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Hallo, vielen Dank für die Arbeit an dieser Seite.
Bisher konnte ich leider noch nichts passendes zu meinem Anliegen finden.
Folgendes würde ich gern erfahren:
bin seit 9 Monaten in einem Bauhof des öffentlichen Dienstes als Vorarbeiter (Gärtner) des Grünflächenpflegetrupps eingestellt.
Schon beim Vorstellungsgespräch wurde mir mitgeteilt, das die Kommune vor hat ein Baumkataster zu erstellen (von privatem Anbieter) und ich dieses dann pflegen , sowie die Baumkontrolle übernehmen soll.
Kurz nach meiner Einstellung wurde ich auch schon in einem 5 tägigen Seminar zum qualifizierten Baumkontrolleur weiter gebildet.
Nun meine Frage: auch wenn ich dieses Zertifikat zum "qualifizierten Baumkontrolleur" in Händen habe. Muss ich nicht schriftlich dazu bestellt werden? In meinem Arbeitsvertrag steht nicht einmal der Begriff "Gärtner", sondern "Mitarbeiter im Bauhof".
Bin ich nun offiziell der Baumkontrolleur mit all den Rechten und Pflichten oder benötige ich das noch einmal schriftlich als Zusatz im Arbeitsvertrag?
Vielen Dank im Voraus
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Hallo,
ich bin als Erzieherin in einer sächsischen KITA tätig. Nun hat mich die KITA-Leitung zur Weiterbildungsmaßnahme geschickt, welche jeweils einmal in der Woche für insgesamt ein Jahr in Dresden stattfindet. Dafür bin ich von morgens 6:45 Uhr bis 17:30 Uhr jeweils unterwegs. Bisher hat sich meine Chefin noch nicht dazu geäußert.
Kann ich mir die Reisezeit, was also zwingend mit der Weiterbildung zusammenhängt, als Dienstzeit angerechnet werden? Wenn ja, welche §§ wären hier einschlägig? Und wie bin ich hierbei versichert?
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Hallo zusammen,
heute beschäftigt mich folgende Frage:
In einer Kommune sollen zur Unterstützung des Baubetriebshofes Personen eingestellt werden, welche derzeit Hartz-4 bekommen. Diese sollen "getarnt" als Ehrenamtliche Aufgaben im Baubetriebshof nach Abruf übernehmen und hier unterstützend mitwirken (zB. Winterdienst). Sowohl die Arbeitszeit als auch das Entgelt sind begrenzt. Letzteres würde bei unter 5€ die Stunde liegen.
Liegt bei der Einstellung dieser Hilfskräfte nicht ein Verstoß gegen das AGG vor? Oder gibt es noch andere Normen? Hat die Bezahlung nicht nach Tarif zu erfolgen, zumal ja alle anderen Festangestellten nach TVÖD bezahlt werden?
Vielen Dank für Eure Antworten!!!
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Hallo zusammen,
dass die Grundentgelte im TVöD nicht die allerhöchsten sind, ist ja allgemein bekannt.
Ich würde gerne wissen/diskutieren/austauschen...
welche Möglichkeiten es gibt, sein Einkommen als Angestellter im öffentlichen Dienst (VKA - Verwaltung) zu steigern, also unabhängig von den Tabellenentgelten (das ich mit Fleiß und Weiterbildung die Chance auf ein höheres Tabellenentgelt habe, ist mir durchaus bewusst.)
An tariflichen Zulagen gibt es ja meiner Meinung nach nur noch die Zulagen für "Techniker" und "Informatiker".
Vielleicht kennt ihr ja ein paar, vielleicht auch ganz ausgefallene Beispiele hierfür.
MfG
Ingo
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Moin!
Hat hier jemand Erfahrungen mit den Fernlehrgängen zur öffentlichen Verwaltung ??? Recht, BWL, usw. Würde gerne eure Meinungen dazu hören.
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Hallo,
ich möchte mir gerne Informationen einholen bzw hoffe, dass jemand weiß, wie der "Hase" in HH abläuft.
