Neue Themen
Diskutieren Sie gerne mit und helfen Sie, noch offene Fragen zu beantworten.
Hallo!
Meine Stelle war in der Stellenausschreibung als " nach E14 TV-L bzw. BesGr A13" ausgeschrieben. Ich bin im Moment angestellt (E14) und gerade in Elternzeit. Mir wurde vor der Elternzeit gesagt, dass eine Verbeamtung möglich ist, es wurde aber keine Frist genannt.
Gibt es eine Frist, bis wann ich die Verbeamtung beantragen muss? Kann ich das auch noch in einem Jahr machen oder kann es sein, dass die A13-Stelle dann schon an jemand anderen vergeben wurde?
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo zusammen,
wir haben im letzten Sommer zu fünft unsere jeweiligen Abschlussprüfungen bestanden. Bisher waren wiir so eingruppiert: 2 in EG 5, 1 in EG 6 und 2 in EG 8. Als Stufe natürlich bei allen 1.
Jetzt haben wir unsere Anschreiben wegen einer Höhergruppierung auf Grund der neuen Entgeltordnung rückwirkend zum 01.01.2017 bekommen. Die anderen Kollegen habe diese schon vor über 1 Monat bekommen.
Nun sollen wir, falls wir wollen, wie folgt höhergruppiert werden: von EG 5 + EG 6 nach EG 7 und von EG 8 nach EG 9a. Allerdings sollen wir stufengleich höhergruppiert werden und auch erst ab 01.01.2018 dann die Stufe 2 erreichen.
Nach allem, was wir bisher rausfinden konnten, gilt die stufengleiche Höhergruppierung erst ab 01.03.2017.
Wir haben auch schon versucht auf der Arbeit mehr zu erfahren. Leider ist die verantwortliche Kollegin längerfristig erkrankt und die Vertretung war nicht in der Lage uns irgendwelche hilfreichen Informationen zu geben. Sie war allerdings auch diejenige, die die Anschreiben für uns gefertigt hat. Der Vorgesetzte der Kollegin meinte, wir müssten dann wohl nach Stufe 2 höhergruppiert werden, er würde das die erkrankte Kollegin bei Rückkehr aber überprüfen lassen. Nur ist noch nicht einmal klar, ob diese überhaupt dieses Jahr zurückkehren kann.
Mein einer Kollege und ich haben dann mit unsrem Vorgesetzten darüber gesprochen, der dann in einem Gespräch mit dem BGM das Thema angesprochen hat. Danach hieß es, dieser wäre der Meinung, dass wir in Stufe 1 bleiben, aber die bisherige Zeit angerechnet wird. Er hat der Personalabteilung dann noch einmal angewiesen, dass Thema schnellst möglich zu klären.
Heute haben wir dann noch erfahren, dass es bei einigen anderen Kollegen in der Vergangenheit schon Fehler seitens der Vertretung der erkrankten Kollegin in der Perso gab, die nur nicht zum Tragen kamen, da sich die Kollegen selber ausreichend informiert hatten bzw. die jetzt erkrankte Kollegin noch mal mit dem Fall befasst war.
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo,
ich bin als Erzieherin bei einer Stadtverwaltung beschäftigt und in SuE 8a / 2 eingestuft.
Nun sehe ich, dass es hätte ab 01.02.2017 eine Erhöhung geben müssen - laut meiner Abrechnung ist diese Erhöhung bis heute (05/17) bei mir noch nicht angekommen.
Nun meine Frage:
Kann sich mein AG Zeit nehmen und die Erhöhung "rückwirkend" zahlen"?
Wann sollte ich in der Lohnbuchhaltung nachfragen?
Vielen Dank für eure Antworten!
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo Leute,
ich habe eine Problemstellung, mit der ihr vielleicht mehr anfangen könnt als ich. Es geht um eine komplette Freistellung für den Personalrat. Da ich nicht nur im PR Berufsfeuerwehr bin, sondern auch im GPR, gibt es nun folgendes:
Für den Gesamtpersonalrat der Stadt sind zwei Freistellungen möglich. Ich habe Interesse an einer solchen Freistellung, nachdem bald, zumindest theoretisch, beide Stellen neu zu besetzen sind. Da ich als einziger in einer anderen Gewerkschaft Mitglied bin und als Beamtenvertreter die meisten Stimmen habe, greift folgendes:
___________________________________________________
§40 Abs. 3 Satz 2 HPVG
Bei der Freistellung sind nach dem Vorsitzenden die Gruppen entsprechend ihrer Stärke und die im Personalrat vertretenen Gewerkschaften und freien Listen entsprechend ihrem Stimmenanteil zu berücksichtigen, soweit sie nicht auf die Freistellung verzichten; dabei ist der Vorsitzende anzurechnen. Gewerkschaften, die zur selben Spitzenorganisation gehören sowie freie Listen können sich hierfür gruppenübergreifend zusammenschließen.
___________________________________________________
Das bedeutet, dass ich als einziges Mitglied einer Gewerkschaft Mitglied die 2. Stelle quasi automatisch bekäme.
Richtig?
