Rechtsbeugung durch Vorsitzende des Dienststellen-Personalrates
#1

Hallo und guten Abend in die Runde,

ich hatte mit diesem Thema https://www.kommunalforum.de/Thread-PR-W...amer-Liste schon kurz von Vorgängen im Vorfeld der Wahl unseres Dienststellen-Personalrates berichtet.

Zwiischenzeitlich fand die Wahl statt, ich kam als 9 von 10 regulären Angestelltenvertretern wieder ins Gremium. Hätte mir persönlich zwar ein besseres Ergebnis gewüänscht aber gut ... immerhin waren es von der reinen Stimmenzahl her 32 Stimmen mehr als bei der Wahl vor 4 Jahren.

Vor 14 Tagen nun fand unsere konstituierende Sitzung statt. Wir waren damals nicht vollständig, da einige neu gewählte Mitglieder verhindert bzw. im Urlaub waren. Durch Einladung eines Ersatzmitgliedes war die Beschlussfähigkeit aber deutlich gesichert (8 Ang. und 1 Beamtin waren anwesend, regulär: 10 Ang. 1 beamtin). Im Rahmen der konstituierenden Sitzung hatte sich unsere Vorsitzende dazu bereit erklärt, als Wahlleiterin für die Vorstandswahlen zu fungieren. Die Beamtenvertreterin war ohne Wahl "durch", für die Angestellten wurden unsere Vorsitzende, eine Erzieherin, 1 Sozialarbeiterkollege und ich vorgeschlagen. Die Wahl ergab, dass die Vorsitzende, mein Kollege und ich in den Vorstand gewählt wurden. Wir hatten damals so gewählt, dass jeder Angestellte 1 Stimme hatte, die Abstimmung fand geheim statt. Weiterer Beschluss war, dass die Vorsitzende 100 % Freistellung bekommt. Die Beamtin wollte nur 50 % Freistellung. Ich habe damals schon mein Interesse an einer 50 % Freistellung bekundet. Die Vorsitzende vertagte dann das Thema und verwies darauf, das heute entscheiden lassen zu wollen, da dann voraussichtlich alle regulären Mitglieder anwesend wären.

Heutige Sitzung im Telegram-Stil:

Vorsitzende erklärt, am Tag nach unserer Konstituierung habe die konst. Sitzung des GPR stattgefunden. Dabei sei der Vorstand so gewählt worden, dass jeder Angestellte so viele Stimmen habe, wie Vorstandsplätze zu vergeben wären, jedoch max. 1 Stimme pro Kandidat. Der GPR-Vorsitzende habe sie auf Rückfrage darauf hingewiesen, dass es Sinn mache, auch bei uns im Amt den Vorstand so zu wählen. Dies werde innerhalb der Stadtverwaltung bei jedem Dienststellen-PR so praktiziert. Er empfahl der Vors., in der heutigen Sitzung einen Rücktritts-Beschluss des Vorstandes herbeiführen und dann neu wählen zu lassen. Auskundt der Vorsitzenden: auch der Gewerkschaftssekretär habe zu dieser Vorgehensweise geraten. Es wurde von den Vorstandsmitgliedern mit 3 : 1 Stimmen ein Rücktrittsbeschluss gefasst, danach neu gewählt, ich flog bei dieser Neuwahl aus dem Vorstand. Habe darauf hin beim Gewerkschaftssekretär angerufen und ihn gefragt, was genau besprochen wurde. Auskunft: er habe die Vorsitzende darauf hingewiesen, dass weder das neue LPVG BW noch die Kommentierung das genaue Wahlverfahren vorgeben. Wenn wir als Gremium in der von uns praktizierten Art wählen, dann wäre das so in Ordnung (an dieser Stelle sei erwähnt, dass unsere Vors. seit gefühlten Jahrzehnten im Amt ist).

Ich bin mit der Auskunft des Sekretärs wieder zurück in die Sitzung. Habe darauf hingewiesen, dass meiner Meinung nach der Rücktrittsbeschluss rechtswidrig sei und empfohlen, alle weiteren Entscheidungen (auch die über die freien 50 % Freistellung) zu vertagen, bis wir eine Rechtsauskunft vom Sekretär bzw. dem Verdi-Landesbezirk haben. Es wurde dennoch über die 5ß %-Freistellung mehrheitlich entschieden. Hinweis der Vorsitzenden an mich, ich möge doch mal die Stimmenzahl der Kollegin und meine Stimmen anschauen.

Meine Frage an die Fachfrauen und Männer: was empfehlt ihr als weitere Vorgehensweise? Welche rechtlichenm Möglichkeiten (LPVG) habe ich, wenn ich der Meinung bin, der Rücktrittsbeschluss des Vorstandes war rechtswidrig bzw. wurde von der Vorsitzenden durch eine falsche bzw. unvollständige Auskunft hinsichtlich der Wahlmodalitäten vor 14 Tagen herbeigeführt. Kann ein Vorstand überhaupt mehrheitlich für alle Vorstandsmitglieder den Rücktritt entscheiden?

Wenn es Euch möglich ist, nennt mir bitte Rechtsquellen (§§, Urteile, ...) - ich gehe davon aus, dass unsere Vorsitzende ihr undemokratisches Verhalten nicht so schnell aufgeben wird.

Eigentlich hätte ich große Lust, den ganzen Bettel einfach hinzuschmeissen ...Icon_evil

Ich danke Euch bis hierhin schon mal herzlich fürs Mitlesen und Mitdenken und hoffe auf zahlreiche Antworten und Tipps.

Liebe Grüße,

J.
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#2
Rolleyes 

Hallo,
bisher hat ja noch keiner geantwortet.
Schau Dir mal das Urteil vom BVerwG, Beschluss v. 17.3.2014
– 6 P 8.13 – an vielleicht kannst Du ja davon etwas anwenden.
Viele Grüße
delme1
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