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Geschrieben von: Gast, 05.08.2013, 11:46, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (3)

Hallo,

in unserer Verwaltung ist vorletztes Jahr ein zentrales Gebäudemanagement eingeführt worden. Die Abteilung befindet sich also sozusagen noch mehr oder weniger im Aufbau.

Die Bereichsleitung war bis jetzt eher damit beschäftigt, ihre Position als Leitung aufrecht zu erhalten, Ärger aus dem Weg zu gehen, und Arbeit möglichst auf die Untergebenen abzuwälzen. Sie war also mehr mit sich selber beschäftigt, als was produktives auf die Reihe zu bekommen. Hauptsache "Ruhe haben" und sich schön auf einer Leitungsfunktion ausruhen.

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Und jetzt kommts: Icon_mrgreen
Jetzt ist die Bereichsleitung keine Bereichsleitung mehr. Die Person hat jetzt eine andere Stelle inne. Neue Bereichsleitung: ICH Icon_razz

Habe bisher noch keine Führungserfahrung. Bisher nur Sachbearbeiter in dieser Abteilung (Verwaltungsfachwirt). Was ich aber jetzt schon sagen kann ist, dass ich möglichst schnell unserer Verwaltungsführung Resultate auf den Tisch legen möchte, die beweisen, dass das mir entgegengebrachte Vertrauen kein Fehler gewesen ist.

Ich will also sichtbare/messbare Erfolge aufzeigen.

Zu meiner Frage:
Hat jemand Vorschläge/Ideen/Ratschläge/Erfahrungen/Tipps/ usw usw usw... für ein erfolgreiches Gebäudemanagement?

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Geschrieben von: Gast, 05.08.2013, 11:29, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Hallo,

ich soll einen Kennzahlenkatalog für unser Gebäudemanagement erstellen. Hat da vielleicht schon jemand mit Erfahrung?

Wie sieht sowas aus? Welche Kennzahlen sollten auf jeden Fall darin vorkommen? Ist sowas vielleicht sogar rechtlich vorgegeben? usw. usw.

Bin gerade neu in der Abteilung und habe noch keinen blassen schimmer Toungue

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Geschrieben von: Gast, 04.08.2013, 16:14, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Hallo,

ich bin neu hier. Habe euch beim "googeln" gefunden und dachte mir, ich schreibe mein Problem einfach hier auf, vielleicht kann mir ja jemand helfen:

ALso:

Vor einigen Jahren bekam ich einen neuen Chef und da ging es sozusagen los: regelmäßig kleine Schikanen, keine Unterstützung bei Problemen mit Eltern, Einschmischen ins Privatleben usw... das ganze führte dazu, dass ich mich körperlich immer unwohler fühlte. Regelmäßig Kopfschmerzen, Magen- und Darmkrämpe, Durchfall, Übelkeit, Schlafstörungen usw.... Meist war es nach ein paar Tagen wieder ganz ok. Irgendwann kamen dann n och massive Rückenschmerzen hinzu. Nachdem ich alles vier Jahre mitgemacht habe, schrieb mich meine HAusärztin vor drei Monaten krank. Ich beganne eine PSychotherapie und mache seitdem viel für meinen Rücken. Es geht mir soweit wieder ganz gut.
SElbstverständlich habe ich auch einen Versetzungsantrag gestellt, damit ich von dieser Schule weg komme. Ich hätte das schon viel früher gemacht, jedoch ist ein Elternteil von mir pflegebedürftig.
Der Versetzungsantrag ging leider nicht durch, das heißt, ich muss im September wieder in diese Schule. JEtzt habe ich wieder regelmäßig Schlafstörungen und Alpträume, es geht mir zunehmende schlechter.

Hinzu kommt, dass ich zum Amtsarzt geschickt wurde. Der hat gemeint, wenn ich im September nicht wieder in die Schule gehe, werde ich sozusagen pensioniert! Meine Hausärztin würde mich weiter krank schreiben, doch dann droht mir die dauerhafte Berufsunfähigkeit, die dich mir finanziell in meinem Alter (32) einfach nicht leisten kann! Ich bin total ratlos und habe wirklich Panik.
Außerdem kann ich- wenn ich wieder arbeite- aus zeitlichen Gründen meine ganzen Therapien (Physio, Psycho, REHA-Sport usw.) nicht weiter wahrnehmen.

Weiß jemand Rat??? Kann man mich so schnell aus dem Dienst entlasse?????

Viele Grüße und vielen Dank!

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Geschrieben von: azubi16, 04.08.2013, 15:35, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (1)

Hallo!

Ab September beginne ich meine Ausbildung zum VfA. Ich habe dazu 3 kleine Fragen.

1. Ich bin das erste halbe Jahr im Amt für Vermessung und Geoinformation. Wisst Ihr, wie meine Aufgaben dort aussehen? Hat jemand Erfahrungen?

2. Wie sieht die erste Woche in der Ausbildung aus?

3. Wie findet Ihr die Ausbildung?


Kleine Frage noch Icon_wink Ich bin beim Landkreis und würde gerne für den Kreistag kandidieren, da ich politisch aktiv bin. Geht das, oder würde nur die Stadtvertretung funktionieren?