Nun das Problem:
Die Person die den Vorsitz bekommen soll steht quasi schon fest. An seiner Wahl, Ende Mai, gibt es wenig Zweifel da er im PR schon lange etabliert und entsprechend bekannt ist. Das GPR Gremium hat jedoch kein Interesse die zweite Freistellung zu besetzen. Somit würde die Regelung nach §40 Abs. 3 Satz 2 HPVG ausgehebelt und ich hätte keine praktisch Chance auf die mögliche Freistellung.
Meine Fragen:
Geht das einfach so, die zweite Stelle nicht zu besetzen und somit den genannten Paragrafen auszuhebeln?
Wenn nicht, wie kann ich gegenargumentieren, also warum dürften sie das nicht?
Hat jemand Ideen dazu?
Grüße Talax
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo zusammen,
ich bin seit 7 Jahren bei meinem kommunalen Arbeitgeber Stadtverwaltung am Bauhof angestellt.
Mein erlernter Beruf ist Elektroniker FR Energie und Gebäudetechnik, ich wurde hier in EG 5 eingruppiert.
Habe im Jahr 2013/2014 eine Weiterbildung zum Handerwerksmeister Elektrotechnik gemacht, verblieb aber weiterhin in EG5, weil die Kommune keine Meister beschäftigen wollte.
Im letzten Jahr ( 2016 ) hat es bei uns eine Stellenbewerung / -beschreibung gegeben, hierbei wurde dann eine Meisterstelle auf 7 bewertet, somit bin ich in die EG 7 gekommen.
Mein Tätigkeitsfeld umfasst Wartung, Reparatur, Prüfung der kompletten elektrischen Anlagen bei uns in der Stadt.
Mittlerweile haben wir noch 2 weitere Elektrogesellen, für die ich die komplette Arbeit mit organisiere.
Es werden von mir auch Installationsprojekte geplant und zum Teil ausgeführt (z.b. Netzwerkausbau Schulen, Installation von Gebäuden, Bau von Schaltschränken für Steuerungen (Kläranlagen, Wasserversorgung, Brunnenanlagen, Beleuchtungsanlagen)), alles unter Beachtung der aktuellen Regeln der Technik. Daher ist mein Job sehr bürolastig, sowie bei größeren Projekten bei uns Abnahmeprüfung und Bauüberwachung.
Nun stellt sich mir die Frage mit der neuen Entgeltverordnung, die zum 01.01.2017 in Kraft trat, wie meine Stelle eingruppiert werden könnte/müsste.
Hier heißt es ja Handwerksmeister mit selbständiger Tätigkeit in EG 9b, da ja der HWK-Meister dem Bachelor gleichgestellt ist.
Wir bewertet Ihr das??
Vielen Dank für Antworten
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo,
ich habe diese Woche ein Hearing bei der Gemeinde vor dem Gemeinderat.
Hat jemand schon Erfahrungen bei so etwas?
Was genau wird man da gefragt?
Ich habe mir allgemeine Fakten zur Gemeinde durchgelesen und mich auf gängige Bewerbungsfragen vorbereitet.
Wäre für jeden Tipp oder jede Erfahrung dankbar
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo,
ich habe auch eine Frage. Ich bin relativ neu in der Verwaltung. Ich bin seit 2012 in einer Kommune beschäftigt. Zuerst als Sachbearbeiterin in der Geschäftsbuchhaltung, und nun als Kassenverwalterin. Ich habe einen Abschluss als kommunale Finanzbuchhalterin.
Meine Vorgängerin war in die E9 eingruppiert(Vb Fg. 1c). Für mich gibt es keine neue Stellenbewertung (erledige Aufgaben für die Kämmerin, die meine Vorgängerin nicht gemacht hat).
Mir hat man nur die EG 8 gegeben (mit der Begründung, dass für Neueinstellungen nur eine E8 vorgesehen ist).
Damit möchte ich mich nicht zufrieden geben und versuche seit über einem Jahr die EG 9 zu bekommen.
Habe ich durch die Entgeltordnung für Kommunen die Chance hierfür?
Ist es sinnvoll zuerst eine neue Stellenbewertung zu fordern?
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo zusammen!
Ich arbeite beim öffentlichen Dienst und erneut aus med. Gründen länger nicht arbeiten gewesen. Habe dann die 1. stufenweise Wiedereingliederung nicht so erfolgreich abgeschlossen. Hatte ja auch fast keine Einarbeitung und musste fast alles alleine lernen. Danach habe ich die nächste Eingliederung, aber an einer anderen Arbeitsstelle im selben Haus, erfolgreich durchgeführt. Aber sollte und habe Teil-EM-Rente bewilligt bekommen.
Jetzt das schwierige, warte schon seit über 3 Monate auf die genaue Klärung, welchen neuen Arbeitsvertrag ich für die Teilarbeit bekomme. Die wollen mich eigentlich auch irgendwie um 5 Gehaltsstufen runterstufen, was viele sagen, dass dieses eigentlich nicht machbar ist (bin auch über 40 Jahre und über 20 Jahre dort beschäftigt als Angestellter im gehobenen Dienst).
