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Geschrieben von: Gast, 09.06.2013, 15:35, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo und einen schönen Guten Tag,

ich habe eine ganz spezielle Frage aus dem öffentlichen Dienst:

Muss eine Personalrat bei der Zustimmung zur Versetzung von acht Schwerbehinderten Menschen zu einer nachgeordneten Behörde diese Betroffen vorher informieren oder darf er ohne dass jemand davon weiß, seine Zustimmung erteilen. Das gleiche gilt für die Sbv.
Für eine Antwort wäre ich dankbar.



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Geschrieben von: Gast, 07.06.2013, 19:24, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (1)

Hallo,

ich hätte an euch mal eine Frage. Es gab in München vor etwa 10 Jahren im öffentlichen Dienst unter bestimmen Voraussetzungen zinsloses Wohnungsdarlehen.
Wisst Ihr ob es noch gibt, wenn ja wer ist dafür zuständig?

Danke für euere Hilfe.

Der " Krankenpfleger"



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Geschrieben von: Gast, 06.06.2013, 19:41, Forum: Bürgerfragen, Antworten (1)

Guten Tag,

ich möchte gern heiraten.
Mein Zukünftiger möchte seinen Namen behalten, ich werde meinen und seinen als Doppelnamen führen.

Der Clou bei der Sache: Ich trage momentan den Nachnamen meines Stiefvaters, möchte aber im Zuge der Namensänderung/-erweiterung durch die Hochzeit den meines leiblichen Vaters wieder annehmen.


Um es vllt etwas anschaulicher darzustellen:

Vor der Hochzeit
Ich: Frau Müller
Mein Verlobter: Herr Schmidt
Mein (leiblicher) Vater: Herr Otto

Nach der Hochzeit
Ich: Frau Schmidt-Otto
Mein Mann: Herr Schmidt


Kann man das quasi "in einem Zug" machen? Ich gebe zu, dass mir die Idee kam, es könnte vllt günstiger sein, als beide Namensänderungen getrennt voneinander vorzunehmen.
Oder sollte ich mich noch vor der Hochzeit um den Namen meines Vaters bemühen?

Ich freue mich über Antworten.

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Geschrieben von: JenSie, 06.06.2013, 08:24, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Hallo und guten Morgen,

ich habe eine - vermutlich etwas verzwickertere - Nachrage:

die Planstelle der stellv. Vorsitzenden unseres Dienststellen-PR (sie ist n i c h t freigestellt) wird in naher Zukunft aller Voraussicht nach zu einem anderen Fachamt verlagert. Somit müsste Sie meines Erachtens ja eigentlich aus unserem PR ausscheiden. Wir haben die Problematik in unserer letzten Sitzung diskutiert. Die Kollegin überraschte dabei mit der Ankündigung, sie habe von verdi die Auskunft erhalten, nach dem LPVG BA-WÜ gäbe es in solchen Fällen eine 3-monatige Übergangsfrist, in der sie ihr Mandat in unserem PR weiterhin ausüben könnte. Mir kommt das "spanisch" vor - auf Nachfrage konnte (wollte??) die Kollegin mir nicht benennen, aus welchem § des LPVG sich diese Interpretation herleiten lässt.

Kann mir jemand der Fachleute hier im Forum weiterhelfen? Was ratet Ihr?

Für Rückmeldungen danke ich vorab schon einmal herzlich.

Sonnige Grüße,

J.

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Geschrieben von: Gast, 04.06.2013, 16:00, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Im vorliegenden Fall soll gegen ein PR-Mitglied ein Ausschlussverfahren eingeleitet werden. Das betreffende Mitglied konnte aus rechtlich anerkannten Gründen ca. 12 Monate nicht an den regulären PR-Sitzungen teilnehmen. Die Verhinderungsgründe waren dabei dergestalt, dass stets legitim ein Ersatzmitglied eingeladen werden konnte.

Aussentermine nahm das mit Ausschluss belangte PR-Mitglied war und berichtete den PR (Vorstand) bei Bedarf schriftlich über entsprechende Sachverhalte.
Das mit Ausschluss belangte PR-Mitglied ist zugleich aktives GPR-Mitglied und dadurch regelmässig "konkurrierender" PR-Arbeit ausgesetzt.

Das PR-Mitglied ist seit 1990 als PR aktiv!

