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Geschrieben von: Gast, 02.07.2017, 10:56, Forum: TV-V, Antworten (8)

Hallo,
ich bin als Wassermeister mit entsprechendem Meisterbrief beschäftigt. Im Moment bin ich eingruppiert in EG 8/5.
Unsere Wasserversorgung und Aufbereitung ist teilweise recht aufwendig.( 20000 Einwohner)
Die Arbeit teile ich mir selber ein, seitens meines Ingenieur kommt da sehr wenig.
Das heißt, alles was benötigt wird, wird von mir besorgt, alle Fremdfirmen eingewiesen,
Aufträge erteilt, Planung usw. Ich arbeite zu 100% selbstständig.
Ich denke, dass EG 8/5 nicht die richtige Eingruppierung ist. Im Moment wird, laut Personalamt, eine Stellenbewertung durch ein externes Büro erstellt. Laut Personaler wäre mit 9a ohne Stufenverlust zu rechnen. Fängt bei Höhergruppierung die Stufenlaufzeit von vorne an? Ist die 9a korrekt? Dann habe ich noch etliche Überstunden, die ich niemals nicht abbauen kann. Gibt es die Möglichkeit, sich diese auszahlen zu lassen?
Viele Fragen auf einmal aber vielleicht habt ihr ja den ein oder anderen Rat.
Vielen Dank für eure Hilfe im voraus

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Geschrieben von: Gast, 02.07.2017, 07:33, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Das ist doch endlich mal eine vernünftige Ansage! Die rot-rote Regierung erhöht endlich die Beamtenbesoldung, wenn man dem finanzpolitischen Sprecher der Linken Wilke vertrauen kann. Allerdings offenbar erst auf Druck des Verfassungsgerichts.

https://youtu.be/-mIcri-pjbY

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Geschrieben von: Amidala, 01.07.2017, 14:49, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (6)

Ich war 8 Jahre Schwerbehindertenvertreter, nach der letzten Personalratswahl wurde diese Aufgabe innerhalb der Personalratsmitglieder neu vergeben. Auf Nachfrage beim Personalrat bekam ich die Antwort:
Die Stelle als Schwerbehindertenvertretung läuft grundsätzlich nach 4 Jahren aus. Wenn ich es aber weiter machen will,  muß ich einen schriftlichen Antrag stellen und eine Wahl einberufen, die der Personalratswahl gleicht, mit Aushang und wer sich zur Verfügung stellt, usw.
Und außerdem hat unser Betrieb nur 55 Beschäftigte, da müssen wir kein Schwerbehindertenbeauftragten haben.
Wer kann mir da weiterhelfen? Icon_rolleyes

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Geschrieben von: Gast, 30.06.2017, 11:10, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Wenn du bereits mehrere Monate dienstunfähig erkrankt warst, dann bereits der Bescheid deines Dienstherrn vorliegt, dass du früh pensionierst bist mit RMB, und du bist über den Zeitraum darüber dienstunfähig geschrieben, wie ist es zu bewerten und wie kann der Verlauf sein ?

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Geschrieben von: Gast, 29.06.2017, 19:39, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Guten Tag zusammen.

Folgendes Bild gerade bei mir: Ich habe vor Kurzem meine Ausbildung beendet.
Habe dann meinen Vertrag bekommen mit EG5. Jetzt habe ich vor Kurzem mitbekommen, dass man einen Antrag auf Höhergruppierung stellen kann.

Bedeutet das nun, dass ich auch diesen Antrag stellen kann auf EG6?

