Neue Themen

Diskutieren Sie gerne mit und helfen Sie, noch offene Fragen zu beantworten.

Geschrieben von: Gast, 21.07.2019, 12:54, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (5)

Hallo,
ich bin neu im Personalrat und habe Fragen zum Umgang mit Überstunden.
Ich arbeite immer von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr auf meiner Dienststelle. Nun haben wir immer Personalratssitzung 14 tägig von 14:00 Uhr bis ca 16:00 Uhr und viele Vorstellungsgespräche am Nachmittag.
Somit komme ich meist anstelle einer 20 Std.-Woche auf ca 30 Stunden.
Nun meinte meine Vorgesetzte ich solle jeden Tag 15 min später kommen und 15 min früher gehen. Was mir null bringt, da ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahre und diese Zeit nun mit warten an der Haltestelle verbringe. Bzw morgens 15 min da bin aber eben noch nicht arbeite.
Wie ist die rechtliche Handhabe zu solch bedingten Überstunden?

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 20.07.2019, 10:21, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo liebe Kollegen,

ich arbeite seit 2016 bei einem eigenbetrieb einer mittelgroßen stadt, welcher alle öffentlichen gebäude verwaltet. ich bin handwerksmeister hls (dqr einstufung 6 vergleichbar bachelor) und betriebswirt hwo (dqr einstufung 7 vergleichbar master). ich bin alleinig verantwortich für die gesamte lüftungs/klima und rwa- technik in den zu verwaltenden gebäuden. insgesamt sind das 1000 technische anlagen. dazu gehört:
erstellen von wartungsverträgen inkl. bearbeitung von daraus entstehenden mängeln, organisieren von sachverständigenprüfungen inkl. bearbeitung von daraus entstehenden mängeln, organisieren von hygieneinspektionen inkl. bearbeitung von daraus entstehenden mängeln, störungsmanagement d.h. alles zum thema reparaturleistungen an den anlagen (umfang kleiner 5000€), schulung hausmeister zum thema 'umgang an rlt/klimaanlagen, projekte im kleinen bauunterhalt (kleiner 15.000€) projektleitung bei größeren baumaßnamen (aktuell umfang 250.000€), bearbeiten von fördermittelanträgen, beteitschaftsdienst (2x/quartal-wird gesondert vergütet). in der regel hängt bei oben genannten tätigkeiten jedesmal ein öffentliches vergabeverfahren nach vob/vol dran. wer sich damit auskennt weiß, was das für ein bürokratischer aufwand ist.

ich möchte auch noch erwähnen, dass die verantwortung gegenüber personen (auch kindern) bei der betreibung von lüftungs und klimaanlagen in den jeweiligen objekten sehr hoch ist. im schlimmsten fall (brand im objekt oder anlagen hygienisch gesundheitsgefährdend) können bei unzureichender betreibung/pflege der anlagen menschen zu schaden kommen oder auch sterben (das hofft natürlich niemand!)

jetzt zur eigentlichen frage. ich bin in die lohngruppe 9a stufe 3 eingruppiert-tvöd vka. da man sich irgendwann mit dem ein oder anderen kollegen über das gehalt unterhält, ist mir in den letzten wochen aufgefallen, dass es dort ein generelles massives ungleichgewicht gibt und ich fühle mich seit dem völlig falsch eingruppiert. z.b. kollegen (objektverwalter) mit weitaus weniger verantwortung sind in eine e10 eingruppiert. ich könnte jetzt noch zig weiter beispiele hier aufzählen welche mich einfach nur entsetzt dasitzen lassen.

ich war auch schon beim personalrat welcher mir jetzt als 'hausaufgabe' mitgegeben hat, meine stellenbeschreibung aus meiner sicht zu entwerfen bzw die dinge aufzuschreiben welche ich tatsächlich mache. der pr hat sich meine aktuelle stellenbeschreibung angesehen (in der alles seeeehr allgemein gehalten ist) und gemeint, eine 9b wäre EVTL!!! möglich.

von meiner seite aus kommt für oben beschriebene tätigkeiten und vorallem die damit verbundene sehr hohe verantwortung nur eine e10 in frage.

kann mir jemand bei meinem gedankengang helfen und mir ein paar nützliche hinweise/tips geben? vielen dank vorab.

p.s.: sry für die kleinschreibung und fehler. ging vom handy aus besser?