In der entsprechenden Tagesordnung vor der beabsichtigten Beschlussfassung war ein allgemein formulierter Tagesordnungspunkt ausgewiesen, aus dem nicht hervorging, welcher weitreichende Beschluss gefasst werden soll.

Welchen Erfolg kann ein solches Beschlussverfahren haben?


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Geschrieben von: Gast, 04.06.2013, 09:58, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (1)

Ich muss mich echt wundern zu dem System der Abschlussprüfungen in unseren Schulen...Icon_cry
Unser Enkelsohn hat heute die Matheprüfung in der Schule und es wurde gesagt: Wenn du zwei Noten höher schreibst, als dein Durchschnitt, musste du eine Nachprüfung ablegen!!!!
So einen Blödsinn habe ich noch nie in meinem Leben gehört, die Schüler werden damit bewusst zum nichtslernen getrieben...Icon_mrgreen

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Geschrieben von: Alice79, 03.06.2013, 20:59, Forum: Landesbeamte, Antworten (3)

Hallo,
Ok - nun wirds ernst. Gestern kam ein Umschlag mit verschiedenen Formularen und Fragebögen. Außerdem die Aufforderung, verschiedene beglaubigte Kopien einzureichen, ein polizeiliches Führungszeugnis zu beantragen und einen Termin beim Amtsarzt zu machen. Die meisten Dinge sind selbsterklärend, aber zwei Fragen habe ich jetzt schon:

1. Auf einigen Fragebögen soll ich die Dienststelle eintragen. Was schreibe ich dort hin? Ich weiß bisher nur, dass mein Ref am 1.10. in Niedersachsen beginnt, aber nicht, wo ich eingesetzt werde.

2. Ich soll die genaue Dauer meines Studiums angeben. In Form einer beglaubigten Fotokopie. Erstimmatrikulationsbescheinigung und Prüfungszeugnis reichen NICHT aus. Was genau ist da gefordert?

Vielen Dank schonmal,

Caro

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Geschrieben von: Gast, 03.06.2013, 14:09, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo zusammen!

Ich arbeite bei einer Kreisverwaltung im mittleren Dienst. Nebenbei arbeite ich noch als Servicekraft in einem Fitnessstudio. Nun wurde mir angeboten -sofern alles klappt-, in den kommenden Monaten bei der Eröffnung eines weiteren Fitnessstudios zu helfen und im Anschluss als dessen Leiter zu fungieren. Da ich meinen Beamtenstatus jedoch nicht zwingend aufgeben will, würde mich interessieren, ob und wie ich mich beurlauben, freistellen oder sonst was machen kann, ohne den Statusverlust.

Kurios finde ich die den o.g. Beurlaubungsgrund schon, denn wenn ich in meiner Behörde "Platz mache" für einen neuen Arbeitnehmer, darf ich mich während der Beurlaubung jedoch nicht anderweitig beruflich orientieren. Wie soll ich mich denn dann bitte über Wasser halten?!? Hartz 4 anmelden? Das ergibt für mich irgendwie überhaupt keinen Sinn ... wie seht Ihr das?!?

Ich bin für jeden Hinweis und Tip dankbar.

Gruß

Marc

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Geschrieben von: Gast, 30.05.2013, 14:09, Forum: Landesbeamte, Antworten (1)

Hallo und S10347,

habe vor ca. 3 Jahren meine Laufbahnprüfung als Justizfachwirtin (mittlerer Justizdienst) bestanden, wurde jedoch nach der Ausbildung nicht übernommen.

Arbeite seit dem als Sekretärin der Geschäftsführung in einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Nun habe ich mich als Regierungshauptsekretärin beworben (A8 Stelle).

Problem ist nun, dass die natürlich jemanden mit Befähigung für die erste Laufbahnprüfung, zweites Einstiegsamt, Fachrichtung allgemeine Dienste suchen. Hab ich da überhaupt eine Chance mit Fachrichtung Justiz? Gibt es die Möglichkeit einer kurzen Umschulung oder etwas in der Art?

Und ist es eventuell auch ein Problem, dass es eine A8 Stelle ist, da ich ja normalerweise mit A6 anfangen müsste? Meine nämlich mal gelesen zu haben, dass Beamte die Besoldungsgruppen Ihrer Laufbahn nacheinander durchlaufen müssen.

Vielen Dank vorab!