Ist es richtig, dass man in HH gute Aufstiegschancen hat?
Mein Einstiegsamt wird wohl vermutlich nach dem Studium bei der Stadt die A9 sein.
Wie wahrscheinlich ist es, dass man schneller nach A10 besoldet wird?
Ach ja, ich wollte gerne in der A9 mich freiwillig gesetzlich krankenversichern und nicht privat.
Stimmt es, dass ich hierzu neben den 15,5% Krankenkassenbeitrag auch die 2,3 % an Pflegeversicherung voll selbst bezahlen muss (vom Brutto) und es keine Beihilfe in iiiiiiiiirgendeiner Form gibt??
Vielen Dank!
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Hallo. Brauche Hilfe.
Ich habe eine Zusage zur Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte (NRW, nähe Bielefeld). Jetzt habe ich in diesem Forum nur Negatives über den Beruf gelesen, keine Verbeamtung, wenig Perspektive.
Ich würde gerne meinen zukünftigen Arbeitgeber fragen ob ich eine Ausbildung zum Kreissekretärsanwärter machen kann oder zum gehobenen Dienst (obwohl ich mich dafür nicht beworben habe). Was meint ihr, wäre das möglich bzw. sollte ich dieses fragen?
Meinen Daten:
Alter: 25
Abschluss: FOS (1,7) und Fachabi (2,7)
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Hallo,
ich habe für nächstes Jahr (in NRW) einen Ausbildungsplatz als Verwaltungsfachangestellte bekommen und soll davor noch zur amtsärztlichen Untersuchung.
Kann mir jemand sagen, warum man zum Arzt muss?
Kann man auch als Verwaltungsfachangestellte verbeamtet werden?
Hoffe könnt mir helfen.
MissSixty88
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Hallo,
ich hoffe ich bin hier im richtigen Forum für mein Anliegen. Zunächst die folgende Situation:
Frau Krause ist verheiratet und hat zwei Kinder. Außerdem hat sie einen alleinstehenden, kinderlosen Bruder. Die Eltern von Frau Krause und ihrem Bruder sind gestorben und habe das Erbe, dass aus Privat- und Wirtschaftsteilen besteht unter Frau Krause und ihrem Bruder aufgeteilt. Sie haben verfügt, dass im Fall, dass der Bruder kinderlos verstirbt, Frau Krause, bzw. deren Kinder den Wirtschaftsteil erben. Verstirbt er nicht kinderlos, so sollen seine Kinder als Erbe eingesetzt werden.
Nun ist bei Frau Krause die Befürchtung entstanden, dass es ein uneheliches Kind des Bruders gibt. Sie kann aber nicht mit ihrem Bruder darüber sprechen, da er sofort abweist und sie sich auch schon mehrfach deswegen zerstritten haben. Bis jetzt hat sie weder eine positive noch negative Antwort bekommen, es ist also nur eine Befürchtung, bzw. eine Interpretation seines Verhaltens. Da ihre Kinder aber für ihre (berufliche und private) Zukunft wissen müssen, ob sie das Angesprochene erben werden, muss sie Gewissheit in dieser Frage haben.
Der Name des Kindes, von dem der Bruder von Frau Krause der Vater sein könnte, ist bekannt. Gibt es für Frau Krause eine Möglichkeit, beim Standesamt Einsicht in die Geburtsurkunde des Kindes zu erhalten. Wenn ja, wird der Vater oder die Mutter des Kindes davon in Kenntnis gesetzt?
Vielen Dank für Ihre Antworten.
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Hallo
ich arbeite beim Bauhof einer kleinen Stadt, seit nun mehr 3 Jahren.
Lohnt sich eine Berufsunfähigkeitsrente? Kenne mich mit sowas überhaupt nicht aus, und habe Angst dort was falsches zu machen.
Habe gelesen, das es nur 10 Euro im Monat kostet.
Doch wann zahlt diese mir was?
Hat jemand Erfahrungen mit sowas?
Muss man ganz gesund sein, um sowas abschließen zu können?