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 18.07.2019, 10:51, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (1)

Schönen guten Tag zusammen,

Ich habe 2 Fragen:

1. Meint ihr ein Masterstudium in Richtung Master of Public Management (MPM)  macht Sinn? Bzw. überhaupt ein Masterstudium nach dem Bachelor of laws? Denn bei mir in der Kommune wurde mir bisher von der großen Mehrheit abgeraten. Zur Info: zur Not würde ich auch in die nähere Umgebung wechseln.

2. Gibt es eine Fernuni oder ähnliches, wo man bereits im Anschluss an den Bachelor den Master machen kann und dieser ebenso angesehen wird? Denn bei den normalen Fachhochschulen benötigt man 2-3 Jahre Berufszeit. Meine Befürchtung ist, dass bis dahin das meiste Wissen wieder dahin ist.

Vielleicht hat hier ja der eine oder andere bereits einen Master absolviert oder Personen um sich herum, die Erfahrungen gesammelt haben.

Grüße!

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 17.07.2019, 16:43, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (1)

Hallo,

ich würde gerne wissen, welche Entgeltgruppe der examinierte Heilerziehungsassistent laut TvÖD hat.
Online bei der Arbeitsagentur heisst es: Anfangsgehalt ca. 2400 bis 2500. 


Ich vermute nach TvÖD müsste es Stufe S3 oder S4 sein, oder?
Gibt es jmd, der es genau weiß und mir weiterhelfen kann?

Vielen Dank und viele Grüßle

Icon_idea

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 16.07.2019, 09:14, Forum: TVöD, Antworten (3)

Hallo zusammen,

ich habe eine Kündigungsfrist von 5 Monaten zum Quartalsende (TVÖD S) und werde meine Kündigung daher bis zum 30.07.2019 aussprechen. Somit würde ich zum 31.12.2019 kündigen. Aus persönlichen Gründen würde ich jedoch gerne bis zum 30.01.2020 angestellt bleiben. Ist auch eine Kündigung zum 30.01.2020 möglich, ich hätte meine Kündigungsfrist von 5 Monaten gewahrt, jedoch liegt dann keine Kündigung zu einem Quartalsende vor. ?!?!

Vielen Dank für Ihre Mühen / verbindlichen Antworten.

Andreas

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 11.07.2019, 19:45, Forum: Kommunalpolitik, Antworten (8)

Laut Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz § 53 bzw. 53a darf jemand, der gegen Entgelt im Dienst der Gemeinde steht, nicht ehrenamtlicher Beigeordneter werden.

Jetzt zu meiner Frage: Gibt es da Ausnahmeregelungen, Präzedenzfälle oder Schlupflöcher, die das doch möglich machen, gleichzeitig Beigeordneter zu sein und für die Gemeinde gegen Entgelt zu arbeiten?

Wenn ja, würde ich gerne wissen wo ich das nachlesen kann.

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 11.07.2019, 18:36, Forum: TV-V, Antworten (3)

Hallo zusammen,

wer kann mir sagen in welcher Entgeltgruppe Vorabeiter im TVV eingruppiert sind?

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 11.07.2019, 16:43, Forum: Beamte, - Keine Antworten

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
Ich frage hier im Auftrag einer Kollegin. Es geht um eine Laufbahnwechslerin in die allgemeine Verwaltung in Niedersachsen. Ihre Probezeit wurde letztmalig im Mai 2018 auf die Maximaldauer von 5 Jahren bis auf den 1.10.2019 verlängert. Von Mai 2018 an bis November 2018 übte Sie ihren Dienst regulär aus. Sie soll dabei gute Leistungen gezeigt haben, wurde aber bis heute noch nicht beurteilt.

