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Geschrieben von: tsvgott, 12.11.2013, 18:31, Forum: Kommunalpolitik, Antworten (5)

Hallo,

ich arbeite in einer Verwaltungsgemeinschaft und bin auch kommunalpolitisch sehr engagiert. Da meine Heimatgemeinde zur VGem gehört, darf ich mich nicht in den Gemeinderat wählen lassen.

Wurde hiergegen schon geklagt? Falls ja, habt ihr das Urteil für mich?

Es verstößt doch gegen den Gleichheitsgrundsatz, oder?! Warum darf ein Angestellter der VGem nicht in den Gemeinderat? Weil er zuviel weiß?! Icon_eek Icon_razz

Besten Dank im Voraus für eure Antworten.

Beste Grüße



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Geschrieben von: Russel Jack, 11.11.2013, 19:16, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

In unserer Verwaltung sollen demnächst zwei neue Kollegen auf Betreiben des Dienststellenleiters eingestellt werden. Nur stellt sich jetzt aber die Frage, ob diese überhaupt eingestellt werden können, wenn der Stellenplan noch nicht vom Rat beschlossen und durch die Rechtsaufsicht genehmigt wurde.
Das eine Einstellung erfolgen kann, wenn diese der gültige und genehmigte Haushalt auch vorsieht, ist schon klar. Nur soll die Beschlussfassung erst Mitte des 1. Quartals 2014 erfolgen und für die Genehmigung des Haushaltes wird ja mindestens auch ein Monat benötigt. Die Einstellungen sollen aber schon zu Beginn des Jahres 2014 erfolgen. Was für Schritte, außer Mitteilung an die Rechtsaufsicht, könntet Ihr mir vorschlagen? Und wäre denn die Einstellung überhaupt rechtens?Icon_rolleyes

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Geschrieben von: Gast, 08.11.2013, 12:01, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (4)

Hallo,

ich hätte mal eine kurze Frage zu einem leidigen Thema, dass in unserer Dienstelle immer mal wieder auftaucht, Stellenbesetzungen.

Ist es im öffentl. Dienst überhaupt rechtens, dass man ohne eine Ausschreibung Personen einen Posten zuschanzt. Ich meine hierbei noch nicht einmal interne "Bewerber" sondern wirklich wildfremde Personen, die der Chef aus dem Sportverein kennt und dann in seiner Behörde unterbringt.

Was für Möglichkeiten hat denn der Personalrat überhaupt solche Machenschaften zu unterbinden? Kann mir jemand weiterhelfen? Die Behörde ist in Schleswig-Holstein, also findet das MBG S-H Anwendung.

Vielen Dank!

Gerd

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Geschrieben von: Gast, 07.11.2013, 21:15, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo,

ich bekomme nun Witwenpension und eine kleine Witwenrente. Jetzt soll ich die Rente an die Pension abtreten. Kann jemand erklären, warum das so ist und ob ich das wirklich tun muss?

Vielen Dank für jede Antwort!

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Geschrieben von: Gast, 06.11.2013, 14:21, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (3)

Hallo!

Wo finde ich die Vorschriften zu Dienst- und Schutzbekleidung für Mitarbeiter von Bauhöfen?
Es geht neben den Warnschutzbekleidungen auch um Kleidung für Handwerker, Werkstattmitarbeitern usw.



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Geschrieben von: Verwaltungsrat, 06.11.2013, 08:29, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (6)

Guten Morgen,
ich bin neu hier im Forum, seit 40 Jahren im gehobenen Dienst - mit diversen Kindererziehungsauszeiten und bin seit 1.11.2013 im Rechnungsprüfungsamt zur Prüferin bestellt.
Davor war ich Standesbeamtin und Amtsvormund im Jugendamt.
Meine neue Tätigkeit ist aus ganz anderem Holz geschnitzt und ich tue mich zunächst noch ganz schön schwer mit PC-Programmen und gesetzlichen Grundlagen.
Wer hat einen Tip für mich, wo ein sehr guter Grundlehrgang für Rechnungsprüfer stattfindet ??


