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Hallo! Der Rat hat beim letzten Tagesordnungspunkt beschlossen ein Ratsmitglied bei dem Beschluss für die Errichtung eines Wasserkraftwerkes auszuschließen. Bei dem Ratsmitglied handelt es sich um einen Grundstückseigentümer. Das Wasserkraftwerk soll auf seinem Grundstück erbaut werden. Zuvor hat das Ratsmitglied seine Bereitschaft zur Einräumung eines Erbbaurechts an den benötigten Flächen zugunsten der Gemeinde signalisiert. Grund dafür ihn aus der Beratung und Abstimmung war Besorgnis der Befangenheit. Ich frage mich gerade beim Prüfungspunkt Mitwirkungsverbot beim Vorteil Nachteil was ich dort hinschreiben soll.. und ob überhaupt ein Mitwirkungsverbot vorliegt. Ich hoffe ihr könnt helfen
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Hallo zusammen,
seit 01.09. haben wir im Bauhof im Bereich Tiefbau einen Auszubildenden. Dieser wird im Bauhof aber auch überörtlich ausgebildet. Der Ausbildungsleiter der überörtlichen Stelle hat jetzt angefragt, wer vom PR das Berichtsheft unterschreibt, Vorsitzender oder der PR im Bauhof.
Ich habe ehrlich gesagt noch nicht gehört, dass der PR das Berichtsheft unterschreiben muss.
Hatten im Rathaus schon einmal ausgebildet, da haben wir nicht unterschrieben und auch das Berichtsheft nicht vorgelegt bekommen.
Hat hier jemand Erfahrung bzw. kann uns weiter helfen?
danke
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Hallo zusammen,
ich habe meine Ausbildung als Verwaltungsfachangestellter im August begonnen.
In der ersten Woche haben wir nur ein paar Einführungstage sowie Ausflüge zum kennenlernen gemacht. Danach für einen Monat zum Studien Institut.
Müssen wir für die Einführungstage sowie für die Zeit im Studien Institut das Berichtsheft führen ?
Bis her hat uns noch niemand erklärt wie dieses zu führen ist.
Lg
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Hallo,
ich benötige dringend euren Rat!
Ich bin als Reinigungskraft in einer Gemeinde seit 10 Jahren mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Stunden eingestellt worden. Die zu reinigenden Objekte waren damals genau beschrieben. Nun haben sich vier Gemeinden zu einer größeren Gemeinde zusammengeschlossen und ich habe auch mehr Arbeit. Jedoch wurde maximal der Arbeitsvertrag hinsichtlich des neuen Arbeitsgbers angepasst.
Nunmehr gehe ich mindestens 30 Wochenstunden in mehreren Objekten reinigen. Hierzu wurde mir nur mündlich mitgeteilt, welche das sind. Auch Mehrarbeitsstunden haben sich aufgrund von Krankheits- und Urlaubsvertretung angesammelt.
Das größte Manko für mich ist, dass ich außer einer vertraglichen Anpassung der Arbeitszeit und der Beschreibung der Arbeitsorte als einzigster Arbeitnehmer in dieser Gemeinde keinen Arbeitsvertrag nach TVÖD habe. Ja, richtig gelesen! Als Einzigster! Selbst die geringfügig Beschäftigten haben einen AV nach TVÖD.
Wie sollte ich mich weiter verhalten? Ich möchte ja auch meine Arbeit behalten. Auch dem Personalrat habe ich meinen Sachverhalt geschildert, welcher sich für mich einsetzt. Nur die Amtsleitung als auch der Bürgermeister spielen "wilde Sau" und auf Zeit. Klare und rechtsverbindliche Auskünfte kann und werde ich nicht bekommen, da die Personalkosten ja eh immer wieder als zu hoch angesehen werden!
Können Sie mir bitte helfen??? Danke!
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Hallo, ich mache gerade eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten. Ich überlege nach Abschluss der Ausbildung mich für ein duales Studium (Bachelor of Arts) zu bewerben. Kann mir jemand sagen ob die Ausbildung vorher was gebracht hat oder eher nicht?
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Hallo,
einer Kollegin wird eine befristete Reduzierung Ihrer wöchentlichen Arbeitszeit gewährt.
Die Befristung wird ein Jahr andauern.
Ist der Arbeitsvertrag zu ändern oder reicht im Falle dieser Befristung ein Anschreiben an die Kollegin?
Viele Grüße
FD 1.1
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Hallo zusammen,
der nächste Winter naht und bei uns ist die Frage aufgekommen ob es eine gesetzliche Regelung gibt wieviele Tage vorher der AG die Bereitschaft aktivieren darf.
Bisher ist es immer so gelaufen, dass die MA am Bauhof einen Winterdienstplan bekommen haben, in dem geregelt ist wann wer welche Strecke fährt. Ist keine Bereitschaft, dann arbeiten die Kollegen innerhalb der normalen Arbeitszeiten.
In den letzten Wintern ist die Bereitschaft oft erst 1-2 Tage vorher aktiviert worden.
Ich habe dazu nur im Teilzeitbefristungsgesetz, §12 (2) etwas gefunden. Ist das denn hier überhaupt anwendbar?
Bin für jeden Tipp dankbar.
