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Geschrieben von: Gast, 13.12.2016, 15:40, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

Hallo miteinander,
so langsam wird es Zeit, bei uns die erste Inventur nach der Eröffnungsbilanz (01.01.12) durchzuführen.
Geplant ist, schon dieses Jahr im Fachbereich Schule damit zu beginnen.
Nun habe ich hierzu ein paar Fragen:
Werden auch die Vermögensgegenstände, die dem Sammelposten zugeführt wurden überprüft? Ausgebucht werden diese ja eh nicht?!
Und wie läuft das bei euch ab? Werden zunächst das entsprechende Anlagenverzeichnis aus der EDV ausgedruckt und dann sozusagen abgehakt, oder habt ihr "Zähllisten" und gleicht diese anschließend mit der EDV ab?
Bin da noch nicht so im Bilde, wie es am Besten ist und wäre für jede Hilfe dankbar!!

Viele Grüße aus einer kleinen kleinen Gemeinde in Niedersachsen Smile

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Geschrieben von: Gast, 13.12.2016, 15:00, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (3)

Hallo,

Ich habe überall im Internet nach Nachteilen von Kommunen gesucht und muss morgen ein Referat in der Schule über die Vorteile und Nachteile von Kommunen halten.
Haben Kommunen einfach keine Nachteile ,oder hat die einfach noch niemand im Internet erläutert? Icon_idea
Schonmal danke im Vorraus für jede Antwort

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Geschrieben von: Gast, 13.12.2016, 11:07, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallllooo brauche Hilfe
Haben das ganze Prozedere zur Einstellung im öffentlichen Dienst durch (noch keinen Arbeitsvertrag unterschrieben), jetzt habe ich für mich ein finanziell besseres Angebot bekommen und möchte die Stelle nicht antreten.
Weiss jemand ob das irgendwelche Konsequenzen für mich hat?
Oder kann ich die Stelle einfach absagen trotz mündlicher Zusage?
Bin im Zugzwang brauche eine schnelle und professionelle Antwort...

Dannnnkkkeeeschööönnn liebe Grüße Icon_wink

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Geschrieben von: Gast, 12.12.2016, 23:11, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo,

Ich bin Personalrat in einer kleineren Gemeindeverwaltung in Bayern.
Meine Frage wäre, haben Arbeitnehmer auf 450 € Basis auch Anspruch auf eine Arbeitsmarktzulage ?
Und zu welchen Teilen ?
Das gleiche gilt dann wahrscheinlich auch für Teilzeit Beschäftigte, dass diese Zulage, wenn, dann doch nur anteilig bezahlt werden kann ?

Vielen Dank schon einmal für Ihre Hilfe

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Geschrieben von: Gast, 12.12.2016, 11:48, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Guten Morgen, 014 , S10347 ,

wir sind ein neu gegründeter PR mit ausschließlich neuen und unerfahrenen Mitgliedern. Da wir leider von unseren Vorgängern nicht viele Infos u.ä. erhalten haben, sind wir auf der Suche nach Mustervorlagen und/oder Hinweisen für den gesamten Schriftverkehr des PR.
Wer also gute Seiten im www kennt, kann diese hier gern mitteilen.
Bei uns gilt das NPersVG.
Vielen Dank schon im Voraus für Eure Bemühungen.

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Geschrieben von: daniel78, 09.12.2016, 18:51, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo,
ich bin als Ingenieur als Angestellter nach dem TVÖD bei einer Kommune beschäftigt.
Nun möchte ich als Sachverständiger nebenberuflich arbeiten.
Die Handwerkskammer möchte eine Bescheinigung vom Arbeitgeber, dass ich zeitlich dazu in der Lage bin (Ich habe Gleitzeit) und der Arbeitgeber keinen Einfluss auf Gutachten nehmen wird.

Die Nebentätigkeit steht nicht in Konkurrenz zu meiner Hauptbeschäftigung.

Da das Verhältnis zwischen uns nicht so gut ist, will der Abteilungsleiter mir diese Bescheinigung nicht geben.

Nun ist diese Bescheinigung eine Bedingung für die Nebentätigkeit und der Arbeitgeber hindert mich dadurch an meinem Grundrecht auf freie Berufswahl.