Danke für eure Antworten!

Gruß

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Geschrieben von: Gast, 31.07.2013, 20:46, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo an alle,

kann mir jemand eine Info geben ob bei der Amtsärztlichen Untersuchung eine ggf. vorhandene Farbschwäche (rot/grün) mitgeprüft wird. Oder ist dies ohne Bedeutung für die Ausübung des Jobs?



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Geschrieben von: Gast, 31.07.2013, 11:15, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Hallo,

mich beschäftigt folgende Frage und ich hoffe, dass mir jemand dabei weiterhelfen kann.

Nach längerer familiärer Beurlaubung trete ich demnächst wieder eine beamtete Teilzeitstelle an.
Nun frage ich mich, ob ich meine private Krankenversicherung aufleben lassen soll, welche ich zwischenzeitlich als Anwartschaftsversicherung fortgeführt habe oder ob ich mich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern soll. Mit meiner Teilzeitstelle habe ich natürlich auch nur ein halbes Gehalt und kann aufgrund meiner langen Familienpause auch nicht wirklich mit entsprechenden Pensionsansprüchen rechnen. Da fragt man sich ob man sich wirklich privat versichern soll. Und was wäre, wenn ich aus irgendwelchen Gründen doch noch aus dem öffentlichen Dienst ausscheiden würde. AB 55 kann man ja wohl nicht mehr zurück in die gesetzliche Krankenversicherung.

Hat hier jemand irgendwelche Erfahrungen oder Erkenntnisse. Wäre sehr dankbar für jede Info die mir bei dieser Entscheidung weiterhelfen könnte.

Im voraus vielen Dank und herzliche Grüße
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Geschrieben von: Gast, 28.07.2013, 17:22, Forum: Fortbildung , Antworten (2)

Demnächst werde ich hoffentlich meinen Angestelltenlehrgang II abschließen. Zurzeit überlege ich noch, ob ich anschließend vielleicht ein Studium beginnen könnte. Ein Studiengang z. B. in der Fachrichtung "allgemeine öffentliche Verwaltung" erscheint mir nicht zweckmäßig, da ich ja mit dem „Verwaltungsfachwirt“ schon bald eine vergleichbare Qualifikation erreichen werde.

In den vergangenen Tagen bin ich bei einer Internetrecherche auf den Studiengang "Sicherheitsmanagement (B.A.)" aufmerksam geworden. Mir ist bewusst, dass es ein eher fachfremder Studiengang ist, aber in den Beschreibungen wird ausdrücklich auf eine spätere Tätigkeit in einer gehobenen Managementfunktion u. a. auch in der kommunalen Verwaltung Bereich Sicherheit u. Gefahrenabwehr hingewiesen. Überdies lässt sich hier auch noch der passende Master machen.

Daher meine Frage, ob jemand in dieser Fachrichtung bereits ein Studium begonnen oder abgeschlossen hat und anschließend eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst (wieder) aufgenommen hat?

Über hilfreiche Antworten würde mich sehr freuen.


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Geschrieben von: Gast, 28.07.2013, 08:53, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (4)

Guten Morgen!
Ich arbeite seit 2 Monaten im öffentlichen Dienst und habe bis heute keine Arbeitsplatzbeschreibung erhalten! Gibt es Fristen hierfür?
Danke!
GM

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Geschrieben von: Gast, 25.07.2013, 17:25, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Hallo zusammen,

ich werde demnächst an einem Bewerbungsverfahren für eine Stelle Organisationsberatung teilnehmen.
Da es u. a. auch mein erstes richtiges internes Bewerbungsverfahren ist, möchte ich hiermit gerne einmal nachfragen, ob Sie/ihr mir Beispiele geben können/könnt, was für fachliche Fragen gestellt werden (ich hörte, dass fachliche Fragen gegenüber Fragen zur eigenen Person überwiegen).

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Geschrieben von: Gast, 24.07.2013, 08:14, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Ob und wie wehrt man sich, wenn ein Auswahlverfahren nicht durchgeführt wird, um ‚bessere‘ Bewerber nachträglich hinzunehmen zu können. Ist das ein Fall von Konkurrentenschutzklage oder stellt eine Ausschreibung ein unverbindliches Angebot dar? Die Stelle wird 'vorübergehend' abgewertet falls ein niederer Beamter den Zuschlag erhält:

