Vorgesetzten übergehen
#1

Ich war Vorgesetzte und Betriebsratsvorsitzende, bei uns im Betrieb gibt es auch einen Personalrat, weil wir nur halb öffentlich sind. Meine Kollegin hat sich beim Personalrat über mich beschwert, (sie ist als Kolerikerin bekannt), doch der Personalrat ging gleich damit zum Verbandsvorsteher, der sollte mich an die Leine nehmen, alle in der Führungsebene lachten nur darüber, doch der Personalrat hat sich nicht richtig verhalten. Hat bei einer anderen Sache auch genug Kollegen gegen mich aufgebracht, so das ich dann zurück getreten bin.

Meine Frage, gibt es ein Gesetz, den Personalrat da die Schranken zu weisen?und macht das nach 4 Jahren überhaupt noch Sinn? (Bin seit 3,5 Jahren Arbeitsunfähig)
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#2

Servus
Da ich den Fall nicht näher kenne, beziehe ich mich auf das was
ich interpretiere.
Wenn man sich über Dich beschwert hat und die anderen PR Mitglieder
davon überzeugt waren dass die Beschwerde gerechtfertigt war, haben
sie aus meiner Sicht erst mal nix falsch gemacht.
Miteinander reden ist ganz wichtig, doch auch hier bin ich mir nicht im
Klaren, ob dies den PR Kol. aus der Situation heraus sinnvoll erschien.

Als BR Vorsitzende kennst vermutlich du das für euren PR zuständige
Betriebsverfassungsgesetz. Dort ist auch beschrieben, wie mit groben
Verfehlungen einzelner BR Mitglieder um zu gehen ist.

Es klingt nach Mobbing, aber wie gesagt, ich kenne den Fall nicht...


Grüße
und gute Besserung
Marcus


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