Personalrat - Anstalt öffentlichen Rechts
#1

Hallo,
wir sind eine Anstalt öffentlichen Rechts (Berufsschule) in Schleswig-Holstein. 4 Mitarbeiter sind direkt bei der Schule angestellt. 3 Mitarbeiter sind Mitarbeiter des Rathauses und an unsere Schule abgeordnet. Bei richtiger Recherche müssen 5 Mitarbeiter vorhanden sein, damit man einen Personalrat wählen kann. Gehören die abgeordneten Mitarbeiter zur Schule oder zum Rathaus?
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#2

Hallo,
das steht in eurem Personalvertretungsgesetz.
In unserem sind sie wahlberechtigt sobald sie länger als drei Monate abgeordnet sind. Somit verlieren sie die Wählbarkeit im Rathaus.
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