Neue Themen

Diskutieren Sie gerne mit und helfen Sie, noch offene Fragen zu beantworten.

Geschrieben von: Gast, 28.11.2016, 12:44, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Ich habe kürzlich einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt. Meine Stelle wird NICHT aufgrund der neuen Entgeltordnung sowieso neu bewertet. Ich habe den Antrag gestellt, weil ich aus meiner Sicht deutlich höherwertige Aufgaben übernehmen musste, die zuvor ein Vorgesetzter, der nicht mehr da ist, erledigt hat.  

Man sagte mir, die Bewertung würde ca. ein halbes Jahr dauern.
Angenommen der Antrag würde positiv beschieden werden, aber NACH dem 1. März 2017. Würde ich dann auch eine stufengleiche Höhergruppierung bekommen oder kommt es auf den Zeitpunkt der Antragsstellung an?

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: andre68, 27.11.2016, 20:33, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (1)

Hallo Leute,

wir alle erleben tagein tagaus in den Rathäusern freche, naive, lustige oder auch einfach nur dumme Bürger . Ei2688

Leute wie diese hier...  C030 A0104 G070 St191 St220  O015g ^ G02534 A035

Wir könnten hier dochmal die kuriosesten für die Ewigkeit sammeln! Verkäufer, Kundenberater, etc. aus Firmen tauschen sich ja unter "Fuck-Customers" aus, siehe http://fuck-customers.******.com.
 Icon_razz

Hier ein Beispiel von mir....

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 26.11.2016, 07:36, Forum: Landesbeamte, - Keine Antworten

Hallo, weiß hier jemand, ob man als verbeamteter Lehrer aus Hessen seinen Beamtenstatus behält, demnach auch in etwa das selbe Gehalt, wenn man nach Sachsen Anhalt wechseln möchte? Besten Dank für Links, die Aufschluss geben oder direkte Antworten.

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 25.11.2016, 20:28, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (5)

Hallo,

kurze Frage:

Bin im öffentl. Dienst beschäftigt. Mein Freund ist Landwirt, will seinen Betrieb vergrößern und überlegt diesen zu teilen. Ein Teil würde auf mich überschrieben werden.

Dürfte ich neben meiner Vollzeitstelle Betriebsleiterin eines solchen Agrar-Betriebs sein?

Oder macht da jemand Probleme? Die Tierhaltung ist extensiv, es betrifft nur die Tierhaltung.

D.h. dass der Arbeitsaufwand nicht so groß wäre wie bei Intensivtierhaltung, es ist Außenhaltung.

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 24.11.2016, 21:13, Forum: TVöD, Antworten (1)

Frage in die Runde. Ich bin seit 2016 in einem Kommunalen Unternehmen angestellt. Kurzfristig wurde ich ab 2017 entfristet. Ich arbeite in der Mahn- und Vollstreckungsabteilung. Merkmale, wie selbständige Leistungen, umfangreiches Fachwissen und erweitertes Fachwissen ect. ist in dem Job gegeben. Eingruppiert in EG 6. Meine Kollegen hatten Anfang 2016 einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt. Dies wurde jetzt abgelehnt und die Zeitanteile für Vollstreckung "schöngerechnet". Nun kommt die neue Entgeltordnung. Eine Stellenbeschreibung liegt mir bisher noch nicht vor. Jedoch habe ich bei einer Weiterbildung mitbekommen, dass die Mitstreiter in anderen Kommunen und Städten ect. in der EG 8 eingestuft sind. Kann ich davon ausgehen, dass wir die schlecht bezahltesten Vollstrecker in der Stadt sind? Hat jemand eine Idee, mit welchen Argumenten wir unseren Arbeitgeber umstimmen können?

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 23.11.2016, 20:26, Forum: TVöD, - Keine Antworten

Hallo,

ich bin stellvertrende Kassenleiterin in einer Kommune. Ich habe eine Vorgesetzte in der EG 8. Gelernt habe ich Rechtsanwaltsfachangestellte (Gesetze: BGB, ZPO, RVG/Rechnungswesen….). Ich bin seit 2009 dort in Kasse tätig und mache eigentlich bis auf Vierteljahresstatistik, Kassenreste das gleiche wie meine Kollegin. Wir sind nur zu zweit muss ich dazusagen (9500 Einwohner). Neben der Buchhaltung machen wir Müllanmeldungen, Hundeanmeldungen, Versicherungen. Meine mittlerweile dritte Vorgesetzte kündigt jetzt wieder und nun muss ich wieder die Anlernung der neuen (teilweise frisch von der Ausbildung gekommene mit AL 1) übernehmen.

Gibt es eine Möglichkeit ohne den AL I aufgrund des neuen TVÖD in die EG 6 zu kommen? Bin derzeit in EG 5. Die Ausbildung will ich eigentlich nicht mehr machen.

