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Geschrieben von: Gast, 20.10.2016, 16:39, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, - Keine Antworten

Hallooo

war schon  jmd bei der Stadt Herne zum Gespräch eingeladen und mag etwas berichten ?

Es geht um die Ausbildung im mittl. Dienst (Stadtsekretäranwärterin).

Würde mich seeeeeehr freuen.

LG Smile)

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Geschrieben von: Gast, 18.10.2016, 14:11, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (4)

Hallooooo,

ich wurde zu einem mündl. Auswahlgespräch Stadt Dortmund eingeladen.
Mitterer Dienst. Der Test soll bis zu 5h dauern.

Hat jemand Erfahrungen der er/sie hier berichten kann ?
Inwieweit geht dieses "Assessment Center" ?

Würde mich über eine Antwort freuen.

LG

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Geschrieben von: Gast, 17.10.2016, 14:26, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (4)

Moin Icon_eek ,

im Rahmen eines Jahresabschlusses sind die Forderungen auf Werthaltigkeit zu prüfen.
Werden bei Euch alle Forderungen auf Werthaltigkeit geprüft oder gibt es eine Wertgrenze, wenn ja, welche Höhe.
Freue mich auf zahlreiche Rückmeldungen.
Gruß

Detlef Icon_cool

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Geschrieben von: Gast, 16.10.2016, 14:52, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (1)

Hallo,

ich habe letzte Woche den Onlinetest für die Stadt Recklinghausen gemacht. Jetzt möchte ich mich auf den Präsenztest vorbereiten. Hat da jemand Erfahrungen mit? 

Gerne auch per Email: mr_sebastian_kurz@web.de

LG
Seb

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Geschrieben von: Fränklin, 15.10.2016, 11:07, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (3)

Hi,
ich habe es seinerzeit schon schön gefunden, dass es so ein tolles Forum gibt. Allerdings finde ich es etwas unübersichtlich. Ich würde gerne helfen, es übersichtlicher zu gestalten. Wer wäre mein Ansprechpartner?
Grüße Fränklin

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Geschrieben von: Fränklin, 15.10.2016, 11:03, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Hallo,
ich habe immer noch Probleme mit den Begriffen:
vielseitige Fachkenntnisse
umfassende Fachkenntnisse

Ich habe zwar im Internet viel darüber gelesen, kann es aber irgendwie immer noch nicht abgrenzen und wollte mit Euch darüber einmal diskutieren.
Z. B. habe ich eine Person, die Gebühren kalkuliert (Bereiche Feuerwehr, Niederschlagswasser und weitere kommunale Gebühren).
Grundsätzlich würde ich sagen, dass es sich hierbei nur um vielseitige Fachkenntnisse handelt, da nur ein Arbeitsvorgang bearbeitet wird. Auch wenn sie die Satzungen für die Gebühren erstellt?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.
Grüße 
Fränklin

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Geschrieben von: Gast, 14.10.2016, 14:02, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo,

dürfen Inhalte aus dem Vierteljahresgespräch kommunziert werden? Wenn ja, von wem?

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Geschrieben von: Gast, 12.10.2016, 17:48, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (1)

Hallo zusammen.
Ich bin Vorarbeiter, mein Bruder ist mir unterstellt und das seit 5-6 Jahren.
Nun sollen wir getrennt werden weil der Geschäftsführer es so möchte.
Bislang ist es zu keinerlei Bevorzugung gekommen und es haben sich weder Kollegen noch Vorgesetzte über uns beschwert.
Meine Frage: Gibt es irgendwelche Bestimmungen oder Paragrafen, die dieses rechtfertigen?
Vielen Dank im voraus

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Geschrieben von: Gast, 12.10.2016, 14:24, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (4)

Moin Moin,

ich habe mal eine Frage, weil ich mit meiner Meinung im Moment allein stehe.

Folgendes:
Ein Personalrat besteht aus drei Gruppen. Bei einer Sitzung soll eine Angelegenheit der Gruppe beschlossen werden, die nur mit zwei Mitgliedern im Plenum vertreten ist. Beide Mitglieder sind nicht bei der Sitzung nicht anwesend.
Der Personalrat an sich ist aber Beschlussfähig, weil 50% der Mitglieder bei der Sitzung anwesend sind.

Meiner Meinung nach kann in dieser Gruppenangelegenheit kein Beschluss gefasst werden, da gem. § 38 (2) BPersVG nur die Angehörigen einer Gruppe an der Beschlussfassung teilnehmen dürfen, in deren Zuständigkeit dieses fällt.
Wenn die Gruppe nicht anwesend ist, kann kein Beschluss gefasst werden. Somit entweder außerordentliche Sitzung mit der dann hoffentlich anwesenden Gruppe, oder die  (ich nenne es mal) "stille Zustimmung" aufgrund versäumter Frist.
Sehe ich das richtig? Es wird hier die Meinung vertreten, dass in diesem Fall das Plenum den Beschluss fassen würde.

Danke Für die Antworten im Voraus!

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Geschrieben von: Gast, 12.10.2016, 10:16, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Guten Morgen in die Runde.
Wir haben zwei behinderte Kinder (Schwerbehindertenstatus 50%).
Ich bin Beamter im Justizvollzug, meine Frau und die Kinder sind gesetzlich
versichert.
Uns würde interessieren, ob, oder mit welchen zusätzlich unterstützenden
Leistungen wir rechnen können. (Sonder-Urlaub, o.Ä.)

