Neue Themen
Diskutieren Sie gerne mit und helfen Sie, noch offene Fragen zu beantworten.
Ich bin Sachbearbeiter Bußgeldstelle im Vorverfahren, heißt mit Bearbeitung von Äußerungen von Betroffenen und Entscheidung auf Einstellung des Verfahrens aus tatsächlichen Gründen, nicht nachweisbarer Ordnungswidrigkeit, habe keinen Ermessungsspielraum. Erlasse Kostenbescheide auch auf Grund von Äußerungen von Betroffenen. Nehme Anzeigen von Dritten auf mit vorheriger Prüfung ob Anfangsverdacht besteht (Tatbestandsmäßigkeit, sachlich u.örtliche Zuständigkeit, subjektive u.objektive Tatseite) entsprechende Ermittlungen.Meine Eingruppierung ist EG 5. Es läuft zur Zeit ein Antrag in die EG 6, der von unserer Organisation persönlich geprüft werden soll. Wie Recherchen ergaben, sind Sachbearbeiter mit ähnlichen Arbeitsvorgängen in die EG 8 oder 9 eingruppiert. Ich war bis 2004 in VII/VI eingruppiert gewesen und wurde auf Grund einer Organisationsprüfung runtergruppiert auf VII FG 1 a. Ich war bereits damals der Meinung, falsch eingruppiert geworden zu sein und teilte das auch dem Bewerter mit. Leider wählte ich damals nicht eine Überprüfung durch ein Gericht, aus Unerfahrenheit. Kann mir da jemand bitte weiterhelfen. Die Überprüfung findet bald statt. Vielen Dank für eure Hilfe. Vielleicht hat noch jemand anderes ähnliches erlebt bzw. durchgeboxt.
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo Forenteilnehmer,
ich habe bei der ZVK eine Pluspunktrente ohne staatliche Förderung (privat auf mich, keine Zuzahlung Arbeitgeber) über 100,- €/Monat laufen. Ich beabsichtige derzeit meine monatliche Beitragszahlung auf 400,- € zu erhöhen.
Die ZVK verweigert mir allerdings eine höhere Einzahlung.
Hat jmd. von euch schon einmal dasselbe Problem gehabt, dass die ZVK eine höhere Beitragszahlung, die über den staatlichen Förderbetrag von jährl. 2.100 € hinausgeht (§10 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG) ablehnt?
Ich wäre um eine Info dankbar.
Viele Grüße
Dominic
Jetzt beantworten / kommentieren!
Guten Tag...
Ich habe eine Frage und hoffe jemand kann mir helfen.
Kann der Arbeitgeber eine bestimmte Zugangszeit zum Arbeitsplatz bestimmen?
Etwa wie bei Öffnungszeiten, z.B. 8:00 bis 12:00, danach ist kein Zugang mehr möglich.
Wenn ja, wo genau ist das geregelt?
Vielen Dank für die Hilfe
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo liebes Forum,
da wir uns leider nicht all zu gut mit der Besoldung von Soldaten auskennen, hoffe ich das uns hier geholfen werden kann.
Mein Mann ist seit 2004 SaZ, hat jedoch seinen Anschlussvertrag mit der Zulassung zum Masterstudium zum BS unterzeichnet. D.h. sollte das Studium in einem Jahr so gut verlaufen, dass er die Zulassung zum Masterstudium erhält, ist er automatisch Berufssoldat auf Lebenszeit.
Zum 01.07.2017 wurde er zum Leutnant befördert (zuvor Oberfähnrich).
Mein Mann bekam seit vielen Jahren die Amtszulage (bis 07/2017 64,57 EUR in A8 Z5).
Nun wollte ich von der Besoldungsstelle in Wiesbaden wissen, da er eigentlich A9 Z5 ab 01.07.2017 ist, wie sich die neue Besoldung zusammenstellt.
Daraufhin teilte man uns mit, dass die Amtszulage gestrichen wird, dies wurde nun mit einer Simulation der Besoldung jetzt auch bestätigt. Allerdings ist er nicht A9 Z5 sondern A9 G5.