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Geschrieben von: Gast, 29.06.2017, 17:28, Forum: Landesbeamte, - Keine Antworten

Hallo, ich bin Polizistin in NRW, BaL, habe ein achtjähriges Kind. Ich würde ich gerne unbezahlten Urlaub aus familienpolitischen Gründen nehmen und in dieser Zeit aber auch ein Studium (Lehramt) beginnen. Ist das grundsätzlich erstmal erlaubt? Thema: Nebenbeschäftigung. Dem Zweck des Urlaubs würde ein Studium wohl nicht entgegenstehen, da unser Kind ja schon zur Schule geht und ich vormittags dadurch schon mal Zeit hätte und mein Kind dennoch betreut wäre Ich finde zu diesem speziellen Fall nichts vergleichbares im Netz, möchte mir beamtenrechtlich aber nichts zu Schulden kommen lassen. Schließlich möchte ich Beamtin bleiben bzw. wieder werden. Kennt jemand einen guten Ansprechpartner/ Anwalt für all die hiermit zusammenhängenden Fragen? Bei meiner Behörde möchte ich erstmal niemanden fragen. Vielen Dank!

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Geschrieben von: Gast, 29.06.2017, 14:15, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo zusammen,

da ich nach vielen Recherchen unterschiedliche Meinungen bekommen habe, versuche ich es auf diesem Wege!

Meine Frage ist, ob folgender Sachverhalt zur stufengleichen Höhergruppierung, welche ja ab März 2017 gilt, dazugehört:

Ich habe bis 31.07.16 eine EG9 Tätigkeit ausgeübt.
Dann wurde mir (gleiche Dienststelle) vorübergehend bis 28.02.17 eine andere Tätigkeit übertragen.
Diese ist jedoch nicht bewertet! Also änderte sich nichts an meiner Eingruppierung.
Zum 01.01.17 wurden im Zuge der neuen EGO alle EG9 Stellen in die EG9b übergeleitet (auch ich).
Ab 01.03.17 bin ich wieder zurück auf meine alte Stelle, welche jetzt mit EG9c bewertet ist.
Laut Personalabteilung kann ich einen Antrag auf Höhergruppierung stellen aufgrund der neuen EGO.
Dieser gilt dann ja rückwirkend auf den 01.01.17. Somit würde ich dann in meiner Erfahrungsstufe von 3 auf 2 zurückfallen.

Laut Personalabteilung gibt es die stufengleiche Höhergruppierung für mich nicht, da mir diese unbewertete Tätigkeit nur vorübergehend übertragen wurde. Es spielt auch keine Rolle, dass ich am 01.01.17 eine nicht bewertete Tätigkeit ausgeübt habe.

Stimmt das??

Danke im Voraus!!

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Geschrieben von: Gast, 29.06.2017, 13:41, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo Forum Icon_razz

ich möchte die höherwertige Tätigkeit nicht mehr ausüben.

1. Frage: Geht das überhaupt und habe ich Anspruch auf meine alte Tätigkeit?
2. Frage: Habe ich da eine Kündigungsfrist?
3. Frage: Muss ich noch etwas wichtiges beachten?

Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir weiterhelfen könntet.

Schönen Donnerstag noch.

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Geschrieben von: Gast, 28.06.2017, 11:14, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

Hallo zusammen,

der Gemeinderat meiner Gemeinde hat beschlossen, das Vorkaufsrecht nach § 29 Abs. 6 Wassergesetz Baden-Württemberg (WG BW) für die im Gewässerrandstreifen liegende Teilfläche eines Grundstücks auszuüben.

Es stellt sich die Frage, ob die Ausübung des Vorkaufsrechts privatrechtlich oder hoheitlich in Form eines Verwaltungsakts ausgeübt wird. Im Falle des Vorkaufsrechts nach BauGB wäre diese Frage schnell beantwortet, da § 28 Abs. 2 S. 1 BauGB klar regelt, dass das Vorkaufsrecht durch Verwaltungsakt ausgeübt wird. Im WG BW fehlt jedoch eine solche Klarstellung. Es wird dort lediglich auf die einschlägigen Vorschriften des BGB verwiesen.

Vielen Dank für die Hilfe!

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Geschrieben von: Gast, 27.06.2017, 15:51, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (3)

Ich bin als 450€ Kraft in den Personalrat gewählt worden und gleichzeitig als selbständiger Dienstleister für die gesamte EDV zuständig - Geht das?

