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Geschrieben von: KassenCharly, 01.10.2013, 11:02, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (2)

Hallo kommunale Gemeinschaft,

unsere Stadt hält eine 50 % Beteiligung an einem Zweckverband. Wir überweisen jährlich ein pauschaliertes Entgelt an diesen Zweckverband für Hausmeistertätigkeiten. (Dienstleistung => steuerpflichtig?). Zeitgleich übernimmt diese Person auch Hausmeister- u. Verwaltungstätigkeiten für unser städtisches Landschulheim. M E. handelt es sich hierbei um eine Dienstleistung des Zweckverbandes an unsere Stadt und der Lohnersatz müsste versteuert werden.

Wie seht Ihr diese Problematik?

Gruß

KassenCharly

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Geschrieben von: Anwärterin, 01.10.2013, 09:54, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (2)

Hallo,

ich bin seit einem Jahr Inspektoranwärterin bei einer Stadtverwaltung. Leider hatte ich im Sommer einen Zusammenbruch, der während der studienfreien Zeit stattfand. Ich habe es aus dem Tief geschafft, mache seit kurzem eine Verhaltenstherapie und nehme Antidepressiva.

Meine Leistungen haben nicht nachgelassen und sind super. Fehltage hatte ich bei meinem neuen Dienstherrn auch noch nicht. Nun hat meine Therapeutin mich aber ziemlich verunsichert indem sie sagte, dass sie es von Lehrern kennt, dass diese nicht verbeamtet werden, wenn sie schon mal in psychologischer Behandlung waren. Ich bin ja mit Beginn des dualen Studiums schon auf Widerruf verbeamtet worden und war vorher auch beim Amtsarzt. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich aber nie solche Probleme. Meine Frage ist nun, ob die Therapie Auswirkungen auf mein Beamtenverhältnis haben kann und ob ich vielleicht sogar dazu verpflichtet bin meiner Ausbilderin davon zu erzählen? Ich weiß nur, dass man vor der Verbeamtung auf Lebenszeit nochmal zum Amtsarzt muss. Dort würde ich natürlich sagen, dass ich in der Zwischenzeit eine Therapie gemacht habe.

Vorab vielen Dank für die Antworten!

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Geschrieben von: Gast, 30.09.2013, 11:41, Forum: Personalrat / Betriebsrat, - Keine Antworten

Aus dem LPVG NRW ist nicht ersichtlich, ob für die Anreise zu einer Personalversammlung, die extern stattfindet, für Personen, die mit den bereitgestellten Bussen fahren, ein Dienstreiseantrag zu stellen? Unsere Dienststelle hat sich in dieser Richtung nicht geäußert. Obliegt dies den Verhandlungen zwischen PR und Dienststelle?


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Geschrieben von: Gast, 27.09.2013, 20:31, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Guten Abend,

bei uns gilt das PersVG Berlin. Insbesondere geht es hier um Tatbestände, die einen Ausschluss eines einzelnen PR-Mitglieds rechtfertigen.

Folgendes Szenario:

Zusammengefasst werden wir von einem Abteilungsleiter (leider kein leitender Angestellter) unter Druck gesetzt, der gleichzeitig PR-Mitglied ist. Zu seinem Bereich existieren zwei Anträge, wobei er uns schriftlich mitgeteilt hat, wenn wir nicht nach seinen Vorstellungen den einen Antrag abstimmen, dann würde er dafür sorgen, dass der zweite Antrag (Verlängerung eines befristeten AV, vom Dienststellenleiter bereits unterschrieben) zurückgezogen wird. Damit liefe der AV aus, was er dann natürlich "sehr bedauern" würde.

Rechtfertigt das oben beschriebene Szenario einen Ausschluss nach § 25 (1) mittels Antrag vor dem Verwaltungsgericht? Ist das Ganze nicht ein Verstoß z.B. gegen § 70 (2) oder § 71 (1)?

Natürlich kann meine Anfrage hier eine rechtliche Beratung nicht ersetzen.

Vielen Dank!

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Geschrieben von: Gast, 27.09.2013, 18:06, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (4)

Hallo Ihr Lieben,

ich bin im April diesen Jahres nach längerer Krankheit von meiner Dienststelle in den Ruhestand versetzt worden.
Nun gibt des dieses Urteil von 31.01.2013, dass auch Beamte eine Vergütung ihres nicht genommenen Urlaubs beantragen können, wenn diese nach der Erkrankung sofort in den Ruhestand versetzt worden sind und keine Chance hatten, den Resturlaub zu nehmen. Bei mir stünde noch Urlaub von 2011 offen (12 Tage), der gesamte in 2012 sowie anteilig diesen Jahres.

