Direktionsrecht des Vorstandes im öffentlichen Dienst gegenüber dem Personalrat
#1

Ein Personalrat wendet sich an den Vorstand um die Zusammenarbeit zwischen Geschäftsführung und Personalrat zu bemängeln. In einem Gespräch mit dem Vorstandsvorsitzenden wird die Einigkeit zwischen Geschäftsführung und Vorstand erklärt. Der Personalrat wird aufgefordert seine Kompetenzen nicht zu überschreiten und damit gewissermaßen ein "Maulkorb " verpasst. 
Nun die Frage: Wie weit geht das Direktionsrecht des Vorstandes?
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#2

Auf welcher gesetzlichen Basis hat sich der Personalrat an den Vorstand gewendet?

Die Aufforderung seine Kompetenzen nicht zu überschreiten ist völlig unproblematisch. Dies gilt ja sowieso, dass der Personalrat nur im Rahmen seiner Kompetenzen aktiv werden darf.
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#3

Die Geschäftsführung ignoriert permanent das Mitbestimmungsgesetz.
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#4

Dann klagt man halt vor Gericht ganz im Rahmen der Kompetenz eines Personalrates.
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#5

Danke
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