Auch wären für uns schon links oder Tipps, wo ich dies nachlesen kann schon
weiter helfen.
Viele Grüße

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Geschrieben von: Gast, 12.10.2016, 08:16, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Hallo.
Ich wollte Fragen ob es die Pauschalzahlung Vka (Oktober )2016 noch gibt?
Ich bin Angestellte einer Verwaltung .(TVöD Kommune)
Leider finde ich nur eine Erklärung dazu, welche irgendwie etwas unklar erscheint.

 
Auszug

"Im Jahr 2016 erhalten die Beschäftigten des TVöD VKA keine Pauschalzahlung, jedoch eine Entgelterhöhung von insgesamt 4,75 Prozent. Auszubildende erhalten ab 01. März 2016 35 Euro pro Monat mehr Geld und ab dem 01. Februar 2017 30 Euro mehr an Auszubildendenvergütung"

Dieses jedoch macht mich dabei etwas stutzig.

lg

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Geschrieben von: Gast, 11.10.2016, 18:42, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (1)

Hallo zusammen,

ich werde in ca einem Jahr meinen Masterabschluss an einer FH erlangen der für den höheren ÖD akkreditiert ist.
Nun frage ich mich, welche Optionen es im ÖD für mich gibt. Insbesondere würden mich Möglichkeiten zur Verbeamtung interessieren aber auch Aussichten für ein Angestellenverhältnis.
Da meine Qualifikation relativ speziell ist, würde für mich auch eine Weiterbildung/Umschulung kein Problem sein, um z.B. den Beamtenstatus zu erreichen.
Kurze Info zu mir:
geb im Dez 1984 (in einigen Bereichen scheint es Altersbegrenzungen zu geben)
Ausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen + 2 Jahre Berufserfahrung
Bachelor Immobilienwirtschaft und -management
aktuell Masterstudiengang Immobilienmanagement.

Ich habe auch über eine Stelle als Berufsschullehrer nachgedacht, weiss aber nicht ob ich z.B. Fächer aus dem Bank und Versicherungsbereich mit "nur" zwei Jahren Berufserfahrung unterrichten darf. Mein Studium ist quasi BWL auf Immobilien spezialisiert aber dürfte man damit z.B. BWL unterrichten?

Es wäre super wenn mir jemand erklären könnte welche Optionen ich habe Smile
Gibt es eine offizielle Beratungsstelle des ÖD zu den Berufsmöglichkeiten?

Viele Grüße

Robert

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Geschrieben von: Gast, 10.10.2016, 20:28, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (2)

Hallo zusammen,  

wie im Betreff schon geschrieben würde ich gerne wissen wie das bei anderen Bauhöfen / Kommunen mit dem Schaudienst geregelt ist, konkret ob der Mitarbeiter der Nachts den Schaudienst macht anschließend, also am selben Morgen, auch ein Räumfahrzeug fahren darf. Das ist bei uns nämlich der Fall. Oder gibt es da etwas gesetzliches zu? Denn vor einiger Zeit sagte mir ein Bauhofleiter aus der Nachbargemeinde, dass dies gesetzlich nicht gestattet wäre. Jedenfalls wird das in sämtlichen Nachbargemeinden nicht so gemacht. Hier sind die Mitarbeiter die den Schaudienst gemacht haben dann für die Einsatzleitung im Bauhof zuständig und nicht mit auf den Fahrzeugen. 

Wäre klasse wenn mir hier jemand helfen könnte. 

Vielen Dank schonmal im Voraus für eure Hilfe!

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Geschrieben von: Gast, 09.10.2016, 22:45, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Guten Abend zusammen,

ich habe folgende Frage bzgl. meiner "richtigen" Eingruppierung.

Ich bin gelernter Verwaltungsfachangestellter (Allg. innere Verwaltung, Kommunalverwaltung).
Nach Abschluss der Ausbildung wurde ich relativ zeitnah eine Entgeltgruppe höhergruppiert und dementsprechend Stufe 2 zugeordnet.
Jedoch war für mich von Anfang an fraglich, ob diese Gruppe welcher ich dann zugeordnet war die "richtige" ist, oder eine höhere gerechtfertigt ist. Außerdem wurden anfangs des Jahres wurden bei uns Arbeitsplatzbeschreibungen angefertigt, welche jedoch noch nicht ausgewertet wurden.
Nach dem neuen TVöD wird zum 01.03.2017 eine "stufengleiche Höhergruppierung" eingeführt.

Wie soll ich nun weiter vorgehen???

a) Antrag auf Höhergruppierung zum 01.03.2017 (um die Stufe beizubehalten)
b) Warten bis die Arbeitsplatzbeschreibung ausgewertet ist

Für den Fall a): Wie könnte so ein Antrag aussehen - insbesondere im Hinblick auf die Begründung.

Für den Fall b) stellt sich für mich jedoch die Frage ob überhaupt rauskommt, dass die Stelle höher bewertet ist als bisher angenommen # Stichwort "wer zahlt - bestimmt".
Falls widererwartend eine höhere Entgeltgruppe herauskommt gehe ich davon aus, dass der Arbeitgeber versuchen wird mich in den Monaten nach der Auswertung in die entsprechende Entgeltgruppe einzustufen.
Rein theoretisch steht mir diese höhere Eingruppierung aber nicht in der Zukunft zu, sondern bereits ab dem Zeitpunkt, ab welchem ich die Aufgaben wargenommen habe.


Ich hoffe ich habe es einigermaßen verständlich ausgedrückt und hoffe auf viele hilfreiche Antworten.

Vielen Dank und einen schönen Abend wünscht

Seb.

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Geschrieben von: Gast, 08.10.2016, 15:25, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, - Keine Antworten

Wer kann mir dabei helfen? Icon_rolleyes

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