23.04.2014, 10:43
Hallo, ich bin Personalrätin in einer öffentlichen Verwaltung. Nun habe ich eine Frage: Leiharbeitnehmer, zählen die als Betriebsangehörige, wenn sie einen Jahresvertrag haben? Die Situation ist folgende: Wir haben eine junge Frau , die über Randstadt (Zeitarbeitsfirma) bei uns einen Vertrag bis zum 31.05.2014 erfüllt. Nun läuft der Vertrag bald aus und wir haben in der letzten Zeit einige interne Stellenausschreibungen gehabt, worauf sich diese Frau auch beworben hat. Bei einem der letzten Bewerbungsgespräche hat sie sehr gut abgeschnitten und war die überzeugendste für die Stelle. Nun hat die Personalabteilung uns mitgeteilt, dass diese Frau nicht berücksichtigt werden kann als Bewerberin, weil die Stellenausschreibung eine „interne“ war und diese Bewerberin ja eine Mitarbeiterin von „aussen“ ist, sprich als Mitarbeiterin einer Leiharbeitsfirma nicht als interne Bewerberin gewertet werden kann.
Meine Frage…ist das rechtens? Ich frage mich, was hätte die Kollegin denn machen sollen…sie erfährt doch als aktuelle Mitarbeiterin von den Stellenausschreibungen und weiß von internen Vorgängen? Mein Rechtsempfinden kommt da nicht so ganz mit…..Danke für die Hilfe.
Meine Frage…ist das rechtens? Ich frage mich, was hätte die Kollegin denn machen sollen…sie erfährt doch als aktuelle Mitarbeiterin von den Stellenausschreibungen und weiß von internen Vorgängen? Mein Rechtsempfinden kommt da nicht so ganz mit…..Danke für die Hilfe.