Urlaub aus arbeitsmarktpolitischen Gründen § 70 LBG NRW
#1

Hallo zusammen!

Ich arbeite bei einer Kreisverwaltung im mittleren Dienst. Nebenbei arbeite ich noch als Servicekraft in einem Fitnessstudio. Nun wurde mir angeboten -sofern alles klappt-, in den kommenden Monaten bei der Eröffnung eines weiteren Fitnessstudios zu helfen und im Anschluss als dessen Leiter zu fungieren. Da ich meinen Beamtenstatus jedoch nicht zwingend aufgeben will, würde mich interessieren, ob und wie ich mich beurlauben, freistellen oder sonst was machen kann, ohne den Statusverlust.

Kurios finde ich die den o.g. Beurlaubungsgrund schon, denn wenn ich in meiner Behörde "Platz mache" für einen neuen Arbeitnehmer, darf ich mich während der Beurlaubung jedoch nicht anderweitig beruflich orientieren. Wie soll ich mich denn dann bitte über Wasser halten?!? Hartz 4 anmelden? Das ergibt für mich irgendwie überhaupt keinen Sinn ... wie seht Ihr das?!?

Ich bin für jeden Hinweis und Tip dankbar.

Gruß

Marc
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