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Geschrieben von: Detlef, 05.11.2013, 13:00, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (4)

014 oder Hallo,

im Rahmen der Vierteljahresstatistik werden die Einzahlungen und Auszahlungen gemeldet. Da es sich um eine Bundesstatistik handelt, müssten die Parameter in der Software wohl überall gleich eingestellt sein.

In diesem Zusammenhang würde mich interessieren, wie Ihr in Eurer Kommune das Finanzverfahren eingestellt habt.

1) Wie werden die Liquiden Mittel beim ersten Mal gebucht?

Aus meiner Sichtweise müsste der Buchungstag in der Software der Tag des tatsächlichen Geldflusses sein (Wertstellungsdatum).

2) Mit welchem Buchungstag werden Korrekturbuchungen vorgenommen.

Als Beispiel könnte ich mir vorstellen, dass einige Zahlungspflichtige keine genügenden Angaben machen um eine endgültige Buchung vornehmen zu können. Wir buchen die Beträge auf ein Zwischenkonto (Verwahrkonto).

a) Ursprüngliches Buchungsdatum des Geldflusses oder
b) Datum der Umbuchung.

Und vielleicht noch eine letzte Frage

Wie werden die Daten für die Vierteljahresstatistik ausgelesen.

a) Tagesdatum der Buchung oder
b) Buchungsdatum

Freue mich auf zahlreiche Zuschriften/Anregungen. Schön wäre es, wenn ihr zusätzlich das jeweilige Bundesland nennen könntet.

Danke


Gruß

DetlefIcon_mrgreen




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Geschrieben von: Gast, 04.11.2013, 17:37, Forum: Kommunalpolitik, Antworten (1)

Liebe Kommunalpolitker,

ich selbst bin als nachrücker vor kurzem in eine hessische GV gerückt und wir stehen vor der beschließung eines Konsolidierungskonzepts.
Dieses sieht vor, dass die Hebesätze der grundsteuern A+B angehoben werden.
Die größten Defizite werden in den Gebührenhaushalte (Wasser, Abfall, Friedhof, DGH, etc.) angehäuft. Hier wird jedoch nur eine moderate Erhöhung vorgenommen, so dass bei weitem keine Kostendeckung erzielt werden kann.
Defizite im gebührenhaushalt schlagen sich auf den Kassenkredit durch. Darf dieser nach Doppik durch Mehreinnahmen der Grundsteuern ausgeglichen werden?
Ich dachte immer, dass die Grundsteuern ausschließlich für Investitionen verwendet werden dürfen und das auch gesetzlich so geregelt ist.
Im Grunde ist dies dann eine verschleierte "Querfinanzierung" der Gebührenhaushalte.P033

Vielen Dank für eure Antworten.
Viele Grüße aus Nordhessen.

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Geschrieben von: HinUndWeg, 02.11.2013, 12:36, Forum: Fortbildung , Antworten (3)

Hallo!

Ich weiß, das Thema der Rückzahlung der Kosten für den Angestelltenlehrgang, wurde schon mehrfach diskutiert. Aber irgendwie habe ich die Antwort, die ich suche nicht gefunden.

Im September 2013 habe ich den zweiten Angestelltenlehrgang abgeschlossen. Vor Beginn des Lehrganges habe ich keine Rückzahlungsvereinbarung unterschrieben.

Mir wurde lediglich vor kurzem ein Teil im BAT vorgelegt (§ 8 Durchführung des Angestelltenlehranges II) in dem aufgeführt ist, dass die Kosten bei z.B. Kündigung zurück zu zahlen sind.

Ist es rechtmäßig, dass der Arbeitgeber sich darauf beruft.

Ich möchte die Verwaltung gerne wechseln und wäre dankbar für euer Wissen, dass natürlich in NRW anwendbar sein sollte.

Hat jemand Erfahrung wie hoch diese Kosten sind?

LG und vielen Dank!

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Geschrieben von: Gast, 31.10.2013, 19:21, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

014 Ich hab mal eine Frage :
Ein Amtsleiter geht in wohlverdiente Rente, der Stellvertreter möchte den Job nicht übernehmen. Somit wird eine Stellenauschreibung und ein Assessmentsenter für die Stelle durchgeführt. Der PR, Amtsleiter ect sind involviert. Nun soll das Assessmentcenter von einer/m Coach geleitet und ausgearbeitet werden, der des öfteren für die Behörde gearbeitet hat. Aber nur eben einzelne Trainee einheiten u-s-w- keinesfalls ist die Kompetenz gegeben für solch verantwortungsreiches ACC.
Leider gewinnt man den Eindruck, dass eigentlich nur an den Geldbeutel dieser Firma gedacht wird, da sehr fadenscheinige Begründungen für die Honorarvereinbarung gebracht werden.
Wie kann man fachlich fundiert nachweisen, dass es hier zu einer Fehlentscheidung gekommen ist?
Gibt es Vorschriften bei der Vergabe solcher Aufträge?

Gruß Igel

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Geschrieben von: Gast, 31.10.2013, 18:29, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo zusammen,
ich bin mir unsicher, ob ich wirklich keine Pauschalzahlung erhalte..
Ich habe unglücklicherweise schon im September 2005 eine höherwertige Tätigkeit übernommen (lt. Änderungsvertrag), obwohl ich praktisch erst im Oktober 2005 die Tätigkeit ausgeführt habe (interne Übergangszeit). Im April 2008 wurde ich dann auf Grund meiner im September 2005 übernommenen Tätigkeit höhergruppiert. Steht mir dann eine Pauschalzahlung nicht zu, da ich die Höhergruppierung ja nur bekommen habe, weil ich eine höherwertige Tätigkeit ausführe. Oder was bedeutet der Zusatz "Die Pauschale ist nicht zu gewähren, wenn die Eingruppierung entsprechend der Aufstiegsgruppe erfolgte..." Wie wäre es nach BAT gewesen? Was macht das bei mir für einen Unterschied, ob die höherwertige Tätigkeit einen Monat früher oder später (September / Oktober 2005) erfolgt ist..?

Vielleicht kann mir ja jemand helfen..
Danke!



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Geschrieben von: VC2, 31.10.2013, 12:09, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (6)

Hallo,
ich benötige Eckdaten an Stundenkontingenten von Datenschutzbeauftragten bei Gemeinden.
Soll heißen, wie viel Stunden werden monatlich/wöchentlich angesetzt?

Ich habe keinerlei Anhaltspunkte!



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Geschrieben von: StKO_123, 30.10.2013, 11:24, Forum: Kommunalpolitik, - Keine Antworten

Hallo zusammen,

ich bin in mehreren Ausschüssen (Jugendausschuss, Schulträgerausschuss) unserer Verbandsgemeinde (RLP) tätig. Ich werde nun aus persönlichen Gründen aus der Wählergruppe austreten und möchte auch das Amt als Ausschussmitglied niederlegen.

Welche Schritte muss ich tun?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank vorab.


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Geschrieben von: Gast, 27.10.2013, 18:27, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo,

ich blicke bei dem Thema Sonderzahlung nicht so wirklich durch, vielleicht kann mir ein schlauer Kopf helfen.

Ich bin seit 10.06.2013 im öffentlichen Dienst der Uni des Saarlandes tätig.
Ich bin in Tarifgruppe 4,Stufe 1 eingruppiert.

Bekomme ich eine Jahressonderzahlung und wenn ja in welcher Höhe,komme da nicht mit, ich muss ja dann noch 1/12 von jedem Monat abziehen, in dem ich noch nicht angestellt war oder wie sehe ich das ?

Kann mir bitte jemand beim Rechnen helfen?

Liebe Grüße

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Geschrieben von: Gast, 24.10.2013, 16:11, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

apis@arcor.de
Hallo liebe unser.
ich war ab 1971, 10 jahre busfahrer bei der vag nürnberg. danach 30 jahre bei der vag nbg. als monteur beschäftigt. seit 2008 in altersteilzeit und ab 2010 in vorruhestand. nun meine frage:
seit juli 2013 bin ich inkomplett querschnittgelähmt.
1. gehöhrt die vag nbg. zum öffentlichen dienst
2. habe ich anspruch auf beihife vom freistaat bayern
3. habe ich unspruch auf beihilfe von der vag nbg.
wegen des querschnitt`s kommen viele umbauarbeiten in meiner wohnung auf mich zu.
für baldige antwort, herzlichen dank

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