Allerdings steht im §42 Bundesbesoldungsgesetz für Amtszulagen und Stellenzulagen, dass die Amtszulage unwiderruflich und als Bestandteil des Grundgehaltes gilt.
Wieso darf die einfach gestrichen werden???
Hat hier der/die Sachbearbeiter/in keine Ahnung? Unwissen?
Was uns nur stutzig macht, ist folgendes (Auszug aus Besoldungstabelle Soldaten):
- Besoldungsgruppe A 8 Dienstgrad Hauptfeldwebel, Hauptbootsmann, Oberfähnrich, Oberfähnrich zur See 64,67 Euro
- Besoldungsgruppe A 9 Dienstgrad Oberstabsfeldwebel, Oberstabsbootsmann 300,91 Euro
Wobei ich unter unwiderruflich verstehe, nicht mehr verhandelbar, nichts zu ändern usw...
Vielen Dank für Eure Mithilfe.
Beste Grüße
Frau des Soldaten
Guten Tag liebe Kolleginnen und Kollegen
,
ich bin seit Juli 2015 mit folgenden Aufgaben betreut: Gaststätten (Kontrollen, Konzessionen - eben das ganze Programm), Gewerbe (Konzessionierungen von Geldspielgeräten, Bewacherunternehmen, etc.), verkehrsrechtliche Anordnungen, Veranstaltungen (Genehmigung und Kontrollen). Ich habe den Eindruck, dass mein Arbeitgeber nicht bereit ist, mir den Wechsel in die EG 8 zu ermöglichen. Ich denke über eine Antragstellung zur Höhergruppierung nach. Wie verhält sich das im Hinblick auf die neue Entgeltordnung und ist eine Höhergruppierung unter den genannten Tätigkeiten in die Entgeltgruppe 8 persönlich (Ich habe die Prüfung zum Verwaltungsfachangestellten erfolgreich abgelegt) und sachlich möglich? Vielen Dank für eure Hilfe!
Jetzt beantworten / kommentieren!
Ich habe nächsten Montag einen Eignungstest für die Arbeit in der Abteilung Rechnungswesen einer Verwaltung.
Was kann mich da praktisches (also Allgemeinwissen etc. ausgenommen) erwarten?
Jetzt beantworten / kommentieren!
1. Vor kurzem wurde unsere Azubine nach erfolgreicher Beendigung der Lehre eingestellt --> Arbeitsvertrag hat sie unterschrieben, arbeitet auch schon, wir als PR haben bisher weder Info geschweige denn einen Zustimmungsantrag erhalten
Wir sind auch nicht gegen diese Entscheidung (darum geht es nicht), aber wir hätten z.B. vorgeschlagen sie unbefristet einzustellen und nicht befristet usw. Grundsätzlich geht es darum, dass wir nicht um Zustimmung gebeten wurden.
2. Ein neuer Azubi beginnt im Amt. Auch dieser hat seinen Ausbidlungsvertrag bereits unterschrieben. Auch hier wissen wir weder als PR was davon noch haben wir hier zugestimmt. Er hat seinen Vertrag ohne Ausschreibung erhalten. Hier hätten wir Veto eingelegt.
Es war auch in der Vergangenheit so, dass immer wieder Entscheidungen seitens der Dienststellenleitung getroffen wurden, wo die Mitbetstimmung null beachtet wurde oder aber "das Kind schon in den Brunnen gefallen" ist.
Was können wir tun bzw. wir würdet ihr euch verhalten?
Danke und Gruß rose77
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo,
in der Berufsschule geht es aktuell um das Thema "Rechnungswesen von Verwaltungen".
Kann mir jemand den praktischen Ablauf der Rechnungsbearbeitung schildern?
Welche Schritte geht also der Beamte der Haushaltsabteilung, wenn er eine Eingangsrechnung öffnet?
Würde mich über Antworten sehr freuen.
Thomas
Jetzt beantworten / kommentieren!