Im November 2018 ereilte Sie eine dringend notwendige OP und Sie war bis Anfang April 2019 Krank geschrieben. Sie kehrte mit Wiedereingliederung in den Dienst zurück. Leider wurde Sie wenige Wochen darauf seitens der Verwaltungsleitung in ihrer Wiedereingliederung massiv gemobbt, beleidigt und genötigt. Sie war dann seit diesem Ereignis wieder fortlaufend Krank geschrieben und befindet sich in psychologischer Behandlung.

Sie hat die Verwaltungsleitung nicht angezeigt, den Sachverhalt aber noch vor der dreimonatigen Strafantragsfrist im Rahmen einer Dienstunfallanzeige Ihrer Behörde mitgeteilt. Die Behörde ermittelt jetzt intern selbst und hat den Sachverhalt zur Prüfung bei der Staatsanwalt eingereicht und diese untersucht ob Straftatbestände erfüllt sein könnten.  
Anstatt mit mir ihr zu reden hat die Behörde als weiteren Schritt veranlasst Sie zum Amtsarzt zu schicken. Zitat:
„Die amtsärztliche Untersuchung dient dann dem Zweck festzustellen, ob Aussicht besteht, dass die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt werden kann. Aufgrund der Fehltage kann eine Bewährung in der Probezeit derzeit nicht festgestellt werden. Die Probezeit endet am 30.09.2019. Da Zweifel an einer dauernden Dienstfähigkeit bestehen, ist hier eine Untersuchung notwendig.“

Zudem hat mich Sie die Behörde als „Strafe“ (aus Sicht der Behörde wohl aus Fürsorgepflicht um Sie vor der mobbenden Verwaltungsleitung zu schützen) an eine andere Dienststelle befristet bis zum 30.09.2019 umgesetzt, welche von Ihrer aktuellen Dienststelle über 90 km weit entfernt ist. In der Begründung steht nur „aus dienstlichen Gründen“.

Frage 1: Hat Sie realistische Chancen unter Argumentation der Verhältnismäßigkeit diese befristete Umsetzung abzulehnen (Entfernung, dem Gefühl hier eher Täter als Opfer zu sein, da Sie ja schließlich weggeschickt werde und der eigentliche „Aggressor“ in der alten Dienststelle verbleiben darf? Im Grunde ist das ja irgendwo erweitertes Mobbing)

Frage 2: Gibt es eine gesetzliche Mindestdauer die Sie in Ihrer „erweiterten“ letztmalig verlängerten Probezeit ableisten muss? Zwischen Mai 2018 und Oktober 2019 hat Sie ja streng genommen nur von Mai bis November 2018 gearbeitet (Stand jetzt). Also in wie fern ist die Formulierung  „Aufgrund der Fehltage kann eine Bewährung in der Probezeit derzeit nicht festgestellt werden“ ernst zu nehmen?

Frage 3: Was würdet ihr ihr in der jetzigen Situation empfehlen?

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 11.07.2019, 05:36, Forum: TVöD, Antworten (1)

Habe mich als Bauhof Mitarbeiter beworben.
Laut Tabelle wäre das mit 3 Jähriger Ausbildung E5.
Werden Zusatzqualifikationen und Alter auch berücksichtigt? Bin 48 Jahre.

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 08.07.2019, 20:07, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (2)

Gilt die Tariferhöhung zum 01.07.2019 auch für Kommunalbeamte?

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 08.07.2019, 14:57, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (1)

Guten Tag und vielen Dank für eure Hilfe !

Sachlage: 2014 Sept. - 2017 Sept. 3.Jährige Ausbildung Altenpflege / 2017 September - Mit Stufe 2 in P7 im TVÖD angefangen.

Nun dachte ich dass ich nach 2 Jahren in Stufe 2 in Stufe 3 kommen würde. Demnach im September 2019.