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Geschrieben von: Gast, 27.06.2017, 15:36, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (1)

Hallo, ich möchte in einem Kindergarten ein Praktikum machen. Habe mich auch schon beworben.
Laut Erzieher bekomme ich kein Geld, da es im Zuge der Berufsschulausbildung ist.
Es würden mir nur 10 Euro am Tag gezahlt werden, wenn ich in den Ferien arbeite.
Ist dies so rechtens?
Dachte ich bekomm zumindest ein Taschengeld?

mfG Markus

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Geschrieben von: Gast, 24.06.2017, 16:58, Forum: Bürgerfragen, - Keine Antworten

Auf der Rechnung der Wasserbetriebe wurde ein Erschwerniszuschlag von über 50% der Gesamtrechnung erhoben für das Auswechseln eines Sperrschiebers an der Trinkwasserleitung, die freizugänglich im Keller war. Ist das korrekt?

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Geschrieben von: Gast, 22.06.2017, 16:57, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Hallo!
Ich bekomme derzeit in einer kleinen Verwaltung EG6, Stufe 4. Da ich der Meinung bin, zu niedrig eingruppiert zu sein, habe ich am 01.03.2017 einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt. Daraufhin habe ich eine Stellenbeschreibung ausfüllen müssen. Diese wurde nun überprüft, und man ist zu der Kenntnis gelangt, dass ich eigentlich in die EG 8 eingruppiert bin. Folgende Problematik:

Ich bekomme ab dem 01.07.2017 eine neue Aufgabe. Daher soll die Höhergruppierung ab dem 01.07.2017 ohne Stufenverlust erfolgen. 

Die neue Aufgabe ist aber nicht die für die EG 8 ausschlaggebende. Ich hätte also vorher schon EG 8 bekommen müssen. Dies habe ich nun auch mündlich mitgeteilt. Daraufhin meinte man, dass ich dann nur ab dem 01.01.17 in die EG 8 (mit Stufenverlust) eingruppiert werden kann, weil Anträge nach der neuen Entgeltordnung so zu behandeln sind. (Wahrscheinlich ist damit §29b TVÜ-VKA gemeint gewesen.)

Meine Frage ist also:

Was ist hier korrekt? Kann ich noch geltend machen, seit Beschäftigungsbeginn in EG8 zu sein, so dass die Stufen auch weiter liefen und ich in Stufe 4 bleibe? -
Gilt die Ausschlussfrist nach §37 I 1 TVÖD nur für Zahlungsansprüche oder mehr?

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Geschrieben von: Gast, 22.06.2017, 14:51, Forum: TVöD, Antworten (2)

Seit 1993 ist der Arbeitsplatz unserer Bauzeichnerin komplett auf Digitalmedien umgestellt. Plotter, 2 Bildschirme sowie div. Zeichenprogramme. Sie ist die einzige Person, die diese Technik bedienen kann und besucht regelmässig Schulungen. Sie möchte einen Antrag stellen auf 9a, Stufe 4. Sie ist derzeit in EG 6 Stufe 6 eingruppiert. Was meint Ihr, hat sie einen Anspruch?


mit freundlichen Grüßen

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Geschrieben von: Gast, 22.06.2017, 12:02, Forum: TVöD, Antworten (4)

Hallo,
ich bin aktuell in E8 Stufe 4 eingruppiert, das heißt ich habe Steuerfachangestellter gelernt und wurde gleich in 8 gruppiert und bin Stellv. Kassenverwalter gewesen. Seit 01.12.2016 bin ich alleiniger Kassenverwalter und will eine Höhergruppierung in die 9a erwirken, da ich ja auch alles fast ganz alleine mache. Wie stehen meine Chancen bzw. hat jemand einen Tipp bei der Antragsstellung bzw. Vorgehensweise ??? Bin schon 8 Jahre in der VG.

danke

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