Die Situation stellt sich wie folgt dar:
In unserem Referat sind wir drei Sachbereiche. Eine Sachbereichsleitung geht zum Jahresende in den Ruhestand. Die Stelle soll nicht neu besetzt werden. Es ist geplant, dass ein vorhandener Sachbereichsleiter (Angestellter) den kompletten Sachbereich mit übernimmt. Eine Verbesserung der Vergütung wurde ausgeschlossen.
Hier nun meine Frage: Inwieweit kann der Sachbereichsleiter gegen eine Übernahme des zweiten Sachbereich bei gleicher Vergütung wehren?
Jetzt beantworten / kommentieren!
Kann hier mal irgend jemand eine Stellenbeschreibung für einen technischen Angestellten, eingruppiert in die EG 9, mit Angabe ob 9a - 9b - oder 9c damit verbunden ist, einstellen?
Ich hab dieses ständige Gebrabbel von 50 % höherwertiger Tätigkeit für die Erreichung der nächsten Ebene über. Wenn man schon allein in der jetzt dreifach unterteilten EG 9 für jeden Aufstieg 50 % höherwertige Tätigkeit verrichten muss um aufzusteigen, was müssen das doch dann für ausgeschlafene Burschen oder Mädels sein, die sich in der EG 10, 11, 12 oder 13 wiederfinden.
Trotz meiner jahrelangen selbständigen und umfangreichen technischen Tätigkeit musste ich jetzt feststellen, dass ich bisher "nur" in die kleine E 9 eingestuft war und mich dementsprechend jetzt in der 9a wiederfinde.
Da ich bereits sämtliche Zugehörigkeitsstufen durchlaufen habe ist auch mit der neuen Entgeldordnung keine Gehaltsaufbesserung möglich.
Ich bin hier als fertig ausgebildeter Techniker und Meister angekommen und habe seinerzeit erstmal digitales Licht in die verstaubten Amtsstuben gebracht. Die Anschaffung eines CAD-Programms, die erste digitale Planung, die Anschaffung eines Ausschreibungsprogramms, die erste Ausschreibung im GAEB-Format, die Anschaffung des Geodätischen Informationssystems (GIS), die Veröffentlichung von Ausschreibungen im Online Portal des bayerischen Staatsanzeigers, die Nutzung von E-mail-Programmen in Verbindung mit Drucker, Plotter und Scanner zum elektronischen Datenaustausch und damit verbundenen mehrfach schnelleren Kommunikation mit allen Beteiligten; die Einrichtung der digitalen Signatur zur Verwendung von elektronischen Begleitscheinen; das alles habe ich auf die Wege gebracht und mich dabei viel zu wenig um meinen beruflichen Aufstieg gekümmert.
Vertrauensvoll habe ich mich von unserem Personalchef belämmern lassen, dass erst die Pobezeit durchlaufen werden muss, dass erst der Bewährungsaufstieg erreicht sein muss oder dass mit Einführung des TVöD sowieso kein Techniker mehr in die EG 9 kommen könne. Warum auf meinem Gehaltszettel die Stufe 5 in der EG 9 als Endstufe genannt ist und dies bei den jüngeren Kollegen nicht der Fall ist habe ich ihn mal gefragt. Das sei ein Versehen hat er geantwortet und den Verbleib in der Stufe 5 trotz durchlaufener Stufenlaufzeit begründete er mit der fehlenden Entgeltordnung und des stattdessen geltenden Überleitungstarifes.
Jetzt ist die Entgeldordnung da und ich finde mich in der 9a wieder. Eine Stellenbeschreibung meines Arbeitgebers habe ich nie gesehen und auch im Netz habe ich bisher keine finden können.
Jetzt habe ich einen Antrag auf eine höhere Entgeltgruppe innerhalb der EG 9 gestellt und bin schon gespannt wie es weiter geht. Es wäre schön wenn ich hier auch Erfahrungsberichte von ähnlich gelagerten Fällen lesen könnte.
Trotz Aufstellung des DQR = Deutscher Qualifikationsrahmen, durch das Bundesministerium für Bildung und der darin gleichgestellten beruflichen mit akademischer Bildung bis zu gewissen Graden, erkennt der öffentliche Dienst diese Richtlinien nicht an. Wie ist eure Meinung dazu und was können wir Techniker und Meister tun um unsere berufliche Bildung in den Köpfen der Personalchefs des öffentlichen Dienstes besser dastehen zu lassen?