Wie würdet Ihr in meinem Fall vorgehen? 
Ist das ein Fall für ein Arbeitsgericht?
Vom Personalrat erhoffe ich mir da ehrlich gesagt nicht viel.
Der nächste Vorgesetzte (Amtsleiter) wäre auch ein nächster Schritt, wobei der sicher auf seinen Abteilungsleiter hören wird.

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Geschrieben von: Gast, 08.12.2016, 17:16, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo wir wechseln den Tarifvertrag Tvöd in Tvv. Meine Frage lautet, gibt es Vor-bzw Nachteile für mich als Angestellter?

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Geschrieben von: Gast, 07.12.2016, 18:12, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (7)

kann mir jemand helfen.....war von september 1999 bis januar 2016 als reinigungskraft im TVoed angestellt....ab september 2016 arbeite ich wieder als reinigungskraft TVOED.....jetzt aber stufe 1...entgeldgruppe 2....werden die 16 jahre nicht angerechnet?

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Geschrieben von: Gast, 06.12.2016, 10:30, Forum: Kommunalpolitik, - Keine Antworten

Hallo, 
ist es zwingend erforderlich die Zahlung einer Vorarbeiterzulage durch den Hauptausschuss (Verwaltungsausschuss)  nach § 107 Abs. 4 NKomVG beschließen zu lassen? 

Für Infos wäre ich dankbar.

Viele Grüße
VC

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Geschrieben von: Gast, 05.12.2016, 19:10, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (16)

Also,
ich bin in den Personalrat nachgerückt und dort kam es zu einer Aussage, welche einen Kollegen in einem extrem schlechten Licht dastehen lies. Unter anderem wurde der Kollege so dargestellt, dass der Büromitarbeiter in ständiger Angst vor ihm leben müsste und eine Zusammenarbeit nahezu unmöglich ist.

Aktuell soll der Büromitarbeiter den Arbeitsplatz wechseln und ein Kollege auf dem Posten nachrücken.

Da ich mir gerne ein Bild selbst mache, dachte ich mir, dass es wohl angebracht wäre den "scheidenden" Büromitarbeiter über seine Zusammenarbeit mit dem "bösen" Kollegen zu fragen. Ich bat also den  Büromitarbeiter (der auch ein persönlicher Freund von mir ist) mir mal zu sagen, wie die Zusammenarbeit klappt. Dieser gab zu, dass es manchmal nicht ganz leicht ist, aber trotzdem ein normales arbeiten miteinander an der Tagesordnung ist. "Jeder hat mal einen schlechten Tag".

Der Kollege, der in der PersRatssitzung den bösen Kollegen angeprangert hat, hat von dem Gespräch erfahren und war total aufgebracht. Ich hätte angeblich kein Recht ohne vorherige Erlaubnis des Personalratsvorstandes auf die Leute zuzugehen um ein Gespräch zu suchen.

Ich persönlich sehe es jedoch so, dass ich - sollte es auf eine Konfrontation hinauslaufen - wissen muss, wie der "Böse" tatsächlich ist. Dafür ist ein mehrjähriger Bürokollege vermutlich die beste Ansprechperson.

Die Frage für mich ist daher, ob ich darauf warten muss, damit jemand auf mich zukommt - oder darf ich von mir aus auch auf Leute zugehen und das Gespräch suchen?

Die Kollegin hat auf jeden Fall sofort den Personalratsvorsitzenden informiert und sich vorbehalten weitere Maßnahmen einzuleiten.

Die Verschwiegenheit wurde jedenfalls nicht verletzt - da ich den Bürokollegen nur auf seine Zusammenarbeit mit dem Kollegen angesprochen hatte.

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Geschrieben von: Gast, 05.12.2016, 15:58, Forum: Bürgerfragen, Antworten (3)

Sehr geehrte Kolleginnen/Kollegen von Jobcentern etc.!
Ich habe ein großes Problem, denn bedauerlicherweise ging ich Mietnomaden auf den Leim. Sie logen von Anfang an und erst, nach dem Einzug, stellte ich fest, dass es quasi Betrüger sind. Die beziehen Sozialleistungen für die Unterkunft, zahlen aber weder Kaution, noch Miete sowie Betriebskostenvorschüsse. Im Gegenzug heizen die wie bekloppt und halten sich an keinerlei Verpflichtungen des Mietvertrages. Im Prinzip bleibt mir nur die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung, nach Verstreichen von 2 Monaten ohne jegliche Leistung. Kann man auf die nicht unmittelbar über das Jobcenter einwirken? Die Notlage, in die die sich bringen, ist doch selbst verschuldet. Ich verstehe das nicht. Freue mich über jeglichen hilfreichen Tipp. Danke  Yogi

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Geschrieben von: Ebbe, 05.12.2016, 15:11, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (4)

Hallo, hier eine Frage in die Runde, die m.E. nur auf den ersten Blick einfach zu beantworten ist.

