01.07.2013, 11:55
Hallo,
ich bin in einer saarländischen Kommune angestellt und absolviere seit einem halben Jahr den Angestelltenlehrgang 1. Vor Lehrgangsbeginn habe ich mich für 5 Jahre - nach Prüfungsablegung - verpflichtet. Wenn ich vorher aus meinem Arbeitsverhältnis austrete, muss ich einen bestimmten Betrag an den Arbeitgeber zurückzahlen. Sollte ich mich innerhalb des Lehrganges für einen neuen Arbeitgeber im nicht-öffentlichen Dienst entscheiden, muss ich dann den gesamten Lehrgang bezahlen? Dann würde ich doch eigentlich nur einen Teil bezahlen, da ich den Lehrgang auch nur zum Teil besucht habe. Ist mein Arbeitgeber verpflichtet, die Kosten auf monatlicher Abschlagszahlung anzunehmen? Denn der gesamte Betrag auf einmal zu zahlen, wäre mir zu viel. Desweiteren würde ich gerne wissen, ob es eine Verkürzung zum Angestelltenlehrgang 2 gibt. Wenn ich das so machen würde, wie es geplant ist, würde ich erst Ende 2019 oder in 2020 mit dem Angestelltenlehrgang fertig sein und das dauert mir viel zu lange, um endgültig höher eingestuft zu werden. Wenn ich mit dem AL1 fertig bin werde ich in EG6 eingruppiert und wenn ich die geplante höherwertige Tätigkeit (E10) dann mache, bekomme ich ja nur 4,5 des Entgeltes in dem ich eingruppiert bin. Mein Plan ist es nicht, erst 2020 in die EG zu kommen. Da ich bereits den gepr. Betriebswirt (HWK) nach meiner Bürokaufmann-Lehre absolviert habe, bin ich verwundert, dass ich den AL1 nicht überspringen kann.
Lg
ich bin in einer saarländischen Kommune angestellt und absolviere seit einem halben Jahr den Angestelltenlehrgang 1. Vor Lehrgangsbeginn habe ich mich für 5 Jahre - nach Prüfungsablegung - verpflichtet. Wenn ich vorher aus meinem Arbeitsverhältnis austrete, muss ich einen bestimmten Betrag an den Arbeitgeber zurückzahlen. Sollte ich mich innerhalb des Lehrganges für einen neuen Arbeitgeber im nicht-öffentlichen Dienst entscheiden, muss ich dann den gesamten Lehrgang bezahlen? Dann würde ich doch eigentlich nur einen Teil bezahlen, da ich den Lehrgang auch nur zum Teil besucht habe. Ist mein Arbeitgeber verpflichtet, die Kosten auf monatlicher Abschlagszahlung anzunehmen? Denn der gesamte Betrag auf einmal zu zahlen, wäre mir zu viel. Desweiteren würde ich gerne wissen, ob es eine Verkürzung zum Angestelltenlehrgang 2 gibt. Wenn ich das so machen würde, wie es geplant ist, würde ich erst Ende 2019 oder in 2020 mit dem Angestelltenlehrgang fertig sein und das dauert mir viel zu lange, um endgültig höher eingestuft zu werden. Wenn ich mit dem AL1 fertig bin werde ich in EG6 eingruppiert und wenn ich die geplante höherwertige Tätigkeit (E10) dann mache, bekomme ich ja nur 4,5 des Entgeltes in dem ich eingruppiert bin. Mein Plan ist es nicht, erst 2020 in die EG zu kommen. Da ich bereits den gepr. Betriebswirt (HWK) nach meiner Bürokaufmann-Lehre absolviert habe, bin ich verwundert, dass ich den AL1 nicht überspringen kann.
Lg