01.07.2013, 08:23

folgendes Problem liegt hier vor: Eine Beamtin A 12 sitzt auf einem Dp, der mit A 10 bewertet ist. Vor Jahren wurde sie von der Dienststelle dorthin versetzt, weil sie auf ihrem alten A12-Dp die Dienststelle um ein paar Euros erleichtert hatte. Das Ganze war auch vor Gericht, sie wurde verurteilt, jedoch zu einer nicht relevanten Strafe. Seitdem sitzt sie im Sozialamt mit A12 auf einem A10-Posten.
Jetzt wurde ein neues Amt geschaffen mit neuen Aufgaben. Dieses Amt benötigt einen Leiter. Die Stelle wurde willkürlich vom BM als A12-Stelle festgelegt (ob das so ist, weiß keiner, da die Aufgaben völlig neu sind). Ist jetzt auch mit A 12 im Stelllenplan, der bereits von der Gemeindevertretung abgesegnet wurde. Die A12-Stelle ist die Stelle, aus der die Dame bezahlt wird. Damit würde die A10-Stelle im Sozialamt wieder frei.
Nun soll die Beamtin ohne Ausschreibung

Wir als PR bestehen auf eine Ausschreibung. Wir sind der Meinung, der Zugang zu öffentlichen Ämtern muss Vorrang haben, gerade weil wie hier eine neue Aufgabe geschaffen wird. Aber irgendwie fehlt uns der letzte gedankliche Schritt.
Hat vielleicht jemand eine Idee, wie man damit umgehen sollte? Vielen Dank!