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Hallo,
unser neu gewählter Personalrat möchte folgende Veränderung vornehmen:
Der Begriff Vorsitzende/ Vorsitzender soll in Sprecher für den Personalrat umgewandelt werden. Jeder von den gewählten Mitgliedern soll im Wechsel mal diese oder jene Aufgabe übernehmen. Ist diese Änderung rechtens ?
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Hallo,
zählt die Ausbildung zum Sozialassistent als Erwerb "einschlägiger Berufserfahrung"? D.h. kann ich nach Abschluss meiner Ausbildung zum Erzieher gleich in Stufe 2 eingruppiert werden?
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Hallo
in unserer Kommune (Bayern) ist eine Stelle mit Entgeltgruppe 9 ausgeschrieben.
Ich habe einen Bachelorabschluss einer bayerischen Uni und eine abgeschlossene Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten. Die "offiziellen" Voraussetzungen wie Angestelltenlehrgang 2 oder 20 Berufsjahre habe ich leider nicht. Laut meinen Recherchen wird nach der neuen Entgeltordnung der Abschluss eines Bachelors auch als Voraussetzung genannt, um in EG 9 eingruppiert werden zu können. Allerdings habe ich keine genauen Infos gefunden, ob es nur um den Abschluss an sich geht, oder ob das Studium in einer bestimmten Fachrichtung absolviert werden muss. Thematisch war der Studiengang nicht komplett fachfremd, allerdings eben auch kein Jura oder öffentliche Verwaltung. Oder liegt die Entscheidung darüber im Ermessen der Personalabteilung?
Vielleicht hat ja jemand genauere Infos über so eine Situation?
Danke und viele Grüße
Luna
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Hallo zusammen,
Ich bin aktuell A11 und möchte in eine andere Behörde auf eine A14 Stelle bewerben. Ich erfülle die Voraussetzungen (Master von der Uni).
Sofern ich mich auf solche A14er Stelle bewerbe, kann ich ohne weiteres in der neuen Behörde direkt als A14 anfangen oder nicht? Spielt es überhaupt eine Rolle das ich vorher A11 war?
Und wird bei so einem Wechsel meine z.B. letzte Beurteilung auf der A11 Stelle für die neue A14 Stelle benötigt?
Gruß
Christian
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Wie lange sind die Aufbewahrungsfristen der Sitzungsniederschriften im Personalrat in MV ?
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Guten Tag,
ich werde in diesem Jahr meine Ausbildung als Anwärterin anfangen. Dazu musste ich natürlich zum Amtsarzt, das Führungszeugnis nach Belegart 0 abgeben sowie Angaben machen, dass ich in geordneten wirtschaftl. Verhältnissen lebe etc. Nun meine Frage: Wenn meine Ausbildung fertig ist und ich Beamtin auf Probe werde, muss dieses Prozedere nochmal von vorne ablaufen ? Also erneut Amtsarzt, Führungszeugnis etc ? Und dann nochmals bei der Ernennung als Beamtin auf Lebenszeit ? ( da kann ich Amtsarzt nachvollziehen)
Oder wird dieses nur vor der Ausbildung verlangt zur Ernennung?
Ich bin aus NRW und bei einer Kommune.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
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Kann mir jemand sagen, wie viel ich an meinen AG für das Absolvieren des AL II zurückzahlen muss?
Herzlichen Dank im Voraus.
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Hallo erst mal,
ich bin das erste Mal im Forum und habe ein etwas heikles Thema. Ein Lehrer meiner Schule, an der ich Personalratsvorsitzender bin, kann es einfach nicht lassen, Schülerinnen in seinem Bereich mit anzüglichen Bemerkungen, herabwürdigenden (frauenfeindlichen) Bemerkungen und auch mit eindeutigen Blicken zu "traktieren". Diesbezüglich gab es schon mal vor meiner Zeit eine Aktennotiz, die Schulleitung weiß davon. Nun ist bekannt geworden, dass drei weitere Mädels in der neuen 10. Klasse erneut Ziel der oben genannten Aktionen geworden sind. Auch Mädels aus den Fachstufen haben diesbezüglich nach weiteren Interviews bestätigt, dass es schwierig sei, sie wollen, dass endlich was geschieht.
Nur ein paar Beispiele: Wir machen an diesen Stuhl so schöne schlanke Beine, wie sie .... hat!! oder auf Nachfrage einer SChülerin, ob sie bei ihm Software bestellen kann: "Die brauchst du sowieso nicht, wer so schöne braune Augen hat, kriegt später sowieso Kinder und braucht nicht mehr arbeiten!! Einmal ist er nach Aussage eines Schülers beim Starren auf den Hintern einer Schülerin gegen eine Tür gerannt. Das sind nur wenige Aussagen über viele viele solcher Aktionen.
Was kann ein Personalrat hier machen?? Ich denke, dass hier der Frieden an der SChule massiv gestört wird. Betriebe formulieren hier schon Aussagen, es ist also über das Schulhaus hinaus bekannt.
