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Geschrieben von: Fränklin, 27.06.2013, 21:43, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Hi,
es geht um den Arbeitsort in einem Arbeitsvertrag mit einem Schulverband. Es gibt Streitigkeiten, ob es sinnvoll sei, die schulverbandsangehörigen Gemeinden als Arbeitsort hineinzuschreiben oder nur den Standort der Schule.
Welche Vor- und Nachteile hätte es für die Beschäftigten?

Was würde beispielsweise passieren, wenn nur der Arbeitsort einer Gemeinde im Arbeitsvertrag steht und der Standort der Schule dann aufgegeben werden muss? Die Arbeitnehmer könnten dann doch betriebsbedingt gekündigt werden, oder? Wenn alle schulverbandsangehörigen Gemeinden als Arbeitsort enthalten sind, ist der Schulverband doch verpflichtet, zu prüfen, ob in den anderen Gemeinden ein Einsatzort möglich wäre?

vielen Dank
Grüße Fränklin

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Geschrieben von: Gast, 27.06.2013, 17:02, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (6)

Hallo,
ich muss das Sachgebiet Feuerwehr völlig neu organisieren, platzsparend und möglichst viel mit PC. hat Jemand vielleicht Anregungen oder gar einen Aktenplan?

Vielen Dank im Voraus

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Geschrieben von: Bernd_Ju, 27.06.2013, 16:06, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo,
ich bin Finanzbeamter im Land NRW und habe damals (1979-1982)bei einer Stadt eine Ausbildung zum Schmwimmeistergehilfen durchgeführt. Werden mir diese 2 1/2 Jahre als Vordienstzeit als ruhegehaltfähige Dienstzeit angerechnet?



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Geschrieben von: weiserspatz, 27.06.2013, 12:50, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (4)

Hallo, was verdient ein Betriebswirt ohne Führungsverantwortung im öffentlichen Gesundheitswesen (staatliches Krankenhaus bzw. Universitätsklinikum)? Danke

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Geschrieben von: Gast, 26.06.2013, 16:24, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (5)

Hallo aus dem hohen Norden,

wir sind eine kleine Gemeinde in S-H. Wir als Personalrat wollten einen Einblick in Stundenkonten der Kollegen haben. Auszug aus unserem Schreiben:

.................gemäß § 80 Abs. 1 BetrVG hat der Personalrat darüber zu wachen, dass die
zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen,
Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
durchgeführt werden.
Dazu gehören u. a. das Arbeitszeitschutzgesetz und die Dienstvereinbarung
über die Flexibilisierung der Arbeitszeiten bei der .......
Damit wir uns eine Übersicht der Überstunden der Kollegen verschaffen und
eventuelle Maßnahmen ergreifen können, bitten wir um Hergabe der aktuellen
Stundenliste bis zum ...............

Als Antwort erhielten wir dann, dass aus datenschutzrechtlichen keine Auskünfte erteilt erden dürfen und das die Forderung über unsere Initiativrecht hinaus geht.

Wie seht ihr das?

Gruß
Stephan


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Geschrieben von: Fairydream, 24.06.2013, 09:46, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (4)

Hallo zusammen,

ich suche einen Personalrat oder ein JAV-Mitglied aus Baden-Württemberg, dass mir vielleicht ein wenig zu den o. g. Themen erzählen kann. Ich bin leider nur Ersatzmitglied der JAV und habe daher keinen Anspruch auf Seminare, möchte aber meine JAV trotzdem unterstützen.

Liebe Grüße & vielen Dank im Voraus



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Geschrieben von: Gast, 23.06.2013, 22:49, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo,

ich habe eine Frage.
Eine Kollegin von mir (Beamtin auf Lebenszeit) ist für die Ausbildungsqualifizierung zugelassen worden, für das Bachelor-Studium (Vorbereitungsdienst) wird sie dann wohl wieder zur Beamtin auf Widerruf berufen oder wie verhält sich das???

Was passiert bei nicht bestehen des Studiums?? Ist dann der Beamtenstatus futsch???

Ich habe jetzt einiges gewälzt aber leider nichts passenden gefunden, die neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum zweiten und dritten Einstiegsamt im Verwaltungsdienst (APOVwD-E2/3) vom 20. August 2012 gibt so nichts her. Oder ich habe was überlesen...


Wer kann da helfen??

Vlg Cari

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Geschrieben von: Gast, 21.06.2013, 09:51, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (5)

Hallo!

In unserem Institut (Bayern/TV-L) arbeiten wir nach dem Gleitzeit-Prinzip und tragen unsere geleisteten Stunden handschriftlich in Arbeitszeit-Karten ein. In einer Dienstbesprechung wurde nun seitens der Zentral-Verwaltung bekannt gegeben, dass die Einführung einer elektronischen Zeiterfassung bis Ende des Jahres durchgeführt werden muss, da diese "gesetzlich vorgeschrieben sei".

