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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat sich in seinem Schreiben vom 14.3.2011 (Az.: IV D 2 – S 7124/07/10002) mit der umsatzsteuerlichen Behandlung der Blockheizkraftwerke (BHKW) befasst. Zugleich gibt das BMF mit diesem Schreiben die entsprechenden Änderungen der Abschnitte 1.7, 2.5 und 10.7 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses bekannt.
Ein BHKW ist eine Form der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Eine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (KWK-Anlage) dient der Erzeugung von elektrischer und thermischer Energie (Strom und Wärme) in einem Block. Bei einem BHKW wird mit einem Motor zunächst mechanische Energie erzeugt und diese dann durch einen Generator in Strom umgewandelt. Dabei wird die beim Betrieb von Motor und Generator anfallende (Ab-)Wärme zumeist am Standort der Anlage oder in deren nächster Umgebung für Zwecke der Heizungs- und Brauchwassererwärmung, aber auch zu Kühlungszwecken verwendet.
Die Netzbetreiber sind nach den gesetzlichen Vorgaben zur Abnahme und Vergütung von Strom aus KWK-Anlagen verpflichtet. Die diesbezügliche Vergütung ist geringer als der übliche Bezugspreis für Strom. Zumeist wird der selbst erzeugte Strom auch (nur) für eigene Zwecke genutzt; eine Einspeisung in das öffentliche Netz erfolgt demnach nur bei Überschüssen.
Umsatzsteuerrechtlich ist beim dezentralen Verbrauch (Direktverbrauch) von elektrischer Energie seit dem 1.1.2009 das Folgende zu beachten: Ebenso wie bei den Fotovoltaik-Anlagen mit Direktverbrauch wird fingiert, dass der gesamte selbst erzeugte und dezentral verbrauchte Strom an den Netzbetreiber geliefert wird und vom Netzbetreiber wieder an den Anlagenbetreiber zurückgeliefert wird. Von einer solchen Hin- und Rücklieferung beim dezentralen Verbrauch von Strom ist jedoch nur auszugehen, wenn der Anlagenbetreiber für diesen Strom eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder einen Zuschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplung-Gesetz (KWKG) erhalten hat.
Wenn der dezentral verbrauchte Strom nach dem KWKG vergütet wird, ist als Bemessungsgrundlage für die Lieferung der übliche Preis zuzüglich der nach dem KWKG vom Netzbetreiber zu zahlenden Zuschläge und ggf. der so genannten vermiedenen Netznutzungsentgelte (siehe § 4 Abs. 3 Satz 2 KWKG), abzüglich einer eventuell enthaltenen Umsatzsteuer zu nehmen. Hinsichtlich der Rücklieferung des Netzbetreibers ist die Bemessungsgrundlage die gleiche wie bei der Hinlieferung – ohne Berücksichtigung der zu zahlenden Zuschläge nach dem KWKG.
Beim Vorsteuerabzug gelten die allgemeinen Grundsätze. Der Unternehmer kann bei der Herstellung oder Anschaffung einer KWK-Anlage diese insgesamt seinem Unternehmen zuordnen, was zu einem vollen Vorsteuerabzug führt. Er kann die Herstellungs- oder Anschaffungskosten aber auch im Umfang der unternehmerischen Nutzung seinem Unternehmen zuordnen, was einen anteiligen Vorsteuerabzug zur Folge hat.
Möglich ist auch eine Zuordnung zum nicht-unternehmerischen Bereich; ein Vorsteuerabzug ist dann nicht möglich. => § 19 UStG (17.500 € / 50.000 €) sinnvolle Option?
Mit anderen Worten: Jeder Anlagenbetreiber, der eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder einen Zuschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) erhält, ist – ob er will oder nicht – durch diese Fiktion Unternehmer im Sinne des UStG. Wobei es ihm natürlich unbelassen bleibt, zur Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG zu optieren, somit auf den Vorsteuerabzug zu verzichten und der Pflicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen zu entgehen.
Für die Zukunft stellt sich nun die Frage, ob für die BHKW´s je ein einzelner BgA / oder ein gemeinsamer BgA eingerichtet werden sollte/müsste, um zum einen die unternehmerische Tätigkeit umsatzsteuerrechtlich abzubilden und zum anderen bei Investitionen vom Vorsteuerabzug zu profitieren. Option § 19 UStG?
Hier ist zunächst fraglich, ob die Tatbestände nach § 4 KStG vorliegen:
Einrichtung (organisatorische Selbständigkeit),
Es muss sich nicht um eine verselbständigte Abteilung handeln. Die Tätigkeit kann auch innerhalb des allgemeinen Betriebs miterledigt werden. Es handelt sich um einen rechtlich unselbständigen Teil der juristischen Person öffentlichen Rechts,
nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeit. Umsatz größer als 30.678 € p.a.,
kein Hoheitsbetrieb, keine Vermögensverwaltung u. kein Land- u. Forstbetrieb,
Einnahmenerzielungsabsicht (Gewinnerzielung nicht erforderlich),
wirtschaftliche Bedeutung der Tätigkeit,
wenn keine selbständige Einrichtung, dann Jahresumsatz größer 130.000 €.
Wie seht ihr diesen Sachverhalt?
Habt ihr Erfahrungen mit BHKW´s?
Gruß
KassenCharly
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Hallo zusammen,
wir wollen demnächst eine "Barkasse" als Zahlstelle einrichten. Dort können dann Ein- und Ausgaben bar getätigt werden, wobei eine Verrechnung von diesen Einzahlungen u. Auszahlungen stattfindet, um das ständige Auffüllen bzw. Einzahlen bei den Kreditinstituten zu minimieren. Hat jemand von Ihnen/Euch Erfahrungen mit Barkassen? Habt ihr eventuell Barkassenbeschreibungen bzw. Dienstanweisungen von Barkassen?
Für schnelle Unterstützung bin ich sehr dankbar.
Gruß
H.B.
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Hallo,
ich bin Stellvertreter im Personalrat, mein Chef möchte, dass die Pausenzeiten auf dem Bauhof genau eingehalten werden.
Das "Problem": Er will mich mit in die Kontrolle mit einbinden! Kann/ darf er das??
Dazu ist zu sagen, dass die Kollegen gerne mal die Zeiten ausdehnen und der Chef dies kaum überwachen kann.
Im voraus Danke.
Jörg M.
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Hallo Kolleginnen und Kollegen,
Ich arbeite bei einem öffentlichen Müllentsorger, der als Eigenbetrieb der Stadt geführt wird.
Dieser soll nun in nächster Zeit (1-2 Jahre) zu einer AÖR umgewandelt werden.
Ich trete nächsten Monat zur Wahl als Personalrat an.
Jetzt frage ich mich wenn es klappt und wir gewählt werden (wir sind mehrere der Müllabfuhr auf der Liste), wurden wir ja von allen Referaten der Stadt gewählt.
Wenn die Müllabfuhr dann aber ausgegliedert wird und wir dann einen eigenen Personalrat wählen müssen: Haben wir, die im Gesamt-Personalrat sind, sowas wie „Bestandsschutz“?
Können wir dann unsere Arbeit die kompletten 4 Jahre tätigen oder fallen unsere Listenplätze weg und wir können/ müssen uns auf einer neuen Liste bei der Müllabfuhr einbringen?
Wer kann mir diese Frage beantworten?
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Hallo,
an einem Amt gibt es zwei Fachbereiche.
Ein Fachbereich wird nun in den anderen eingegliedert. Jetzt stellt sich die Frage welcher der beiden Fachbereichsleiter bekommt die eine freie Stelle?
Vielen Dank für die Antworten.
Hugo
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Aufgrund welcher gesetzlichen Regelung kann einem Wahlbeamten bei längerer Arbeitsunfähigkeit der Dienstwagen entzogen werden?
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Hallo @ all,
ein guter Bekannter ist als Beamter von seinen Vorgesetzten in einer Kommunalverwaltung übel gemobbt worden. Dadurch ist er so schwer depressiv geworden, dass er in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden musste. Noch heute hat er unter den Folgen dieses Mobbings gesundheitlich schwer zu leiden.
Er überlegt sich nun, insbesondere auch aus therapeutischen Gründen, sein bisheriges beharrliches Schweigen in dieser Angelegenheit zu brechen und endlich öffentlich zu machen wie menschenverachtend mit ihm umgegangen worden ist und wie er immer mehr demontiert wurde von seinen Vorgesetzten.
Die Öffentlichkeit müssen endlich wissen, wie verletzend mit ihm verfahren worden sei, insbesondere vor dem Hintergrund dass in der Öffentlichkeit ganz aktuell auch weitere derartige Fälle diskutiert werden. Er möchte sich rehabilitieren.
Nun ist er jedoch Beamter und befürchtet deshalb dienstrechtliche Konsequenzen im Falle seines Outings.
Was meint ihr dazu? Hat er tatsächlich dienstrechtliche Konsequenzen zu befürchten? Wie kann er diese Gefahr umgehen?
Vielen Dank für Eure Hinweise.
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Hallo liebe User,
ich heiße Lorena Sophie Marie und führe anlässlich meiner Seminarfacharbeit ein Umfrage zum Thema Doping im Beruf durch. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie an meiner Umfrage teilnehmen oder mir auch eine Nachricht schreiben, falls Sie zusätzliche Informationen für mich haben.
https://www.umfrageonline.com/s/546bd3d
Vielen Dank im Vorraus,
ich freue mich auf euere Antworten
Lorena
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Hallo!
Hat sich noch jemand von euch auch dazu entschlossen seine Ausbildung zu verkürzen?
Wie waren eure Noten beim Zwischenlehrgang?
Liebe Grüße
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Hallo,
ich habe mal gelesen und gehört, dass es für Standesbeamte einen Zuschuss für Ihre Kleidung gibt, da Standesbeamte ja am Besten im Anzug oder bei uns in Bayern die Standesbeamtinnen im Dirndl die Trauungen halten.
Stimmt das und wo kann ich das nachlesen?
MfG
Bilba
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Hallo,
ich kenne eine Familie, die in einer kleinen Dachgeschosswohnung mit zwei kleinen Zimmern wohnt. Die Kinder schlafen mit im Elternschlafzimmer, das sehr klein ist. Die Kinder sind 7 und 11 Jahre alt haben keinerlei Rückzugsmöglichkeit, keine Freunde, sind fast immer nur in der kleinen Wohnung. Sie wirken ziemlich eingeschüchtert und keineswegs fröhlich. Sie sieht man nie draußen spielen, selbst im heißen Sommer nicht.
Sollte man da das Jugendamt informieren?
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Liebe Forumsmitglieder,
ich hoffe, dass ich hier den ein oder anderen Rat finde und Ihr mir helfen könnt.
Ich bin leider schon etwas verzweifelt... 
Es geht um Folgendes:
Seit März 2011 bin ich bei einer Stadtverwaltung als Beamter im geh. nichttechnischen Verwaltungsdienst beschäftigt. Seit November 2012 bin ich auch schon Beamter auf Lebenszeit. Meine Stelle ist im Stellenplan mit A10 ausgewiesen und war auch in der Stellenausschreibung entsprechend inseriert. Mein Vorgänger war im Angestelltenverhältnis mit EG9 beschäftigt. Im April 2010 wurde die Stelle durch die Gemeindeprüfungsanstalt bewertet mit dem Ergebnis einer EG9-Eingruppierung.
Nun habe ich bereits vor einiger Zeit meine Beförderung auf A10 beantragt. Bisher hatte ich nur die Bestätigung bekommen, dass der Antrag eingegangen ist und zu gegebener Zeit geprüft wird. Soweit so gut...
Nun habe ich einmal beim Personalamtsleiter nachgefragt, wie denn der aktuelle Stand ist. Ich wurde daraufhin zu ihm gebeten und beim folgenden Gespräch bin ich aus allen Wolken gefallen.
Er hat mir mitgeteilt, dass die Stelle ja eigentlich nur eine "9-er-Stelle" sei und daher zuerst eine Neubewertung der Stelle durch die GPA erfolgen müsse. Und er könne nicht garantieren, dass dabei eine A10-er-Stelle herauskommen würde bzw. mit der aktuellen Stellenbeschreibung wäre davon auszugehen, dass es nur eine "9-er-Stelle" wäre. Die Stelle sei zwar im Stellenplan mit A10 ausgewiesen, hierauf könne ich mich jedoch nicht berufen...
Nun meine Frage: Muss ich das so hinnehmen?!?! Dann stellt sich mir auch die große Frage, ob EG9 mit A9 gleichzusetzen ist?! Ich meine, die Stelle war ursprünglich in A10 ausgeschrieben. Mein Vorgänger war nach 7 Jahren Beschäftigung bei EG9 und wollte durch die Neubewertung EG10 erreichen. Ergebnis war allerdings ja wie erwähnt nur die EG9.
Aber dass mein Personaler daraus nun schließt, es sei eine "9-er-Stelle", also sprich A9, finde ich sehr verwunderlich, um es höflich zu formulieren...
Könnt ihr mir bitte irgendwie helfen???
Vielen herzlichen Dank!!! 
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Hallo,
ich bin jetzt 5 Jahre im öffentlichen Dienst bei einer Kommune angestellt. Meine Kolleginnen, welche schon viel länger da arbeiten, bekommen bei gleicher Arbeit bedeutend mehr Gehalt.
Ist das rechtens?
Mekka
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Hallo,
ich wollte mal die Lage sondieren und wissen, ob man jederzeit Anspruch auf diese unbezahlte Freistellung hat, oder ob man da irgendwas besonderes begründen muss.
Hier bei uns ist jemand seit 8 Jahren freigestellt wg. einem Studium. Ich überleg mich auch freistellen zu lassen und wollte mal wissen, ob man da wirklich einen Rechtsanspruch darauf hat einige Jahre oder so freigestellt zu werden.
Muss man mir danach wieder eine Stelle anbieten? Und wenn ja, nur eine vergleichbare oder hätte man danach die Möglichkeit seinen neuen Abschluss entsprechend eingestellt zu werden, sofern was entsprechendes frei wäre?
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Hallo,
ich habe eine Frage.
Wenn ein Arbeitnehmer Ende 2012 im Personalbüro einen Schwerbehindertenausweis abgegeben hat, bei dem die Behinderung rückwirkend bis 2008 festgestellt wurde:
Wie viel Urlaub steht ihm dann jetzt 2013 zu?
Wie wäre die Sachlage wenn der Ausweis 2013 im Personalamt eingegangen wäre ?
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