27.06.2013, 22:32
Der KAV S-H hat empfohlen, bei Auszubildenden den Nachweis der Immunität gegen Windpocken, Masern, Röteln und Mumps zu fordern. Kann ich grundsätzlich nachvollziehen. Wie sieht es allerdings aus, wenn die Auszubildende 25 Jahre alt ist? Sie kommt zwar in der Berufsschule mit Jugendlichen in Verbindung, aber ich sehe hier nicht das zwingende Erfordernis.
Aufgrund der Erfordernis, dass ein Immunitätsnachweis verlangt werden sollte, wenn der Beschäftigte mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, hatten wir einen Vordruck erstellt, welcher als ärztliches Attest von einem Arzt nach Wahl des Stellenbewerbers unterschrieben werden sollte. Meint Ihr nicht auch, dass dieses ausreichen dürfte? Eine arbeitsmedizinische Untersuchung diesbezüglich sollte 56 EUR kosten für den Nachweis der Immunität gegen Röteln, Mumps, Masern und Windpocken. Finde ich recht teuer.
Aufgrund der Erfordernis, dass ein Immunitätsnachweis verlangt werden sollte, wenn der Beschäftigte mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, hatten wir einen Vordruck erstellt, welcher als ärztliches Attest von einem Arzt nach Wahl des Stellenbewerbers unterschrieben werden sollte. Meint Ihr nicht auch, dass dieses ausreichen dürfte? Eine arbeitsmedizinische Untersuchung diesbezüglich sollte 56 EUR kosten für den Nachweis der Immunität gegen Röteln, Mumps, Masern und Windpocken. Finde ich recht teuer.