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Diskutieren Sie gerne mit und helfen Sie, noch offene Fragen zu beantworten.
Ich bin als Stationsleitung Intensiv mit 20 Planstellen am 01.01.17 übergeleitet von Kr9c in P11, jeweils Stufe 5.
Am 01.02. habe ich Stufe 6 erreicht.
Sollte ich nun einen Antrag auf Höhergruppierung in P13 stellen, mit welcher Stufe würde ich beginnen?
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Ich habe folgende Frage an Sie, ich bin gelernte Verkäuferin mit Abschluss und EDV Kauffrau auch mit Abschluss jeweils vor der IHK mit der Note gut, auch habe ich mittlere Reife. Ich bin seit über 18 Jahre bei einer Kommune beschäftigt als Arbeiter im öffentlichen Dienst und habe vor 5 Monaten einige Herzinfarkte erlitten, die Tätigkeit als Reinigungskraft kann ich nicht mehr ausführen, d.h. der Arbeitgeber will wissen was ich machen kann und was nicht. Einige Eckinformationen noch dazu: ich bin 50 bin über 18 Jahre im öffentlichen Dienst und werde eine Schwerbeschädigung von mindestens 50% bekommen. Welche Tätigkeiten kann ich meinen Arbeitgeber vorschlagen, die meiner jetzigen Behinderung entsprechen? Ich bitte um Ihre geschätzte Information.
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Guten Morgen,
kann mir jemand verraten, warum mein Mann 2 Stimmzettel bekommen hat und ich keinen?
Danke
Gaby
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Hallo zusammen,
ich habe mich erfolgreich auf eine höherwertige Stelle bei einer anderen Kommune
beworben. Ich würde zwei Stufen "gewinnen".
Da ich in meiner "alten Kommune" mehr als 15 Jahre tätig bin wäre ich momentan "unkündbar".
Besteht die Möglichkeit einer Abordnung um die Unsicherheit der sechsmonatigen Probezeit zu
umgehen ?
Vielen Dank für eure Hilfe......
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Hallo,
Ich würde gerade gerne den Dienstherren wechseln.
Der neue Dienstherr würde mich gerne schnellstmöglich verpflichten, der bisherige Dienstherr mich frühestens 1.10., eher 1.12. freigeben. Davon habe ich aber erst gestern Abend erfahren und mach mir grad Gedanken wie das weitere Vorgehen am besten zu erfolgen hat.
Ich habe mal gelesen, dass man beim neuen Dienstherren auch einfach eine neue Einstellungsurkunde erhalten kann? Ist das richtig? Müsste ich dazu beim bisherigen Dienstherren kündigen?
Und startet man mit so einer neuen Einstellungsurkunde dann automatisch in der niedrigsten Erfahrungsstufe, oder ist das Verhandlungssache mit dem neuen Dienstherren?
Vielleicht hat ja jemand das nötige Wissen, oder schon einschlägige Erfahrungen gemacht?!
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Hallo alle zusammen.
Ich habe mich als Küchenkraft für eine Kita beworben, das ganze läuft über die Gemeinde.
Meine Frage ist, wie der Verdienst ist. Laut Stellen Anzeige läuft das über TVÖD Entgeltgruppe 1 sind 15 Std / Woche.
Habe zwar im Internet geschaut aber verstehe diese Tabellen nicht.
Gruß
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Guten Morgen,
die MA wurde zum 01.01.2017 eingestellt und in die E8, Stufe 2 eingruppiert. Ist es nicht so, dass eine Eingruppierung nach der neuen EGO in die E9a hätte stattfinden können? Zumal ein großer Teil der Kollegen in die EG9 eingruppiert ist?
Liebe Grüße
BieneJ
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Hallo,
ich bin in TVÖD 8 Stufe 6 eingruppiert und erhalte seit Januar 2015 die Zulage für eine Tätigigkeit die nach TVÖD 10 eingestuft ist. Die Kollegin ist Mitte Dezember 2014 in die passive Altersteilszeit gegangen, Dauer bis Ende 2019.
Kann ein Antrag auf Höhergruppierung vor dem Ende der passiven Altersteilzeit der Kollegin Erfolg haben?
Für mein Verständnis sollte meine Stellenbeschreibung angepasst bzw. aktualisiert werden.
Für eine Antwort bedanke ich mich vorab.
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Hallo,
Hallo,
Gibt es hier Leute die nach dem A1 Lehrgang noch den A2 gemacht haben?
Kann mir jemand berichten, in wie weit das Niveau der beiden Kurse abweichen?
Danke!
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Hallo zusammen,
im Rahmen der neuen Entgeltordnung wurde ich von der EG 9 in die EG 9a übergeleitet. Meinen AV habe ich 2012 nach TVÖD geschlossen, ich wurde nie aus dem BAT übergeleitet.
Meine Stelle die ich begleite ist eine 9b. So steht es auch im Stellenplan.
Nun sind die Überleitungsregelungen für mich verwirrend. Die 9b gibt es auf Antrag. Aber ich sitze doch auf der Stelle, warum ist es dann nötig noch einen Antrag zu stellen? Eigentlich dachte ich, dass ich gleich in die 9b komme... wie dem auch sei, Fakt ist, dass ich momentan mit einer EG 9a auf einer EG 9b-Stelle sitze.
