Verbeamtung auf Probe
#1

Hallo.

Ich habe folgende Frage:

Wenn sich jemand im Beamtenverhältnis aus Widerruf befindet, welches zum 31.07.2013 endet.

Die Ernennung zum Beamten auf Probe mit Wirkung zum 1.8.2013 soll wenige Tage vorher sein.

Nun liegt aber eine Zusage einer anderen Behörde vor, dass man ab 1.10.2013 dort Beamter auf Widerruf im gehobenen Dienst würde.

Könnte der erste Dienstherr die Verbeamtung auf Probe ablehnen, weil eine nur voraussichtliche Weiterbeschäftigung von 2 Monaten ansteht, obwohl er die Verbeamtung schon zugesagt hat?
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#2

Moin,

(10.07.2013, 22:19)Dienstleister schrieb:  Könnte der erste Dienstherr die Verbeamtung auf Probe ablehnen, weil eine nur voraussichtliche Weiterbeschäftigung von 2 Monaten ansteht, obwohl er die Verbeamtung schon zugesagt hat?

Der erste Dienstherr lehnt nicht ab, er führt nicht durch. Der Unterschied besteht darin, dass er nicht begründen muss warum er nicht verbeamtet (Nach einem Beamtenverhältnis auf Widerruf besteht keine Verpflichtung ein Beamtenverhältnis auf Probe zu beginnen). Wenn er nett ist, bietet er ein zweimonatiges Beschäftigungsverhältnis an.

Grüße
1887

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