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Hallo liebe Kolleginnen u. Kollegen,
so kurz vor Weihnachten habe ich mal wieder eine harte Nuss zu knacken. Ständig läuft es auf Kommunalverfassungsstreitverfahren raus und weil das kaum vorkommt, hat niemand so wirklich den Plan. Also aufgepaßt Leute, die Story spielt in Rheinland-Pfalz. Maßgebend ist demnach § 42 GemO. Interessant wäre einmal zu wissen, welchen Rechtscharakter die Aussetzung eines Beschlusses hat. Ein VA kann es nicht sein, weil die Außenwirkung fehlt. Was ist es aber dann? Nun gut, Abs. 2 sagt, der Bürgermeister muß die Entscheidung der Aufsichtsbehörde einholen, wenn der Gemeinderat beim Beschluß bleibt. Was passiert, wenn der Bürgermeister nicht auf die Entscheidung der Aufsichtsbehörde reagiert? Hierzu sagt das Gesetz nichts. Wie läuft es weiter in Sachen Klageverfahren/einstweiligem Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht? Der Bürgermeister kann sich insoweit ja schlichtweg nicht selbst vertreten, vgl. § 68 GemO, wenn es um einen Beschluß eines Ortsgemeinderates geht. Wer ist dann Kläger? Der Ortsgemeinderat oder der Ortsbürgermeister? Gibt es hierzu spezialgesetzliche Regelungen? Bin für alle Ideen dankbar. Merry xmas and Happy new year: Duffy Duck
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Hallo,
ich würde gerne meinen Wohnsitz nach Bad Lauterberg (Harz) verlegen. Wer weiß wo eine Beamtenstelle im mittleren Dienst (Umkreis bis ca. 50 km) frei ist.
Vielen Dank im voraus.
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Arbeitslosengeld II - Abschaffung der Sanktionen und Leistungseinschränkungen (SGB II und SGB XII) vom 23.10.2013
Hallo Leute,
wer für die Abschaffung der Hartz-IV-Sanktionen ist, sollte diese Petition unterzeichnen. Bis zum jetzigen Zeitpunkt haben 43.743 Leute die Petition mitgezeichnet. Es werden 50.000 Unterschriften benötigt. Die Zeichnungsfrist endet am 18.12.13. Die Zeit drängt also.
Hier ist der Link:
https://epetitionen.bundestag.de/petitio...83.nc.html
Liebe Grüße
von
Getje
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Moin Moin.
Wer kann mir bei der folgende Situation weiterhelfen? Ausgangssituation: Dienststelle in Ns mit 200 Beschäftigte. Normalerweise 7 Personen im PR. Es haben sich aber nur 4 Personen aufstellen u wählen lassen. Eine Person ist jetzt zurückgetreten. Nun greift Paragraph 31 NsPersVG. Wer führt jetzt die Amtsgeschäfte bis zur Neuwahl und wer beruft den Wahlvorstand ein (alter Personalrat oder die Dienststelle)?
Bedanke mich für eure Antworten.
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Hallo miteinander,
vielleicht könnt Ihr mit helfen.
Es gabe jetzt bei uns eine Neubewertung unserer Stellen. Und siehe da, Punktezahl genauso wie im KGSTGutachen - A 10 - ausgewiesen. Wir hätten gerne mehr Punkte und sind mit dieser Bewertung nicht einverstanden. Wir also zur Gewerkschaft, gibt ja auch Beamte, die dort Mitglied sind. Rechtsanwältin der Gewerkschaft sagt nun, die Stellenbewertung ist eine interne Organisationsuntersuchung und kein VA. Die einzige Möglichkeit wäre, wenn überhaupt, eine Leistungslage und dabei müsste das Personalamt offensichtlich willkürlich gehandelt haben. Das wird schwer zu beweisen, da es ja das KGStGutachen gibt.
Stimmt das überhaupt, was diese rechtsanwältin gesagt hat? Kommt mir irgendwie komisch vor?
Hat jemand schon mal Rechtsmittel gegen eine Stellenbewertung eingelegt?
LG
Susanne
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