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Geschrieben von: Gast, 09.07.2014, 20:29, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (6)

Hallo,
bei uns am Bauhof muß man bei Regenwetter Stunden oder Urlaub nehmen ist das bei euch auch so ?

Danke Henk


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Geschrieben von: AnlageOptimus, 09.07.2014, 16:32, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (3)

Ich bin 22 und grübele über meine Rente nach. Ich habe meine zu erwartende Rente berechnet und komme auf knapp über 1.000 Euro mit 67. Abgesehen davon, ob man überhaupt noch Rente bekommt, würde mich interessieren, wie ich privat am Besten vorsorge.

Kann mir jemand einen guten Tipp für eine private Altersvorsorge geben. Ist Riester ideal oder gibt es was besseres. Lebensversicherungen sind ja nicht mehr der Hit. Ich weiß, das es von vielen Faktoren abhängt, aber ganz prinzipiell, gibt es doch bestimmt bessere und schlechtere Anlageformen.



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Geschrieben von: Butterfly, 08.07.2014, 16:55, Forum: Bürgerfragen, Antworten (9)

Hallo Ihr,

eine Bekannte von mir hat ein kleines Problem. Leider weiß die Ordnungsbehörde auch nicht wirklich, was man tun kann.

Auf dem Nachbargrundstück leben jede Menge Katzen. Ständig sind da neue kleine Katzen. Im letzten Jahr haben wir das früh genug mitbekommen und konnten die Babys als Fundtiere ins Tierheim bringen. Die waren nicht sehr begeistert davon, weil es der Wurf von einer "Wildkatze" war. Die Babys konnten auch gesund weiter vermittelt werden.
Nun sind die Katzen aber so schlau und suchen sich andere Wurfplätze. In diesem Jahr sind wieder neue hinzu gekommen, die nun zu groß sind, um sie zu fangen, geschweige denn, weiter zu vermitteln.
Nun ist mir am Wochenende aufgefallen, dass diese Kleinen alle um die Augen krank aussehen (vereitert usw.).
In dem Garten laufen auch Kinder herum, um die man sich nun natürlich Sorgen macht.

Vor einiger Zeit (bestimmt schon zwei oder drei Jahre her), war das Veterinäramt vor Ort, hat aber keinerlei Gefährdung gesehen.
Die Nachbarn meiner Bekannten meinen, dass nur zwei Katzen ihnen gehören und der Rest halt Wilde sind und sie diese nicht füttern (weil: wer füttert, ist auch Besitzer).

Genau genommen ist das ja etwas privat-rechtliches, weil es ja Nachbarschaft ist. Andersherum sind das Tiere, von denen eine eventuelle Gefahr ausgeht.

Kann nun die Ordnungsbehörde etwas dagegen tun oder muss meine Bekannte mit den vielen wilden Katzen und deren Nachkommen und deren Nachkommen auskommen?

Schon jetzt ein herzliches Dankeschön für die Antworten!

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Geschrieben von: Gast, 08.07.2014, 10:30, Forum: Fortbildung , - Keine Antworten

Hallo,

hat hier jemand Erfahrung mit den Fernlehrgängen des Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. bzw. der Volksheimstättenwerke (VHW) ??
Lohnen sich diese``??? Wäre für Erfahrungsberichte dankbar!!

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Geschrieben von: Gast, 06.07.2014, 22:46, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (4)

Hallo,
in meiner Behörde herrschen verschiedene Meinungen, wann meine Ausbildung zu Ende geht bzw. wann das neue Gehalt gezahlt werden muss.

Ich Bundesbildungsgesetz (BBiG) heist es in etwa: Die Ausbildung endet mit Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses durch den Prüfungsausschuss!

Wann ist das nun?

Das Zeugnis wird voraussichtlich Mitte August an die Behörde geschickt.

Weis jemand 100 % wann die Ausbildungszeit endet und die eigentliche Zeit als Angestellter beginnt?
Vll. jemand aus der Personalstelle der diese Fälle häufiger hat.


Vielen Dank
Gruß

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Geschrieben von: Gast, 06.07.2014, 14:37, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (3)

Hallo,

vielleicht kann ja der Eine oder Andere hier meine Denkblockade lösen!?

Kurz und Gut, ich habe letztes Jahr am Auswahlverfahren für den mittleren Dienst teilgenommen. Ich dachte mir halt:

Probier es halt mal, mehr als schiefgehen, kann es nicht! Was soll ich sagen, es nicht schief gegangen! Ganz im Gegenteil; ich habe den Test bestanden, Platzziffer war 1648 von insgesamt 7819 bayernweit. Nach einer, für mich sehr langen Wartezeit, wurde ich benachrichtigt, dass ich meine Bewerbungsunterlagen einreichen soll.Icon_confused

Was ich aber dann doch nicht getan habe! Natürlich, wird sich jetzt jeder fragen: Wie kann man nur so saublöde sein?

Der Grund dafür war, dass ich der Meinung war, mir die Ausbildung nicht leisten zu können!Icon_idea Ursprünglich ging ich davon aus, dass der Ausbildungsbetrieb, also die Stadt oder der Landkreis, der ausbildet, die Kosten trägt. Meine Familie jedoch meinte, dass ich dies missverstanden hätte und die Kosten selber tragen müsste!!!! Mir kam das zwar komisch vor, da ja auf den Seiten der BVS stand, dass die Ausbildung zum Verwaltungswirt für Abgänger von Haupt- und Realschulen gedacht ist. Und woher, soll bitte ein Schulabgänger 20000 Euro hernehmen? Das war nämlich die Summe, die ich mir ausgerechnet hatte. Neben den Kosten für Lehrmittel und Unterbringung wären nämlich die Kosten für eine private KV angefallen.Icon_exclaim

Dann gab es da noch einen weiteren Punkt, den ich angeblich missverstanden hätte. Zu den Voraussetzungen gehört, dass man bei einer Kommune angestellt ist. Ich hatte das so verstanden, dass man angestellt wird/ist wenn, man den Zuschlag für den Ausbildungsplatz erhält bzw. die Ausbildung beginnt? Wozu sollte eine Kommune einen Schulabgänger denn sonst anstellen? Oder ist es tatsächlich so, dass man erst wenn man sich bereits in einem Angestelltenverhältnis befindet, sich um die Ausbildung bewerben kann?

Naja, jetzt ist das eigentlich sowie schon wurscht! Die Frist für die Einreichung der Unterlagen ist längst rum aber wissen würde ich schon gerne, wer jetzt Recht hatte! Ich oder meine Familie? Sollte, dieser Beitrag, bei dem Einen oder Anderen Forumsnutzer Schmunzeln, Gelächter oder Kopfschütteln hervorrufen; gern geschehen!Icon_mrgreenIcon_rolleyes Lachen ist ja bekanntlich gesund.

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Geschrieben von: Gast, 06.07.2014, 14:16, Forum: Fortbildung , Antworten (4)

S10347 Ich wünsche einen schönen Sonntag!


Ich hoffe, man kann mir hier weiterhelfen. Folgendes:


Ich habe vor Kurzem, meinen Arbeitsplatz verloren und musste mich Arbeitslos melden! Natürlich, müssen jetzt wieder Bewerbungen geschrieben werden. Icon_wink Nun hatte ich Glück. Die unsere Kreissadt, hat eine Stelle in der Kämmerei ausgeschrieben, die auf mich passen würde.

Da ich allerdings Bürokaufmann bin und noch keine eigentliche Erfahrung mit Verwaltungsarbeit habe, müsste ich den genannten AL I absolvieren. Dazu, hätte ich mal ein paar ganz grundsätzliche Fragen, sie mögen sich dumm anhören, aber mir ist es ernst:


1. Muss, man sich generell selbst anmelden oder macht das der Arbeitgeber sprich die Kommune, Landratsamt für einen?
2. Wie sieht das mit den Kosten aus. Die Lehrgänge und Lernmittel, kosten ja eine schöne Stange Geld! Muss man die aus eigener Tasche bezahlen oder übernimmt das der Arbeitgeber?
3. Falls, man tatsächlich die Kosten selber tragen muss; welche Arten von Förderung gibt es?
Also, kann man zum Bespiel Bafög oder Meister-Bafög beantragen? Es heißt ja, dass man
die Lehrgangskosten NICHT mit den Bildungsgutscheinen der Agentur für Arbeit begleichen
kann, da die BVS noch nicht entsprechend zertifiziert ist.
4. Auf den Seiten der BVS, heißt es weiterhin, dass der Lehrgang während der Dienstzeit durchgeführt wird. Bedeutet das nun, dass man den Lehrgang im Anschluss an den täglichen Dienst machen muss, also als eine Art von Abend oder Wochenendkurs oder wird das ganze im Blockverfahren abgewickelt.


Es wäre nett wenn, man wir weiterhelfen könnte! Ich habe nämlich Ende diesen Monats, das Bewerbungsgespräch und da wäre es sehr hilfreich wenn, ich bis dahin bescheid wüsste.
Für die freundliche Mithilfe im Voraus besten Dank.


Mit freundlichem Gruß


MK

ein potenzieller öffentlicher Angestellter.

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Geschrieben von: Gast, 06.07.2014, 13:15, Forum: TVöD, Antworten (6)

Moin Moin
Ein Schulhausmeister (Entgeltgruppe 5) geht demnächst in Rente. Die Stelle wird wieder ausgeschrieben, aber in der Entgeltgruppe 3. Ist das rechtens? Wer kann mir Infos geben? Schulhausmeisterstelle in Ns (Kommune). Besten Dank im vorraus.

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Geschrieben von: hupe1993, 05.07.2014, 17:31, Forum: Kommunalpolitik, Antworten (1)

Hallo,
unser neu gewählter ehrenamtlicher Bürgermeister ist als Anstellter bei der Bundeswehr angestellt. Nun hat er tatsächlich das Problem, dass er seine Arbeitszeit nicht reduzieren kann. Als Beamter hätte er keine Probleme mit einer Arbeitszeitverkürzung.
Kann mir jemand einen Rat geben?

MfG

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Geschrieben von: Gast, 05.07.2014, 12:07, Forum: TVöD, - Keine Antworten

Moin Moin
Wer kann mir sagen, wie ein Schulhausmeister in Ns (Kommune) nach dem TvÖD eingruppiert wird. Bitte um Infos. Besten Dank im voraus.

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Geschrieben von: Gast, 02.07.2014, 17:11, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (1)

Sehr geehrte Damen und Herren,
der Lehrstuhl für Pädagogische Psychologie der Universität Mannheim wird in den nächsten Wochen eine Onlinestudie durchführen. Dabei sollen die subjektiv wahrgenommenen Umweltbedingungen und das Wohlbefinden von ArbeitnehmerInnen in ihren Betrieben untersucht werden.
Um möglichst viele Arbeitnehmer zu erreichen, wird hier auch auf soziale Medien zurückgegriffen.
Informationen für Teilnehmende:
• Umfrage läuft anonym ab
• Kurze Dauer von nur 5-10 Minuten
• Verlosung von sechs Amazon-Gutscheinen im Wert von je 20 €
• Unterstützung aktueller psychologischer Forschung zu Wohlbefinden und Arbeitsbedingungen innerhalb eines Betriebs in Deutschland durch Ihre Teilnahme

Informationen zu den Zielen:
• Untersuchungsziel: Unser Forschungsteam untersucht wie die Bedingungen am Arbeitsplatz mit dem beruflichen Wohlbefinden zusammenhängen.
• Langfristiges Ziel: Unser Ziel ist es Wege zu finden die Arbeitsbedingungen in Unternehmen, im Sinne eines gesteigerten Wohlbefindens in der Belegschaft, zu verbessern.


Link zur Studie:
https://ww3.unipark.de/uc/berufszufriedenheit/

Sie würden uns mit Ihrer Teilnahme sehr helfen, eine möglichst umfassende Stichprobe zu gewinnen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern unter arbeitsbedingung@uni-mannheim.de zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
i. A. Sabrina Straube

Projektleiter Dipl.-Psych. Stefan Janke
Lehrstuhl für Pädagogische Psychologie
Universität Mannheim
68131 Mannheim


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Geschrieben von: Gast, 02.07.2014, 14:43, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (3)

Hallo,

darf man ein Leben lang Teilzeit arbeiten im ÖD?

Weil ich im Internet auch mal gelesen habe, dass man aus familiären Gründen z.B. nur maximal 12 oder 15 Jahre Teilzeit arbeiten darf. Oder ist das freigestellt und kann auch bis zur Rente gemacht werden?

