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Hallo,
nach bestandenem AL2 habe ich ein Bachelor-Studium in Busines Administration (B.A.) abgeschlossen.
Will jetzt noch den Master machen. (Wieso und weshalb ich das machen möchte, habe ich mir selbst schon beantwortet)
Meine Frage ist, in welchem Fach ihr den Master machen würdet, wenn ihr an meiner Stelle wärt-.
Weiter in die Richting BWL? -obwohl ich ja da schon ein generalistischen Studium in der Tasche habe... Vielleicht in einem bestimmten Bereich vertiefen (z.B. Personal /Controlling etc.)??
Oder vielleicht ein Verwaltungswissenschaftliches Studium? Oder Rechtswissenschaftliches...
Wozu würdert Ihr tendieren wenn ihr an die Strukturen im höheren Dienst denkt. Schließlich sollte das ja das Ziel sein, wenn man so ein Studium plant 
Schonmal Danke an alle!!!!
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so wie es bisher aussieht bin ich schwanger, bin Gärtnerin im Bauhof, wie geht es jetzt für mich dann weiter... Vielleicht könnt ihr mir tipps geben.
Das ich meinem Arbeitgeber bescheid sagen muss ist mir klar, was mache ich wenn er mir ein Arbeitsverbot erteilt? Was darf ich dann noch machen und was nicht ?
freu mich auf antworten
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So jetzt mal Butter bei die Fische !! Wieviel Netto bleibt euch übrig???
Ich bin in EG 6 Stufe 3 (TVöD Verwaltung). Keine Zulagen / Bestandsschutz etc. weil ich zu Spät in den ö. D. gekommen bin.
Netto bleiben mir ca. 1.570 € übrig.
Ist ja nicht so der Hammer...
würde gerne wissen, wieviel da noch mehr zu holen ist bei höheren Entgeltgruppen.
MfG
Steffi
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Hallo,
gesetzt den Fall, ein Angestellter ist länger als sechs Wochen erkrankt. Er teilt dem Arbeitgeber mit, dass aufgrund der Erkrankung ein längerer Krankenhausaufenthalt mit anschließender Reha ansteht. Daraufhin erhält er die Einladung zu einem Gespräch zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement - mit einer Antwortfrist, die vor dem geplanten Krankenhausaufenthalt liegt.
Nun die Frage: Wie könnte in diesem Fall eine sinnvolle Antwort sein? Könnte z.B. offen gelassen werden, ob einer Teilnahme zugestimmt wird, da der Angestellte zunächst die Rückkehr aus der Klinik abwarten will?
Gruß aus dem Norden,
Michael
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Liebes Forum,
ich habe folgende Frage:
Ich bin Beamtin in Baden-Württemberg.
Konkret geht es um die Situation, dass ich aus der Elternzeit des 1. Kindes in Mutterschutz gehen möchte.
In einem Merkblatt des Landesamt für Besoldung wird zum Thema "Beendigung oder Verlängerung der Elternzeit" ausgeführt, dass aufgrund von Urteilen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) der Ministerrat am 17. Juli 2012 Vorgriffsregelungen zur Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung (AzUVO) beschlossen hat, die bisherige Regelung dahingehend zu ändern, dass eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit zur Inanspruchnahme der Beschäftigungsverbote gemäß Mutterschutz möglich ist.
Zum Thema Besoldung heißt es "Für die Zeit des Beschäftigungsverbots besteht dann wieder ein Anspruch auf Besoldung im Beschäftigungsumfang vor Beginn der Elternzeit."
Dies verstehe ich so, dass ich, wenn ich während der Elternzeit (EZ) für das 1. Kind erneut schwanger werde, die EZ vorzeitig beenden kann und während des Mutterschutzes die Besoldung im Umfang wie vor der EZ erhalte. Stimmt dies?
Es wird bei uns die Möglichkeit angeboten, während der EZ in Teilzeit (TZ) zu arbeiten. Wie verhält sich die obige Regelung, wenn ich zeitweise während der EZ in Teilzeit arbeite?
Wenn ich die EZ beende, beende ich doch auch die TZ in EZ, da ich diese ja
gekoppelt beantragt habe. Oder wird hier die TZ maßgeblich für die Bezüge während des Mutterschutzes?
Eine "Benachteiligung" aufgrund der Tatsache, dass in TZ in der EZ beim Dienstherrn gearbeitet wird, erscheint mir aber auch nicht "logisch".
Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen.
Grüße,
Julie
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Hallo,
ich hab da mal eine Frage:
Steht denn irgendwo geschrieben, wieviel Urlaub man am Stück genehmigt bekommen muss ??
Bei uns ist es nämlich so, dass wir in den Sommerferien max. 2 Wochen am Stück Urlaub genehmigt bekommen. Das ist eigentlich schon ein kleines Problem, da die Kinder 6 Wochen Ferien haben und somit evtl. 4 Wochen schlecht betreut sind und man bei einem 2wöchigen Urlaub evtl. gar keine Erholung hat, da man am ersten Urlaubstag wegfährt und am letzten zurück kommt.
Wie verhält sich das bei Teilzeitkräften mit 23 Urlaubstagen bei einer 4-Tage-Woche ??