AN ist am Donnerstag und Freitag krank. Am darauffolgenden Montag wieder gesund und geht zur Arbeit. = 2 Tage krank (ohne Wochenende). Braucht der AN eine AU-Bescheinigung für den Donnerstag und Freitag?
 
Ich meinte auf den ersten Blick nein. Im EFZG geht es zwar um Kalendertrage und nicht um Arbeitstage, also wird auch der Samstag und Sonntage grundsätzlich mitgerechnet. Unabhängig davon sind diese Tage in der Verwaltung (Stadtverwaltung) keine Arbeitstage. Ob der AN am Sa/So krank ist oder nicht ist unerheblich, da an diesem Tag keine Arbeit geschuldet wird.
 
Mein Ergebnis: Nur wenn der AN am darauffolgenden Montag auch noch krank daheim bleibt, muss er an diesem Tag eine AU bringen. Erst der „kranke Montag“ wäre dann der (durchgehend) 5. Tag (Donnerstag bis Montag) der Erkrankung und eine AU ist erforderlich.
 
Im Internet wird z.T. die Auffassung vertreten, dass das Wochenende immer mitzuzählt und der AN, auch wenn er am Montag wieder gesund ist und kommt, eine AU-Bescheinigung braucht. Also Donnerstag bis Sonntag = 4 Tage. Das sehe ich nicht so, bin mir aber nicht ganz sicher.

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Geschrieben von: Gast, 05.12.2016, 12:51, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (5)

Gibt es für angestellte Mitarbeiter bei einer Polizeibehörde einen Betriebsarzt?
Auf einem Antrag sollte ich den Betriebsarzt angeben, auf Nachfrage bei der Personalverwaltung wurde mir erklärt, einen Betriebsarzt gibt es bei der Polizeibehörde nur für Beamte.  Weiß jemand ob das wirklich so ist? Eine 2. Nachfrage ergab die gleiche Antwort.

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Geschrieben von: Gast, 02.12.2016, 20:13, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Guten Tag, in arbeite seit kurzem als Abteilungsleitung in einer Stadtverwaltung, hatte vorher noch nie in einer Kommune gearbeitet. Ich habe zum Ende der Probezeit ein Gutachten vorgelegt bekommen, das meine bisherige Leistung beschreibt (Kriterienkatalog mit Einschätzung auf einer Skala von 1-10) und Grundlage für das Bestehen der Probezeit ist. Meine Vorgesetzte hat mich überwiegend mit "6", also entspricht den Anforderungen und manchmal auch mit "7" beschrieben. Da es keine Tätigkeitsbeschreibung für die Stelle gibt (neues Aufgabenfeld), fand sie es schwierig zu bestimmen. Ich finde die Beurteilung nicht angemessen und kann das auch mit Arbeitsergebnissen belegen.

Wie sind die Erfahrungen mit Stellungnahmen zu solchen Gutachten? Kann man darauf bestehen, dass diese dem Gutachten beigelegt werden? Ist so etwas vielleicht sogar schädlich, wenn ich weiter dort arbeiten möchte? Welchen Stellenwert hat ein solches Gutachten überhaupt? Dazu habe ich leider keine Infos erhalten.

Danke im Voraus

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Geschrieben von: Gast, 29.11.2016, 21:33, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Gibt es für Angestellte ohne Beamtenstatus bei der Polizei BW bei eventuellen gesundheitlichen Problemen einen Betriebsarzt?
Bei meinem speziellen Fall wurde mir geraten ich solle mich an den Betriebsarzt wenden. Auf Nachfrage beim Personalbüro und den zuständigen Sachbearbeiterinnen, wurde mir wiederholt erklärt für Angestellte bei der Polizei gibt es keinen Betriebsarzt, nur für Beamte. Vielleicht weiß jemand etwas dazu.

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