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Hallo!
Ich beabsichtige, falls es klappt, vom Beamtenstatus in den Angestelltenstatus zu wechseln. Auf was muss ich mich alles einstellen?
Wie sieht es mit meinen Pensionsansprüchen aus? Werde ich in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert?
Wie schnell kann ich kündigen?
Was kann sonst noch auf mich zukommen, was ich bisher nicht bedacht habe?
Wäre toll, wenn sich viele, vielleicht schon mit Erfahrung, melden könnten und mir Rückmeldung geben könnten. Bitte auch Abwägung Vor- und Nachteile.
Danke
Nelram
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Kann mir einer bitte schreiben, ob es ein dienstrechtlich Vergehen ist, wenn man trotz Krankschreibung zu einem Vorstellungsgespräch geht. Im Arbeitsrecht ist das kein Problem...da heißt es, wenn es der Genesung zu Gute kommt, kann ich alles machen? Wie sieht es aber im Beamtenrecht aus und welche rechtlichen Grundlagen gibt es dafür? Danke..
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Hallo zusammen,
bei uns wird nächstes Jahr jemand für den ALII zugelassen.
Die Geschäftsleitung hat vorgeschlagen, bei den Interessenten einen Eignungstest (erstellt von der Verwaltungsschule) zu machen.
Vom Bewerber werden folgende Bereiche verlangt:
a) Angemessenes Allgemeinwissen
b) Allgemeine staatspolitische Zusammenhänge
c) Anwendung einfacher Rechtsvorschriften auf einen Lebenssachverhalt
d) Angemessene schriftliche Auseinandersetzung mit einem aktuellen Thema
Hat schon jemand an einem solchen Eignungstest mitgeschrieben, bzw. hat jemand von euch Infos hierzu?
Danke im Voraus.
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Hallo zusammen,
häufig übernimmt die Stadtkasse ja "fremde Kassengeschäfte" nach § 2 GemKVO.
Wir wollen diesmal welche nach § 24 GemKVO i. V. m. § 94 GemO übertragen.
Diese Übertragung geschiegt an einen "Privaten", also keine andere öffentl. Hand. Wir fragen uns nun, ob für diesen "Privaten" unsere Vorschriften zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs gelten, sprich z. B. Trennung von Anordnung und Vollzug.
Wie seht Ihr das, kennt Ihr vergleichbare Beispiele?
Gruß
KassenCharly
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wie ist das geregelt.
muss man in der festgeschriebenen Zeit, in der man ja Freigestellt ist, und es dann zu ausfällen kommt wegen irgendwas, oder weil die jeweilige beruffschule wo der lehrgang stattfindet, obwohl man sonst nichts mit der schule zu tun hat, dann ausfällt. muss man da urlaub nehmen?
oder ist freigestellt eben freigestellt von der arbeit und man hat eben glück?
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Hallo Forum,
ich habe folgende Fachfrage zur Zahlung der Sonderzahlung zum Jahresende für Beamte in NRW (Weihnachtsgeld).
Nach einem Dienstherrenwechsel im Mai wird die Sonderzahlung von der neuen Dienststelle nur anteilig gezahlt (z.B. Mai-Dezember).
Die Frage die sich mir daher stellt ist, ob Ansprüche auf anteilige Sonderzahlung beim alten Dienstherrn, für den restlichen Zeitraum (Jan-April), bestehen?
Hat jemand Erfahrung auf diesem Gebiet?
Gruss
Gasti
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Hallo zusammen,
wir haben einen Kindergarten (Grundstück mit Gebäude) verkauft.
Muss Kapitalertragssteuer abgeführt werden?
Wenn ja, zu welchem Prozentsatz?
Gruß
KassenCharly
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Ist es zulässig, einen technischen Rechnungsprüfer mit Verwaltungsprüfungen zu betrauen?
Wenn ja, in welchem Umfang ist die Übertragung solcher Tätigkeiten zulässig, ohne Änderung des Arbeitsvertrags?
Die Einstellung des Technischen Prüfers im Rechnungsprüfungsamt erfolgte als Diplom-Ingenieur (FH).
