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#1

Hallo, ich habe im Internet schon recherchiert, aber nichts trifft so wirklich zu.
Wer bestimmt über den Zeitpunkt der Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit wo kann dies nachgeschlagen werden? Der Vorgesetzte hat eine Tätigkeit übertragen und der Dienstherr will den Zeitpunkt drücken. Wer ist im Recht? Der Beschäftigte ist mit dem Zeitpunkt nicht einverstanden.
Herzlichen Dank für eine Antwort!
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#2

Derjenige, der zur Übertragung der Tätigkeit berechtigt ist und das ist normalerweise nicht der direkte Vorgesetzte sondern der Dienstherr.
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