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo,
ich bin seit Beginn der neuen Entgeldgruppen der EG 5 zugeordnet und wurde nicht automatisch in die EG 6 übergeleitet.
Vorher hatte ich die VII FG 1a.
Es wurde mir mitgeteilt auf Anfrage beim Personalrat, dass ich eine Fallgruppe bräuchte um automatisch übergeleitet zu werden. Aber die hatte ich doch FG1a. Ich verstehe das nicht. Es konnte mir auch nicht erklärt werden. Bitte um Erklärung. Weiterhin möchte ich anfragen, wer mir zum Thema Eingruppierung entsprechend Arbeitsleistung weiter helfen kann.
Thema:
Sachbearbeiter Bußgeldstelle im Vorverfahren, heißt mit Bearbeitung von Äußerungen von Betroffenen und Entscheidung auf Einstellung des Verfahrens aus tatsächlichen Gründen, nicht nachweisbarer Ordnungswidrigkeit. Kein Ermessensspielraum. Erlass von Kostenbescheiden. Eingruppierung EG 5. Es läuft zur Zeit ein Antrag in die EG 6, der von der Organisation persönlich geprüft werden soll. Wie Recherchen ergaben, sind Sachbearbeiter mit ähnlichen Arbeitsvorgängen in die EG 8 oder 9 ein gruppiert. Kann mir jemand zu diesem Thema weiterhelfen? Danke.
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo,
wir, das sind mehrere Kollegen in einem Team, haben kein Studium. Derzeit sind wir als Arbeitgeberservice/Ausbildungsvermittler tätig in EG 9b.
Beim beantragen der höheren Eingruppierung haben wir nun erfahren, dass wir nicht berücksichtigt werden, weil uns die Verwaltungsausbildung fehlt bzw. das Hochschulstudium.
Leider hatte man uns im Vorfeld nichts davon gesagt sondern angehalten den Antrag zu stellen, da man uns ein Zeichen setzen wolle und unsere Leistungen anerkennen und wert schätzen wolle.
Ist das denn wirklich Voraussetzung, um in die nächste Stufe zu kommen?
Einige Kollegen, die das Studium haben, bekommen nun mehr Geld und andere nicht obwohl man die gleiche Arbeit macht so wie bisher auch. Das unangenehme ist, das 2 Kollegen in 1 Büro sitzen, einer von ihnen hat die Zusage der andere die Absage.
In diversen Foren ist immer die rede davon, das man Tätigkeit bezahlt wird und nicht nach Studium ja oder nein.
Wie ist es denn nun im öffentlichen Dienst?
Geht es anderen auch so?
Danke für eure Rückmeldungen.
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo,
darf ein Beamter während eines laufenden Zurruhesetzungsverfahrens wegen ins Ausland fahren bzw. Urlaub im Ausland machen?
Vielen Dank
Jetzt beantworten / kommentieren!
Ich arbeite in einer Jugendhilfeeinrichtung als Erzieher. Nach meinem derzeitigen Dienstplan, der vom Teamleiter erstellt wird, komme ich im Monat nicht mehr auf meine Sollstunden. Wenn sich das häuft, komme ich am Jahresende auf weit über 100 Minusstunden. Was passiert wenn ich die Einrichtung verlasse und Minusstunden habe? Muss ich die Minusstunden (in Geld umgerechnet) an meinen Arbeitgeber zurückzahlen oder fallen diese Minusstunden einfach weg?
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hi, ich arbeite in einer Jugendhilfeeinrichtung. Bisher wurde unsere Schlafbereitschaft in der Einrichtung mit 25 % Arbeitszeit bewertet. D.h. bei einer Schlafbereitschaft von 8 Stunden wurde eine Arbeitszeit von 2 Stunden angerechnet. Nun fällt das weg. D.h. ich muss zwar eine Schlafbereitschaft leisten, das ist jedoch keine Arbeitszeit mehr, ist das zulässig?
Jetzt beantworten / kommentieren!
Frage stellen

