Urlaubsverweigerung
#1

Moin Moin zusammen.Wer kann mir weiter helfen? Ein Kollege in der Verwaltung hat sein Sommerurlaub schriftlich bei seiner Vorgesetzten beantragt. Und die Vertretung organisiert. Der Abteilungsleiter hat zuerst den Antrag abgelehnt. Begründung: Er müsste zuerst 90 Prozent seiner Altfälle bearbeitet haben (Sozialamt). Die Mitteilung, dass er den Personalrat informiert hat, bewog den Abteilungsleiter den Urlaub zu genehmigen. Der Kollege war jahrelang aktiv im Personalrat. Bei anderen Kollegen ist die Urlaubsplanung kein Problem. Ich finde das fällt schon unter Mobbing. Wie sollen wir uns als Personalrat verhalten bzw was sollen wir unternehmen? Für eure Auskunft bedanke ich mich.
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#2

Vielleicht haben die anderen Kollegen ihre Arbeit erledigt?

Leider ist es im ÖD irgendwie so, dass die Genehmigung vom Urlaub selbstverständlich erscheint ohne Rücksicht auf arbeitsorganisatorische Erfordernisse. Je nach der Arbeitsaufgabe könnte ich es schon nachvollziehen, dass erstmal die Arbeit erledigt wird, bevor man seinen Urlaub antreten kann (z.B. wenn die Bürger auf Geld angewiesen sind).
Aus diesem einen Vorgang würde ich jetzt noch nicht unbedingt sofort auf Mobbing schließen, da würde ich auch mal die anderen MA der Abteilung fragen und evtl. die ORGA beteiligen - vielleicht ist der Arbeitsanfall auch zu groß für die eine Stelle..

Beatrix
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