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Hallo zusammen,
es geht um § 29 Abs. 5 der StVG, hier eine Kommune im Ruhrpott in NRW. Soweit ich weiss, ist das StVG eh Bundesrecht.
Wie kann es sein, dass die Bundesländer die "Fünf Jahre nach der beschwerenden Entscheidung" unterschiedlich behandeln?
In einigen Bundesländern erhalten die Menschen (!) bei gleichen Verstößen (hier: über 1,6 Promille) ohne MPU den Führerschein nach Ablauf der 10 jährigen Tilgungsfrist auf Antrag ohne weiteres wieder und andere hier in NRW nicht.
Sind hier Kolleginnen oder Kollegen von Fahrerlaubnisbehörden, die mir weiterhelfen können? Gerne auch per PN.
Gruß,
Steffi *
PS. Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt. Ansonsten, bitte nachhaken.
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Hallo Forum,
ich habe eine Frage:
Ich habe eine Finanzanlage bilanziert (die mit ihren AHK bewertet wurde). Es erfolgte im Jahr 2012 eine Kapitalauskehr der Gesellschaft an unser Unternehmen. Diese Summe wurde fü eine eine bestimmte Baumaßnahme verwendet.
Liegt hier nun eine dauernde Wertminderung vor ? Muss ich meine Finanzanlage um den Betrag der Kaptalauskehr verringern ?
Freue mich über Antwort.
Vielen Dank
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Hallo zusammen,
ich habe einen Zettel erhalten auf dem Zulagen darauf stehen
4D41 EZ 12% S
4D51 EZ 14% S
etc.
Kann man erfahren was hinter den Kürzel steht? Also welche Tätigkeiten...
Danke 
Beste Grüße,
Norma
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Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich dem Berufseinstieg im öffentlichen Dienst:
Wenn Ihr die Möglichkeit habt
a) Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten Kommunalverwaltung
b) Beamter mittlerer Dienst
wie würdet Ihr euch entscheiden und vor allem WARUM???
Bezüglich Fortbildungen/ Aufstieg...
Bezüglich Gehalt/ Versorgung ...
PS:
Habe im Forum nichts passendes gefunden
Danke im vorraus
Gruß
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Hallo liebe Forumsmitglieder,
im Rahmen einer Bachelorarbeit (Studium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung) wird die Mitarbeiterzufriedenheit im öffentlichen Dienst bzw. in der öffentlichen Verwaltung mit dem Schwerpunkt Über- und Unterforderung untersucht. Es wäre gut, wenn sich möglichst viele Personen, die in der öffentlichen Verwaltung tätig sind, einige Minuten Zeit nehmen. Die Umfrage ist 100%ig anonym, es werden keine personenbezogenen Daten erhoben und die Ergebnisse werden lediglich für wissenschaftliche Arbeit genutzt.
Hier der Link zur Umfrage:
https://app.lamapoll.de/Umrage%20zur%20M...iedenheit/
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Hallo zusammen,
bin neu hier und grüße die Forumsgemeinde hiermit.
Als A9 mD m. Z. möchte ich mich auf eine Stellenausschreibung (A11 gD)
im Rahmen des Praxisaufstiegs nach § 34 NLVO bewerben.
Mein Arbeitgeber würde mir liebend gern diese Möglichkeit eröffnen, aber
leider sei dies rechtlich nicht möglich, weil:
der Praxisaufstieg nur im eigenen Aufgabenbereich, sprich eigene Stelle, möglich
sei, z. B. bei einer Neubewertung der Stelle.
2009 wurde ja das nds. Beamtenrecht novelliert, darunter auch der Praxisaufstieg nach
34 NLVO mit angeblich erweiterten Möglichkeiten.
Hat jemand Erfahrung mit der Anwendung dieser Vorschrift oder kennt jemand, der
mehr dazu sagen kann ? Der nds. MI gibt auf Anfrage leider keine detaillierte Auskunft dazu (nur, das die Möglichkeiten des Praxisaufstiegs 2009 erweitert wurden), und Literatur ist auch wenig bis gar nicht zu finden.
Gruß
shadow750
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(NRW)
Hallo an dieses schöne Board!
Wir sind eine kleinere kommunale Musikschule (Zweckverband).
Insgesamt 21 Kollegen (davon 20 wahlberechtigt).
Nun wählen wir zum ersten mal einen PR.
Was kann der neugewählte PR an Freistellung einfordern?
Bei vergleichbaren allgemeinbildenden Schulen (ebenfalls ca. 20 Kollegen) scheint
man eine Wochenunterrichtsstunde zu gewähren...
Wer kann mir mit Argumenten helfen um zumindest diese Zeit
durchzusetzen.
Beste Grüße aus Ostwestfalen,
Mo
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Ein Beamter mit der Besoldungsgruppe A15 besetzt eine Stelle im Amt A auf der er nicht gebraucht wird und auch kaum Aufgaben hat.
Ein Amtsleiter eines Nachbarbezirksamtes Amt B braucht diesen Beamten mit eben dieser Qualifikation dringend und fordert den Beamten an, kann ihn aber nur eine A14 Stelle mit Besoldungsausgleich geben. Der Beamte will das nicht und besteht auf die A15. Leider ist keine freie A15 in eben Amt B
Kann der Amtsleiter ihn trotzdem anfordern oder nicht?
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Hallo, ich habe im Internet schon recherchiert, aber nichts trifft so wirklich zu.
Wer bestimmt über den Zeitpunkt der Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit wo kann dies nachgeschlagen werden? Der Vorgesetzte hat eine Tätigkeit übertragen und der Dienstherr will den Zeitpunkt drücken. Wer ist im Recht? Der Beschäftigte ist mit dem Zeitpunkt nicht einverstanden.
Herzlichen Dank für eine Antwort!
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Unser Personalrat soll gewählt werden.
Entspr. PersVG LSA müssen bei uns 7 Personalratsmitglieder gewählt werden.
Es haben sich aber nur 2 Personen aufstellen lassen.
Bilden diese 2 Personen dann den Personalrat oder gibt es dann keinen PR
Gruß jener
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Hallo,
folgender Sachverhalt: Ein Büro, ausgestattet mit einem PC (angeschlossen an das Interne Gemeindenetz sowie Internet) wird mir als Arbeitshilfe sowie die Einrichtung eines email Kontos verweigert. Begründung meines Vorgesetzten, man könne nicht noch eine Person (er selbst und sein Stellvertreter) daran lassen da man ***ACHTUNG WAS ZUM LACHEN***, dann nicht mehr nachvollziehen könnte wer eventuell "schmutzige Seiten" aufgerufen hat.
Bei meiner Einstellung vor einem Jahr hieß es noch sehr optimistisch aus dem Rathaus, das meine Tätigkeit sich von meinem Vorgänger dadurch unterscheiden wird, das ich einen eigenen Rechner an meinem Arbeitsplatz bekäme, da dies ja den modernen Arbeitsabläufen auch entspricht.
Ich muss Angebote vergleichen, mit Firmen verhandeln und in Zukunft ein Kataster pflegen.
Natürlich kann ich auch ins Rathaus fahren und FALLS ein PC frei ist dort recherchieren. Nur doof wenn gerade dann wenn es wichtig ist, keiner frei ist.
Es ist frustrierend und meiner Meinung nach Mobbing. Das Thema wurde schon mehrmals beim Referenten und dem Personalchef angesprochen der sogar jetzt meinte, ich benötige doch keinen eigenen Rechner. Ausgerechnet er hatte damals gemeint das ein Rechner angeschafft wird und er sich darum kümmert. Bis dato also Nichts.
Was meint ihr?
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hallo,
bin neu im öffentlichen Dienst, arbeite zwei Wochen da, und habe jetzt Geld von der VAK-Bezuegekasse erhalten, soll das etwa mein Lohn sein?
passt irgendwie nicht bei E9
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Hallo zusammen.
Ich bin neu hier im Forum und hab auch direkt mal eine Frage:
Ich wurde ursprünglich eingestellt mit EG 5
Im November wurde eine Stelle mit EG8 ausgeschrieben.
Ich habe diese Stelle nach erfolgreicher Bewerbung bekommen und besetze sie seit dem 01.12.2014.
In meiner Umsetzungsverfügung steht folgendes: Nach erfolgreicher Einarbeitung erfolgt eine Eingruppierung in EG 8. Momentan bekomme ich EG 6. Ab Mai (sprich ein halbes Jahr später soll ich nun endlich EG8 kriegen) Ist das alles rechtens? Ich habe selbst mal im Tvöd geblättert und dort nichts gefunden. Unser Personalrat steckt mit dem Hauptamt unter einer Decke. Den kann ich auch nicht fragen.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Ab wann steht mir die EG 8 zu? Ab dem 01.12.2013 oder wirklich nach erfolgreicher Einarbeitung?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
Gruß
T0r5t3n
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Ich bin Kommunalbeamter und seit einigen Jahren abgeordnet zum Jobcenter. Dort arbeite ich ohne Publikum (sonst hätte ich mich auf diese Stelle nicht beworben) im BackOffice Bereich.
Nun soll ich Kollegen an der Information tageweise vertreten, und hätte somit auch Publikumsverkehr. Wie sieht diese Vertretung rechtlich aus? Kann mein Vorgesetzter mich einfach so für diese Vertretung einteilen? Die Stelle an der Info ist gleichwertig besoldet.
Vielen Dank im Voraus.
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Servus miteinander!
Habe heute mal folgende Frage, welche ich hiermit zur Diskussion stellen möchte. Habe leider noch nicht nachgeschaut, ob diese eventuell schon einmal im Forum war.
Ich wurde seinerzeit als junger Beamter im Kommunaldienst in einer Stadtverwaltung mit dem Gedanken des damaligen Bürgermeisters übernommen, bei Ausscheiden der vorhandenen Amtsleiter einen dieser Posten zu übernehmen. Leider ist es bis dato nur bei dem "Gedanken" geblieben. Der Bürgermeister hat gewechselt, keiner wollte sich mehr an die ursprüngliche Aussage errinnern und der "Obrigkeit" hörige und auch leider unkollegiale Angestellte wurden als Amtsleiter eingesetzt.
Ich habe mich in der Zeit immer wieder auf die (intern/extern) ausgeschrieben Amtsleiterposten beworben. Leider immer ohne Erfolg, was ganz offensichtlich nicht an meinem Fachwissen sowie meiner Kollegialität und Teamgeist lag. Denn von zahlreichen Kolleginnen und Kollegen als auch von Personen außerhalb unserer Verwaltung wurde ich immer wieder für diese Amtsleiterposten favorisiert. Eher sind persönliche Differenzen meines DH mir gegenüber Anlass für eine Nichtberücksichtigung meiner Person gewesen.
Nun könnte ich ja mal meinen Dienstherrn auf Artikel 33 Abs. 4 GG verweisen, nur ist denn der Amtsleiter (z.B. klassisches Hauptamt oder Bauamt) nun eine Aufgabe mit hoheitlicher Befugnis? Hätte mir als nunmehr einzig verbliebene Person mit Beamtenstatus der Posten eines Amtsleiters übertragen werden müssen?
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