Hat die andere Gruppe, der die Vorsitzende Person nicht angehört, ein vorrangiges Vorschlagsrecht für die Wahl des 1. stellv. Vorsitzendenposten ähnlich wie bei der zweiten Freistellung nach § 42 LPVG ?
"Hat die andere Gruppe, der die Vorsitzende Person nicht angehört, ein vorrangiges Vorschlagsrecht "
Mehr noch. Grundsätzlich ist das Vorstandsmitglied dieser Gruppe im Sinne § 28 (1) LPVG NRW grundsätzlich die erste Stellvertretung. Nur mit Zustimmung dieser Gruppe kann ein anderes Mitglied zur ersten Stellvertretung gewählt werden.