existiert nicht, das machen die Fachkräfte unter sich aus.
Nun meine Frage:
Werden die Überstundenzuschläge der Monate Juli, August und September zur Berechnung der Jahressonderzahlung mit eingerechnet oder nicht?
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Stephan
unsere Kommune besitzt ein Freibad mit zwei Fachkräften - auf 1 1/2 Stellen.
In der Woche Fallen insgesamt ca. 100Std. Arbeitszeit an, die Überstunden werden im Winter abgefeiert.
Ein offizieller Dienstplan existiert nicht, das machen die Fachkräfte unter sich aus.
Nun meine Frage:
Werden die Überstundenzuschläge der Monate Juli, August und September zur Berechnung der Jahressonderzahlung mit eingerechnet oder nicht?
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Stephan