15.08.2013, 18:58
Hallo,
gesetzt den Fall, ein Angestellter ist länger als sechs Wochen erkrankt. Er teilt dem Arbeitgeber mit, dass aufgrund der Erkrankung ein längerer Krankenhausaufenthalt mit anschließender Reha ansteht. Daraufhin erhält er die Einladung zu einem Gespräch zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement - mit einer Antwortfrist, die vor dem geplanten Krankenhausaufenthalt liegt.
Nun die Frage: Wie könnte in diesem Fall eine sinnvolle Antwort sein? Könnte z.B. offen gelassen werden, ob einer Teilnahme zugestimmt wird, da der Angestellte zunächst die Rückkehr aus der Klinik abwarten will?
Gruß aus dem Norden,
Michael

gesetzt den Fall, ein Angestellter ist länger als sechs Wochen erkrankt. Er teilt dem Arbeitgeber mit, dass aufgrund der Erkrankung ein längerer Krankenhausaufenthalt mit anschließender Reha ansteht. Daraufhin erhält er die Einladung zu einem Gespräch zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement - mit einer Antwortfrist, die vor dem geplanten Krankenhausaufenthalt liegt.
Nun die Frage: Wie könnte in diesem Fall eine sinnvolle Antwort sein? Könnte z.B. offen gelassen werden, ob einer Teilnahme zugestimmt wird, da der Angestellte zunächst die Rückkehr aus der Klinik abwarten will?
Gruß aus dem Norden,
Michael