Da dieses Urteil noch ziemlich "frisch" ist, gibt es wohl bisher noch nicht so viele Beamte, die diesen Antrag stellen konnten.
Ich habe diesen Antrag bereits vor 3 Monaten gestellt und warte noch immer auf eine Reaktion, trotz Sachstandsanfrage.

Nun meine Frage: Gibt es bereits Jemanden (einen Beamten), egal welches Bundesland, der bereits einen solchen Antrag gestellt und auch eine Entscheidung erhalten hat?
Wahrscheinlich wissen unsere Dienststellen noch nichts damit anzufangen, weil es dies bisher noch nicht gab.

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand seine Erfahrungen mitteilen könnte.

Viele Grüße
Uli

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Geschrieben von: Gast, 26.09.2013, 16:37, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo,
Bei uns wurden vor kurzem einfach zwei Arbeiterinnen befördert zu Beiköchinnen. Sie haben keine diesbezügliche Ausbildung. Die Stellen wurden NICHT ausgeschrieben. Meine Frage lautet: Darf das im Öffentlichen Dienst so gehandhabt werden? Hätten nicht alle die Chance auf eine Bewerbung bekommen sollen? Kann ich Rechtlich dagegen Vorgehn?

Danke Für Die Antwort

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Geschrieben von: WADO, 26.09.2013, 10:06, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

014 Meine Frage bezieht sich auf einen Sachverhalt, in dem gem. § 33 GrdstG Grundsteuerlass für selbst genutztes Wohneigentum beantragt wird. Es wird seitens des Antragstellers ein fiktiver Mietwert berechnet. Dem gegenüber werden Ausgaben (Grundbesitzabgaben, Nebenkosten) aber vor allem Erhaltungsaufwendungen in Höhe von ca. 14.000 Euro gestellt. Die Gegenüberstellung des fiktiven Mietwertes und der Ausgaben ergibt einen negativen Betrag. Ich war bisher der Meinung, dass ein Grundsteuererlass nach § 33 GrStG nur bei vermieteten/verpachteten Objekten und nicht bei selbstgenutzten Objekten in Frage kommt. Wie ist nun mit dem Antrag umzugehen? Danke im voraus für die Hilfe.

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Geschrieben von: KassenCharly, 24.09.2013, 14:15, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

Hallo zusammen,

zu unserem Aufgabenbereich gehört auch die Verwaltung einer Kulturstiftung. Hierbei handelt es sich um eine rechtsfähige Stiftung des öffentl. Rechts im Sinne des § 101 GO BW.

In der Stiftungssatzung wird keine konkrete Aussage zu möglichen Geldanlagen (Festgelder, nachr. Anleihen, Genussscheinen, Aktien etc.) gemacht. Es heißt nur, dass das Vermögen der Stiftung im Grundstock ungeschmälert zu erhalten ist.

Gibt es zusätzliche Beschränkungen aufgund des Gemeindewirtschaftrechts oder des Stiftungsrechtes BW?

Gruß KassenCharly

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Geschrieben von: Gast, 23.09.2013, 20:17, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Der Vorsitzende vom Prat (aus der Gruppe der Beamten) ist zurückgetreten. Es sind zwei Gruppen im Prat enthalten, so dass gem. §26 Lpersvg der Stellvertreter aus der Gruppe der tariflich Beschäftigten kommen muss und auch kommt. Nun muss jetzt ein neuer Vorsitzende gewählt werden. Dieser muss also auch wieder aus der Gruppe der Beamten kommen. Was geschieht jedoch, wenn kein anderer Beamter bereit ist sich der Wahl zu stellen? Kann dann auch der Vorsitz von einem tariflich Beschäftigten übernommen werden oder muss der komplette Vorstand neu gewählt werden? Ich wäre dankbar für eine qualifizierte Antwort.

