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Geschrieben von: Gast, 25.01.2017, 22:48, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Ich werde von der kleinen  EG 9 Stufe 5 zur EG 9a Stufe 6 übergeleitet. Dies ergibt keine Änderung im Grundgehalt.
Nun habe ich aber zusätzlich eine Besitzstandszulage vom 173€. Wird die nun zusätzlich weiter ausgezahlt oder besteht die Möglichkeit diese in die EG9 b Stufe 6 überzuleiten?

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Geschrieben von: Gast, 24.01.2017, 22:45, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Ich mache deutlich mehr als das, was ich über meine stellenbeschreibung eigentlich machen müsste. ich mache berichte, ich mache dauernd selbständige Arbeiten und erbitte mir auch selber meine Ziele.
Zum Aufgabenspektrum mache ich mehr als meine Kollege

Wie muss ich denn vorgehen um eg7 zu verlangen und ohne dass es die anderen mitbekommen?

Ich fühle mich auch schon verarscht, da ich quasi buckel und die anderen einen schönen einfachen Job haben.

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Geschrieben von: Gast, 24.01.2017, 21:58, Forum: Bürgerfragen, Antworten (1)

Meine Frau stammt aus einer armen Familie. Ihre Mutter starb mit 51J.an Leberversagen, ihr Vater trank auch nicht wenig. Bei deren 1.Tochter ist es noch nicht so ausgebildet, bei der zweiten Tochter merkt man schon, dass hier eine Störung vorliegt. Dann bekamen diese Leute einen Sohn der Taubstumm-und ohne richtige Taubstummenausbildung-dieser lebt "Gott sei Dank in einem Heim, so dass er versorgt ist.

Meine Frau, sie wurde vor dem Sohn geboren, hat wie alle keinen Schulabschluss. Am Anfang ging es mit ihr. Aber die letzten beiden Jahren bricht die Art der Eltern immer mehr durch. Alkohol trinkt sie nicht. Denke mir aber, wo normale Kinder in der Fruchtblase ernährt werden, ist sie in einer Alkoholblase ernährt worden..
Kann man hier eine Untersuchung veranlassen?
Es wäre wirklich sehr wichtig.

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Geschrieben von: Gast, 24.01.2017, 17:01, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (4)

Hallo,
durch den Trend zu mehr Urnengräbern benötigen unsere Friedhöfe weniger Flächen.
Die Friedhöfe sollen daher umgestaltet werden, wozu wir gestalterische Ideen suchen.
Ferner sind auch Maßnahmen gefragt, die Friedhöfe noch wirtschaftlicher zu betreiben.
Wer kann dazu Ideen beitragen? Eine Aufgabe der Friedhöfe kommt nicht in Betracht.

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Geschrieben von: Gast, 24.01.2017, 15:14, Forum: Bürgerfragen, Antworten (2)

Die Möbel im öffentliche Dienst sind oftmals sehr gut erhalten und werden trotzdem regelmäßig ersetzt. Gibt es die Möglichkeit diese Büromöbel zu übernehmen? Hat jemand eine Adresse?

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Geschrieben von: Gast, 24.01.2017, 09:57, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (3)

Hallo zusammen, habe heute meine Abrechnung für Januar 2017 bekommen. Arbeite seit 10 Jahren bei der Kommune und hatte bisher EG9, zuletzt Stufe 4. Heute steht auf meiner Abrechnung EG9a Stufe5. Ich habe einen Abschluss als Diplom-Verwaltungswirtin (FH). Ist dann die Eingruppierung in 9a korrekt? Müsste das nicht 9b sein? Bislang hat niemand mit mir gesprochen...
Wie ist die Rechtslage? Icon_cry

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Geschrieben von: Gast, 23.01.2017, 22:37, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (8)

Die Freiwillige Feuerwehr Oyten macht mit einem auf Facebook veröffentlichten Handy-Video und einem dazu veröffentlichten Kommentar Schlagzeilen. 

Zitat Facebook:
"Derzeit sind wir mit einem Unfall auf der A1 beschäftigt! Die nicht gebildete Rettungsgasse macht uns wütend! Wir versuchen Leben zu retten und werden durch Ignoranz und Doofheit behindert! Diese Video wurde vom SECHSTEN Einsatzfahrzeug gedreht! Liebe Leute, was ist daran so schwer??? Wir könnten kotzen, sorry für die Ausdrucksweise.... übrigens war schon 2 Kilometer vor dem Stau ein Überholverbot für LKWs ausgeschildert!"

Ich verstehe etwas den Ärger der Feuerwehrleute, aber solche Videos gehören sich nicht. Was kommt als nächstes, um noch mehr öffentliche Aufmerksamkeit zu bekommen? Hollywood lässt grüßen.

Vermutlich fehlt es hier auch an Vorgaben seitens der Kommune, wer was veröffentlichen darf und zum Datenschutz.

Link: Facebook-Video der Feuerwehr Oyten ...

Bericht darüber: https://twitter.com/feuerwehrmag/status/...4021907456

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Geschrieben von: Gast, 23.01.2017, 13:55, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (4)

Hallo ich bin gelernter Maler /Lackierer und seid 8 Jahren Geselle.
Meine Frage wäre wenn ich im öffentlichen Dienst anfange in welche Entgeltgruppe wird man dann eingestuft?
Bitte um Hilfe. Danke

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Geschrieben von: Gast, 23.01.2017, 10:26, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Moin,
ich würde gerne wissen wie der Krankengeld Zuschuss berechnet wird den der Arbeitgeber zuzahlt.
Vielen Dank im voraus

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Geschrieben von: wanja, 20.01.2017, 10:48, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (1)

hallo, ich will mich als jugendreferent bewerben und war bereits 10 jahre als kreisjugendpfleger im öffentlichen dienst tätig. dort bekam ich s12 was wir in ganz baden-württemberg zu wenig fanden. was ist der aktuelle stand? ist die besoldung mittlerweile den Anforderungen angepasst worden? Bitte nur wissens- und nicht glaubensantworten.
Danke und gruß

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Geschrieben von: Gast, 19.01.2017, 21:52, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), - Keine Antworten

Sehr gute Urteile, mitgeteilt vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin:

Rechtskräftige Verurteilungen nach Beleidigungen zum Nachteil von Beschäftigten des Ordnungsamtes:
- Geldstrafe für das Zeigen des Mittelfingers: 900 Euro
- Geldstrafe für die Beleidigung "Arschloch": 600 Euro

https://twitter.com/DPolGBerlin/status/8...4555872257

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Geschrieben von: Gast, 19.01.2017, 16:36, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (6)

Hallo!

Ich hab demnächst zwei Vorstellungsgespräche für einen Studienplatz zur nicht-technischen Verwaltung im gehobenen Dienst bei zwei Kommunalverwaltungen. (Bayern)
Die eine bevorzuge ich, weil sie vom Arbeitsweg her einfach viel günstiger gelegen ist (1h weniger Pendelzeit pro Tag).
Die beiden Gespräche werden kurz aufeinander folgen.

Es ist dennoch nicht gerade unwahrscheinlich, dass ich im Falle von zwei Zusagen zuerst von der Kommunalverwaltung kontaktiert werde, die ich weniger bevorzuge. Dann auf gut Glück absagen und drauf hoffen, dass ich bei meinem Favoriten eine Zusage bekomme kann ich dann ja aber auch nicht. Also werd ich erst annehmen müssen und dann später eben evtl. wieder absagen...

Gibts in der Situation jetzt irgendwas zu beachten? Bei "normalen" Ausbildungsverträgen kann man vor Beginn der Ausbildung und während der Probezeit ja mit sofortiger Wirkung einfach kündigen, aber bei den Beamten kenn ich mich da nicht so aus, wie ist das da?
Ich weiß, dass es doof ist auf diese Weise evtl. anderen den Ausbildungsplatz zu ruinieren, aber im worst case hab ich da leider nicht viele Optionen...

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Geschrieben von: Gast, 19.01.2017, 15:35, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (16)

Hallo Liebes Forum,

ich habe eine Frage. Ich habe eine neue Mitarbeiterin, die Bereits 10 Jahre als Erzieherin arbeitet in verschiedenen Einrichtungen. Generell wurde sie nach jedem Wechsel normal weiter hoch gestuft und die Vorherige Tätigkeit angerechnet. Der jetzige Träger rechnet aber nur Zeiten an in denen sie mit der gleichen Altersgruppe von Kindern arbeitet wie sie es auch jetzt tut. Sodass nun wieder schlechter da steht. Ich weiß nicht was richtig ist und wie man der Personalabteilung gegenüber steht. Man persönlich findet es ungerecht, aber wenn es gesetzlich so wäre, dann ist es so. Wobei es dann natürlich komisch ist das sie früher immer aufgestiegen ist und nun nicht mehr. Arbeitgeber ist eine Kommunaler Arbeitgeber. Arbeitsort eine Ganztagsschule, in einer Grundschule als Nachmittagsbetreuung.

Fragen wäre:

- Was muss angerechnet werden ??
- Gelten Praktika´s oder ähnliches auch dazu ??
- Was wäre nun richtig ??

Vielen Dank für eure Hilfe

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Geschrieben von: Gast, 19.01.2017, 11:50, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (2)

Guten Morgen,

ich habe folgende Frage:
Wenn ich bei einer Rechnungsprüfung feststelle, dass der Rechnungssteller (Unternehmer) sich zu seinen Ungunsten verrechnet hat, darf (muss) ich die Rechnung entsprechend (hoch-) korrigieren ?
Gibt es hierzu eine Anweisung (NRW) ?

Vielen Dank !!

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Geschrieben von: Bushido, 18.01.2017, 20:35, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (2)

Hallo zusammen,

bin seit einiger Zeit krank geschrieben, meine Krankmeldung endete am 17.01.17. An diesem Tag war ich beim Arzt und wurde weiter krank geschrieben. Ich habe per Mail mit Lesebestätigung der Personalabteilung das mitgeteilt am 17.01.17. Auch an unseren Vorzimmerdamen vom Dezernat habe ich das gesendet nur ohne Lesebestätigung.
Ich habe jetzt am 18.01.17 in meinen Mail Account reingeschaut, eine Lesebestätigung habe ich nicht bekommen. Bin ich eigentlich meiner Pflicht nachgekommen, nicht dass man mir an den Wagen pinkeln kann. Habe auch noch die 2 Damen benachrichtigt, dass ich keine Lesebestätigung erhalten habe von der Dame (Personalabteilung) und das der Personalabteilung mitgeteilt werden soll. (In unserer Behörde darf per Mail eine Krankmeldung mitgeteilt werden)


Gruß und danke vorab für Informationen.

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