SH: Umgehung Mitbestimmung bei Schaffung einer neuen Stelle
#1

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folgendes Problem liegt hier vor: Eine Beamtin A 12 sitzt auf einem Dp, der mit A 10 bewertet ist. Vor Jahren wurde sie von der Dienststelle dorthin versetzt, weil sie auf ihrem alten A12-Dp die Dienststelle um ein paar Euros erleichtert hatte. Das Ganze war auch vor Gericht, sie wurde verurteilt, jedoch zu einer nicht relevanten Strafe. Seitdem sitzt sie im Sozialamt mit A12 auf einem A10-Posten.

Jetzt wurde ein neues Amt geschaffen mit neuen Aufgaben. Dieses Amt benötigt einen Leiter. Die Stelle wurde willkürlich vom BM als A12-Stelle festgelegt (ob das so ist, weiß keiner, da die Aufgaben völlig neu sind). Ist jetzt auch mit A 12 im Stelllenplan, der bereits von der Gemeindevertretung abgesegnet wurde. Die A12-Stelle ist die Stelle, aus der die Dame bezahlt wird. Damit würde die A10-Stelle im Sozialamt wieder frei.

Nun soll die Beamtin ohne Ausschreibung Icon_exclaim die Leitungsstelle im neuen Amt erhalten (die Beamtin ist dem BM sehr sympathisch, soviel dazu). Der BM gibt an, dass es sich NICHT um eine neue Stelle handelt, "die A12-Stelle wurde lediglich VERSCHOBEN, so dass der PR nicht mitbestimmen muss. Es können lediglich die im Stellenplan vorhandenen Stellen vergeben werden, die konkrete A12-Stelle ist halt mit der Dame besetzt und NICHT FREI. Die Dame hat einen Anspruch auf amtsangemessene Besoldung, diesen hat sie schriftlich geltend gemacht. Zur Zeit wird sie nicht amtsangemessen beschäftigt."

Wir als PR bestehen auf eine Ausschreibung. Wir sind der Meinung, der Zugang zu öffentlichen Ämtern muss Vorrang haben, gerade weil wie hier eine neue Aufgabe geschaffen wird. Aber irgendwie fehlt uns der letzte gedankliche Schritt.

Hat vielleicht jemand eine Idee, wie man damit umgehen sollte? Vielen Dank!
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#2

Moin,

ich kann dem ganzen nicht so recht folgen. Die Planstelle müsste auch in der Zeit in der sie Mitarbeiterin im Sozialamt war mit der Wertigkeit A 12 vorhanden gewesen sein (sonst wäre sie nicht nach A 12 vergütet worden, jedenfalls nicht rechtmäßig).

Warum wird jetzt noch das Verfahren angeführt? Wenn es dazu eine abschließende disziplinarische Entscheidung gegeben hat (ggfs. dass ein förmliches Verfahren nicht eingeleitet wird), hat es in den jetzigen Überlegungen keinen Raum einzunehmen.

Hat sie die A 12, hat sie auch den verfassungsrechtlichen Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung. Den muss die Dienststelle auch umsetzen, wenn sie die praktische Möglichkeit dazu hat.

Insofern müsste gerade dazu etwas vom Personalrat (in Niedersachsen dazu aus der Gruppe der Beamten etwas kommen).

Grüße
1887
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#3

Hallo,

leider verstehe ich auch nur Bahnhof!!!!!

Ein neues Amt wurde geschaffen (hoffe, das hab ich kapiert). Leitung A12. Fein. Wo kommt die Stelle her? War sie vorher schon im Stellenplan vorhanden? Ja ----> Umsetzung möglich. Nein -----> Ausschreibungspflicht.

Berichtige mich bitte, wenn ich irgendwie quer denke.

Blauer
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