Personalratsarbeit bei Umwandlung in AÖR
#1

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

Ich arbeite bei einem öffentlichen Müllentsorger, der als Eigenbetrieb der Stadt geführt wird.
Dieser soll nun in nächster Zeit (1-2 Jahre) zu einer AÖR umgewandelt werden.

Ich trete nächsten Monat zur Wahl als Personalrat an.
Jetzt frage ich mich wenn es klappt und wir gewählt werden (wir sind mehrere der Müllabfuhr auf der Liste), wurden wir ja von allen Referaten der Stadt gewählt.

Wenn die Müllabfuhr dann aber ausgegliedert wird und wir dann einen eigenen Personalrat wählen müssen: Haben wir, die im Gesamt-Personalrat sind, sowas wie „Bestandsschutz“?
Können wir dann unsere Arbeit die kompletten 4 Jahre tätigen oder fallen unsere Listenplätze weg und wir können/ müssen uns auf einer neuen Liste bei der Müllabfuhr einbringen?

Wer kann mir diese Frage beantworten?

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#2

Es wird für diese Anstalt eine Rechtsgrundlage geben, aufgrund derer die Errichtung erfolgt. Die Frage ist erst dann zu beantworten, wenn bekannt ist, ob eine rechtsfähige oder nicht rechtsfähige Anstalt errichtet wird, also wie diese konkret errichtet wird. Wenn die Müllabfuhr auch bisher bereits eine Dienststelle war dürfte sich für den PR, wenn sich ansonsten nichts ändert, nichts ändern. Er bleibt im Amt.

Im Fall einer nichtrechtsfähigen Anstalt ist es voraussichtlich so, dass das Mandat im GPR weiterbesteht. Im Fall einer rechtsfähigen Anstalt dürfte das voraussichtlich nicht der Fall sein.

Letztlich: Welches PersVG findet Anwendung? Evtl. ergeben sich daraus Besonderheiten.
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#3

Hallo Lautertaler.


Wenn der ASK eine AöR werden wird ist der ASK eine eigenständige Rechtsform welche nicht mehr unter der Hand des Personalrates liegt!!
Ihr seit schon jetzt eion Eigenbetrieb und es ist sicherlich nicht der Sinn das der Personalrat weiter bei auch mitmischen soll!
Ihr müsst/ werdet nach der Ausgliederung einen eigenen Personalrat wählen. Was vor und Nachteile mit sich bringt.

Vorteil als Personalrat ist der das die Mitarbeiter euch kennen und euch wiederwählen wenn Sie mit euch zufrieden waren.
Nachteil ist der das ihr bei Null anfangen müsst und von Vorsitzenden über Schwerbehindertenvertreter, JAV, Gleichstellungsbeauftragten usw. alles neu und selbst machen müsst!

Der jetzige Personalrat der Stadt verliert hierbei die Vertretung eurer Anstalt und ist sicherlich nicht begeistert darüber!

Wichtig finde ich das in einem solchen Fall viele der Arbeiter organisiert sind und hier die Gewerkschaft auch Macht genug hat einen anständigen Überleitungstarifvertrag auszuhandeln.


Vor und Nachteile möchte ich nicht jetzt eingehen da das zu lange dauern würde!

Falls du ein freigestellter PR bist wirst du nur wieder freigestellt wenn ihr über 300 Mitarbeiter seit.
bis dahin gibt es keinen Anspruch auf eine Freistellung.

Gibt es bei euch nicht andere Institutionen welche schon AöR sind bei denen ihr mal nachfragen könnt??
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