(Im Lohnstreifen steht aber Sept 2020 - erst Höhergruppierung in Stufe 3)

Jetzt habe ich das Personalbüro angerufen, sie sagten “ Da ich die Stufe 1 übersprungen habe (Wie alle Kranken / Altenpfleger) deswegen müsste ich 1 Jahr länger als normal in Stufe 2 bleiben. Das ist die Norm.“

Nun Frage ich mich ist das rechtens bzw wo kann man dies in Erfahrung bringen ?

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 08.07.2019, 11:35, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Moin allerseits!

Ich bin erst seit Kurzem im Meldeamt tätig und habe demnach noch etwas Info-Bedarf Icon_mrgreen 
Meine Frage: Wie verläuft bei euch das Bußgeldverfahren, wenn Personen Ihrer Meldepflicht, trotz wiederholter Aufforderung zur Anmeldung, nicht nachkommen? 

Muss ich bsw. mindestens dreimal zur Anmeldung aufgefordert haben und die Person vor Erlass des Bußgeldes anhören?

Bin dankbar für jede Antwort!

LG

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 08.07.2019, 09:38, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (1)

Hallo zusammen,
 
ich bin als Sachbearbeiter (TV-L 9) an einer Uniklinik eingestellt. 
Im Januar diesen Jahres habe ich einen neuen Bereich dazu bekommen, der komplett von mir allein betreut wird.
Diese Tätigkeit stand bei Vertragsunterzeichnung nicht in meiner APB (kam ja erst später dazu), von mehr Geld war bisher auch nicht die Rede.
Nun meine Frage: welche Forderung halten Sie für realistisch? Eingruppierung in eine höhere Stufe z.B.?
Der Bereich wird wie gesagt von mir alleine betreut und ich habe mir das dazugehörige Wissen selbstständig angeeignet und baue es auch noch weiter aus.
Bin gespannt auf die Rückmeldungen.
Viele Grüße

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 07.07.2019, 19:03, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo,

ich hätte da eine dringende Frage zur Kündigung im TVöD als Arbeitnehmer. Und zwar habe ich folgenden Fall. Ich habe am 17.06. meine neue Arbeitsstelle beim Amt angefangen und bin für zwei Jahre befristet eingestellt. Meine Probezeit beläuft sich auf 6 Wochen. Jetzt habe ich in der Zwischenzeit ein Angebot zu einer Ausbildung bekommen, die am 02.09. beginnt und ich möchte dringend die Ausbildung gerne machen. Jetzt stellt sich mir die Frage, wann muss ich meine Kündigung einreichen? Laut dem Gesetz stehen folgende Regelungen für befristete Arbeitsverträge im öffentlichen Dienst:
 --> bei einer Beschäftigungszeit bis nach der Probezeit beläuft sich die Kündigungsfrist auf 2 Wochen zum Monatsende
 --> bei einer Beschäftigungszeit bis 6 Monaten beläuft sich die Kündigungsfrist auf 4 Wochen zum Monatsende.

Muss ich jetzt am 29.07. meine Kündigung einreichen, damit ich am 30.08. meinen letzten Arbeitstag habe oder reicht es wenn ich die Kündigung am 16.08. einreiche?

Brauche da dringend Hilfe !!!!!!!!!

Liebe Grüße

Miss Marpel

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 05.07.2019, 17:50, Forum: TVöD, Antworten (2)

Hallo liebe Forenmitglieder ich bin 46 Jahre alt und Steuerfachangestellte mit langjähriger Berufserfahrung. Habe bei mir in der Heimatstadt ein Angebot bei der Kommune im Steueramt. Aber die Vergütung mit Entgeltgruppe 5 Stufe 2 erscheint mir echt zu wenig. Habe einen Job beim Steuerberater mit großer Vertrauensbasis und besser bezahlt. Nachteil sehr viel Stress. Außerdem fühle ich mich vom Arbeitsklima wohl. Der Job ist halt 28 km von zu Hause weg. Würdet ihr mir zu einem Wechsel raten? Hab halt keine Lust mich da unter Wert zu verkaufen. Bitte eure ehrliche Meinung. LG

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Forum Bürgerfragen:



 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst