Neue Themen

Diskutieren Sie gerne mit und helfen Sie, noch offene Fragen zu beantworten.

Geschrieben von: Gast, 20.03.2017, 22:33, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (468)

Falls Interesse am Austausch besteht oder falls jmd irgendwie was gehört hat, auch wenn ich weiß dass es eigentlich nichts bringt, können wir uns ja hier austauschen Smile

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 19.03.2017, 19:55, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (2)

Wisst ihr, ob man in den folgenden Gemeinden/Städten zur Einstellung ein Führungszeugnis braucht?

Stadt München
Taufkirchen
Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Hohenbrunn
Eching
Affing
Dachau

Danke

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 18.03.2017, 21:52, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (1)

An alle die noch zum Amtsarzt müssen & das zum ersten mal.
Ich hatte auch Panik & habe die verschiedensten Dinge (Horrorgeschichten) im Netz gelesen.
Sehr angespannt kam ich an. Es lief so ab:
Hör-/Sehtest ; Urintest
Reflexe getestet, abgehört, Blutdruck, gemessen/gewogen, abgetastet

Das wars schon!
Ihr braucht echt keine Angst zu haben.Viel Spaß & Glück an die, die noch hin müssen Smile

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 16.03.2017, 18:17, Forum: Kommunalpolitik, Antworten (2)

Ich bin Gemeinderat und stellv. Mitglied in einem beschließenden Ausschuss in BW. Gem. § 39 Abs. 5 GemO BW gelten für den Geschäftsgang die Vorschriften der §§ 33 und 34 bis 38 entsprechend.

Somit gilt auch § 38 Abs. 2 GemO: Über die gegen die Niederschrift vorgebrachten Einwendungen entscheidet der Gemeinderat.

Nun die Besonderheit. Ich war für eine Sitzung aufgrund Verhinderung des ordentlichen Mitgliedes als stellv. Mitglied tätig.

In der nächsten Sitzung des Ausschusses bin ich nicht dabei, da das ordentliche Mitglied wieder da ist. Wenn ich nun Einwendungen gegen die Niederschrift geltend machen wollte, könnte ich das und wenn ja wie?

Das ordentliche Mitglied kann keine Einwendungen  für mich geltend machen. Entscheiden über solche dürfte er nicht, weil er ja nicht teilgenommen hat.

Welche rechtliche Begründung könnte man anführen? Dem Geist des Gesetzes widerspricht m. E., dass ich keine Einwendungen geltend machen kann.

Bedanke mich für begründete Hinweise vorab.
Icon_wink

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Marco, 16.03.2017, 16:03, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Hallo zusammen!

Wer arbeitet denn im Bauamt mit dem Programm ProBAUG und hat schon die Umstellung auf die Version 2015 hinter sich?
Mich würden da mal die Erfahrungen interessieren, wie aufwendig das war, ob es viele Probleme gab usw.
Bei uns soll demnächst umgestellt werden und ich wollte mal vorab was Feedback sammeln.
Vielen Dank!

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: KassenCharly, 16.03.2017, 14:24, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

Hallo zusammen,

möchte für den nächsten Doppelhaushalt eine 0,5 Stelle im Stellenplan anmelden.

Hat jemand Erfahrung damit bezüglich einer überzeugenden Begründung?

Gruß
KassenCharly

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 16.03.2017, 11:26, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), - Keine Antworten

Hallo zusammen,

lt. dem Landesreisekostengesetz für BW erhält man 0,25 Euro pro Kilometer wenn man sein privates Fahrzeug nutzt.

Laut Personalabteilung können Mitarbeiter die ihr Fahrzeug als Dienstfahrzeug genehmigen lassen 0,35 Euro abrechnen für Dienstfahrten. Man erhält die Genehmigung dafür, wenn man über 20 Dienstfahrten pro Jahr macht.
Weiß jemand, wo das im Gesetz geregelt ist? Die Personalabteilung verweist auf das Gesetz, aber da finde ich so leider nichts.
Im Landesreisekostengesetz erhält man 0,35 für ein Fahrzeug, das überwiegend für dienstliche Zwecke gehalten wird und das trifft ja da nicht zu.
Was bekommt ihr als Wegstreckenentschädigung und auf welcher Rechtsgrundlage?

Grüße

Antje

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 15.03.2017, 00:25, Forum: TVöD, Antworten (1)

Sehr geehrte Forum Mitglieder,

ich habe mich für eine Stelle als Bauingenieur an einem Flughafen beworben. Mir wurde gesagt, dass es Entgeltgruppe 13 aber kein TVöD-F ist. Der Arbeitgeber hat gemeint, dass das Gehalt in einer Höhe von zwischen TVöD-F, E13, Stufe 4 bis 6, liegt. Bisher wurde ich nie gem. TVöD bezahlt.  

Als eine derjenigen, der von TVöD überhaupt keine Ahnung hat, was wäre dann die richtige TVöD Tabelle entsprechend der Stelle? 

Ich bin übrigens Master of Science und verfüge über 2 Jahre Berufserfahrung. Danke sehr!

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 14.03.2017, 21:31, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo zusammen,
ich möchte innerhalb eines kommunalen öffentl. Arbeitgebers als langjähriger Angestellter TVÖD eine Stelle wechseln.
Kann mir jemand in Stichpunkten erklären was ich dabei beachten muss?
Gibt's einen neuen Arbeitsvertrag- mit Probezeit ?
Gibt's so etwas wie Kündigungsfristen? Oder einvernehmliche Vereinbarung zwischen den
beiden Dienststellen? Braucht man ein Arbeitszeugnis?
Aus BAT habe ich einen Besitzstand. Wird der automatisch mitgenommen, wenn man
ohne Unterbrechung die Stelle wechselt?
Für Infos wäre ich sehr dankbar.

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 14.03.2017, 09:15, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo,
ich wurde Ende des Jahres unbefristet eingestellt. Habe ich in der Probezeit gemerkt, dass die Arbeit zu viel für mich ist. Es gab eine Unterredung mit der Verwaltung und man einigte sich, dass es keine Kündigung geben solle und der unbefristete Arbeitsvertrag in einen befristeten Vertrag umgewandelt werden soll.
Nun kam heute der befristete Arbeitsvertrag zur Unterschrift, jedoch ist dieser zurückdatiert auf das Datum der damaligen Einstellung. Nun meine Frage, ob dies so zulässig ist oder ob hieraus für mich Nachteile entstehen könnten.

Danke für die schnellen Antworten

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 14.03.2017, 08:58, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

014 Hallo zusammen,

ich bin über den oben genannten Paragraphen gestolpert.

Ich arbeite seit 3 Jahren als Vertretung für eine im Mutterschutz befindliche Kollegin auf einer EG8 - Stelle. Nun hat sie noch ein Kind bekommen und wird weitere 3 Jahre im Mutterschutz sein.
Zur Zeit bekomme ich EG5 + Vertreterzulage.

Nachdem ich den oben aufgeführten Paragraphen entdeckt habe ist mir aufgefallen, dass es nun eine neue Regelung gibt.
Verstehe ich das richtig, dass ich nun EG8 bekommen müsste? Die Differenz von EG5 + Zulage zu EG8 sind über 200 € im Monat.
Und wenn ja, gilt diese Regelung ab dem 01.01.2017, wenn man diese Tätigkeit schon 6 Monate ausgeführt hat oder muss ich nun bis einschließlich Juni 2017 warten, um die 6 Monate voll zu bekommen?

Ich wäre über eine zeitnahe Rückmeldung sehr erfreut Icon_wink Icon_exclaim Icon_confused

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 12.03.2017, 18:42, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (5)

Hallo,
wie lange darf der Arbeitgeber/Vorgesetzte sich mit dem Dienstplan Zeit lassen? Die Pläne werden immer erst 1 Woche vor dem Dienst heraus gegeben.

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: strudeldie, 12.03.2017, 16:40, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Guten Tag,
der Arbeitgeber weigert sich seit mehr als 15 Jahren eine Stellenbeschreibung zu erstellen. Dadurch müssen völlig abteilungsfremde Aufgaben ausgeführt werden... Darf er das? Kann man dagegen vorgehen?  Arbeitgeber ist öffentlicher Dienst nach TVöD.  

MfG

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 11.03.2017, 18:14, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo, habe mich heute auf eine Hausmeisterstelle bei der Stadt beworben, was meint Ihr mit welcher Stufe kann ich gehaltsmäßig da rechnen ? Bin gelernter Schreiner und arbeite zurzeit als Bauhofmitarbeiter und Hausmeister bei einer anderen Gemeinde. Die neue Stelle wird so beschrieben: Aufgabengebiet Hausmeister für Vertretungen:
Vertretung der ständigen Hausmeister bei Urlaub und Krankheit in den Schulen, Turnhallen und sonstigen städtischen Einrichtungen: Betreuung der Gebäude und Außenanlagen, Überwachung der technischen Einrichtungen, Öffnungs- und Schließdienst, Verantwortung für die Gebäudereinigung sowie die Ausführung von kleineren Reparaturarbeiten. Die Bereitschaft für Wochenendarbeit insb. bei Veranstaltungen wird vorausgesetzt. Vollzeit 39 Stunden/ Woche Danke

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 10.03.2017, 12:35, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Hallo,
ein Mitglied unseres PR (insges. 5) ist in Kürze absehbar längere Zeit krank, somit rückt das nächste auf der Liste stehende Ersatzmitglied nach. Nach meiner Ansicht ist dies eine gesetzliche Automatik (SächsPVG), die keinen Beschluss des PR erfordert. Oder ist dies doch notwendig? Wir sind uns nicht ganz sicher.
Vielen Dank für eure Antworten
Schönes Wochenende aus Sachsen

 Jetzt beantworten / kommentieren!





Zu den Foren Öffentlicher Dienst ...


 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst