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				Hallo ihr Lieben,
ich bin seit 1er Woche aus der Elternzeit zurück und arbeite vorerst 8,5h täglich. Es besteht aber auch die Möglichkeit 6h bzw. 7h täglich zu arbeiten, was ich auch gerne in Anspruch nehmen möchte, so ist mehr Zeit für den Kleinen. Mich interessiert es aber, wie das Gehalt dann aussieht (Ost). Wisst ihr, wo ich das rausfinden kann?
Vielen Dank schonmal,
Moni
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				Hallo
Nach 34-jähriger Ehe ist mein Mann vor ca. 1 Jahr verstorben und ich erhalte eine Witwenrente. Nun wird mir der Versorgungsausgleich für die 1. (damals geschiedene) 1.Ehefrau abgezogen, obwohl diese inzwischen auch vor etwa 1 Jahr gestorben ist. Man zieht mir also den Versorgungsausgleich für eine Tote ab. Kann das richtig sein?
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				Hallo,
Ich bin derzeit in EG 8 eingruppiert.Die Stelle war auch mit 8 bewertet. Seit einigen Wochen übe ich nun eine Tätigkeit aus, die mit EG 9 oder 10 bewertet ist.
Der Chef hat mir die Tätigkeit auch auf Dauer übertragen. Steht mir nun eine Zulage oder eine Höhergruppierung zu? Zur Info: ich habe eine Lehre zur Vfa.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
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				Hallo Zusammen,
ich bin neu hier und hätte gleich eine Frage:
Ich werde in in einer Stadtverwaltung innerhalb des Sachgebiets EDV/Kommunikation beginnen. Tätigkeitenschwerpunkte sind Helpdesk (User-Betreuung), Rechnerinstallationen, Instandhaltung und Wartung der Systeme.
Eingruppiert bin ich in der Entgeltgruppe 8.
Aktuell mache ich noch eine berufsbegleitende Weiterbildung IT-Fachwirt / Operative Professionals IHK (zählt wie der Bachelor).
Nun meine Frage. Gibt es hier Möglichkeiten, später in eine andere Entgeltgruppe eingruppiert zu werden? Wenn ja, wie und welche Chancen ?
Ich habe gelesen, dass es nicht nur von der Qualifikation, sondern auch von der Stelle abhängt ?!
Vorab vielen Dank für die Antworten.
Beste Grüße!
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				Hallo,
ich suche einen Fernlehrgang, mit dem ich für die Verwaltung etwas anfangen kann.
Mache eine Ausbildung zum VFA.
Bitte Anbieter und Lehrgang schreiben, wenn ihr einen schon mal belegt habt.
Danke
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				Hallo zusammen,
folgende Situation liegt bei mir vor:
Ich habe im September 2013 meine Ausbildung zur Finanzwirtin in NRW begonnen. Mittlerweile habe ich den Einführungs- und auch den Zwischenlehrgang mitgemacht und befinde mich im praktischem Teil in meiner Dienststelle. 
Nachdem meine Noten im Amt bekannt wurden 
 (es war so, dass auch andere Anwärter über meine Noten im Zwischenlehrgang im Bilde waren 
 und leider waren diese nicht so, dass es für mich besonders toll war 
) fingen meine Ausbilder an, an allem was ich machte etwas auszusetzen zu haben. Leider ist es auch so, dass die Ausbildungsvertreterin meiner Dienststelle mit zwei meiner Ausbilderinnen befreundet ist, so dass ich von ihr auch keine Unterstützung erwarten kann und mich nicht traue, diese Probleme bei ihr anzusprechen. Meine Ausbildungsleiterin ist eigentlich sehr nett, aber lässt sich durch das Gerede meiner Ausbilder sehr beeinflussen. Es befindet sich noch ein anderer Anwärter im gleichen Ausbildungsjahr. Dieser wird jedoch anders behandelt als ich. Wenn wir den gleichen Fehler machen wird bei ihm darüber hinweg gesehen und bei mir hagelt es blöde Kommentare oder Vorwürfe. (Es sind teilweise Sachen die wir beide noch nie gemacht haben und uns bisher auch noch nicht erklärt wurden) Wenn ich bei Fällen die ich noch nicht bearbeitet habe Fragen stelle um Fehler zu vermeiden, ist es aber auch nicht der richtige Weg. Wie ihr seht kann ich nix richtig machen 
 Ich habe auch schon überlegt die Ausbildung gar nicht zu Ende zu machen, aber eigentlich ist es das, was ich gerne machen möchte und ich möchte mich dadurch nicht vergraulen lassen ![]()
Nun falle ich wegen Krankheit ca. vier Wochen aus (OP und Heilungszeit - lässt sich leider nicht verschieben da es ansonsten gesundheitliche Beeinträchtigungen für mich gäbe). Ich habe von einer Anwärterin in einer anderen Dienststelle gehört, dass es so ist, dass man nach 20 Arbeitstagen Krankheit während der Anwartschaft durch die OFD automatisch aus der Ausbildung "gezogen" wird und dem nächsten Ausbildungsjahr zugeordnet wird. Weiß einer von Euch ob dies so richtig ist? 
 Hieße das, dass ich dann im September neu mit der Ausbildung beginnen müsste und beide Lehrgänge nochmal besuchen müsste? 
Besteht die Möglichkeit sich währen einer laufenden Ausbildung in ein anderes Amt versetzen zu lassen? Falls ja, an wen muss ich mich wenden? ![]()
Ich danke Euch schon mal für Eure Antworten und hoffe jemand kann mir weiter helfen...
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				hallo zusammen, 
hat einer von euch die praktische ada-prüfung in bad.-württ., die bestandteil des fortbildungslehrganges zur verwaltungsfachwirt/in ist, gemacht. 
wie ist die prüfung abgelaufen ? wie habt ihr euch vorbereitet ? Welche Medien habt ihr für die präsentation genommen? Bin ziemlich unsicher.
VG und danke
 
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				Hallo Zusammen,
wir haben riesige Probleme mit der Bearbeitung von Urlaubsanträgen. Kann mir jemand sagen ob es da konkrete Fristen für die Bearbeitungsdauer gibt und wo die zu finden sind?
Dank und Gruß Martin
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				Hallo,
ich arbeite als Personalsachbearbeiterin seit April 2014. Ich bin die einzige im Personalamt.
Im August absolviere ich den Standesamtslehrgang.
Momentan bin ich in E6 eingruppiert.
Wie sieht es aus, wie sind andere Personalsachbearbeiter eingruppiert?
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				Hallo Zusammen,
ich bin in einer Verwaltungsgemeinschaft (4 Mitgliedsgemeinden) beschäftigt und werde demnächst das Amt des Bauamtsleiters ausführen. Zugleich bin ich noch der IT Verantwortliche in unserem Hause und in den angehörigen Bauhöfen.
Nun kurz zu meinen beruflichen Werdegang
- 3 Jahre Berufsausbildung zum Zimmermann (Geselle)
- 2 Jahre Vollzeit zum staatlich geprüfter Hochbautechniker
- anschließend noch 1 Jahr zum Tiefbautechniker
- Zusatzausbildung Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Zusatzausbildung zur Selbstsicherung in Gleisbereich  
- diverse Seminare an der BFS; AKDB usw. 
Ich habe bereits über längere Zeit Stellenausschreibungen mit vergleichbarer Tätigkeit verfolgt und festgestellt dass solche Stellen durchaus mit den Entgeltgruppen 10, 11, 12 entlohnt werden.
Wenn ich aber mit meinem Personalamt über diese Angelegenheit spreche ist laut deren Ihrer Aussage bei Entgeltgruppe 9 Stufe 5 Schluss. 
Es wäre für mich Interessant zu erfahren ob ein Aufstieg in die oben genannten Entgeltgruppen möglich wäre bzw. welche Voraussetzungen hierfür vonnöten sind.
Ich wäre über jegliche Hinweise von euch sehr froh.
Unten stehend liste ich grob meinen Tätigkeitsbereich auf.
Sämtliche Arbeitsabläufe werden natürlich zu 100% selbstständig ausgeführt.
Tätigkeitsbereich Bauamtsleiter:
- Planung; Ausschreibung; Koordinierung; Abrechnung; Bauüberwachung sämtlicher Tief,- Hochbaumaßnahmen; Kostencontrolling bzw. Budgetplanungen  für den Haushalt
- Aufbau eines Kanalkatasters; ausführen von Vermessungsarbeiten; Bestandserfassung; Schadensanalysen; Sanierungskonzepte; Kostencontrolling bzw. Budgetplanungen  für den Haushalt
- Ansprechpartner für alle Ingenieurbüros und Architekturbüros
- Verantwortlich für das GIS
-Sämtliche Vermessungsarbeiten
- Behandlung von Bauanträgen (in Vertretung)
- Verwaltungsarbeit für die Bauleitplanung (in Vertretung) 
- Prüfung von Ing. bzw. Honorarverträgen
- Teilnahme an den Gemeinderatsitzungen bzw. Erstellung von Beschlussvorlagen
Tätigkeitsbereich IT-Administrator
- Beschaffung von Soft.- Hardware 
- Einspielen von Updates etc.
- Fehleranalysen
- Verwaltung bzw. Vergabe von Rechten im System
- Datensicherung
- Ansprechpartner  für Fremdfirmen
Ich bedanke mich in voraus für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen 
Dani Bauamt
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 Hallo,
im Falle einer geplanten Abmahnung habe ich als Personalrat im betroffenen Sachgebiet die Leiterin nach einer Arbeitsplatzbeschreibung des betroffenen Kollegen gefragt. Daraufhin hat sich der zuständige Fachdienstleiter beschwert, dass ich mich nur an die Dienststelle als Ansprechpartner zu wenden habe. Im Wege der Informationssammlung (kurze Wege) meine ich, dass ich nachfragen durfte. Wie seht Ihr das? (Niedersachsen).
Kollegiale Grüße
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				H I L F E!!!
Kann mir jemand sagen, wo und wie ich mich für den AL II Lehrgang bewerben kann?
Ich möchte diesen in Stuttgart machen und bin total planlos,... ![]()
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				Es soll eine Arbeitsplatzbeschreibung angefertigt werden, die zu E8 führen soll. Meine Aufgabe ist die Sachbearbeitung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr, d.h. Sachverhalte ermitteln, entscheiden, ob eine Ahndung geboten ist, Anordnungen treffen, Bußgeld- und Kostenbescheide erlassen, Rechtsbehelfe prüfen, Zeugenentschädigungen anordnen, Verfahren an Gericht oder Staatsanwaltschaft abgeben. Zum einen gibt es gesetzliche Vorgaben, zum anderen habe ich einen Ermessensspielraum - Opportunitätsprinzip.
KGST kommt hier nur auf E6???
Auf was muss ich achten? 
Gibt es hier jemanden, der sich damit auskennt oder sogar schon solch eine solche Arbeitsplatzbeschreibung erstellt hat?
Was bedeutet vielseitige Fachkenntnisse?
Was erfasst die selbständige Leistung?
Für eure Antworten wäre ich sehr dankbar 
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				Hallo,
ich habe eine Verständnisfrage zu einer Passage im Landesbeamtenversorgungsgesetz NRW.
Im § 14 (Höhe des Ruhegehaltes) steht folgendes:
"...
(3) Das Ruhegehalt vermindert sich um 3,6 vom Hundert für jedes Jahr, um das die Beamtin oder der Beamte
...
2. vor Ablauf des Monats, in dem sie oder er die für sie oder ihn geltende gesetzliche Altersgrenze erreicht, ...in den Ruhestand versetzt wird.
...
... In den Fällen des Satzes 1 Nummer 2 ist das Ruhegehalt nicht zu vermindern, wenn die Beamtin oder der Beamte zum Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand das 65. Lebensjahr vollendet und mindestens 45 Jahre mit ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten ... zurückgelegt hat."
Meine Frage ist: Diese Vorschrift bezieht sich allein auf das Ruhegehalt und nicht auf den Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand und man kann daraus nicht folgern, dass Beamte, die die o. g. Voraussetzungen erfüllen, bereits mit Ablauf des Monats, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden, in den Ruhestand gehen können, sondern sie sind trotzdem von der Anhebung der Altersgrenzen betroffen und müssen noch einige Monate - je nach Geburtsjahrgang - ausharren?
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				Hallo zusammen,
ich habe eine Frage, bei der 50 Leute 50 verschiedene Meinungen haben:
In unserem Stadtrat (Rheinland-Pfalz) ist ein Ratsmitglied gleichzeitig der Städteplaner (d. h. er/seine Firma setzen die geänderten Bebauungspläne der Stadt in die Tat um).
Aktuell wird über einen Bebauungsplan diskutiert, bei dem das genannte Ratsmitglied Grundstückseigentümer mehrerer Grundstücke ist, die von der Änderung des Bebauungsplanes betroffen sein werden.
Meine Frage: Darf er bei der Entscheidungsfindung (in den Ausschüssen und im Rat) mitwirken? Zudem stellt sich uns die Frage, ob er überhaupt in seiner Eigenschaft als Städteplaner die Bebauungsplanänderung für dieses Gebiet im Stadtrat vorstellen/präsentieren und umsetzen darf.
Ich danke euch für eure Antworten.
Viele Grüße
Rumpel
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