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Geschrieben von: Gast, 02.01.2017, 15:24, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (5)

Hallo zusammen!

Wie sieht es bei euch aus: Darf man seinen Hund mit ins Büro nehmen?

Bei uns gibt es dazu derzeit eine große Diskussion, die wohl darauf hinauslaufen wird, dass es in Ordnung ist, seinen Hund mitzubringen, sofern Gerüche oder Gekläffe nicht zu Störungen des Betriebsklimas oder der Zusammenarbeit oder dergleichen verursachen. Daher interessiert es mich doch sehr, wie das anderswo gehandhabt wird. Gerade in der freien Wirtschaft ist es gar nicht mal so selten, seinen Hund mit ins Büro zu bringen. Warum dann nicht auch im öD?

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Geschrieben von: Gast, 01.01.2017, 20:25, Forum: Landesbeamte, Antworten (1)

Guten Tag ,
hätte noch eine Frage damit meine Verunsicherung weicht. Ich soll zum Amtsarzt. Ich bin beim RP. Ich soll bei einer untergeordneten Behörde, dem Amt für Versorgung und Soziales, mich einer amtsaerztlichen Untersuchung unterziehen. Da stimmt doch was nicht, das riecht mir nach Gefälligkeitsgutachten. Müsste in so einem Fall nicht das Gesundheitsamt so eine amtsärztliche Untersuchung durchführen? Bin sehr stark verunsichert, wie soll denn so eine Ärztin ein neutrales Gutachten erstellen? Für eine Information zu meinem Anliegen wäre ich sehr dankbar.
LG Bushido
Gutes Neues Jahr an alle die das lesen und mir eventuell noch einen Tipp geben können.

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Geschrieben von: Bushido, 31.12.2016, 12:17, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Eine Frage: Bin zum Gesundheitsamt geladen und habe eine Ärztliche Schweigepflichtentbindung ausgefült damit das Gesundheitsamt die ärztlichen Unterlagen anfordern kann. Nun hat meine behandelnde Fachärztin einen Herzinfarkt bekommen und ich denke dass sie noch 3-4 Wochen krank ist. Muss das Gesundheitsamt auf die Stellungnahme der Ärztin warten? Darauf stützt sich der ganze Befund. Bin sehr verunsichert.

LG

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Geschrieben von: Gast, 30.12.2016, 16:39, Forum: Landesbeamte, Antworten (3)

Gibt es die Möglichkeit einen Laufbahnwechsel vorzunehmen, wenn man schon a. D. aus gesundheitlichen Gründen ist? Im Justizvollzugsdienst.

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  EG 9
Geschrieben von: Gast, 30.12.2016, 08:46, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Hallo,
seit 2012 erhalte ich die EG 8, da die Stelle noch immer nicht bewertet ist. Meine Kollegin erhält für die gleiche Tätigkeit die EG 9. Diese Eingruppierung erfolgte nach einem Bewährungsaufstieg. Ab dem 01.01.2017 wird sie die EG 9 mit Endstufe 6 erhalten.
Mir hat man nun angeboten, die Stelle rückwirkend zum 01.04.2015 (das Datum erschließt sich mir nicht) nach BAT Vb Fg. 1a = EG 9 ohne Stufe 6 zu bewerten.
Ist das so akzeptabel oder kann ich auf eine Eingruppierung wie sie meine Kollegin erhält bestehen?
Herzliche Grüße
Gast

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Geschrieben von: Gast, 29.12.2016, 21:21, Forum: Bürgerfragen, - Keine Antworten

Sehr geehrte Damen und Herren,
mehrfach habe ich mich an verschiedene Institutionen und Ämter gewandt. Von niemanden habe ich eine befriedigende Antwort erhalten. Ich habe nur eine ganz einfache Frage: Auf welcher Gesetzesgrundlage werden zu den zehn Jahren Führerscheinsperre noch fünf Jahre Fahrverbot zusätzlich in M-V auferlegt? In anderen Bundesländern kann man den Führerschein komplikationslos nach zehn Jahren wieder beantragen und erlangen. Warum ist das in M-V nicht möglich???
Vielen Dank
M.F.G.
Andrea

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Geschrieben von: Gast, 29.12.2016, 19:34, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (1)

Hallo,

ich versuche gerade die Lernfelder den einzelnen Prüfungsgebieten zuzuordnen.
Mir wurde einmal gesagt, dass das Lernfeld 8 - Organisation - wichtig sei.
Ich frage mich jedoch für welches Prüfungsgebiet.

Kann mir jemand weiterhelfen?


LG

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Geschrieben von: Bushido, 29.12.2016, 17:31, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (4)

Guten Tag zusammen,


habe heute einen Brief bekommen für die Untersuchung des ärztlichen Dienstes des Amtes für Versorgung und Soziales, ist mit meiner Behörde irgendwie verknüpft.
Bin verunsichert normal sollte solch eine Prüfung der Diensttauglichkeit nur beim Gesundheitsamt festgestellt werden oder irre ich da?


Ich soll mich auch zur Verfügung stellen zur Überprüfung einer (Teil) Dienstunfähigkeit. Bei einer Teil-Dienstunfähigkeit bekommt man auch nur anteilmäßig Lohn, kann ich mir nicht erlauben, können die mich dazu zwingen? Wenn ja, was passiert wenn ich vor Dienstantritt wieder krank werde?

Wie soll eine Teil-Dienstunfähigkeit funktionieren wenn in meinem Gutachten steht dass ich bei meiner alten Dienststelle eine Anpassungsstörung habe, aber bei einer anderen Behörde als voll dienstfähig anzusehen bin, nur nicht mehr an dieser Arbeitsstelle arbeiten kann und überall in anderen Behörden als verwendbar anzusehen bin?