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Hallo Zusammen,
kurz zu meiner Situation: Zurzeit befinde ich mich auf einer E9-Stelle ohne die Angestelltenprüfung II abgelegt zu haben (Sprich E8 + Zulage nach § 14 TVöD). Diese Stelle wurde Anfang des Jahres ausgeschrieben und ich habe sie regulär erhalten (unbefristet). Nun ist es so, dass ich die Angestelltenprüfung II Ende des Jahres 2017 beginnen soll (voraussichtlicher Abschluss wäre 2018).
Nun zu meinen eigentlichen Fragen:
- Nach dem alten BAT ist meine Stelle wie folgt bewertet: IVb Fg 1b.Meiner Meinung nach entspricht das der E9b (Evtl. E9c). Ist es richtig, dass ich trotzdem im Jahr 2017 einen Antrag auf die E9c stellen kann (bzw. sollte), obwohl ich im Moment nur die E8 + Zulage erhalten?
- Sollte so ein Antrag möglich sein zu wann würde die Eingruppierung erfolgen? Zum 01.01.2017 oder erst zu dem Datum des bestandenen Lehrgangs?
- Sollte die höher Eingruppierung erst 2018 mit Bestehen der Prüfung erfolgen in welche Stufe würde man mich dann zuordnen, wenn ich aktuelle in der E8 Stufe 3 bin?
Mfg
Fabi
Liebe Mitforisten,
ich hoffe, mir kann jemand bei meiner Frage weiterhelfen.
Ich bin über 40 Jahre alt, habe Abitur und eine Ausbildung zur VfA für Kommunen. Ich bin seit 2005 in Jobcentern beschäftigt, hierbei einige Jahre in EG 9. Inzwischen leite ich seit kurzem ein Team und habe EG 10. Es gab im Hintergrund Diskussionen, aber man wandte dann wohl die Regelung nach § 3 der Anlage 3 zu § 25 BAT an.
Nun steht vielleicht im kommenden Jahr ein Ortswechsel nach Schleswig-Holstein an, da in der Firma meines Mannes umstrukturiert wird und er vermutlich in den Norden wechseln kann/soll/will (verbunden mit kleinem Aufstieg und interessanterer Tätigkeit). Ich bin der Idee nicht abgeneigt und habe mich dort auf dem Arbeitsmarkt für mich schon mal ein bisschen umgesehen. Ich habe viele Jahre Erfahrung als "PaP" im Bereich der beruflichen Eingliederung und habe diesen Job immer sehr gern gemacht. Eine Führungstätigkeit suche ich nicht unbedingt, und hätte keine Probleme, wieder in die Reihe zurück zu treten.
Nun zu meiner Frage: In fast allen Stellenangeboten mit EG 9, die halbwegs oder auch genau passen, lese ich als Voraussetzung ein abgeschlossenes Studium oder aber die entsprechenden beamtenrechtlichen Befähigungen oder aber die Angestelltenprüfung II. Ich habe bisher erst ein Angebot gefunden, das explizit auf die oben genannte Anlage als Alternative verwies und eines, das von "oder ähnlich gelagerter Ausbildung und Berufserfahrung" sprach.
Wie streng wird es genommen, wenn ein/e Bewerber nur die Voraussetzungen nach § 3 der Anlage 3 zu § 25 BAT erfüllt (wie ich)? Oder dürfte man mich gar nicht aus dem Bewerbungsverfahren von vorn herein ausschließen, weil ich die Vorraussetzungen nach § 3 der Anlage 3 zu § 25 BAT erfülle?
Lieben Dank vorab!
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Moin zusammen,
ich habe voraussichtlich nächstes Jahr die Möglichkeit den ALG II in Vollzeit beim NSI zu absolvieren.
Ist jemand aus dem Raum Bremerhaven/Cuxhaven dabei?
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wie kann ich in diesem Forum nach bestimmten Themen suchen. Ich habe bisher noch kein Suchfeld gefunden.
Gruß ein interessierter PR
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Guten Tag verehrte Kollegen.
Hat der Pächter eines Grundstücks das Recht, bei der o.g. Sache zur Beantragung eines Feuerwerks,
sein Einverständnis zu erklären? Ist er also Verfügungsberechtigt??
Oder steht das weiterhin dem Grundstückseigentümer zu?
Vielen Dank im Voraus.
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Hallo Personalräte, hier eine Frage zur Einladung von Ersatzmitgliedern:
Kann mir jemand erklären, wann ein Ersatzmitglied einzuladen IST, weil ein PRMitglied zeitweilig verhindert ist? Ist das EM schon zu laden, wenn das PRM auf die Einladung hin mitteilt, dass es im Urlaub oder krank ist oder ist die Ladung des EM in einem solchen Fall „freiwillig“ und soweit die Beschlussfähigkeit noch gegeben ist nicht nötig?
Für Verhinderung des PRM aus dienstlichen Gründen ist - soweit ich verstanden habe - nie ein EM einzulanden - oder?
Wir sind 5 PR Mitglieder, es gilt das SächsPersVG.
Wie bindet Ihr eure Ersatzmitglieder generell in eure Arbeit ein? Was kann / muss / sollte der PR tun?
Vielen Dank schon mal
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Ein Zahnarzt, der beim Zahnzentrum AOK arbeitet, arbeitet er im öffentlichen Dienst?
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Hallo, ich fang im September eine Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte an und wollte mal fragen, welche Lehrbücher man braucht und mit welchen Gesetzen ihr arbeitet? Es gibt z.B. die Nomos Gesetze oder Dtv Gesetze.... oder gibt es ein Kompaktbuch an Gesetzen für die öffentliche Verwaltung (???) Hab null Plan davon
Vielen dank im Voraus
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