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Geschrieben von: sleepingmemories, 30.06.2014, 19:37, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (4)

Guten Abend,
leider konnte ich über die Suche keine passende Antwort finden...
Die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst brachten ja eine Entgelterhöhung rückwirkend zum 01.03.2014. Mein alter Arbeitgeber, bei dem ich bis Ende Mai gearbeitet habe hat bis zum Zeitpunkt meines Austritts diese Erhöhung noch nicht an die Beschäftigten ausgezahlt gehabt. Habe ich dann jetzt trotzdem noch einen Anspruch auf eine Nachzahlung für die Monate März bis Mai? Und muss ich das ganze schriftlich beantragen oder muss mein alter Arbeitgeber das von sich aus auszahlen?

Ich wünsche allen einen schönen Abend.
MfG

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Geschrieben von: Gast, 29.06.2014, 21:22, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo Liebe Forums-Mitglieder und Gäste,

wie auch schon im Vorjahr haben wir eine Leistungsbewertung erhalten. Ich wurde schon das letzte mal sehr negativ bewertet nun aber in Punkten die definitv nicht auf meine Person zutreffen. Am meisten Trifft mich das ich beim Sozialverhalten am Arbeitsplatz mit "wenig ausgeprägt" beurteilt wurde. Ich grüße jeden Morgen meine Kollegen und die Chefs, erkundige mich nach Krankheit eines Kollegen ob es ihm besser geht. Selbst bei einer Kollegin deren Haustier verstarb habe ich zugehört und Tempos gereicht (was für einige die keine Tierfreunde sind, in unserem Büro mit Kopfschütteln abgetan wurde). Bei Kundschaft verhalte ich mich sehr einfühlsam, kürzlich war ein Kunde sehr aufgebracht wegen einer Sache die ich nicht erledigt habe, ich habe jedoch bis zum Ende zugehört, die Person soweit beruhigt bis ein normales Gespräch möglich war und erst dann an den zuständigen Kollegen weitergeleitet, der dann einen enstpannten Kunden zugeschanzt bekam. Für meine Kundschaft lege ich ich immer zu 100 Prozent ins Zeug, recherschiere auch mal und stelle Kontakt zu anderen Behörden her auch wenn es nicht in meinen Aufgabenbereich fällt.

Die Bewerterin ist meine Kollegin die mir bei Dienstanstritt vor drei Jahren als meine ebenbürtige/gleichgestellte Kollgin vorgestellt wurde und Sie dieses ebenfalls immer wieder gesagt hat. Laut Leistungsbewertung ist Sie nun aber "Leitung Bürgerbüro"???? Ich bin immer gesprungen wenn es um Urlaubsvertretung ging, nun hatte ich mich aber einmal diesbezüglich mit ihr in den Haaren, (naja Sie wurde laut und ich habe geweint) da es eben einmal nicht nach Ihrem Kopf ging (zumal sie keinen Urlaub gebucht sondern nur Stunden abbauen wollte). Ich konnte in der Zeit keine Betreuung für meine Tochter finden (was ich aber zumindest versucht habe). Ich habe nun die Vermutung das Sie mir dafür eins reinwürgen will. Icon_sad

Nun meine Fragen:

Darf Sie mich überhaupt bewerten (im Vorjahr war es unser Bürgermeister)?
Was kann ich gegen diesen Bewertungspunkt unternehmen?


Es eilt leider sehr da ich die Bewertung erst diese Woche bekommen habe und schon morgen wieder abgeben soll.

Danke für Eure Hilfe!!!!

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Geschrieben von: Gast, 27.06.2014, 22:52, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Können Sie mir bitte weiterhelfen?

Gibt es im Öffentlichen Dienst für Angestellte etwas Vergleichbares wie ein Konkurrenz- bzw. Wettbewerbsverbot in der Wirtschaft für Arbeitnehmer?
Darf ein kommunaler Angestellter in seiner Freizeit unentgeltlich für/in kommunale Einrichtungen anderer Städte tätig sein? Die jeweils einmaligen Einsätze sind mit relativ starker öffentlicher Wahrnehmung durch Presseartikel etc. verbunden. Es besteht Bezug zum eigenen Arbeitsfeld, da es sich um die gleichen Einrichtungen handelt.

Für Ihre Meinungen wäre ich Ihnen dankbar.

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