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Guten Morgen,
ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst in Teilzeit und beziehe eine Teilerwerbsminderungsrente.
Ich habe vor einem Jahr beantragt, die wöchentliche Arbeitszeit von 23 auf 25 zu erhöhen. Meine Vorgesetzte war sehr verständnisvoll und wollte es mit der Personalabteilung besprechen.Dann auf Nachfrage, hieß es, man werde das wohl bis September 2016 geregelt bekommen.
Bis heute ist nichts geregelt. Vorgesetzte hat zwar die Personalabteilung angesprochen (bei einer Angestellten hieß es, man wolle das über bezahlte Überstunden abrechnen, beim Leiter der Abteilung ganz regulär über erhöhte Stundenzahl. Er hat mir bestätigt, dass schon im Juli meine Vorgesetzte darüber informiert worden sei, dass die Mittel vorhanden seien!)
Auf alle Fälle wartet man in beiden Fällen noch auf die Antwort meiner Vorgesetzten, Antrag o.ä. Nichts wurde getan.
Jetzt die Frage: wenn das seitens Personalabteilung alles eigentlich klar ist, kann ich dann die aufgelaufenen zusätzlichen Beträge beim Gehalt auch fordern, oder gilt das dann halt erst ab dem Zeitpunkt, an dem ein Vertrag unterzeichnet wurde?
Rente o.ä. bekommt man ja auch ab Antragstellung, wenn es dann mal genehmigt ist.
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Sehr geehrte Forums-Fachleute,
kann mir von Euch vielleicht irgend jemand erklären, wozu diese Sozialwahl nötig ist? Ich habe das noch nie wirklich verstanden, weshalb da solch ein Hype drum gemacht wird und Kohlen verbraten werden ohne Ende. Nach der Wahl hört und sieht man von diesen Gremien doch gar nichts mehr. Denke, es wäre sinnvoller, die ganzen Millionen den Versicherten zukommen zu lassen, sodass z.B. Leute, die ihr ganzen Leben hart malocht haben, etwas früher und abschlagsfrei in Rente gehen könnten. Vermutlich denken viele ähnlich. Kann da jemand Licht ins Dunkel bringen? Freue mich auf Antworten.
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Ziel ist es, kleine Grundschulen, die in den jeweiligen Standortgemeinden eine wichtige soziale Funktion über die Schulfunktion hinaus übernehmen und oft eine Mittelpunktfunktion besitzen, langfristig für die Zukunft zu sichern.
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https://www.openpetition.de/petition/onl...len-retten
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Hallo zusammen,
ich arbeite bei einer unteren Landesbehörde mit gut 170 Wahlberechtigten (7 PR Mitglieder).
In naher Zukunft stehen Personalratswahlen an. Es mangelt jedoch trotz intensiver Bemühungen an einer ausreichenden Anzahl von potentiellen Mitgliedern.
Nun stellt sich mir die ganz banale Frage: Was passiert, wenn sich diese Situation bis zur Wahl nicht ändert? Gibt es dann einfach zwangsläufig keinen PR?
"Muss" es überhaupt einen PR geben, oder ist die Belegschaft selbst schuld, wenn sich niemand bereiterklärt den Job zu übernehmen?
Könnten die anfallenden Aufgaben (vorübergehend) vom Bezirkspersonalrat übernommen werden?
