Immunitätsnachweis
#1

Der KAV S-H hat empfohlen, bei Auszubildenden den Nachweis der Immunität gegen Windpocken, Masern, Röteln und Mumps zu fordern. Kann ich grundsätzlich nachvollziehen. Wie sieht es allerdings aus, wenn die Auszubildende 25 Jahre alt ist? Sie kommt zwar in der Berufsschule mit Jugendlichen in Verbindung, aber ich sehe hier nicht das zwingende Erfordernis.

Aufgrund der Erfordernis, dass ein Immunitätsnachweis verlangt werden sollte, wenn der Beschäftigte mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, hatten wir einen Vordruck erstellt, welcher als ärztliches Attest von einem Arzt nach Wahl des Stellenbewerbers unterschrieben werden sollte. Meint Ihr nicht auch, dass dieses ausreichen dürfte? Eine arbeitsmedizinische Untersuchung diesbezüglich sollte 56 EUR kosten für den Nachweis der Immunität gegen Röteln, Mumps, Masern und Windpocken. Finde ich recht teuer.
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#2

...und wenn der KAV S-H demnächst empfiehlt, nur noch Blauäugige einzustellen, weil die statistisch gesehen, in 40 Dienstjahren weniger krank sind, kannst du das dann auch nachvollziehen?...
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#3

(28.06.2013, 08:02)was_guckst_du schrieb:  ...und wenn der KAV S-H demnächst empfiehlt, nur noch Blauäugige einzustellen, weil die statistisch gesehen, in 40 Dienstjahren weniger krank sind, kannst du das dann auch nachvollziehen?...

Die Antwort ist aber nicht gerade seriös. Natürlich ist es nur eine Empfehlung, aber es sind schon Menschen an diesen Kinderkrankheiten gestorben. Ich sehe es schon als Fürsorgepflicht, zumal es sich bei der Erkrankung um eine Berufskrankheit handeln soll. Da wird doch sicher auch die Berufsgenossenschaft nachfragen?

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