Der Schulleiter wird wohl nun eine Abmahnung beim Dienstherrn erteilen.
beste Grüße und vielen Dank schon mal
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Hallo KommunalForum!
Nach einer Ausbildung zum Industriekaufmann ( IHK, abgeschlossen ) und späterem Studium ( Dipl. Betriebswirt (FH) ) bin ich in einer Gemeinde gelandet. Anfangs bin ich in allen Bereichen gewesen, um alles mal kennen zu lernen und bin dann am Ende bei den Finanzen gelandet.
Aufgrund von Doppik und KUs ist da zwar einiges zu tun, doch mir wurden noch andere Gebiete angetragen ( Springer, Bauamt, EDV )
die ich aufgrund meiner Kenntnisse machen könnte. Auch wurde schon gemeint, dass ich den AL I machen könnte / sollte, da ich ja aus der freien Wirtschaft komme.
Nun wollte ich euch hierzu folgendes fragen:
- Könnte ich nicht eigentlich gleich den AL II machen, da ich ja schon ein Studium habe?
- Kann man AL I + II in Bayern nur bei der BVS machen oder gibt es noch andere Institute, Schulen, ... ?
- Wenn ich in den Bereich EDV gehen würde, wäre etwas in dem Bereich z.B. Systemadministrator, Linux-Admin, ... natürlich passender. Wie schaut das in den anderen Bereichen aus? Ist da AL I, II die Grundlage oder gibts hier auch andere Möglichkeiten?
Danke für eure Hilfe!!
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Hallo zusammen!
Ich habe leider in der Suche nichts Vergleichbares gefunden.
Ich arbeite seit 2013 in einer Kommunalverwaltung mit der EG 5, nach der neuen EGO ebenfalls EG 5.
Mir wurde schon oft der Tipp gegeben, einen Antrag auf Höhergruppierung zu stellen, da die Tätigkeiten eine höhere EG rechtfertigen.
Aufgrund der neuen EGO stellen ja nun viele einen entsprechenden Antrag. Wenn ich das aber richtig verstanden habe, ist das ja ein Antrag nach § 29b TVÜ VKA. Ich glaube, in meinem Falle geht es mehr um einen allgemeinen Antrag. Da wir gerade eine Arbeitsplatzbescheibung erhalten (es gab bis dahin keine für meine Stelle), halte ich den Zeitpunkt nun für gekommen, da ich auch der Meinung bin, dass eine höhere EG gerechtfertigt ist.
Kann mir jemand sagen, wie so ein 'allgemeiner' Antrag aussehen sollte? Ich meine nicht das formelle, sondern vielmehr, ob ich Dinge, wie z.B. 'Wunsch-EG' oder eine detaillierte Begründungen bereits im Antrag äußern sollte.
Oder muss ich gar zunächst die Stellenbewertung an sich beantragen und dann erst die Höhergruppierung?
Vielen Dank im Voraus!
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Hallo,
ich arbeite in einer kleineren bayerischen Gemeinde (ca. 4.500 Einwohner), bin Tarifbeschäftigter (Verwaltungsfachangestellter).
In einigen Jahren wird bei uns im Hause eine Stelle als Sachgebietsleiter frei - bis dahin habe ich (hoffentlich) meine Aus-/Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt (AL II) erfolgreich abgeschlossen.
Die jetztige Sachgebietsleitung ist Beamter im mittleren Dienst (2. QE). Ich gehe davon aus, da es ja eine alte Regelung gibt, dass es so und so viele Beamtenposten geben muss/soll, die Stelle wieder für einen Beamten ausgeschrieben wird.
Gibt es die Möglichkeit, dass ich mich als Tarifbeschäftigter mit AL II auf diese Stelle bewerbe und diese später als Beamter wahrnehmen kann?
Angeblich gibt es ja die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber über den Landespersonalausschuss die Aufnahme in ein Beamtenverhältnis beantragt - also so genannter "anderer Bewerber".
Die einen sagen, dass dies öfter vorkommt: mir ist z. B. der Fall bekannt, das ein Finanzamt einen Hausmeister gesucht hat und dieser im Beamtenverhältnis eingestellt wurde.
Andere wiederum sagen, dass niemals ein Beamtenverhältnis ohne enstprechenden Laufbahn / Vorbereitungsdienst zu Stande kommen wird.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen ...
Besten Dank
Johannes
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Guten Abend,
ich arbeite in einer kleineren bayerischen Gemeindeverwaltung (ca. 4.500 Einwohner) und habe eine Frage zur richtigen Eingruppierung:
Ich besetzte seit knapp 2,5 Jahren meine jetzige Stelle. Da ich seit einiger Zeit das Gefühl habe, dass die Stelle bzw. deren Aufgaben höher zu bewerten sind als sie im Stellenplan stellt habe ich Ende letzten Jahres einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt.
Das vll. blöde dabei ist, dass ich diese Höhergruppierung zum 01.03.2017 beantragt habe, damit ich auf Grund der neuen Entgeltordnung eine Stufengleiche Höhergrupperiung erreiche, also meine Stufe beibehalte und nicht zurückgestuft werde.
Eine akutelle Stellenbewertung gibt es nicht - dies Stellenbeschreibung wurde von mir ebenfalls Ende 2016 erstellt - wird jedoch voraussichtlich erst Ende 2017 extern bewertet. Solange wird es definitiv keine Höhergruppierung geben (weder durch Bürgermeister als eigene Zuständigkeit noch durch den Gemeinderat).
Die erstellte Stellenbeschreibung erhalt alle Aufgaben, welche ist seit Beginn meiner Einstellung auf diese Stelle ausübe.
Für denn Fall, dass die Stellenbewertung ergibt, dass ich die ganze zeit falsch eingruppiert wurde wie läuft es ab?
- werde ich rückwirkend also Anfang 2015 richtig höhergruppiert und erhalten rückwirkend das Geld?
- werde ich zum Zeitpunkt der Stellenbewertung oder gar später richtig höhergruppiert??? (wohl der schlechteste Fall)
- oder werde ich auf Grund meines Antrages zum 01.03.2017 richtig höhergruppiert?
Hoffe ich habe es einigermaßen logisch/nachvollziehbar erklärt ....
Besten Dank und schönen Abend.
Viele Grüße
Johannes
VfaK
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Hallo, ich hoffe Ihr könnt mir weiter helfen.
Folgendes:
Ich habe mich als nicht Ingenieur (gelernter Strassenbautechniker) auf eine Stelle die in die EG11 eingruppiert wurde beworben. Mittlerweile habe ich die Zusage bekommen, (die haben keinen geeigneten Bau Ing. für das spezielle Aufgabengebiet gefunden). Allerdings würde ich nur in die EG9a bekommen, mit der Begründung : „Sie sind kein Ingenieur“.
Im TVÖD steht jedoch zu EG10 :und zu E11
Entgeltgruppe 10 Technische Beschäftigte mit abgeschlossener technischer Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 3)
Nr. 3 Entsprechende Tätigkeiten sind z. B.: a) Aufstellung oder Prüfung von Entwürfen nicht nur einfacher Art einschließlich Massen-, Kosten- und statischen Berechnungen und Verdingungsunterlagen, Bearbeitung der damit zusammenhängenden laufenden technischen Angelegenheiten - auch im technischen Rechnungswesen -, örtliche Leitung oder Mitwirkung bei der Leitung von Bauten und Bauabschnitten sowie deren Abrechnung;
im TVÖD zu EG11:
Entgeltgruppe 11 Beschäftigte der Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 1, deren Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 1 heraushebt. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)
Nr. 2 Besondere Leistungen sind z. B.: Aufstellung oder Prüfung von Entwürfen, deren Bearbeitung besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung oder künstlerische Begabung voraussetzt, sowie örtliche Leitung bzw. Mitwirkung bei der Leitung von schwierigen Bauten und Bauabschnitten sowie deren Abrechnung.
Langährige Berufserfahrung (10Jahre) und besondere Fachkenntnisse bringe ich mit. Der Amtsleiter würde mich sofort in die E11 einstellen nur das Personalamt macht Probleme.
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Hallo,
bei uns in Meck-Pomm stehen die PR-Wahlen an. Da sich kein Beamtenvertreter gefunden hat, wurde nun ein Angestellter davon überzeugt, als Beamtenvertreter zu kandidieren.
Was bedeutet das für das Wählerverzeichnis?
Bleibt dieser Angestellte wahlberechtigt zur Vertretung der Angestellten oder wählt er als Beamtenvertreter nun auch die Vertretung der Beamten?
Ich hoffe mir kann jemand weiter helfen!
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Hallo,
ich bin derzeit 9B Stufe 4 eingruppiert. Ich habe diese Stufe im letzten Jahr erreicht.
Ich wechsel zum 01.06. diesen Jahres den Arbeitgeber (AG). Es handelt sich weiterhin um einen AG des öffentlichen Dienstes...
Ich habe mit dem neuen AG ausgehandelt, dass alle Inhalte (Stufenlaufzeiten, etc.) übernommen werden... Allerdings werde ich lediglich 9b Stufe 4 eingruppiert, so war auch die Stelle ausgeschrieben, das ist auch ok.
Jetzt meine Frage: was passiert wenn ich einen Antrag auf Höhergruppierung beim alten AG stelle...Und diesem sattgegeben wird
... kann es sein, dass ich in 9c Stufe 3 eingruppiert werde?
Und kann mich dann der neue AG in 9b Stufe 3 eingruppieren? Weil ausgemacht ist, ich übernehme meine alte Stufe.
Sollte ich in 9c Stufe 4 eingruppiert werden und des zu einer Nachzahlung kommen,
wurde mir mitgeteilt ich würde in Lohnsteuerklasse 6 eingruppiert (da es sich um eine Nachzahlung eines alten AGs handelt), gilt das nur für die Nachzahlung???
Wie lange kann ich den Antrag auf Höhergruppierung stellen? Ist gilt eine Frist bis 31.12, gilt die auch für mich? Weil ich ja den AG wechsel...
Danke euch
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