Vielen Grüße
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Hallo miteinander ich bräuchte mal einen Tipp. Ich bin bei der letzten Wahl 2016 mit den meisten Stimmen der Liste der Beschäftigten in den Personalrat gewählt worden. In der konstituierenden Sitzung konnte ich mich jedoch nicht behaupten (Seilschaften vorheriger PR-Mitglieder und Missgunst gegenüber meinem Wahlerfolg als Underdog), und eine Beamtin wurde unsere Vorsitzende im örtlichen Personalrat als auch im Gesamtpersonalrat! In ihrer Kern Aufgabe hatte sie eine Führungsposition inne und ist nun gut freigestellt für ihre beiden neuen Aufgaben. Ich selbst bin nun stellvertretende Vorsitzende! Ich musste ins Gremium eine Vorlage bringen warum ich ebenfalls eine Freistellung zur Ausübung meines Amtes brauche und konnte die dann auch durchsetzen. Aufgrund der Größe und der Anzahl der Mitarbeiter macht es auch Sinn, ich arbeite in einer Behörde. Nun zu meiner Frage! Die Vorsitzende arbeitet nicht mit mir zusammen, ich habe keinen Überblick über ihre Termine oder einen Kalender Zugriff- in Outlook sehe ich ihre Termine höchstens als geblockt. Weder eine Übergabe bei Urlaub erfolgt, oder ich kann auch nicht unterscheiden ob sie jetzt für den GpRoder für den öPR Termine hat. Nun beginnt sie systematisch mich vor unserem Vorzimmer als auch in den Sitzungen zu schikanieren, sie meint sie wäre aufgrund meiner Freistellung nun meine Chefin, kontrolliert meinen Arbeitsbeginn (obwohl wir eine Gleitzeitregelung haben), argumentiert immer wieder mit Kernarbeitszeiten der Mitarbeiter unserer Verwaltung, an die ich mich auch zu halten hätte? Sie ermahnt mich immer wieder schriftlich als auch mündlich an die Einhaltung der Arbeitszeit, die sie mir vor gibt! Und heute hat sie eine selbstverfasste eigene Regelung der Servicezeiten für freigestellte Personalräte mir zugesandt, mit der Ermahnung ich müsste mich jetzt daran halten! Zum Hintergrund, bei mir gibt es in der Familie einen Krankheitsfall, diesen habe ich dem Gremium mitgeteilt, und aufgrund dessen habe ich Arzttermine wahrgenommen und bin die letzten zwei Monate später in der Arbeit erschienen. Jedoch habe ich alle Termine die anstanden, immer wahrgenommen, es musste nie einen Termin wegen mir ausfallen und auch die Mitarbeiter konnten mich erreichen, da ich dann länger in der Arbeit zu Ansprache blieb. Ein Ampelkonto überwacht sowieso unsere Arbeitszeit wir stempeln uns immer ein und aus. Die bestehende Dienstvereinbarung regelt eine flexible Arbeitszeit, lediglich jede Organisationseinheit muss die Vertretungsregelung im eigenen Team beachten. Kann sich die Vorsitzende mir gegenüber tatsächlich so aufführen, kann sie mir meine Arbeitszeiten bestimmen, mit dem Hinweis dass ich keine Vorteile aus meiner Funktion beziehen darf und sie mir gegenüber aufgrund von Art 32 BayPVG als Chefin auftreten dürfe? Im eigenen Gremium habe ich bis auf zwei weitere Personalräte keine wirklichen Verbündete, die anderen zwei Beamte und die restlichen Beschäftigten "Dackeln" der Vorsitzenden in ihrem Rachefeldzug gegen die Dienststelle unreflektiert hinterher und sind von ihr begeistert! Ich fühle mich mittlerweile jedoch sehr unwohl und fühle mich von der Vorsitzenden gemobbt! Mittlerweile verneint sie sogar Aufträge die sie mir telefonisch gegeben hat vor dem Gremium und unterstellt mir eigenmächtiges Handeln und dass ich ihre Position übergehe. Wie soll ich mit ihr geführte Telefonate beweisen? Ich würde mich wirklich sehr freuen wenn man mich hier unterstützen könnte, da ich das alles in die nächste Sitzung einbringen möchte? Vielen herzlichen Dank schon mal im Voraus!
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Hat jemand Erfahrung, was eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9 Fg. 1 Stufe 2 bedeutet? Ist das die s. g. "kleine 9"? Außerdem ist mir nicht klar, wie lange ich in dieser Stufe 2 bleibe.
Ganz herzlichen Dank für Eure Antworten.