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Geschrieben von: Gast, 29.05.2013, 20:48, Forum: Bundesbeamte, Antworten (1)

Hallo,

bei mir steht in nächster Zeit (so hoffe ich) ein Dienstherrenwechsel an.
Z.Zt bin ich Zivilbeamter bei der Bundeswehr (Bundesbeamter) und ich habe gute Chancen zum Land NRW als Landesbeamter zu wechsel. Die in Frage kommende Dienststelle macht aber keine "feindliche Übernahme" und ich gehe stark davon aus das sich der Bund bei einer Versetzung quer stellen wird. Die in Frage kommende Dienststelle meint, daß ich meinen derzeitigen Dienstherren um Entlassung bitten muss und direkt eine neue Urkunde vom neuen Dienstherren bekomme.

Meine Frage ist nun wie es mit meine bisher angesammelten ruhegehaltsfähigen Dienstzeit aussieht? Ich bin seit ca. 12 1/2 Jahren Beamter. Verfällt diese Wegen der bitte um Entlassung oder wird die bei meinem neuen Dienstherren angerechnet?

Gruß

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Geschrieben von: Gast, 29.05.2013, 17:36, Forum: Personalrat / Betriebsrat, - Keine Antworten

Hallo an alle,
wir müssen einen neuen Personalratsvorsitzenden wählen. Nun stellen sich mehrer Fragen, auf die wir im Moment noch keine Antwort haben und vielleicht kann ja jemand weiterhelfen:
1. Gibt es eine Frist, innerhalb derer ein neuer Vorsitzender gewählt werden muss (wir sind in LSA) und wenn ja, welche? Im Kommentar finden wir nur die Fristen für Neuwahlen, wenn der gesamte PR zurücktritt oder sich auflöst.
2. Muss ein neuer Vorsitzender zwingend aus der gleichen Gruppenvertretung kommen, wie der alte? Hintergrund ist, dass u. U. sonst ein neuer Vorsitzende und der erste Stellvertreter aus der gleichen Gruppenvertretung kommen könnten.
3. Was passiert, wenn sich kein neuer Vorsitzender findet, der PR aber auch nicht per Beschluss zurücktritt oder sich auflöst? Muss dann der Stellvertreter bis zur regulären Neuwahl "durchhalten?"
Es wäre toll, wenn jemand weiterhelfen könnte, danke.

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Geschrieben von: Gast, 29.05.2013, 08:47, Forum: Bürgerfragen, Antworten (3)

Hallo,
wir haben als Ordnungsamt ein nicht mehr zugelassenes Fahrzeug abschleppen lassen. WIe geht es nun weiter. Ich denke wir müssen den Eigentümer informieren wo es steht. Ab wan könnte das Abschleppunternehmen das Fahrzeug verschrotten?

Vielen Dank für eure Antworten.


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Geschrieben von: Gast, 28.05.2013, 22:54, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Eine weitere Möglichkeit, sich gegen die geplanten Maßnahmen der Landesregierung zu wehren, besteht über die folgende Initiative des Deutschen Beamtenbundes:

https://www.openpetition.de/petition/onl...rgebnisses

Gruß

Ernst Schulz


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Geschrieben von: Gast, 28.05.2013, 14:43, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

S10347 folgendes, zurzeit bin ich wegen eines enzündeten handgelenks Krankgeschrieben (doc meinte Überbelastung). mein arzt meinte ich solle ihn schonen und einsalben und hochlegen, habe eine feste schiene dran. so nun meine frage.

Was dürfte ich ausserhalb der Wohnung machen ohne eine Abmahnung/ Kündigung zu riskieren?

Darf ich zb. zu meinem pferd fahren und wirklich nur die seele baumeln lassen?
- Elternbesuch
- Lebensmittel einkaufen.

Weil wir einen ziemlich linken Mitarbeiter haben, der auch ständig bei mir an der Wohnung vorbeifährt um zu schauen ob ich zuhaus bin...


Vielen dank im Voraus

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Geschrieben von: Gast, 28.05.2013, 10:01, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo,
hat jemand Erfahrung damit, wenn ich als Angestellte im offentlichen Dienst nach 10 Jahren Sonderurlaub und vorheriger Beschäftigungszeit von 14 Jahren, nun einen Aufhebungsvertrag mit meinem Arbeitgeber schließen möchte, ob und wieviel Anspruch ich auf eine Abfindung habe?

Danke, Sunny

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