Schilderung der Abläufe der Auswahlverfahren einer kreisfreien Kommune:
1. Interne Ausschreibung (extern aus haushaltsrechtlichen Gründen untersagt) spezialisierte Fachkraft gesucht
2. Fristgemäß eingereichte Bewerbung werden nach Wochen schriftlich als nicht fristgerecht zurückgewiesen
3. Nach der „Fristeinschüchterung“ verbliebene Bewerber ziehen alle bis auf ein Bewerber ihre Bewerbung vor dem Auswahlgespräch zurück
4. Der verbliebene erhält die Stellenzusage. Ob der Bewerber persönlich dem Amt genehm war, oder ob das Gefühl des Zwanges des Nehmen müssens alleine dafür ausschlaggebend war ist unbekannt.
5. Dieser tritt die Stelle nicht an
6. Erneute Interne Ausschreibung, diesmal nur noch Fachkraft gesucht
7. Mehrere (neue) Bewerber, darunter auch solche die auch spezialisierte Fachkräfte gemäß der ersten Ausschreibung sind und nicht von der Öffnung profitieren, bewerben sich
8. In Vorab-Gesprächen zum ‚inoffiziellen Kennenlernen des Arbeitsgebietes wird betont das man sich einem Diktat des Zwanges einen Bewerber nehmen zu müssen ungern beugen würde.
9. Nach Bewerbungsschluss Dritte Interne Ausschreibung, diesmal nur noch Kraft gesucht bzw. Ignorierung der Frist der zweiten Ausschreibung in der noch weitere Bewerber angenommen werden.
10. Die Bewerber der zweiten Runde erhalten keine Information über ihren Status aus der 2. Runde
11. Auf Nachfrage wurde bloß mündlich in Aussicht gestellt, sie in der dritten Runde noch zu den erhofften weiteren neuen Bewerbern zu berücksichtigen
Oder ohne die Bewerber zu informieren, wird angeblich auf eine Besetzung der Stelle vorerst verzichtet oder
weiterer anzunehmender bereits erlebter Beispielsverlauf
12. Zulassung über Auswahlgespräch erfolgt nur bei guter letzter Beurteilung im Fachamt die gegenüber der besten Beurteilung eines Mitbewerbers nicht zu weit nach unten abweichen darf. (Beurteilungen mit durchweg Bestnoten sprich der perfekte Mitarbeiter werden ausgestellt) Berücksichtigung der sonstigen Qualifikationen bleibt aus.
13. Im Auswahlgespräch herrscht Punktgleichheit der Bewerber. Es wird der aus dem Bewerberkreis schon vorab bevorzugte ausgewählt. Berücksichtigung der sonstigen Qualifikation und Beurteilung bleibt aus.

Ist so ein Verfahren rechtsfrei und willkürlich oder nur recht flexibel und recht frei, wo sich die Bewerber an Regeln halten muss die Personalverwaltung und der Personal(ver-)rat nicht? Insbesondere Punkt 9. die weitere Öffnung wurde vom Personalrat begrüßt und die zweite Ausschreibung dafür als fehlerhaft bezeichnet. Haben die Bewerber an dieser Stelle das Recht auf Durchführung ihres des zweiten Auswahlfahrens? Insbesondere sind doch bei einer Öffnung nur Bewerber hinzugenommen worden, die keine Eignung, Befähigung und fachliche Leistung wie die zuvor sich Bewerbenden haben. Kann man sich dagegen wehren, das man nun nur nach dem genehmen Bewerber fahndet und vielleicht auch im weiteren Verlauf mit der Falschaussage auftritt intern nicht einen passenden Mitarbeiter auffinden zu können, um ausnahmsweise extern ausschreiben zu dürfen?

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Geschrieben von: Gast, 22.07.2013, 21:50, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (3)

Wie kann man in BW einen Personalrat abwählen?
Gibt es eine Art Misstrauensvotum und wie muss man das stellen?
Was sind die Voraussetzungen?

Danke.

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Geschrieben von: Fränklin, 21.07.2013, 20:32, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (10)

Hi,
habe eine Nachfrage. Für Beschäftigte gilt ja, dass während des Erholungsurlaubs mangels Arbeitspflicht kein Sonderurlaub bewilligt werden darf.
Gilt dieses auch für Beamte?
Danke
Fränklin

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Geschrieben von: Gast, 21.07.2013, 18:53, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Ich arbeite seit Dezember 2011 in X. Gab die Zustimmung zur Umsetzung von X nach Y, da ich seit 12 Jahren in dieser Abt. arbeite und mir die Arbeit auch immer Spaß gemacht hat. Leider habe ich den Arbeitsweg 2 x 1 Stunde total überschätzt und möchte gern wieder nach X zurück versetzt werden. Ich bin mir nicht sicher, ob das meinen Arbeitgeber interessiert. Habe eine schwere Erkrankung vorher durchgemacht und war ganz froh wieder in das Arbeitsleben einzusteigen, habe auch einen 40 GdB. Kann mir jemand weiter helfen.

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Geschrieben von: AiöD, 21.07.2013, 14:44, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo zusammen,

kann mir jemand evtl. einen ausformulierten Satz zur Ermessenüberschreitung sagen? Einen, den man auswendig lernen und unter Zeitdruck gut auf Papier bringen kann ;-).

Und dann würde ich gerne noch wissen, ob jemand von euch schonmal den §3 des PolR für sich ausformulieren musste?

LG
AiöD

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Geschrieben von: Gast, 19.07.2013, 19:00, Forum: Fortbildung , - Keine Antworten

Hallo zusammen,

ab Oktober 2013 beginne ich ein AL1 in Münster und wollte mal fragen, wer noch dabei ist? Oder ob jemand sagen kann, wie es beim letzten Lehrgang so war und wie das Institut so ist?

Vielen Dank im Voraus!

Freundliche Grüße

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