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Hallo, im Rahmen der neuen Entgeltordnung wurde meine jetzige Stelle von E8 zu E9a bewertet, ohne Eigeninitiative, automatisch.
Ich habe im Jahr 2017 nachdem die neue Entgeltordnung in Kraft trat, die Stelle angetreten und war vorher mit der E8 eingruppiert. Zum Bewerbungszeitpunkt war es noch mit E8 ausgeschrieben.
Nun meine Frage: wie verhält es sich mit der Stufenlaufzeit? Begann sie mit Antritt der Stelle nur? Es ist keine Höhergruppierung in dem Sinne. Was sagt ihr?
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Ich arbeite 32 Wochenstunden, davon 20 Stunden als Hygienefachkraft und 12 Stunden in der Pflege im Schichtdienst. Nun ist es so, dass mein Stationsleiter mir für den kommenden Monat jeglichen Stationsdienst gestrichen hat. Als Grund gibt er Überstundenabbau an. Ich komme dadurch in die Minusstunden, verliere den Anspruch auf den Schichtzuschlag und die allg. Zuschläge. Ergänzend muss ich erwähnen, dass andere Kollegen dadurch Überstunden aufbauen. Mein Chef und ich haben zur Zeit außerdem Differenzen. Wie soll ich mich verhalten....
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Unser Bauhhofleiter beauftragt uns regelmäßig zur Fahrzeugwäsche der Dienstfahrzeuge sowie der kommunalen Fahrzeuge. Die Reinigung mit Hochdruckreiniger, Wasser, Reinigungsmitteln findet im Bauhof statt. Was mich nun wundert ist die Feststellung, dass es keinen Waschplatz mit Ölabscheideanlage gibt. Ist dies überhaupt zulässig?
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Hallo zusammen,
wie hoch wird die prozentuale Jahressonderzahlung bei Beschäftigten der Entgeltgruppe 8 sein?
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Bin seit 9 Jahren in einer Dienstgruppe tätig (EG6), im Dezember 2017 wurde ich zum Vertreter des Teamleiters (EG 9 ernannt ( intern, nach aussen hin gab es diese Stelle nicht). Da ich nicht eingesehen habe, diesen für EG 6 zu vertreten, mein Antrag, dem nun stattgegeben werden soll.
Meine Frage: Da es diese Position nicht gab, sie neu ausgeschrieben werden müssten, muss ich mich auch darauf bewerben oder bekomme ich als Antragsteller automatisch eine der 4 Stellen, da ich es länger als 6 Monate mache ???
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Hallo zusammen,
folgendes möchte ich gerne vorab wissen. :
Ich bin VfA in einer kleinen Kommune im wunderschönen Rheinland. Seit 2009 bin ich fertig mit der Ausbildung.
Ich habe mich nun zum gD des Landes NRW in den Polizeidienst beworben und wurde für das kommende Jahr angenommen.
Wisst ihr, wie das eigentlich mit der Zusatzversorgungskasse und meiner eingezahlter Rente laufen wird?
Dann würde ich gerne noch wissen, ob meine Zeit, als tarifliche Beschäftigte, angerechnet wird.
Vielen Dank :
Grüße aus der Eifel
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Hallo zusammen,
ich bin leider seit Juli diesen Jahres erkrankt und meine Genesung wird auch noch etwas dauern (mit Glück kann ich im Januar mit einer Wiedereingliederung beginnen).
Mir ist klar, dass ich 6 Wochen Lohnfortzahlung bekomme und danach max. bis zum Ende der 39.Woche Anspruch auf Krankengeldzuschlag habe.
Da meine eigentliche Sachbearbeiterin in der Gehaltsabteilung selber langfristig erkrankt ist, wurden die August- und die Septemberabrechnung von Vertretungen erstellt. Die Augustabrechnung musste auch nochmal korrigiert werden, da kein Krankengeldzuschlag gezahlt wurde. Beide Abrechnungen hab ich Montag bekommen.
Nun ist in der Augustabrechnung die ZVK-Umlage für die VBL nur vom eigentlichen Nettoentgelt aus der Lohnfortzahlung abgezogen worden, nicht vom Krankengeldzuschlag.
In der Septemberabrechnung wurde sie dann in der gleichen Höhe abgezogen, als wenn ich ganz normal Gehalt beziehen würde. Dadurch bleibt vom Zuschlag nichts mehr über.
Von der Gehaltsabteilung hab ich telefonisch mittlerweile 3 verschiedene Aussagen bekommen.
Die Kolleginnen, die die Abrechnungen erstellt haben, meinen jeweils, sie hätten alles richtig gemacht.
Eine andere Kollegin sagte, dass die ZVK-Umlage auch vom Zuschlag abgezogen wird, aber immer prozentual vom tatsächlichen Nettoverdienst berechnet werden würde und nicht vom Nettoentgelt vor der Erkrankung.
Daher hätte ich jetzt gerne gewusst, wie die ZVK-Umlage beim Krankengeldzuschlag nun berechnet wird.