Ist das durch den Arbeitgeber machbar? Bekomme grade noch mein volles Entgelt als Teilzeit und die halbe Teilrente. Ist schon knapp 1000 Euro weniger, aber natürlich machbar und auch aus meiner Sicht in Ordnung und kann auch damit leben, aber nach der Runterstufung noch viel weniger verdienen ist hart.
Was kann und soll ich tun?
Danke Euer Jim
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo ihr Lieben,
eine Frage. Der 1. Bürgermeister fälllt aufgrund Krankheit länger aus. Der 2. Bürgermeister (durch den Stadtrat gewählt) der nun zu den Stadtratssitzungen einlädt, unterschreibt die Tagesordnung ohne in Vertretung (i.V.).
In meiner Schulzeit bei der BVS hieß es i.V. und i.A. gibt es nicht mehr.
Stimmt das? Ich kann nichts schriftliches finden wie es geregelt ist.
Vorab vielen Dank. Liebe Grüße
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo zusammen,
ich hätte folgende Frage:
Nach Teil B XIII ist für die Eingruppierung des Kassenverwalters u. a. auch die Anzahl der Kassenbeschäftigten ausschlaggebend. Zählen hierbei "nur" die Mitarbeiter, die direkt in der Gemeindekasse zugeordnet sind (also bildlich gesprochen, deren Schreibtisch da steht) oder zählen hierzu auch die Mitarbeiter der definierten Zahlstellen (also z. B. vom Einwohnermeldeamt, die in Ihrer Zahlstelle Kassengeschäfte (Einzahlungen) tätigen).
Vielen Dank
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo zusammen,
eine kurze Frage zum Thema Höhergruppierung.
Von E8, Stufe 4 soll zur kleinen E9, 3 hochgestuft werden. Da man dann 9 Jahre in der Stufe 3 festhängt und erhebliche finanzielle Einbuße hat, überlegen wir gerade Alternativen.
Ist es möglich, einen vorzeitgen Stufenaufstieg von E8, 4 nach E8, 5 zu machen und dann direkt nach E9, Stufe 4 höher zu gruppieren - oder gibt es da Sperrfristen? -Normaler Stufenaufstieg wäre erst im November 2018 und solange gilt leider nicht die Zusage für die E9...
Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.
Danke!
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo
Ich hätte auch eine Frage. Ich bin seit 2014 in einer Leitungsfunktion mit ehemals EG 9/A10. Zur Zeit bin ich in der Erfahrungsstufe 3. Meine Stelle ist jetzt eine 9c. Ich bin vor 16 Jahren als Quereinsteiger zur Kommune gekommen und und habe somit nach der neuen EGO nicht die Voraussetzungen für die 9c. Würde ich in diesem Fall die 9b plus persönlicher Zulage zur 9c bekommen? Würde die bisherige Erfahrungsstufe bei Erhalt einer persönlichen Zulage bestehen bleiben oder verliert man in diesem Fall auch die Erfahrungsstufe?
Vielen Dank
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo,
mein Mann ist Beamter und privatversichert, ich steige ab September in die Beamtenlaufbahn ein und wir haben 2 Kinder.
Jetzt überlege ich, ob es sinnvoller ist, dass ich freiwillig gesetzlich versichert bleibe oder privatversichert werde.
Soweit ich weiss würde ich gesetzlich versichert 15% des Bruttoeinkommens (nur Lohn, nicht weitere Einnahmen) bezahlen und die Kinder könnten mit mir in der Familienversicherung bleiben. Ist das so richtig, oder sind da noch weitere Kosten?
VG
Jess
Jetzt beantworten / kommentieren!
Die Prüfungskommission hat bei unserem Jahresabschluss angemäkelt, dass die Erschließungskosten nicht komplett abschreibbar sind und wir sie in abschreibbare und nicht abschreibbare aufteilen müssen. Jetzt ist die Frage wie wir das im nachhinein ( und natürlich auch für die Zukunft ) machen könnten. Das Bauamt meint, dass es gar nicht oder nur mit großem Aufwand möglich ist, das ganze aufzuteilen. Wir dachten auch schon daran das ganze anhand von Quadratmetern, Prozenten, Schlüsseln, ... zu machen. Aber da wird wohl die Prüfungskommission nicht so ganz mitspielen.
Was meint ihr was man da machen könnte?
Danke für eure Hilfe!
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage zur Zusammensetzung des Personalrates. Ich finde im Mitbestimmungsgesetz Hinweise zur Geschlechter-Regelung. Das heißt bei soundsoviel weiblichen Mitarbeiterinnen müssen auch soundsoviel weibliche Mitarbeiterinnen im Personalrat sein. Ähnlich ist es bei Angestellten und Beamten.
Unsere Belegschaft besteht zu ca. 70% aus VerwaltungsfachangestelltInnen und zu ca. 30% aus pädagogischem Personal. Das ist immerhin mehr als ein Viertel der Belegschaft. Haben diese 30% einen Anspruch im Personalrat vertreten zu sein?
Vielen Dank im Vorraus
Noonian
Jetzt beantworten / kommentieren!
Frage stellen

