Leiharbeitnehmer im öffentlichen Dienst
#1

Hallo, ich bin Personalrätin in einer öffentlichen Verwaltung. Nun habe ich eine Frage: Leiharbeitnehmer, zählen die als Betriebsangehörige, wenn sie einen Jahresvertrag haben? Die Situation ist folgende: Wir haben eine junge Frau , die über Randstadt (Zeitarbeitsfirma) bei uns einen Vertrag bis zum 31.05.2014 erfüllt. Nun läuft der Vertrag bald aus und wir haben in der letzten Zeit einige interne Stellenausschreibungen gehabt, worauf sich diese Frau auch beworben hat. Bei einem der letzten Bewerbungsgespräche hat sie sehr gut abgeschnitten und war die überzeugendste für die Stelle. Nun hat die Personalabteilung uns mitgeteilt, dass diese Frau nicht berücksichtigt werden kann als Bewerberin, weil die Stellenausschreibung eine „interne“ war und diese Bewerberin ja eine Mitarbeiterin von „aussen“ ist, sprich als Mitarbeiterin einer Leiharbeitsfirma nicht als interne Bewerberin gewertet werden kann.
Meine Frage…ist das rechtens? Ich frage mich, was hätte die Kollegin denn machen sollen…sie erfährt doch als aktuelle Mitarbeiterin von den Stellenausschreibungen und weiß von internen Vorgängen? Mein Rechtsempfinden kommt da nicht so ganz mit…..Danke für die Hilfe.
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#2

Hallo,
wenn ihr zu diesem Problem keine Dienstvereinbarung habt - ich kenne keine gesetzlichen Vorgaben. Aber...
Grundsätzlich finde ich es nicht so gut, wenn eine öffentliche Verwaltung auf Leiharbeitsfirmen zurück greift. Wie (tariflich gesehen) wird den die Mitarbeiterin bezahlt? - das ist aber m.E. ein anderes Thema.
Was macht die Dienststelle, wenn sie die Stelle, auf die die "externe" eigentlich am besten passt, intern besetzt -dann reißt man wo anders ein Loch. Sie arbeitet doch für euch - wahrscheinlich ist ihr jemand weisungsbefugt übergeordnet. Ich würde hier auch vertreten, sie im Rahmen einer internen Ausschreibung zu berücksichtigen.
Je nach dem zu welchem Anlass ist der Beschäftigten Begriff sehr umfassend. Bei PR Wahlen werden fast alle, die irgend wie für die Verwaltung arbeiten eingerechnet... vielleicht lässt sich auf dieser Basis was für die Kollegin tun.
Gruß Pumukel
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#3

Wer ist denn der Arbeitgeber? Doch sicher nicht die Kommune. Und somit sind interne Ausschreibungen nicht für sie.
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