Ist so eine Teil-Dienstfähigkeit möglich ?

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Geschrieben von: Gast, 29.12.2016, 08:16, Forum: Fortbildung, Antworten (8)

Hallo,

gibt es eine Möglichkeit, berufsbegleitend, sich nach dem AII (oder gleichwertig) in die IT-Richtung weiterzubilden bzw. sich darauf zu spezialisieren?

Bin z. B. auf den Verwaltungsinformationswirt, der auf den AII aufsattelt und nur IT-Themen behandelt, gestoßen - den gibt's aber wohl nur in Bayern... Selbst wenn ich die Blockwochen dort absolvieren würde, bliebe ja noch die Frage der Anerkennung (in NRW).
In Essen habe ich eine - bereits laufende Ausbildungsmöglichkeit gefunden, die die IT-Spezialisierung direkt in den AII-Kurs integriert, bringt mich zum jetzigen Zeitpunkt als fertiger Verwaltungsfachwirt jedoch leider auch nicht weiter...

Eine weitere Ausbildung als Fachinformatiker Anwendungsentwicklung würde einen natürlich tierisch zurück werfen...

An ein Bachelorstudium traue ich mich noch nicht so wirklich ran.

Wie beurteilt ihr den Staatlich geprüften Betriebswirt Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik?
(Ich habe auch eine kaufm. Ausbildung, bin charakterlich aber nicht so der sich präsentierende, 'was verkaufende' BWLer...; theoretisch interessiert es mich aber, nur in die Richtung Projektleitung möchte ich danach nicht unbedingt).

Habe jetzt EG9, wenn's nicht anders machbar ist, würde ich sogar eine Rückstufung auf EG8 in Kauf nehmen. Als IT-Koordinator des Amtes habe ich bereits gearbeitet, aber halt nur zu einem Teil - und je mehr man in die IT/Orga-Richtung rutscht, desto mehr geht's in Richtung EG10/11, die ich ohne passende Ausbildung/Willen des AG ja nicht wirklich erreichen kann...

Kennt ihr irgendeine Möglichkeit der IT-Spezialisierung mit Ausnahme eines Studiums???

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Geschrieben von: Gast, 28.12.2016, 12:04, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (3)

Betrifft das auch die ehemaligen Arbeiter....? Ist das richtig, dass ehemalige Arbeiter keinen
Antrag stellen können....?
Geli

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Geschrieben von: Gast, 27.12.2016, 12:13, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo zusammen,

nun muss ich auch mal eine Frage stellen...

Ich befinde mich momentan in EGr. 6 und habe dieses Jahr erfolgreich meinen AL II (Verwaltungsfachwirt) absolviert. Nun ist bei uns intern eine Stelle EGr. 9b ausgeschrieben, welche ich ja grundsätzlich aufgrund des AL II machen könnte.

Nun wurde mir aber gesagt, dass nur Bewerber ab EGr. 8 mit ALII berücksichtigt werden.

Hat das irgendeine rechtliche Grundlage? Gibt da der TVöD irgendwas her?

Vielen lieben Dank vorab für eure Hilfe!!

Grüße aus Franken

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Geschrieben von: MaNie, 22.12.2016, 23:34, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (3)

Guten Abend.
Ich bin Mitarbeiter in einem kommunalen Eigenbetrieb. Aktuell besteht der Auftrag ein Bestandsgebäude, hier eine Schule, in Teilen für die Einrichtung einer Kindertagesstätte umzubauen. Der umzubauende Anteil an der Gesamtfläche macht ungefähr ein Drittel aus.
Für mich stellt sich die Frage, ob die Umbaukosten zu aktivieren sind. Also handelt es sich um eine neue Bewertungseinheit oder nicht. Als zusätzliche Informationen sollte man wissen, dass die Kosten durch den städtischen Haushalt getragen werden und dem Eigenbetrieb als Investitionszuschuss zukommen. Das Schulgebäude hat bis auf den Kindergarten, welcher übrigens nur als Übergangslösung für einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren eingerichtet wird, keine weitere Nutzung. Das gesamte Gebäude ist also abgängig.

Vielleicht kann mir jemand einen nützlich Tipp geben. Ich bin derzeit der Meinung, dass es sich bei der Maßnahme nicht um eine zu aktivierende Maßnahme handelt.
Es ist aus meiner Sicht kein Erweiterungsbau.
Vorab vielen Dank

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Geschrieben von: Gast, 19.12.2016, 14:11, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Richtig, dass dieses Zugeschachere von Posten und Geldern zumindest ein wenig begrenzt wird:

"Ein Bürgermeister muss bei der Einstellung neuer Mitarbeiter angemessene Erfahrungsstufen nach dem TVöD zuordnen. Verstößt er gegen diese Pflicht, kann dies als Untreue strafbar sein. (BGH-Urteil)

https://twitter.com/ESV_Recht/status/809719371237064704

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Geschrieben von: pumukel, 16.12.2016, 20:55, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo in die Runde,
bei uns wurde bei den letzten Wahlen ein Beamter gewählt. Er war der einzige Kandidat. Nun ist er ausgeschieden, es gibt keinen Nachrücker. Eine Neuwahl ist erforderlich. Kann man ein vereinfachtes Wahlverfahren durchführen? Die Gruppe der Beamten ist deutlich kleiner als 50 Personen.

LG Pumukel

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Geschrieben von: Gast, 16.12.2016, 14:55, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, - Keine Antworten

Hallo,
hat jemand schon etwas von der Stadt Herten für den gehobenen Dienst gehört? Die wollten bis Mitte Dezember Bescheid sagen. Mein Kumpel sagte mir, dass die Städte denjenigen aber früher Bescheid sagt, die angenommen werden....
MFG

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