Bitte nur ernstgemeinte Antworten !!
Danke für alle Ratschläge und Tipps.
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Hallo liebes Forum,
bei uns (Kommune in NRW) soll eine neue Dienstanweisung bzw. eine neue Dienstvereinbarung erstellt werden. Davon hin ich ziemlich stark betroffen.
Ich moechte gegenüber dem Personalrat, der ja vom Dienstherrn eingebunden wird, meine Auffassung kundtun, bin aber noch nicht angesprochen worden.
Frage: Inwieweit ist der Personalrat verpflichtet, betroffene Mitarbeiter einzubinden? Habe ich das Recht, Entwürfe der Dienstanweisungen/Dienstvereinbarungen vom PR zu erhalten, um eine sachgerechte Stellungnahme abgeben zu können?
Viele Grüße
Susi
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kann der Personalrat der Maßnahme zustimmen, wenn der betroffene Beamte damit nicht einverstanden ist?
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Hallo, darf der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer (den er eigentlich loswerden wollte) nach der Elternzeit aus betriebsbedingten gründen in eine andere Abteilung stecken und deswegen weniger zahlen? (Vorher BAT Vc, neue Abteilung BAT VII)? Bitte dringend um Rat
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Hallo Zusammen,
bei mir wurde Hashimoto diagnostiziert. (Autoimmun-Erkrankung)
Jetzt stellt sich mir die Frage, steht die Krankheit einer Verbeamtung entgegen?
Im Internet habe ich bisher gelesen, dass es ein Ausschlussgrund für die Polizei sei.
Wie sieht es jedoch generell mit dem öffentlichen Dienst aus? zB Finanzamt, Lehrer?
Vllt kennt sich jemand von euch damit aus,
ich freue mich über Antworten.
Lg
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Hallo,
ist es in Nds. möglich, eine lfd. 3-Jahresgebührenkalkulationsperiode für Schmutzwasser abzubrechen und auf 2 Jahre zu verkürzen bzw. bereits nach 2 Jahren neu zu kalkulieren?
Grund: Entgegen der ordnungsgemäßen Schätzung hat sich der Wasserverbrauch rapide verringert.
Es geht letztlich darum, dem Gebührenzahler nicht nach Ablauf von 3 Jahren eine hochprozentige Erhöhung zumuten zu wollen, sondern bereits nach 2 Jahren zu kalkulieren und somit die Erhöhung etwas abzufedern.
Lt. Kommentierung muss der für eine bestimmte Periode grundsätzlich für diesen Zeitraum unverändert beibehalten werden, Ausnahmen sind aber möglich bei gravierenden Kostensteigerungen (hier nein, da Kosten gleichbleibend, "nur" Verbrauch ist gesunken) oder bei einer Umstellung oder Änderung der Leistungen. Von Minderverbräuchen, die man vorher nicht abschätzen konnte, ist nicht die Rede.
Gruß
Michael
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Hallo,
habe dieses Jahr erfolgreich meine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (Kommunalverwaltung) abgeschlossen.
Überlege jetzt wie mein weiterer Karriereweg aussehen kann. Möchte schon gerne in der Verwaltung bleiben.
Würde deshalb gerne mal von den erfahrenen Kolleginnen / Kollegen hier wissen, wie deren Lebenslauf aussieht und die mir nicht vielleicht ein paar Tipps geben können...
Liebe Grüße
Steffi
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Wie ist das so geregelt? Läuft alles über den KSA (Kommunaler Schadenausgleich) oder müssen Mitarbeiter eine eigene Berufshaftpflicht abschließen? Kann ja mal sein, dass man nen Pass falsch ausstellt und die Bürger an der Grenze nicht einreisen dürfen. Dann wäre die Reise futsch und die würden von uns Schadenersatz verlangen. Ich denke sowas läuft natürlich nicht mit Vorsatz, aber wie wird das bei Fahrlässigkeit oder grober Fahrlässigkeit gesehen?
LG
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Warum verdienen Vorzimmerdamen so gut?
Hallo!
Bin noch nicht lange im ö. D. Was mir aber ziemlich schnell aufgefallen ist, ist das Vorzimmerdamen alle mind. in EG 8 Eingruppiert sind. Und das nicht nur in unserer Verwaltung, sondern in allen Verwaltungen zu denen ich Kontakt habe. Auch Stellenausschreibungen im Internet bestätigen das.
Wie kann das sein, das eine "Sekretärin" so viel Verdient. Andere Verwaltungs-Angestellte aber in Entgeltgruppen 5/6 rumkeuchen. Und das zum Teil mit Verantwortungsvolleren/Vielseitigeren etc. Aufgaben.
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Hallo zusammen
Ich bin noch Mitglied einer großen Gewerkschaft und über diese auch im PR vertreten. wenn auch nur ich nenne es immer Hinterbänkler. Nun habe ich zum 01.10 bei der Gewerkschaft gekündigt und hier nun meine Frage: Bin ich trotz allem noch im PR, oder bin ich durch den Gewerkschaft Austritt automatisch draußen oder bin ich quasi ein Fraktionsloser ??
Gruß Thorsten
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