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Geschrieben von: Gast, 11.07.2013, 13:52, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (4)

Hallo,
wenn alles gutgeht werde ich auf eine Stellenausschreibung hin demnächst innerhalb Hessens von einer kreisfreien Stadt zur anderen versetzt werden.
Die Stelle war mit A12 ausgeschrieben, ich hab schon seit Urzeiten A10.
Ist das überhaupt möglich? Oder werde ich mit A11 anfangen und dann nach xJahren erst VIELLEICHT die A12 kriegen wenn sie bis dahin nicht herabgestuft wurde?
Danke

tiger1974

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Geschrieben von: Gast, 11.07.2013, 11:11, Forum: Bundesbeamte, Antworten (2)

Hallo,

hoffe ihr könnt mir bei folgendem Problem helfen:

Im Wege einer Versetzung wird bald ein Zollinspektor (A9 Stufe 2) in unsere Kommunalverwaltung als "Kreisinspektor" eingestellt. Fraglich ist nun, wie hoch die zukünftige Besoldung ist, da ja ein Bundesbeamter der Besoldungsstufe A9 (Stufe 2) mehr erhält als ein gleichwertiger Kommunalbeamter. Gibt es dafür ein Gesetz oder einen entsprechenden Kommentar?

Vielen Dank im Vorraus.

Peter

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Geschrieben von: Gast, 11.07.2013, 08:39, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo zusammen,

ich habe da einmal eine Frage: Wie kann man es schaffen, auch in Zukunft früher in die Rente zu kommen? Ich werde z. B. mit 60 Jahren, 43 Arbeitsjahre auf dem Buckel haben. Die Zusatzversorgung wurde mir für die Jahre einer FH-Ausbildung (geh. Dienst) komplett gestrichen und ist nicht auffüllbar. Wieviel Verlust müßte man hinnehmen von der gesetzlichen RV auf Dauer, wenn man mit 60 die Segel streicht? HaHa, wer weiß, vielleicht erlebt man ja auch dieses Alter schon nicht mehr, bei der sich immer weiter verschlimmernden Situation im ö.D... Für Euere Statements schon jetzt verbindlichsten Dank:-) Aladin

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Geschrieben von: Dienstleister, 10.07.2013, 22:19, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Hallo.

Ich habe folgende Frage:

Wenn sich jemand im Beamtenverhältnis aus Widerruf befindet, welches zum 31.07.2013 endet.

Die Ernennung zum Beamten auf Probe mit Wirkung zum 1.8.2013 soll wenige Tage vorher sein.

Nun liegt aber eine Zusage einer anderen Behörde vor, dass man ab 1.10.2013 dort Beamter auf Widerruf im gehobenen Dienst würde.

Könnte der erste Dienstherr die Verbeamtung auf Probe ablehnen, weil eine nur voraussichtliche Weiterbeschäftigung von 2 Monaten ansteht, obwohl er die Verbeamtung schon zugesagt hat?

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Geschrieben von: Gast, 10.07.2013, 15:15, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (3)

Hallo Zusammen!

Ich überlege eine nebenamtliche Dozententätigkeit bei unserem örtlichen Studieninstitut anzutreten.

Kennt sich da jemand mit der Vergütung aus, was Dozenten ca. verdienen? Ist das vielleicht sogar gesetzl. geregelt?? Oder ist das von Institut zu Institut anders geregelt...???

Dieses Studieninstitut befindet sich in NRW.

Danke!

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Geschrieben von: Gast, 04.07.2013, 17:23, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (12)

Hallo,

ich habe folgenden Frage: muss man immer eine Gesundheitsprüfung machen lassen wenn man in den öffentlichen Dienst will? Oder richtet sich das nach Unterscheidung gehobener, höherer, mittlerer Dienst oder nach dem speziellen Beruf und/oder -gruppe oder nach befristet/unbefristet?

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Geschrieben von: Gast, 04.07.2013, 07:56, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

Wir führen in einem bestehenden Gebäude zum Beispiel einer Kita nachträglich investive Baumaßnahmen durch. In der Zeit ist auch keine Nutzung als Kita möglich. Setzt man die Afa für das "alte" Gebäude aus?

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Geschrieben von: Gast, 03.07.2013, 12:12, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (4)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich werde im Januar 2015 pensioniert werden.

Muss ich meine Pension extra beantragen oder wird der Wechsel vom Besoldungs- zum Pensionsempfänger automatisch und ohne weitere Formalitäten vorgenommen?

Wenn Formalitäten erforderlich sind: welche sind es?