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Wir haben 38 Wahlberechtigte, davon 5 Beamte und 33 Angestellte. Somit hat unser Personalrat 3 Mitglieder richtig? Gemeinsame Wahl wurde nicht beschlossen, zumindest bisher nicht. Es gibt drei Kandidaten der Angestellten. Von den Beamten kandidiert niemand. Geht der Sitz der Beamten dann auf die Angestellten über oder besteht der Personalrat dann in diesem Fall nur aus zwei Mitgliedern? Wann und auf wessen Initiative hätte eine gemeinsame Wahl geschlossen werden müssen/können?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten
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Hallo zusammen,
ich bin momentan im dritten Jahr in der Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten. Nun interessiere ich mich für das Studium "Öffentliche Verwaltung". Leider haben die Verwaltungen die einem bei diesem Studium "begleiten" ja bereits ausgeschrieben und ausgewählt.
Hat vielleicht jemand Erfahrung von dem Studiengang und wie es ist, wenn man dies als freier Student macht und nicht schon bei einer Kommune "angestellt" ist ?
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Ich möchte mich für den Angestelltenlehrgang 1 (Baden-Württemberg) anmelden.
Weiss jemand was da auf mich zukommt? :-) Gibt es Lernmaterialien (Bücher, Manuskripte), mit denen man sich ggf. vorbereiten kann (vorstreben
)??
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Hallo,
ich mache derzeit eine Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte (2. Lehrjahr) und muss bald in die Verwaltungsschule. Die Fahrt mit dem Taxi kostet mich 130 Euro. Meine Frage ist ob und wie viel ich von meinem Betrieb (Rathaus, Landkreis in Bayern) zurück erstattet bekomme.
Danke im Voraus für die Rückmeldungen
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Hallo zusammen,
nach der neuen Entgeltverordnung ist mir nun auch ein Schreiben unseres Personalamtes zugegangen. Demnach bekomme ich keine neue Einstufung. Derzeit und seit 2010 besitze ich E8 Stufe 6.
Nach meinen bisherigen Recherchen kann dies jedoch nicht stimmen. Ich müsste nach 9a eingestuft werden.
Wer kann mir weiterhelfen und auch die entsprechenden §§ geben, damit ich so dem Personalamt antworten bzw. einen Antrag stellen kann.
Nordsternliebhaberin
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Hallo,
ab Anfang April fange ich bei bei der Stadt als Rettungsschwimmer an zu arbeiten... Mit der Entgeltguppe 1 TVöD.
Eine andere Stadt würde mir EG 3 zahlen. Ist EG 1 rechtens oder habe ich Anspruch auf mehr?
Danke
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Hallo zusammen,
bei uns werden die Stellen neu bewertet (tvöd Kommune).
Ich möchte meine Stelle/ Arbeitsplatzbeschreibung, welche wir von dem "Interviewer" zurück erhalten haben im Vorfeld neutral bewerten lassen.
Ich habe nun schon einige Unternehmen angeschrieben, aber leider möchte kein Unternehmen meine Stelle bewerten.
Kennt ihr Unternehmen die das machen würden?
oder gibt es hier Leute, die das machen könnten?
Ich benötige schnelle Hilfe. ![]()
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
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Hallo zusammen,
leider finde ich nirgendwo Informationen, dass der IHK gepr. Immobilienfachwirt für den gehobenen Dienst anerkannt wird.
Ich arbeite bei einer Kommune im Bereich des Immobilienmanagement, also fachspezifisch.
Die Themen Angestelltenlehrgang II und Bachelor bei der FH sind mir bekannt. Der Immobilienfachwirt ist in der Wertigkeit auf Bachelorniveau anzusehen.
Bei den Stellenausschreibungen wird immer auf den TVÖD hingewiesen, der die Gleichstellung nicht vorsieht.
Daher meine Frage, ob es irgendwo rechtliche Hilfen, Entscheidungen gibt, die eine Gleichstellung vorsehen.
Ich denke so an Bundesgesetzblätter, Rechtsurteile etc.
Vielleicht habe ich ja Glück und jemand kennt sich aus.
Danke
Dirk
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Hallo zusammen!
Ich bin ein Beamter bei einer Stadtverwaltung in Hessen und seit 2 Monaten dienstunfähig wegen diverser Beschwerden. Vorher hatten wir schon Urlaub gebucht, den ich demnächst antreten wollte, obwohl ich weiterhin dienstunfähig geschrieben bin. Darf der Dienstherr das verweigern? Wie muss ich vorgehen? Wo ist das evtl. gesetzlich genau geregelt?
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