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 23.11.2016, 15:46, Forum: TVöD, Antworten (4)

Ich frage mich gerade ob mir als Bauzeichner im öffentlichen Dienst (dieser Beruf ist ja eine technische Ausbildung)
die Technikerzulage zusteht.
Kann mir da jemand weiter helfen?
Vielen Dank schon mal

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 21.11.2016, 11:32, Forum: TVöD, - Keine Antworten

Hallo, 014 ,

ich bin angestellt als Vollstreckungsbediensteter im AD und wurde nach langem hin und her dieses Jahr in die EG 6 gruppiert.
Als ich mich letztens auf einem Seminar mit einem Kollegen unterhalten hatte erfuhr ich das
sich die Eingruppierungskriterien (bezüglich der selbstständigen Tätigkeit und dem fachlichen Wirkungsgrad) mit der neuen Entgeltordnung zum 01.01.2017 verändern sollen (wohl erstmals seit den´70gern).
Meine Frage dazu ist nun in wie weit dies richtig ist, wie sich dies auf meine EG 6 auswirkt und wo ich Nachweise (zur Vorlage für die Amtsleitung) finde.

Vielen Dank für Antworten Wink

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 20.11.2016, 15:04, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (11)

Guten Tag.

Hat jemand schon eine Einladung von der Stadt Herne bekommen oder eine Absage ?

Mich wundert es, dass viele Städte schon Gespräche führen & Herne noch nichts abgeschickt hat.

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Semmelbrösel, 20.11.2016, 13:18, Forum: TV-N, Antworten (3)

Hallo zusammen,  kann mir bitte jemand sagen wo ich erfahren kann ob ich als Busfahrer, angestellt beim Stadtverkehr, zum öffentlichen Dienst gehöre oder nicht? Vielen Dank im voraus

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 20.11.2016, 10:25, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (1)

Hallo zusammen!

Ich habe ein Diplom in Politologie  (Nebenfächer u.a Jura  und Psychologie) und arbeite im öffentlichen Dienst.

Nun möchte ich mich weiter qualifizieren, um meine Qualifikation zu erhöhen. Meine Alternativen im Moment: öffentliches Recht und Management fh Schmalkalden, mba public Management der Bundeswehr Uni München, mpa Uni kassel, mba Wirtschaft und Recht Dresden international University, mba an der iubh oder pfh. 

Ich frage mich, ob ein allgemeiner mba in meiner Situation sinnvoller wäre mit dem ich in der öffentlichen Verwaltung weiter aufsteigen könnte, der mir aber auch etwas in der freien Wirtschaft bringen würde, oder ein verwaltungsspezifischer mba bzw. Mpa Master public administration, wie in München, Kassel oder Schmalkalden?

Am allerliebsten wäre mir ein mba oder mpa der public Management Aspekte mit rechtlichen Aspekten kombiniert und vor allem auch Sozialrecht, Asylrecht, Ausländerrecht und SGB 2 Recht beinhaltet. 
Da ich mir sehr gut vorstellen könnte zukünftig in einer gehobenen Position im öffentlichen Dienst als Referent in Ministerien oder als Asylentscheider beim Bamf zu arbeiten. In Stellenausschreibungen werden gute Kenntnisse der oben genannter Rechtsfelder erwartet. Ich denke ein Bachelor Recht in Hagen oder Wirtschaftsrecht wäre nicht zielführend oder? Was würdet ihr mir generell empfehlen und kennt jemand einen Studiengang der die oben genannten Kriterien erfüllt? Es kommen nur berufsbegleitende oder Fernstudiengänge in frage.

Der von mir oben genannte master in Schmalkalden hat einen Schwerpunkt im öffentlichen Recht allerdings wäre mir eben ein mba oder master of public Management lieber als ein Mpa Abschluss. Zum Thema Wirtschaft denke ich schon das Managementkenntnisse und Rechtskenntnisse aus einem mpa auch in der freien Wirtschaft und nicht nur der Verwaltung gefragt sind. Ich neige im Moment zu Schmalkalden oder den mba an der Bundeswehr Uni in München.

Irritierend finde ich, dass bei Stellenausschreibungen im öffentlichen Dienst primär der Abschluss public management gesucht wird und von public administration liest man eher selten etwas und wenn dann nur bachelor oder allgemein etwas wie Verwaltungswissenschaftler.

Am Ende ist man überqualifiziert für Sachbearbeiterpositionen und in den höhere Dienst ist es ja recht schwer reinzukommen.

Bin für jeden Tipp dankbar.

Liebe Grüße. 

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Lotti99, 19.11.2016, 10:56, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo alle zusammen!
Ich bin seit Anfang März auf einer Stelle im Ordnungsamt in einer kleinen Gemeinde in Niedersachsen.
Die Stelle ist mit E6 bewertet. Eine offizielle Stellenbeschreibung habe ich noch nie gesehen.