Mit freundlichem Gruß
Klaus


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Geschrieben von: Gast, 02.07.2013, 17:50, Forum: TV-L, Antworten (1)

Guten Tag,
ich bin nur Gast und versuche auf diesem Weg vielleicht etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Es wäre schön, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Der konkrete Fall ist dieser:
Am 01.07.2010 habe ich als Sekretärin im öffentlichen Dienst BW angefangen. Eingruppiert wurde ich in Gruppe 5 Stufe 2.
Durch eine Neubewertung der Sekretariatsstelle war es möglich in die Gruppe 6 zu wechseln, allerdings dann mit einem Neubeginn der Stufenlaufzeit. Nach einer sog. Beratung durch das LBV habe ich den Wechsel beantragt. Neue Gruppe 6 Stufe 2.
Im Jahr 2012 wurden neue Sekretärinnen eingestellt mit der Gruppe 6 Stufe 3!
Auf Nachfrage in der Personalabteilung wurde festgestellt, dass in meinem konkreten Fall bei Einstellung ein Fehler unterlaufen ist, denn ich hätte gleich mit Gruppe 5 Stufe 3 beginnen können. Es tut allen furchtbar leid, aber ich kann für maximal 6 Monate (also rückwirkend nur bis Juli 2012 - festgestellt im Januar) einen finanziellen Ausgleich erhalten. Soweit in Ordnung.
Jetzt ist es aber so, dass meine Stufenlaufzeit am 01.07.2012 beginnt. Ein Aufstieg in Gruppe 6 Stufe 4 also erst zum 01.07.2015 erfolgt. Die über 2 Jahre nach mir eingestellten Kolleginnen werden also VOR mir in die nächste Stufe rutschen.
Meines Erachtens müsste doch die Stufenlaufzeit so gestellt werden, wie als wenn es von Beginn an korrekt gewesen wäre. In meinem Fall also Gruppe 6 STufe 4 ab dem 01.07.2013.

Jetzt meine Fragen:

stimmt das? Und wenn ja, wo kann ich das nachlesen (bzw. vorlegen)?

Wenn es nicht stimmt, weiß ich zumindest, dass ab Stufe 3 die Stufenlaufzeit bei entsprechender Leistung (ist schriftlich verbrieft) verkürzt werden kann. Wer muss das Beantragen, und wer genehmigen.

Ich hoffe ich habe nicht zu verworren geschrieben. Hat jemand eine Ahnung, oder kann mir sagen an wen ich mich wenden kann?

Herzlichen Dank
MUROL

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Geschrieben von: Gast, 01.07.2013, 11:55, Forum: Fortbildung , Antworten (3)

Hallo,

ich bin in einer saarländischen Kommune angestellt und absolviere seit einem halben Jahr den Angestelltenlehrgang 1. Vor Lehrgangsbeginn habe ich mich für 5 Jahre - nach Prüfungsablegung - verpflichtet. Wenn ich vorher aus meinem Arbeitsverhältnis austrete, muss ich einen bestimmten Betrag an den Arbeitgeber zurückzahlen. Sollte ich mich innerhalb des Lehrganges für einen neuen Arbeitgeber im nicht-öffentlichen Dienst entscheiden, muss ich dann den gesamten Lehrgang bezahlen? Dann würde ich doch eigentlich nur einen Teil bezahlen, da ich den Lehrgang auch nur zum Teil besucht habe. Ist mein Arbeitgeber verpflichtet, die Kosten auf monatlicher Abschlagszahlung anzunehmen? Denn der gesamte Betrag auf einmal zu zahlen, wäre mir zu viel. Desweiteren würde ich gerne wissen, ob es eine Verkürzung zum Angestelltenlehrgang 2 gibt. Wenn ich das so machen würde, wie es geplant ist, würde ich erst Ende 2019 oder in 2020 mit dem Angestelltenlehrgang fertig sein und das dauert mir viel zu lange, um endgültig höher eingestuft zu werden. Wenn ich mit dem AL1 fertig bin werde ich in EG6 eingruppiert und wenn ich die geplante höherwertige Tätigkeit (E10) dann mache, bekomme ich ja nur 4,5 des Entgeltes in dem ich eingruppiert bin. Mein Plan ist es nicht, erst 2020 in die EG zu kommen. Da ich bereits den gepr. Betriebswirt (HWK) nach meiner Bürokaufmann-Lehre absolviert habe, bin ich verwundert, dass ich den AL1 nicht überspringen kann.

Lg


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Geschrieben von: Gast, 01.07.2013, 08:23, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

014

folgendes Problem liegt hier vor: Eine Beamtin A 12 sitzt auf einem Dp, der mit A 10 bewertet ist. Vor Jahren wurde sie von der Dienststelle dorthin versetzt, weil sie auf ihrem alten A12-Dp die Dienststelle um ein paar Euros erleichtert hatte. Das Ganze war auch vor Gericht, sie wurde verurteilt, jedoch zu einer nicht relevanten Strafe. Seitdem sitzt sie im Sozialamt mit A12 auf einem A10-Posten.

Jetzt wurde ein neues Amt geschaffen mit neuen Aufgaben. Dieses Amt benötigt einen Leiter. Die Stelle wurde willkürlich vom BM als A12-Stelle festgelegt (ob das so ist, weiß keiner, da die Aufgaben völlig neu sind). Ist jetzt auch mit A 12 im Stelllenplan, der bereits von der Gemeindevertretung abgesegnet wurde. Die A12-Stelle ist die Stelle, aus der die Dame bezahlt wird. Damit würde die A10-Stelle im Sozialamt wieder frei.

Nun soll die Beamtin ohne Ausschreibung Icon_exclaim die Leitungsstelle im neuen Amt erhalten (die Beamtin ist dem BM sehr sympathisch, soviel dazu). Der BM gibt an, dass es sich NICHT um eine neue Stelle handelt, "die A12-Stelle wurde lediglich VERSCHOBEN, so dass der PR nicht mitbestimmen muss. Es können lediglich die im Stellenplan vorhandenen Stellen vergeben werden, die konkrete A12-Stelle ist halt mit der Dame besetzt und NICHT FREI. Die Dame hat einen Anspruch auf amtsangemessene Besoldung, diesen hat sie schriftlich geltend gemacht. Zur Zeit wird sie nicht amtsangemessen beschäftigt."

Wir als PR bestehen auf eine Ausschreibung. Wir sind der Meinung, der Zugang zu öffentlichen Ämtern muss Vorrang haben, gerade weil wie hier eine neue Aufgabe geschaffen wird. Aber irgendwie fehlt uns der letzte gedankliche Schritt.

Hat vielleicht jemand eine Idee, wie man damit umgehen sollte? Vielen Dank!

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Geschrieben von: ArazVfA, 30.06.2013, 16:15, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (4)

Hallo und guten Tag,

ich habe folgenden Sachverhalt an euch zur Klärung:

Wenn z.B. das DRK/die Johanniter etc. beordert die Feuerwehr in ein Wohnhaus, da hier ein 200 kg schwere Person vom dritten Stock in den DRK-Krankenwagen durch die Feuerwehrangehörigen gebracht werden soll. Ist das ein kostenpflichtiger Einsatz der Feuerwehr? Ich denke mal, dass in diesem Fall eine Amtshilfe entfällt und m. E. nach ein kostenpflichtiger Einsatz vorliegt.

Grundlage ist das Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz Rheinland-Pfalz.

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Geschrieben von: Gast, 30.06.2013, 13:59, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (4)

Hallo Forengemeinde!S10347

Ich bin jetzt 21 und habe den Studiengang ,,Bachelor of Arts - Public Management / Dipl. Verwaltungsfachwird AL 2" erfolgreich abgeschlossen an einer FH ohne Begleitung einer Gemeinde oder Kommune.

Wir haben enorm viele freie Stellen von unseren Dozenten bekommen worauf wir uns jetzt Deutschlandweit bewerben können nur eine Frage bleibt noch offen...

Alle Stelle sind schon in der Besoldungsgruppe angegeben A10, ... - ist man bei Antritt der Stelle gleich Beamter auf Probe?

Gruß Andreas




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Geschrieben von: KassenCharly, 28.06.2013, 08:41, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (2)

Hallo zusammen,

gemäß Umsatzsteuerurteil des EuGH vom 10.03.2011 (und Umsatzsteuer-Anwendungserlass) gilt es bei der Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken bestimmte "Abgenzungsmerkmale" zu beachten, um ggf. 7% bzw. 19 % MwSt. zu veranschlagen. Dieses gilt laut Anwendungserlass auch für Verpflegungsleistungen in Kindertagesstätten sowie Schulen und Mensen. Doch bevor man sich nun Gedanken macht, ob 7% oder 19 % abzuführen sind, stellt sich mir die Frage, ob in diesen öffentlichen Einrichtungen generell diese Leistung umsatzsteuerpflichtig ist. Dies hätte zur Folge, dass die Kindergartengebühren gespittet werden müssten (Softwareumstellung, da man ja einen Betrag für Betreuung und Verpflegung zahlt) und die Leitungen der Einrichtungen einen enormen buchhalterischen Aufwand zu verzeichen hätten.

Wie ist Eure Meinung/Wissen dazu?

Gruß
KassenCharly

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Geschrieben von: Fränklin, 27.06.2013, 22:32, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Der KAV S-H hat empfohlen, bei Auszubildenden den Nachweis der Immunität gegen Windpocken, Masern, Röteln und Mumps zu fordern. Kann ich grundsätzlich nachvollziehen. Wie sieht es allerdings aus, wenn die Auszubildende 25 Jahre alt ist? Sie kommt zwar in der Berufsschule mit Jugendlichen in Verbindung, aber ich sehe hier nicht das zwingende Erfordernis.

Aufgrund der Erfordernis, dass ein Immunitätsnachweis verlangt werden sollte, wenn der Beschäftigte mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, hatten wir einen Vordruck erstellt, welcher als ärztliches Attest von einem Arzt nach Wahl des Stellenbewerbers unterschrieben werden sollte. Meint Ihr nicht auch, dass dieses ausreichen dürfte? Eine arbeitsmedizinische Untersuchung diesbezüglich sollte 56 EUR kosten für den Nachweis der Immunität gegen Röteln, Mumps, Masern und Windpocken. Finde ich recht teuer.

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