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Guten Tag.
Habe meinen Arbeitsvertrag unterschrieben. Würde in die S8a Stufe 3 TV-L eingruppiert.
Wieviel Bruttobetrag und Nettobetrag ist das denn?
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Hallo Forumsmitglieder,
unsere PR-Vorsitzende musste aus gesundheitlichen Gründen zurücktreten.
Aus den übrig gebliebenen PR-Mitgliedern findet sich niemand der die Nachfolge übernehmen möchte.
Wir wissen, dass wir nun quasi handlungsunfähig sind und wollen als PR komplett zurücktreten um Neuwahlen zu ermöglichen.
Wie wir nachgelesen haben, führt der Personalrat dann die Geschäfte weiter, bis der neue Personalrat gewählt ist.
Wer hat aber dann den Vorsitz, da unsere Vorsitzende vor dem PR-Rücktritt bereits aus dem PR ausgeschieden ist?
Grüße
Frank
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Hallo,
ich bin Beamter auf Widerruf im Vorbereitungsdienst für den gehobenen Polizeivollzugsdienst im Land Brandenburg.
Nun habe ich eine Schulterverletzung erlitten, die operiert werden muss und eine Heilungsdauer von 6 Monaten haben wird.
Droht mir nun die Entlassung auch wenn zu erwarten ist, dass meine Dienstfähigkeit nach 6 Monaten wieder gegeben ist?
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Moin Moin,
ich habe im Mai 2018 einen Antrag auf Stellenbewertung und Höhergruppierung gestellt. Ich bekam nun signalisiert, dass dem wohl stattgegeben werden soll...
Meine Frage: Wenn dem stattgegeben wird und diese Stelle (4 Stück) angehoben und ausgeschrieben werden soll, muss ich mich auch bewerben oder habe ich auf Grund des Antrags Stellenbewertung etc die Stelle inne ???
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Hallo, ich muss mal eine Frage loswerden, da ich im PR neu bin und nicht gleich mit der Tür ins Haus fallen will...
Ich bin mir nicht sicher, ob bei uns (überschaubare Kommune, SN) alle richtig eingruppiert sind. Meine Frage(n) nun: Inwieweit ist es Pflicht des PR, zu überprüfen, ob alle richtig eingruppiert sind und welche Möglichkeiten/Hilfen gibt es hierzu? Oder müsste jeder Beschäftigte sich selbst kümmern, heißt: nur wer meckert (z. B. Antrag auf Höhergruppierung) wird im Einzelfall überprüft?
Wäre nett, wenn ich ein paar Ansätze bekäme, ich will ja als "neuer Besen" nicht unüberlegt "kehren" oder die Kompetenzen des PR überschreiten. Vielen Dank
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Hallo ihr lieben,
ich bräuchte dringend Hilfe und weiß leider nicht an wen ich mich wenden kann. Es geht darum, dass ich eine Arbeitsstelle in Aussicht habe, die nach TVöD der Krankenhäuser bezahlt wird. Nun würde ich in EG 3 eingeordnet. Meine Frage ist ob, das richtig ist, da ich ausgebildete Physiotherapeutin bin und nun Management studiere. Die Stelle ist im Bereich Verwaltung. Müsste ich höher eingestuft werden? Bin mir nicht sicher, da meine Ausbildung in einem anderen Bereich ist.
Ich danke euch im voraus.
LG Lia
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Hallo zusammen,
folgender Fall ist eingetreten:
PR Vorsitzender legt sein Amt nieder, sowohl als Vorsitzender als auch als Mitglied.
Das 1. Ersatzmitglied ist jedoch noch 6 Wochen in der Elternzeit.
Müssen wir auf ihn warten, bis zur neuen Wahl des Vorsitzenden?
Oder können wir das 2. Ersatzmitglied einladen und die Wahl durchführen?
Danke im Voraus!!
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Guten Morgen,
ich beabsichtige meinen unbefristeten Vertrag (Erzieher beim öffentl. Dienst, S9 Stufe 1) zu kündigen - möchte gerne noch die Jahressonderzahlung mitnehmen und daher in einem sog. Aufhebungsvertrag entweder zum 15.12. oder 31.12.19 kündigen - so wie ich die Regelung verstanden habe muss ich zum 1.12. noch im öffentl. Dienst beschäftigt sein, damit ein Anspruch auf Sonderzahlung gewährt wird - eine sog. Rückzahlungsklausel zur Sonderzahlung kann ich in meinem Arbeitsvertrag nicht vorfinden und kann davon ausgehen, dass diese bei einem Ausscheiden zum 15.12. oder 31.12.19 auch nicht anteilig zurückgefordert werden kann - oder liege ich in meiner Annahme falsch?
Mit welchem Kündigungszeitpunkt wäre ich auf der sicheren Seite, im Blick auf die uneingeschränkte Sonderzahlung?
Danke vorab für Ihr freundliches Bemühen und sehe Ihrer Antwort gerne entgegen!
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