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Geschrieben von: GV2601, 23.09.2013, 11:54, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (3)

Vom Amt ist die Kostenkalkulation 2014 für die KITA vorbereitet worden.
In der Kostenkalkulation ist die Position "Ersatzbeschaffung" aufgenommen worden.
In dieser Position sind Aufwendungen für die Anschaffung von Wirtschaftsgütern über EUR 400 (GWG) in voller Höhe enthalten, obwohl diese Wirtschaftsgüter zukünftig über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden und zukünftig in der Position Abschreibung enthalten sind.
Meiner Meinung nach ist das nicht korrekt. Die Aufwendungen hätten lediglich in Höhe der kalkulatorischen Abschreibung eingearbeitet werden dürfen.
Die Mitarbeiterin vom Amt jedoch argumentiert mit der "DOPPIK" jedoch ist die Doppik doch nur der Begriff für die doppelte Buchhaltung im Kommunalwesen und dürfte doch dahingehend nicht vom aktuellen Steuerrecht abweichen.

Hat jemand Erfahrung damit?

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Geschrieben von: Gast, 23.09.2013, 10:22, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (3)

Ich bin als Personalratsmitglied an einer kleinen Gemeindeverwaltung tätig. Durch Zufall habe ich festgestellt, dass nächstes Jahr ein neuer Mitarbeiter/-in eingestellt werden soll und hierzu bereits die öffentliche Stellenausschreibung auf unserer Internetseite erfolgt ist. Bewerben kann man sich bis Anfang November 2013.
Nun meine Frage: Eine Beteiligung des Personalrates für diese Ausschreibung ist in keinster Weise erfolgt und abgestimmt worden. Wir sind noch nicht einmal darüber informiert worden, dass dies beabsichtigt wird. Welche Handlungsmöglichkeiten haben/hätten wir als PR? Ich muss auch darauf hinweisen, dass wir bereits des Öfteren erst im Nachgang von Stellenneubesetzungen erfahren haben.

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Geschrieben von: Gast, 21.09.2013, 12:28, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo!
Eine Frage, ich habe ein Attest gesendet, das ich gesundheitlich nicht in der Lage bin das Amt auszuführen, doch bis heute noch kein Antwortschreiben erhalten. Muss ich trotzdem jetzt morgen früh dort hin? ich schaff das nicht! Danke schon mal für Eure Hilfe

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Geschrieben von: Heschen, 21.09.2013, 09:35, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Guten Morgen,

vielleicht kann mir jemand von Euch bei einem Problem helfen. Bin seit Dezember 2012 im Vorstand des PR in einer Behörde in Berlin. Aktuell verhandeln wir über eine neue Gleitzeitverordnung mit dem AG. Da wir als PR einiges verändern möchten - was die Geschäftsführung natürlich nicht möchte - wollten wir zu einem bestimmten Thema der Gleitzeit die Gruppenleiter dazu befragen. Der Geschäftsleiter war darüber auch informiert. Er hat aber dann in einer Gruppenleiterbesprechung - der PRV war dabei - die Gruppenleiter dazu angewiesen, nicht mit dem PR diesbezüglich zu sprechen. Sie wären dazu nicht legitimiert. Ansprechpartner für den PR wäre einzig die Geschäftsleitung (also er).

Kann er das einfach? Haben wir nicht das Recht auf Informationgewinnung? Ich suche nun im PersVG, ob es irgendwas gibt, womit wir ihn diesbezüglich in die Schranken weisen könnten.
Wie soll eine vertrauensvolle Zusammenarbeit denn sonst funktionieren?

Bin sehr gespannt Icon_confused

Gruß Heschen Icon_wink





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Geschrieben von: Gast, 20.09.2013, 19:23, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo.
Ich bin noch keine 50 und mag mit meiner Familie in ein anderes Bundesland ziehen und dort auch arbeiten. Ich bin Beamter bei einer Berufsfeuerwehr und weiß überhaupt noch nicht wie das laufen kann; was ich wann und wo und vor allem auch wem zu erst und zu letzt mitteile(n) darf....Gibt es "Höchst-Alter"-Einschränkungen bei Versetzungen.

Vielen Dank im Voraus...


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Geschrieben von: ArazVfA, 18.09.2013, 23:21, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Hallo,

als städtische Vollzugsangestellte muss man doch ernannt werden, oder (§ 94 Abs. 1 GemO RLP)?

Und auf Verlangen ist ein Ausweis vorzuzeigen. Dies setzt voraus, dass man auch einen Ausweis erhalten haben sollte (§ 94 Abs. 3 GemO RLP).

Wenn man nicht zur Vollzugsangstellten ernannt wurde und keinen Ausweis besitzt kann man doch eigentlich gar nicht richtig arbeiten, oder?

Fragen:
1. Steht der Vollzugsangestellten nicht dann auch eine höhere Entgeltgruppe zu?
2. Wie sieht es eigentl. rechtlich bei der Ausführung von Amtshandlungen aus?

O030

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