02.03.2017, 17:17
Hallo zusammen!
Ich bin ein Beamter bei einer Stadtverwaltung in Hessen und seit 2 Monaten dienstunfähig wegen diverser Beschwerden. Vorher hatten wir schon Urlaub gebucht, den ich demnächst antreten wollte, obwohl ich weiterhin dienstunfähig geschrieben bin. Darf der Dienstherr das verweigern? Wie muss ich vorgehen? Wo ist das evtl. gesetzlich genau geregelt?
Ich bin ein Beamter bei einer Stadtverwaltung in Hessen und seit 2 Monaten dienstunfähig wegen diverser Beschwerden. Vorher hatten wir schon Urlaub gebucht, den ich demnächst antreten wollte, obwohl ich weiterhin dienstunfähig geschrieben bin. Darf der Dienstherr das verweigern? Wie muss ich vorgehen? Wo ist das evtl. gesetzlich genau geregelt?