Von so einem Gesetz hab ich noch nichts gehört. Meines Wissens wird die Zeiterfassung in einer Dienstvereinbarung zwischen uns, dem Personalrat, und der Direktion geregelt. Wir sind ein selbstständiges Institut mit eigenem Direktor. Die Mehrheit der Beschäftigten (übrigens auch der Direktor) hat sich schon mehrfach gegen eine elektronische Zeiterfassung ausgesprochen.

1. Kann uns die Zentral-Verwaltung ohne Absprache mit dem PR und der Direktion eine elektronische Zeiterfassung vorschreiben?

2. Wie wäre die Sachlage wenn - angenommen - die Direktion auch für eine elektronische Zeiterfassung eintreten würde? Könnte dann der PR (die wir nicht grundsätzlich dagegen wären, aber doch für die Mehrheit sprechen müssen) diese noch verhindern?

Danke!

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Geschrieben von: Gast, 20.06.2013, 19:43, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Moin Moin zusammen.Wer kann mir weiter helfen? Ein Kollege in der Verwaltung hat sein Sommerurlaub schriftlich bei seiner Vorgesetzten beantragt. Und die Vertretung organisiert. Der Abteilungsleiter hat zuerst den Antrag abgelehnt. Begründung: Er müsste zuerst 90 Prozent seiner Altfälle bearbeitet haben (Sozialamt). Die Mitteilung, dass er den Personalrat informiert hat, bewog den Abteilungsleiter den Urlaub zu genehmigen. Der Kollege war jahrelang aktiv im Personalrat. Bei anderen Kollegen ist die Urlaubsplanung kein Problem. Ich finde das fällt schon unter Mobbing. Wie sollen wir uns als Personalrat verhalten bzw was sollen wir unternehmen? Für eure Auskunft bedanke ich mich.

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Geschrieben von: Gast, 19.06.2013, 11:11, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (5)

Hallo an die große "Gemeinde":
Welche Kriterien kann an die Bekleidung der Angestellten gestellt werden, insbesondere bei großer Hitze?
Bitte die Erfahrungen bzw. gesetzlichen Grundlagen mitteilen.
Herzlichen Dank!

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Geschrieben von: Gast., 19.06.2013, 10:55, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

...die notwendigen 50.000 Unterstützer werden in den noch verbleibenden 14 Tagen Zeichnungsfrist noch erreicht werden. Deshalb mitzeichnen!...

https://www.openpetition.de/petition/onl...rgebnisses

P033P033P033P033P033P033

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Geschrieben von: Gast, 18.06.2013, 14:54, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo KollegInnen,
das PersVG Berlin sieht seit einer Novelle bei Einrichtung von MAE-Maßnahmen bei einer Dauer von bis zu 6 Monaten die Mitwirkung des PR vor. Folglich gehören länger geplante Maßmnahmen in die Mitbestimmung.
Wenn die Leitung nun eine längere Maßnahme in die Mitbestimmung gibt und diese verwehrt wird, kann dann bei nachträglicher Befristung der MAE-Maßnahme auf 6 Monate die erneute Mitwirkung wegfallen?

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Geschrieben von: Gast, 17.06.2013, 14:54, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (10)

014

Moin Moin,

ich hab mal eine Frage und vielleicht kennt sich jemand damit aus...

Mein Freund geht in 6 Monaten für ein halbes Jahr ins Ausland. Ich möchte mitgehen und dort auch arbeiten.

Wie sieht es mit einer Freistellung im öffentlichen Dienst (Kommune) aus?
Ist es schwer den Antrag überhaupt durchzusetzen? Oder hab ich gar keine Chancen weil es nur der Partner (ohne eigenem Kind) ist?

LG

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Geschrieben von: Gast, 15.06.2013, 15:05, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Situation: Musste Urlaub schon sehr früh buchen um gewünschte Unterkunft zu bekommen. Bin 50 % schwerbehindert und bald 60 Jahre alt. Mein Arbeitgeber macht nun Probleme.


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Geschrieben von: Sonnenblume88, 12.06.2013, 14:08, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Thema Amtsarzt. Ich bin seit vergangenem Jahr auf Lebenszeit verbeamtet und werde (wenn alles gut läuft) in absehbarer Zeit zu einem anderem Dienstherrn wechseln. Muss ich dann für noch einmal zu einer amtsärztlichen Untersuchung?

Danke für Eure Antworten und einen sonnigen Tag!

Gruß
Sonnenblume

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