08.05.2014, 15:14
Der Fa. x wurde von der Stadt Mayen (Rheinld.-Pfalz) als zuständige Immissionsschutzbehörde die Genehmigung zum Bau von Windenergieanlagen nach dem BImSchG erteilt. Die Anlagen sollen in einem Stadtteil von Mayen errichtet werden. Nunmehr legt der Ortsvorsteher des betreffenden Stadtteils im Auftrag des Ortsbeirates gegen die Genehmigung Widerspruch ein. Man muss erwähnen, dass bei Änderung des Flächennutzungsplanes kein Einwand erhoben wurde.
Mein Frage ist, kann der Ortsvorsteher im Namen des Ortsbeirates gegen unseren Genehmigungsbescheid Widerspruch erheben?
M.E. ist dies nicht möglich, da der Ortsvorsteher ein Teil der Verwaltung ist oder wie seht Ihr dies?
Mein Frage ist, kann der Ortsvorsteher im Namen des Ortsbeirates gegen unseren Genehmigungsbescheid Widerspruch erheben?
M.E. ist dies nicht möglich, da der Ortsvorsteher ein Teil der Verwaltung ist oder wie seht Ihr dies?