Meine Aufgaben sind im Moment:

  • verkehrsbehördliche Anordnungen
  • Unterbringung von Asylbewerbern (inklusive Klärung sämtlicher Fälle mit dem Landkreis, was die Zahlungen der Miete angeht)
  • Bestattung von Amts wegen
  • Kontrolle NHundG
  • sämtliche Gewerbeangelegenheiten
  • Genehmigungen NGastG
  • Straßensondernutzungserlaubnisse
  • Schiedsamt
  • Wochenmarkt
  • Fischereischeine
  • Überprüfung Zuverlässigkeit Reisegewerbe
  • Fundbüro 
  • Sicherstellung KFZ, wenn unerlaubt im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt 
Ich glaube das wars erstmal?

Seit inzwischen 4 Wochen ist mein ehemaliger Teamleiter (seit 01.11.16 "nur noch" Kollege auf Grund von Änderungen in der Verwaltungsstruktur) krank. Er ist nächste Woche auch noch krankgeschrieben. Heißt, dass ich dann für 5 schon die Arbeit einer E9 mitmache! Klar unterstützt mich meine Vorgesetzte, allerdings bleibts irgendwie ja doch an mir hängen!

Ich überschlage mich auf der Arbeit im Moment jeden Tag! Mein Überstundenkonto platzt aus allen Nähten und mein Kollege lässt sich immer nur für eine weitere Woche krankschreiben, sodass ja immer die Hoffnung besteht, dass er ja bald wieder da ist.

Jetzt meine Frage:

Meint ihr, dass eine E6 für meine Aufgaben gerechtfertigt ist?
Wenn ich meine Kollegin mit einer E8 sehe, die im Endeffekt hauptsächlich Übersetzungstätigkeiten und wirklich ganz einfache Schreibtätigkeiten (Kurzmitteilungen und E-Mails) sehe platzt mir fast der Kragen???

Da mein Vertrag dort befristet ist, weiß ich nicht, was ich machen soll??

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 17.11.2016, 16:39, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (6)

Guten Tag,

wie kann der Personalrat bei einer mittlerweile persönlich gewordenen Kriegsführung zwischen einem Mitarbeiter und dem Personalchef vermitteln?

Über eine Dienstanweisung soll dem Mitarbeiter nun Schichtarbeit auferlegt werden. Aus mehreren inoffiziellen Quellen und einer sehr langen Vorgeschichte weiß der Personalrat Bescheid, dass es sich hier leider nur um einen persönlichen Schachzug handelt. Beide Seiten verhalten sich in diesem Streit leider nicht korrekt. Der PR soll nun einer Dienstanweisung zustimmen, die Schichtarbeit des Mitarbeiters beinhaltet. In wie fern kann der PR hier einen Riegel davor schieben ohne offizielle Angaben zur Notwendigkeit? (Die direkte Vorgesetzte hat inoffiziell verlauten lassen, dass Schichtarbeit nicht notwendig ist. Sie ist aber dem Personalchef unterstellt und wird dies offiziell nicht bestätigen.)

Vielen Dank schon einmal und liebe Grüße Icon_wink

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 17.11.2016, 12:29, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Hallo. Ich bin seit ca. 1,5 Jahren in einer Kommune als Buchhalterin eingestellt. Meine Kollegin ist bereits seit 15 Jahren in dieser Position mit einer E8. Meine Vorgängerin war ebenfalls in der E 8. Meiner Meinung ist die Stelle somit auch mit einer E8 bewertet. Ich erhalte allerdings eine E6, obwohl ich genau die selben Tätigkeiten erfülle.
Ist es sinnvoll eine Überprüfung meiner Stelle zu beantragen?

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Butterblume, 16.11.2016, 21:11, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

Hallo,

unsere Eröffnungsbilanz zum 01.01.2013 wird gerade geprüft, einen ersten Jahresabschluss gibt es also noch nicht. Die Rückstellungen für Gerichtskosten zum 31.12.2013 wurden ermittelt und gebucht.

Einige Verfahren wurden im Jahr 2015 abgeschlossen, die Rückstellungen wären also im HHJ 2015 aufzulösen. Bei zwei Verfahren wurden die Rückstellungen zu hoch angesetzt (die entsprechenden Rechnungen liegen ja vor). Kann ich mit meinem jetzigen Wissen (Rückstellungen zu hoch) die Rückstellungen zum 31.12.2013 nachträglich noch anpassen?

Ich wäre für Eure kurzfristige Hilfe sehr dankbar (eventuell mit Hinweis auf die entsprechende gesetzliche Regelung).

Vielen Dank!

Viele Grüße

 Jetzt beantworten / kommentieren!





Zu den Foren Öffentlicher Dienst ...


 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst