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Geschrieben von: Gast, 05.02.2017, 13:53, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Nach einer Reha bekam ich einen Bescheid der Rentenversicherung. Mein Arbeitgeber sollte mich umsetzen, es wäre ratsam. Weiter würde ich auch eine Qualifizierung bewilligt bekommen in Bezug auf einen anderen Arbeitsplatz unter der Voraussetzung, dass es Personen gibt, die einem die notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen für den jeweiligen Arbeitsplatz vermitteln können, damit man danach dauerhaft den Platz auch bekommen kann.

Muss ein Arbeitgeber so eine Mitteilung im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz und Umsetzung Folge leisten oder eher nicht? Vielleicht kennt sich jemand aus. Die Maßnahme wurde vorgeschlagen, nachdem ich durch bekannte Umstände an meinem alten Arbeitsplatz nicht mehr anwesend sein kann.

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Geschrieben von: Gast, 03.02.2017, 10:37, Forum: Fortbildung, Antworten (1)

Hallo,

ich mache gerade den Angestelltenlehrgang II in Sachsen und werde hoffentlich am Ende des Jahres fertig. Für mich ist es äußerst anstrengend schon allein die Prüfung zum Kommunalwirt zu machen. Allerdings gibt es bei uns die Möglichkeit auch noch die Prüfung der Landesdirektion zum VW- Fachwirt zu machen.

Ich möchte fragen, ob jemand Erfahrung hat, wie es so mit der Anerkennung der Abschlüsse hat beim Umzug in andere Bundesländer oder eben von Kommune zum Land? Ist da der Abschluss der Landesdirektion zwingend erforderlich?

Liebe Grüße

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Geschrieben von: Gast, 02.02.2017, 22:45, Forum: Kommunalpolitik, Antworten (2)

Gutes Gespräch in Bayern 2 und ARD-alpha mit Bürgern über Bürgermeister und Untiefen der Kommunalpolitik.

Auszug:
"Gut vernetzt und schnell verstrickt? Der perfekte Bürgermeister - er sollte auf alle Menschen zugehen können, aber absolut unbestechlich sein, oder? Was noch?

Korruptionsvorwürfe gegen den amtierenden und gegen den ehemaligen Oberbürgermeister haben Regensburg erschüttert.

Das Tagesgespräch hat gefragt: Wie kommt es zu Affären wie dieser? Wenn jeder jeden kennt, dann wird aus guter Vernetzung möglicherweise auch schnell eine Verstrickung, oder? Welche Strukturen gibt es in den Städten und Gemeinden, um Korruption zu verhindern?"

Zum Gespräch:

https://twitter.com/bayern2/status/827087053221404672

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Geschrieben von: Gast, 02.02.2017, 20:24, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (4)

Hallo,

ich bin seit 7 Jahren, als stellvertretender Leiter einer Kläranlage eingesetzt, und war bisher in der EG 9  eingruppiert, jetzt bin ich nach der neuen Entgeltordnung in die EG 9a  übergeleitet worden, habe ich nicht Anspruch auf die Eingruppierung in die EG 9b, auch wenn ich keine Meisterausbildung habe?

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Geschrieben von: Gast, 01.02.2017, 17:02, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo Zusammen,

ich arbeite als Baukontrolleur in einer Bauaufsichtshörde in der Entgeltgruppe 9. Jetzt wurde ich in die 9a eingestuft. Ich bin Diplom- Bauingenieur (BA). Eine Stellenbeschreibung wurde mir nie vorgelegt bzw. habe nie eine zur Kenntnis genommen. Wer bestimmt die neuen Sufen? Ich bin der Meinung, dass die Verantwortung und das umpfangreiche Aufgabenfeld wenigsten die 9b ist. Aufgaben sind Bauabnahmen im vereinfachten Verfahren und Sonderbauten, Abnahme fliegende Bauten und brandschutztechnische Belange. An wem kann ich mich wenden. Kann man klagen? Wer kann mir weiterhelfen. Für Rückantworten wäre ich dankbar.

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Geschrieben von: Gast, 01.02.2017, 14:02, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo zusammen,
ich bin seit zwei Jahren als Diplom-Betriebswirt in einer kommunalen Verwaltung tätig. In meinen Verantwortungsbereich fallen die Jahresabschlüsse von Haushalt, Eigenbetrieben und einer Entwicklungsgesellschaft. Zudem die Wirtschaftspläne, nicht der Haushaltsplan. Außerdem sämtliche Gebührenkalkulationen. Weiterhin habe ich die kfm. Leitung des Abwasserbetriebes sowie Prokura in der Entwicklungsgesellschaft. Zunächst einmal Frage in die Runde, welche EG ich wohl bekomme? Was meint Ihr?
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Ich möchte einen Antrag auf stufengleiche Höhergruppierung stellen. Ist es evtl. auch möglich zwei Stufen zu überspringen?

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Geschrieben von: Gast, 31.01.2017, 17:18, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Ich habe im März 2016 einen Antrag auf Höherbewertung meiner Stelle gestellt. Im November 2016 wurde meinem
Fachbereichsleiter mitgeteilt, dass meine Stelle neu (höher) bewertet worden ist. Jetzt im Januar 2017 hat auch der Personalrat
der Höhergruppierung zugestimmt. Ich persönlich habe noch kein Schreiben vom Personalbereich bekommen.
Ab wann wird das höhere Entgelt gezahlt? Ab Antrag = März, ab Bestätigung der höherwertigen Tätigkeit = November 
oder erst, wenn ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreibe?
Danke vorab.

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Geschrieben von: Gast, 31.01.2017, 15:32, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (5)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich arbeite als Heilerziehungspfleger in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung. Meine Frage betrifft die Eingruppierung. In den Merkmalen zur Eingruppierung steht, dass HEP`s in S8b eingestuft werden, weil sie dem Erzieher gleichgestellt wurden. Als HEP in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (handwerklicher Erziehungsdienst) bin ich aber in S7. Ist der HEP in einer Werkstatt nun weniger wert? HEP 2.Klasse? Was ist höher zu bewerten: der HEP oder die Tätigkeit?
Vielleicht kann mir jemand auf dieser Seite eine Auskunft geben und möglichst auch die nötigen Verweise.
Vielen Dank,

Torsten

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Geschrieben von: Gast, 30.01.2017, 17:43, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (3)

Hallo,
ich war bisher in Entgeltgruppe 9 Stufe 5 (Stufe 6 nicht möglich) - Überleitung von Vb Fallgruppe 1a.
Aufgrund einer Stellenbewertung wäre eine Höhergruppierung in 9c möglich.
In welche STUFE würde ich dann in 9c kommen, war bisher ca. 10 Jahre in Stufe 5?
Ich erhalte eine Besitzstandszulage Kinder in Höhe von 225 Euro, würde diese wegfallen?
Danke!

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Geschrieben von: Gast, 30.01.2017, 15:15, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Hallo,
eine Bekannte ist Finanzbeamtin beim hiesigen Finanzamt und möchte zu uns in die städtische Kämmerei. Sie hatte beim Personalamt der Stadt nachgefragt, und wurde dort überrascht, dass eine Versetzung vom Finanzamt in die Kommunalverwaltung problematisch sei. Genaueres wurde ihr aber nicht gesagt. Jetzt ist sie unsicher, ob sie sich bewerben soll.
Ich wurde neugierig, als ich von dem Sachverhalt hörte und wüsste gerne was hier Sache ist.
Kann mir bitte jemand (deutlich) erklären wo die Probleme liegen könnten? Welche Rechtsgrundlagen kann ich nachlesen?
Vielen Dank

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Geschrieben von: Gast, 29.01.2017, 22:58, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo, mit der Umstellung auf das neue TVöD bin ich von Entgeltgruppe 9  in E 9b Stufe 6 eingruppiert worden und habe somit die Möglichkeit einen Antrag auf Höhergruppierung nach E 9 c zu stellen.
Können Sie mir sagen, in welche Stufe ich kommen werde, wenn dem Antrag auf Höhergruppierung stattgegeben wird? Seit 01.10.2016 bin ich  in Stufe 6.

Danke.

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Geschrieben von: Gast, 27.01.2017, 14:31, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (3)

Hallo,
ich bin seit 01.04.2000 in Vb Fallgruppe 1a eingruppiert.
Wenn ich es richtig verstanden habe, werde ich nach 9a übergeleitet und kann auf Antrag in 9b kommen.

Wird dies dann nach §29b - Höhergruppierung - gehandhabt? Hier heißt es ja .... sind die Beschäftigten auf Antrag in der Entgeltgruppe eingruppiert, ....... Heißt das, dass dieser Antrag eigentlich nicht abgelehnt werden kann/darf?

Darf bzw. kann dies mit einer neuen Stellenbewertung/Arbeitsplatzbeschreibung verbunden werden oder bin ich dann mit Antrag in 9b eingruppiert?

Ich bin seit ca. 10 Jahren in Entgeltgruppe 9 Stufe  5 (keine Stufe 6 möglich). In welche Stufe käme ich bei genehmigten Antrag?

Danke!

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Geschrieben von: Gast, 27.01.2017, 12:22, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo Forum,
ich bin Personalrat in einer kleinen Gemeinde in Sachsen-Anhalt.

kurzer Abriss des Sachverhaltes:
Im Dezember wurde der Personalrat gemäß §66 PersVG LSA bei einer Berförderung eines Beamten beteiligt. Der Personalrat stimmte der Beförderung des Beamten zu, trotz des Fehlens von wichtigen Unterlagen, die eigentlich zur Entscheidungsfindung notwendig waren. z.B.: die Stellenbeschreibung und Bewertung, sowie der aktuelle Stellenplan 2017 (Beförderung soll im Jahr 2017 stattfinden)
Mitte Januar hat der Personalrat die Dienststellenleitung aufgefordert, nach §57 (2) PersVG LSA die notwendigen Unterlagen nachzureichen, um die Rechtmäßigkeit des Beschlusse nachprüfen zu können.
Die Antwort der Personalstelle lautete: Dem Personalrat stehen in diesem Fall die Unterlagen nicht mehr zu, da er sie nur zur Entscheidungsfindung benötigt und dies schon erfolgt ist.

Meine Frage:
Ist dies so Rechtens und gibt es evtl. bekannte gerichtliche Entscheidungen, nach denen der Personalrat einen Rechtsanspruch auch zur Nachforderung der Unterlagen hat?

Danke im Voraus

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Geschrieben von: Gast, 26.01.2017, 19:08, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo zusammen,

heute erhielt ich die Mitteilung meines Arbeitgebers, dass er mich von E9 Stufe 2 in E9a Stufe 2 überleitet.

Nun steht die Überlegung im Raum einen Antrag auf die 9b zu stellen.

Aber lohnt das überhaupt? Ich verliere meine sammelte Erfahrungszeit, komme also später in Stufe 3 und dann ist dort ja kein Unterschied. Nach meiner Rechnung lohnt sich der Wechsel erst nach 12 Jahren. Dann ist das Minus ausgeglichen, was dadurch entsteht, oder habe ich einen kompletten Denkfehler und ich sollte diesen Antrag stellen?

Für Rat bin ich Dankbar.

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Geschrieben von: Gast, 26.01.2017, 13:05, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Hallo zusammen,

ich hatte vor einiger Zeit auf meinen Wunsch ein BEM-Gespräch. Die kam ohne Einladung. Ich meine irgendwo gehört zu haben dass bei einem BEM-Gespräch ein BEM-Beauftragter dabei sein muss. 
Bei mir war es nur der Betriebsrat (Schwerbehindertenbeauftragte) Fürsorgestelle, meine Chefin und der IFD.

Eine neutrale Person aus dem Unternehmen mit einer wohl angeblichen Weiterbildung zum BEM-Beauftragten war nicht anwesend.
Muss diese anwesend sein? Wenn ja wo steht dies? Gibt es evtl. dazu ein Gesetz? 
Da ich jetzt gekündigt habe und eine Umschulung machen werde, interessiert mich, ob dieses Gespräch überhaupt rechtswirksam war. 

Ich danke für eure Hilfe 

Chillkroete

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