27.06.2013, 16:06
Hallo,
ich bin Finanzbeamter im Land NRW und habe damals (1979-1982)bei einer Stadt eine Ausbildung zum Schmwimmeistergehilfen durchgeführt. Werden mir diese 2 1/2 Jahre als Vordienstzeit als ruhegehaltfähige Dienstzeit angerechnet?
ich bin Finanzbeamter im Land NRW und habe damals (1979-1982)bei einer Stadt eine Ausbildung zum Schmwimmeistergehilfen durchgeführt. Werden mir diese 2 1/2 Jahre als Vordienstzeit als ruhegehaltfähige Dienstzeit angerechnet?