Im Oktober 2017 erfolgt meine nächste Stufenvorrückung. Ich habe nun Angst, dass ich diese einbüße, wenn ich einen Antrag stelle. Überhaupt weiß ich nicht WANN und WIE ich den Antrag stellen soll. Noch dieses Jahr, damit die Höhergruppierung im Rahmen der Überleitungsregelungen erfolgt? Aber büße ich dann meine Stufenlaufzeit ein? Oder warte ich einfach bis nächstes Jahr? Dann habe ich definitiv meine nächste Stufe, weiß aber nicht wie der AG auf den Antrag reagiert. Überhaupt finde ich es zweifelhaft, dass ich einen Antrag stellen muss um das Geld für die Stelle zu bekommen, auf der ich sitze. Ist das dann überhaupt eine Höhergruppierung? Fragen über Fragen :-(
Auf Nachfrage beim Personalamt und beim Personalrat bekomme ich nur die Auskunft, das muss jeder selber wissen. Meine Stelle sei darüber hinaus nach BAT bewertet und daher ist ist Überleitung in die 9a i.O. Das war mir bisher auch nicht bewusst. Für mich wäre in Stufe 5 Schluss gewesen. Gut zu wissen...
Die Voraussetzungen erfülle ich übrigens für die 9b. Studium ist vorhanden.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, ich bin ziemlich ratlos und das lässt mir keine Ruhe. Vielen Dank!
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Hallo,
ich bin Kommunalbeamtin in einer kleineren Gemeinde und erhalte auch nach mehrmaliger Aufforderung bisher keine Stellenbeschreibung. Natürlich sollte diese vom Mitarbeiter in der Regel selbst gefertigt und schließlich zur Abstimmung / Bestätigung vorgelegt werden, jedoch werde ich seit einiger Zeit unterbeschäftigt, bzw. nicht beschäftigt. Meine Hinweise in diese Richtung mit der bisher bloßen mündlichen Bitte um angemessene Beschäftigung ging ins Leere. Allgemein wird in unserer Behörde mehr Smalltalk und privater Unterhaltung nachgegangen, als einer Beschäftigung im Sinne einer Behörde bzw. im Sinne der Bürger.
Um nun meine Beschäftigung einer rechtlichen Überprüfung auf Unterwertigkeit bzw. nicht gegebener Amtsangemessenheit unterziehen zu lassen, benötige ich m.E. eine Art Nachweis über das, was meinen dienstlichen Aufgaben entspricht, doch eine schriftliche Aufgabenübertragung oder Auflistung meiner Aufgaben liegt nicht vor. Ich habe sie mit folgenden Worten schriftlich erbeten:
"Ich selbst möchte noch einmal um die Benennung aller mir zugewiesenen Dienstaufgaben für meine Stelle bitten, um Missverständnisse und dienstliche Konsequenzen ausschließen zu können, und um die Angemessenheit der Aufgaben insgesamt zu beurteilen."
Nun zu meiner Frage: Kann mir jemand sagen, ob es eine Formvorschrift gibt für die Übertragung dienstlicher Aufgaben ? Ich habe dazu keine rechtlichen Regelungen gefunden.
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Hallo zusammen,
ich habe mich auf eine Stelle beworben die mit E9 angegeben ist. Nun kurz vor der Einstellung bekam ich die Nachricht, dass ich nur in die E8 eingruppiert werden kann, da mir ein entsprechender Abschluss an einer Fachhochschule fehlt. Ich habe nur eine Berufsausbildung und 7 Jahre einschlägige Berufserfahrung vorzuweisen. Nun die Frage. Sollte ich im Vorfeld noch mal verhandeln? Kann man das überhaupt? Oder ggf. nach Antritt der neuen Beschäftigung einen Antrag auf Höhergruppierung stellen? Lohnt sich das überhaupt oder sitzt man nun in der E8 fest, wenn man nicht studiert hat?
Vielen Dank für eure Antworten
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Hallo!
Ich arbeite seit 6 Jahren in einer Verwaltung und bekomme Gehalt nach EG 6 Stufe 4. Da ich mittlerweile der Meinung bin, dass ich höherwertige Tätigkeiten ausübe, habe ich einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt. Nun bekam ich einen Vordruck für eine Stellenbeschreibung. Auf Nachfrage habe ich erfahren, dass eine solche gar nicht für meinen Arbeitsplatz vorhanden ist. Man hat die Stelle geschaffen und meinte dass das wohl EG 6 ist....
Jetzt zu meiner Frage: Worauf sollte ich achten? Ist der Ablauf überhaupt korrekt so? Welche Möglichkeiten habe ich?
Ich arbeite in der Kämmerei und bin für die vollständige Haushaltsplanung und Aufstellung der Haushalte von 5 Gemeinden zuständig. Weiterhin mache ich auch die Jahresabschlüsse. Dazu gehört auch das Präsentieren auf Ratssitzungen. Dann mache ich auch etwas im Kassenbuchungsgeschäft (also Rechnungen einbuchen, auszahlen, unterschreiben, Bankbelege verbuchen, Mahnungen etc.). Nebenbei erledige ich auch noch ein paar administrative Softwaregeschichten. (Wenn das Programm etwas nicht kann, beseitige ich diesen Fehler.) Sofern Grundsteuererlassanträge kommen, erledige ich diese auch noch mit. (Inklusive Bescheid schreiben usw.)
Wie schätzt Ihr das ein?
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Hallo,
da uns das bisher niemand beantworten konnte:
Kann eine amtierende Schwerbehindertenbeauftragte zur Wahl der Frauenbeauftragten zugelassen werden (würden wir bejahen) und - sofern gewählt - dann das Amt der Frauenbeauftragten gleichzeitig (im Doppelmandat) ausüben oder müsste sie wegen möglicher Interessenskonflikte das Amt der Schwerbehindertenbeauftragten dann ablegen? Das Bundesland ist Saarland.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Evelyn Schäfer
Saarbrücken
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