§ 47 LPVG Umsetzung von Personalratsmitgliedern
#1

Hallo zusammen, 

nach § 47 Abs. 3 LPVG gibt es einen Versetzungs/Umsetzungsschutz für Personalratsmitglieder. Hat jemand Erfahrungen zu solchen Fällen? 
Konkret geht es um eine Umsetzung eines Personalratsmitgliedes innerhalb der Behörde. Muss der Personalrat hierzu angehört werden?

Vielen Dank schonmal
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#2

Welches LPVG?


"Muss der Personalrat hierzu angehört werden?"
Voraussichtlich muss der PR angehört werden, wenn es eine Umsetzung im Sinne des Gesetzes ist. Abschließend kann man es nur mit Angabe des Bundeslandes beurteilen.
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#3

Baden-Württemberg
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#4

Der Absatz 3 bezieht sich auf die in Ausbildung beschäftigten Personen. welche Stellung hat die bei dir betreffende Person?
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