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Geschrieben von: Gast, 09.04.2017, 13:35, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo,
ich habe einen Bwl Bachelor und bin davon ausgegangen, dass das reicht um in die Entgeltgruppe 9b eingruppiert zu werden, da ich somit die Anforderungen der Fallgruppe 1 erfülle.
Laut Stellenbewertung handelt es sich auch um eine 9b Stelle! Allerdings wird im Punkt Anforderungsprofil nur der Verwaltungslehrgang 2 oder vergleichbare Ausbildung genannt. Aus diesem Grund soll ich in die nächst niedrigere Stufe (9a) eingruppiert werden.
Kann das jemand nachvollziehen?

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Geschrieben von: Gast, 09.04.2017, 13:08, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (5)

Auf Golem.de wird die Beschaffung in der öffentlichen Verwaltung kritisiert:

'Der ehemalige Abteilungsleiter für Informationstechnik und Cybersicherheit im Innenministerium, Martin Schallbruch, hat die IT-Beschaffung der Verwaltungen kritisiert, weil diese fast ausschließlich auf proprietäre Software von Microsoft setzen: "Viele staatliche Verwaltungen sind so abhängig von diesem einen Anbieter, dass sie nicht mehr die Wahl haben, welche Software sie nutzen wollen."'

Mehr: https://www.golem.de/news/open-******-kr...27217.html

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Geschrieben von: Gast, 07.04.2017, 10:31, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Kann mir jemand sagen, wie hoch die Amtszulage in A9z ist?

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Geschrieben von: Gast, 05.04.2017, 19:19, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (2)

Hallo,

Ich weiß nicht ob es hier passt, aber ich suche dringend für eine Prüfung Fälle bzw allg. Lernmaterialien zum nds. SOG (Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung).

Hat jemand was für mich?

Viele Grüße!

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Geschrieben von: Gast, 05.04.2017, 13:56, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (3)

Kann mir jemand sagen, wie die Stellen der BEM-Beauftragten bewertet sind?

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Geschrieben von: I.Severin, 04.04.2017, 14:52, Forum: TVöD, Antworten (2)

Hallo,

wir sind ein Entsorgungsunternehmen in Öffentlicher Hand (Zweckverband) mit ca. 20 LKW.
Es kommt natürlich hin und wieder vor, dass ein Fahrzeug mal einen Unfall hat, hierbei handelt es sich in der Regel um kleinere Unfälle. Wir sind auch viel in unwegsamen Gelände unterwegs  wo es auch mal etwas enger wird.
Kurzum Schäden lassen sich nunmal nicht 100% vermeiden.
Es passiert aber auch nicht oft sei dazugesagt.

Nun wurde einem Fahrer, der einen Auffahrunfall verursacht hatte, die nun höhere Versicherungsprämie, die durch den Schaden entstanden ist, teilweise von seinen Überstunden abgezogen.

Meine Frage: IST DAS RECHTENS ?

Meiner Ansicht nach nicht weil grob fahrlässig hat er in meinen Augen nicht gehandelt.
Es war weder Alkohol oder sonstwas im Spiel er war halt kurz unaufmerksam.
Er hatte auch sonst keine Schäden in der Zeit in der er bei uns beschäftigt ist (10 Jahre) verursacht.

VG

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Geschrieben von: Gast, 04.04.2017, 14:40, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Ist der Antrag formlos zu stellen? Gibt es ein Muster?

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Geschrieben von: Gast, 04.04.2017, 11:20, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), - Keine Antworten

Guten Morgen!

Bei uns im Haus gibt es natürlich auf jedem Stockwerk Toiletten für die Mitarbeiter, welche diese normalerweise nach Benutzung abschließen.

Jetzt soll man die Tür nicht mehr abschließen, damit mögliche Besucher der Verwaltungsspitze nicht in die peinliche Situation geraten, danach fragen zu müssen!

Kann das verlangt werden? Dazu kommt, dass auch gewissermaßen Fremde manchmal fehlgeleitet werden und nicht bei den öffentlichen Toiletten im ersten Stock landen. Deshalb hatte man ursprünglich die Anweisung, die Tür nach Benutzung abzuschließen, was man auch gemacht hat.

Jetzt die gegenteilige Anordnung. Ohne da jemandem was unterstellen zu wollen, ist es vielen der Kollegen unangenehm, wenn da vorher fremde Leute waren. Und selbst wenn: ist es dann rechtens, einen Unterschied zwischen den Besuchern bei Kollegen und fremden Besuchern zu machen?

Frage: gibt es rechtliche Regelungen, wie das gehandhabt werden muss? Eine entsprechende Dienstanweisung existiert natürlich nicht.

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Geschrieben von: Gast, 02.04.2017, 21:07, Forum: Fortbildung, Antworten (2)

Hallo, kann man als Hausmeister eine Weiterbildung machen und noch aufsteigen ? Danke

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Geschrieben von: Sonnenschein, 31.03.2017, 12:13, Forum: TVöD, Antworten (2)

Hallo,
ich bin seit 1,5 Jahren in einer VGV als Quereinsteiger "Kauffrau für Büromanagement" eingestellt.(vorherige Bürotätigkeit 7 Jahre und ich bin bereits 49 Jahre) Da es für diese Stelle noch keine Stellenbewertung gibt, muss ich eine Stellenbeschreibung anfertigen. Hat jemand Erfahrungen oder Muster, Hilfen wie ich so was beschreiben kann.

Welche Entgeltgruppen sind für diese Bereiche möglich?

Meine Auffassungen umfassen z.B. Asylbewerberunterbringung, Mietverträge vorbereiten, Möbel ordern, Angebote einholen, Handwerker beauftragen für Reparaturen in Wohnräumen, Monatszahlungen anweisen, Rechnungen anweisen,
Kollegin vertreten in allen Bereichen eines Sachbearbeiters (wenn Urlaub oder Krankheit ansteht)

Des Weiteren betreue ich über 50 Spielplätze in den Ortsgemeinden. Veranlasse die Hauptuntersuchungen, Erneuerungen von Spielgeräten, Beschaffung von Spenden und Zuschüssen
Einstellungen in den Haushaltsplan ...

Hat jemand Ideen ???

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Geschrieben von: rose77, 31.03.2017, 07:59, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (5)

Hallo zusammen Icon_wink

Ich bin jetzt neu im Personalrat und meine Mitstreiterin und ich wollen nun ein Thema angehen, welches in der Vergangenheit schon oftmals bei den Chefs angebracht, von diesen aber immer abgelehnt wurde.
Und zwar geht es um die Fahrzeit zu Gemeindevertretersitzungen u.ä., entweder als Protokollantin oder als Sachbearbeiterin zu einem bestimmten Thema.
Bei uns wird es bisher so gehandhabt, dass die Fahrzeit zur Sitzung KEINE Arbeitszeit ist, sondern diese erst anfängt zu laufen, wenn man am Sitzungsort eingetroffen ist. Fahren wir aber z.B. zu Seminaren/Schulungen, wird die Fahrzeit angerechnet. Schon das ist doch ein Widerspruch in sich oder? Icon_eek
Muss dazu sagen, dass unser Amtsbereich sehr groß ist, so dass die Fahrzeiten zur Sitzung von 5 bis 45 Minuten dauern kann.
Eine Dienstanweisung zur Anrechnung von Arbeitszeiten gibt es bei uns nicht.
Können wir hier nun was tun bzw. was können wir tun? Wie läuft es bei euch und kann mir Jemand ggf. mit Paragraphen und Gesetzen helfen? Müssen ja als Personalrat "Beweise" liefern können.
Vielen Dank fürs Lesen und für hoffentlich viele hilfreiche Antworten.

rose77 Big Grin

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Geschrieben von: Gast, 31.03.2017, 07:46, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (3)

Das leidige Thema ... Lt. Vorgesetzte gibt die Stelle (Teilzeit) angeblich keine Möglichkeiten für generelle Aufstockung her. Lt. Personalabteilung schon. Alternativ Überstunden auszahlen lassen, was angeblich besprochen wurde. Mit mir allerdings nicht. Ich habe auch nichts unterschrieben, was ja sonst bei jeder Kleinigkeit verlangt wird.
Aber was soll's, dann mache ich das eben so.

Frage: kann ich die Auszahlung einfach so bei der Personalabteilung beantragen oder muss das zuerst vom Vorgesetzten genehmigt werden? Meiner meint, das müsse über ihn gehen, aber er hält sich eh für den wichtigsten Menschen weltweit.

Dann: wie funktioniert das mit Zuschlägen bei und ohne Freizeitausgleich (§ 8 TVÖD)? Ich verstehe das nicht. Bzw. so, dass die bei angefallenen Überstunden trotz Zeitausgleich trotzdem zu einem geringeren Teil Zuschläge hätten ausbezahlt werden müssen.

Wurden sie aber nicht. Am Gehalt hat sich nichts geändert.

Grüße
Lonny

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Geschrieben von: Gast, 31.03.2017, 04:43, Forum: TVöD, - Keine Antworten

Ich bin als Hausmeister tätig und transportiere Möbel über ein bestimmtes Maß hinaus.
Steht mir für die geleistete Arbeitszeit, wo ich Tische Stühle transportiere, ein Erschwerniszuschlag zu?
Der soll uns jetzt getrichen werden, was sonst immer gezahlt wurde.

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Geschrieben von: Gast, 30.03.2017, 20:10, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Wie bemisst man die Zeitanteile in einer Arbeitsplatzbeschreibung?
20 Std. Woche.

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Geschrieben von: Gast, 29.03.2017, 18:27, Forum: Bürgerfragen, Antworten (3)

Hallo mal ein Frage zum MVAS 99 ("Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen") :

Da steht, dass jeder, der eine Tätigkeit im öffentlichen Straßenverkehr ausübt, zu 75% sichtbar sein muss - orange, gelbe Warnweste tragen.
Wieso die Polizei nicht, diese führt doch auch Arbeiten im öffentlichen Straßenverkehr aus ???

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