Laut Arbeitsvertrag hat der Angestellte jede ihm übertragene Tätigkeit - auch bei einer anderen Dienststelle - zu leisten, die nach Befähigung, Ausbildung und körperlicher Eignung zumutbar ist, ohne dass der Arbeitsvertrag geändert wird.
Seitens des Ingenieurs bestehen Bedenken, dass die fachliche Qualifikation für Verwaltungsprüfungsaufgaben fehlt. Gleichwohl ist der betroffene Mitarbeiter bereits seit 10 Jahren in der Kommune als Technischer Rechnungsprüfer tätig.
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Guten Morgen,
mir ist nun schon desöfteren zu Ohren gekommen, dass die Ballungsraumzulage in Bayern abgeschafft werden soll. Dieses soll im Frühjahr bei den Tarifverhandlungen entschieden werden.
In meiner Behörde rät nun der Kommunale Arbeitgeberverband, die Ballungsraumzulage nicht mehr auszubezahlen, und diese Verhandlungen abzuwarten, was auch so geschieht.
Ich habe noch noch von niemandem ähnliches gehört. Jeder den ich kenne, bekommt Ballungsraumzulage ohne jegliches Geplänkel.
Was ist dran an der ganzen Geschichte, und habt ihr ähnliches mitbekommen ?
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Hallo zusammen.
Ich studiere BWL (BA) und bin fast fertig. Würde gerne einige Jahre im ÖD arbeiten. Nur ich weiß nicht, wie ich "einsteigen" soll. Meine Schwerpunkt ist Rechnungswesen. Habe auch Controlling-Kurse gehabt. Nebenfach ist das Steuerrecht.
Ich habe schon viele Stellenanzeigen gelesen und da war immer nur die Rede von Verwaltungsfachleuten. Wo werden die WiWi-Leute denn eingesetzt? (Außer sowas wie Stadtreinigung oder so)
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Servus zusammen,
wir als PR wurden gem. Art. 75 Abs. 1 Nr. 4 beteiligt, und zwar soll unser Kämmerer von Entgeltgruppe 9 in 10 eingruppiert werden. Wir haben aber ein Problem: eigentlich wollen wir nicht zustimmen, da unser Kämmerer nach Meinung aller Kollegen seine Arbeit nicht ordnungsgemäß ausführt (und das ist sehr milde ausgedrückt!). Er hält seine Fristen nicht ein, er hat seine Miet- und Pachtverträge nicht im Griff, verlegt Rechnungen usw. usw.
Ich habe jetzt gelesen, dass man als PR das Recht hat, die Höhergruppierung zu verweigern, da die Besorgnis besteht, dass andere Beschäftigte benachteiligt werden oder die Besorgnis besteht, dass der Beschäftigte auf dem höherwertigen Arbeitsplatz den Frieden in der Dienststelle durch unsoziales oder gesetzwidriges Verhalten stören wird.
Wie können wir uns in diesem Fall verhalten - zur Anmerkung - er ist auch noch Personalrat!
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Liebes Forum,
wir sind eine Einrichtung des öffentlichen Dienstes (im BMWi aufgehängt) und möchten aus der Einrichtungskasse (die Einrichtung ist Budgetverantwortlich) einen Betrag für die Weihnachtsfeier zur Verfügung stellen.
Leider sind alle Verantwortlichen in der Verwaltung heillos überfragt, welche Regelungen es im öffentlichen Dienst diesbezüglich gibt. Auch das Bundesministerium der Innern konnte mir hier nicht weiter helfen.
Kann mir hier jemand weiter helfen?
Danke schon im Voraus für Eure Zeit und Unterstützung und liebe Grüße,
Louis
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Bei uns gibt es eine elektronische Zeiterfassung.
Wenn ich um 06:00 meinen Dienst beginne(login) und erst 13:00 in die Mittagspause(logout) gehe werden mir nach 6Sth eine halbe Stunde Pause abgezogen und zusätzlich die Zeit die ich mich nach 13:00Uhr in der Pause befunden habe.
Ist das so richtig oder dürfen mir nur 30Min abgezogen werden??
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Hallo,
habe in diesem Jahr die Angestelltenprüfung I in RLP erfolgreich mit "gut" bestanden. Kann mir jemand die Voraussetzungen besonders die Wartezeit für den AL II sagen? Ist die Wartezeit von dem Ergebnis in der Abschlussprüfung des AL I abhängig?
Landesverordnung wäre auch cool um es nachzulesen.
Danke im Voraus.
Gruß
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Ich muss in ein paar Tagen eine Stellenbeschreibung für meine Stelle vorlegen.
Es stellt sich für mich als äußerst mühsam dar, ich habe die Stelle jetzt gut ein Jahr inne und habe inszwischen einen guten Überblick. Bin bei einem Landkreis mit 70.000 Einwohnern beschäftigt und allein zuständig für das Gebäudemanagement (alle Schulen, einschließl der leerstehenden, alle Verw.gebäude, alle Liegenschaften des Eigenbetriebs der Abfallwirtschaft und für alle angemieteten Objekte wie z. B: das Straßenverkehrsamt)
Meine Aufgabengebiet umfasst: An-u.Verkauf von Grundstücken, Erbbaurechtsverträge, Verwertung/Vermarktung ungenutzer Immobilien, Ausübung von Vorkaufsrechten, sämtl. Grundbuchangelegenheiten einschl. Löschungsbewilligungen, Verwaltung der Dienstwohnungen (einschl. der Berechnung geldwerter Vorteile), Miet-u. Pachtverträge schließen /kündigen (z B Photovoltaikanlagen auf schuldächern), Nutzungsverträge, Abschluss der Energieversorgungsverträge/Teilnahme an Bündelausschreibung für alle Abnahmestellen für Strom und Gas, Abrechnung eines Blockheizkraftwerkes, Ausschreibung und Anpassung des Gebäude-und Inhaltsversicherungsschutzes, Prüfung der Rechnungslegung für Energie undVersicherungsrechnungen, Verkehrssicherungs-/Betreiberpflichten einschließlich alle Angelegenheiten basierend auf dem Nachbarrecht, Mieterbetreuung (Mängel/Wünsche), Koordination von Instandhaltungsmaßnahmen an vermieteten und agemieteten Objekten , Rechtsberatung in Fragen zu Grundstückseigentum und dingl. Rechten, Stellungnahmen zu Bauleitplanverfahren , für maßgebliche in die Zuständigkeit des Kreistags fallende Entscheidungen fertige ich die Kreistagvorlagen, in strittigen Vertragsdingen fertige ich die Klageschriften....ich glaube , ich habe jetzt das Meiste erfasst, insgesamt bin ich mehr als ausgelastet, leider bin ich absoluter "Einzelkämpfer", bin in keinem Team oder ähliches. Ich möchte eine ausführliche Stellenbeschreibung abliefern, insbesondere die Rubriken "wesentl. dienstl. Beziehungen" und "Handlungsspielraum" fallen mir schwer, umfangreiche , fundierte Formulierungen zu finden. Letztlich fehlt mir auch die Zeit, die notwendige Energie da reinzustecken. Gibt es jemanden unter Euch, der mich unterstützen könnte? Wer ist so lieb und kann mir evtl. seine Stellenbeschreibung oder Auszüge davon überlassen? Meine Stelle ist eine E 9 Stelle, da ich keinen Vergleich habe, würde es mich auch interessieren, ob das angemessen ist. Meine Vorgesetzte spielt gern meinen Arbeitsplatz runter, sie meint damit nicht mich persönlich, sie schätzt meine Arbeit. Da ihr Zuständigkeitsbereich um einiges komplexer ist (sie bekommt A 13) sieht sie ihre Leistungen gern im Vergleich zu ihren Mitarbeitern (nur diese Vergleiche "hinken") Letzlich dient die Stellenbeschreibung auch der Stellenbewertung, insofern ist sie also keineswegs unwichtig (für mich).
Ist also jemand im Forum, der mir etwas Gutes tun möchte, würde ich mich ehrlich freuen!!!
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