Beteiligung durch Personalrat
#1

Hallo liebes Forum,

bei uns (Kommune in NRW) soll eine neue Dienstanweisung bzw. eine neue Dienstvereinbarung erstellt werden. Davon hin ich ziemlich stark betroffen.

Ich moechte gegenüber dem Personalrat, der ja vom Dienstherrn eingebunden wird, meine Auffassung kundtun, bin aber noch nicht angesprochen worden.

Frage: Inwieweit ist der Personalrat verpflichtet, betroffene Mitarbeiter einzubinden? Habe ich das Recht, Entwürfe der Dienstanweisungen/Dienstvereinbarungen vom PR zu erhalten, um eine sachgerechte Stellungnahme abgeben zu können?

Viele Grüße

Susi

Zitieren
#2

Eigentlich vertritt ja der Personalrat Deine Interessen, d.h. Du kannst einen Termin mit dem PR vereinbaren und diesem dann Deine Bedenken schildern. In der Regel sind diese Dienstvereinbarungen aber zum Nutzen der Beschäftigten also z.B. Gesundheitsvorsorge, Sucht usw. usw. Ob Du auch bereits ausformulierte Entwürfe sehen kannst, kann ich Dir nicht sagen. Um welches Thema geht es denn, weil Du solche Bedenken hast ?
Zitieren
#3

Hallo Susi,
das einfachste wäre, wenn du mit dem Personalrat deine Sorgen bzgl. der Dienstvereinbarung besprichst, anstelle das der Personalrat zu dir kommt. Woher soll der Personalrat wissen, das du mit der Vereinbarung Probleme siehst ?

Maik
Zitieren
#4

Hallo,
es ist kompliziert.
Es geht um unsere wöchentliche Rufbereitschaft im Jugendamt. Habe die Sorgen, dass ich zu haufig eingesetzt werde (mehr als 1 Wochendienst/Monat) und dass mich die anderen Bereitschaftsleistenden bei Problemen auch hinzuziehen, wenn ich eigentlich gar keine Bereitschaft habe (durch Anrufen oder sogar Vorbeifahren bei mir zuhause). Nach dem Motto: Ist ja eigentlich (zu Buerozeiten) eh Susis Aufgabe, dann muss sie auch ausserhalb ihrer Bereitschaften verfügbar sein. Ich möchte aber auch mal abschalten.
Viele Grüße Susi
Zitieren
#5

...also ich habe eher die umgekehrten Erfahrungen gemacht...

Während früher für solche Fälle nichts geregelt war, musste immer der dran, den man halt ausserhalb der Bürozeiten "erwischte". Mir ist sogar einmal passiert, dass mich die Polizei während meiner eigenen Geburtstagsfeier (mit Gästen) anrief und ich ins Büro musste, weil kein anderer zu erreichen war. Ich wurde sogar abgeholt, da ich aufgrund von Alkoholgenuß natürlich nicht mehr selber gefahren bin. Meine Gäste haben dann ohne mich weiter gefeiert....

Das Ganze lief dann nach einer entsprechenden DV in geordneteren Bahnen. Man konnte sich darauf einstellen, musste auch nicht zu Hause bleiben sondern nur dafür Sorge tragen, dass man über das Diensthandy erreichbar war und ggfls. auch in der Lage war, innerhalb 1 Std. vor Ort zu sein. Die Einsatzfälle waren sowieso überschaubar und die Zeiten der Rufbereitschaft wurden anteilmäßig auch angerechnet, wenn man nicht aktiv werden musste. Ausserhalb meiner eigenen Rufbereitschaft wurde ich nie "belästigt" (auch nicht durch Kollegen).


Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Erfassung von Arbeitszeiten für einzelne Tätigkeiten - Beteiligung PR ?

NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers