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Geschrieben von: Leseratte, 05.03.2013, 15:14, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo, ich bin vor fast 15 Jahren als Angestellte im Öffentlichen Dienst angefangen. Von Anfang an hatte ich nur eine halbe Stelle. In den Jahren vor dem Euro und bis zu meinem Umzug, der aus gesundheitlichen Gründen nötig war, habe ich mich eigenständig finanziert. Seit 2007 bin ich Aufstocker.

Mein Beruf macht mir sehr viel Spaß und ich bin sehr gerne dort, wo ich jetzt arbeite. Leider ist es nicht möglich, dass ich hier mehr Stunden bekomme. Da ich aufgrund von Ereignissen, die in meiner Vergangenheit passiert sind, keine starke und selbstbewusste Person bin, fällt es mir schwer, mich auf neue Dinge einzulassen und deswegen habe ich es bisher nicht geschafft, mich auf eine andere Stelle, mit mehr Stunden zu bewerben. Ich brauche, um zu funktioneren, die Sicherheit meines Arbeitsplatzes, meiner Umgebung.

Da ich weiß, dass für mich eben diese Fürsorgepflicht des AGs nicht gilt, weil ich immer teilzeitbeschäftigt war, würde ich gerne wissen ob es nicht doch Ausnahmen gibt. Vielleicht für solche wie mich, die eben nicht mal so eben aus ihrem gewohnten Umfeld raus gehen können. Solche, die mehr arbeiten möchten aber nicht mittels der Mobilität den Arbeitsplatz wechseln können. Ich möchte ja arbeiten - real sind es natürlich nicht die 20 Stunden, sondern immer 24 bis 30 Stunden, da wir nur ein Zwei-Personen-Team sind. Somit bin ich schon, was das Mehrarbeiten angeht, belastbar genug.

Eine Schwerbehinderung liegt bei mir nicht vor.
Vielen Dank im Voraus.
Die Leseratte



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Geschrieben von: Gast, 05.03.2013, 14:21, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (6)

Hallo,
ich bin seit längerem Aufstocker und habe jetzt vom Jobcenter ein Angebot zugeschickt bekommen, auf welches ich mich bewerben soll. An meinem jetztigen Arbeitsplatz bin ich sehr zufrieden und strebe keinen Wechsel an.

Zur Zeit arbeite ich 19,5 Std. an vier Tagen in der Woche, im Vertretungsfalle an fünf. Die andere Stelle wäre eine 26 Stunden Stelle aber nicht in Hamburg, sondern in Schleswig Holstein.

Natürlich muss ich mich erst einmal bewerben und man müsste mich dann auch noch nehmen wollen aber, ich mache mir nun so meine Gedanken.

Ich bin seit 1.4.1998 fest und unbefristet hier bei der FHH angestellt, leider immer nur Teilzeit mit den obigen Stunden. Wenn ich nun vom Öff. Dienst Hamburg in den Öff. Dienst Schleswig Holstein wechseln würde und man nach einer Probezeit merkt, das man doch nicht zueinander passt, was wäre dann?

Könnte man problemlos wieder zurück? Wäre man evtl. arbeitslos, weil keiner der beiden Öff. Dienste sich zuständig fühlt bzw. wie würde man verfahren? Ich würde ja so ein Risiko nicht eingehen wollen, nicht für 6 Stunden mehr mit einer Fahrzeit von jeweils 1 Std. 45 Min. eine Tour (kein FS vorhanden) und mit meinen dann 49 Jahren, möchte ich nicht nur deswegen durch die Maschen fallen und ohne Job dastehen.

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Geschrieben von: Bea in ATZ, 04.03.2013, 19:45, Forum: Personalrat / Betriebsrat, - Keine Antworten

Moin,
ich bin neu im Forum und suche nach einer Lösung.
Ich bin Bea der Telekom in passiver Phase der ATZ und möchte gerne wissen ob ich ein Recht auf Teilnahme an Betriebsversammlungen habe.
Mein Betriebsrat schrieb mir dazu ."wir sind nach dem PostPersRG für alle beamtrechtlichen Statusangelegenheiten für die Beamten zuständig, die nicht direkt in der AG beschäftigt sind. Mit Ihrem Beamtenverhältnis werden Sie in der PBM-NL geführt. Somit sind wir auch in Ihrer Passivphase für die statusrechtlichen Angelegenheiten zuständig.
Die PBM-NL ist eine virtuelle Niederlassung und kein Betrieb im betriebsverfassungsrechtlichen Sinne. Daher werden dort auch keine Betriebsversammlungen durchgeführt. Wir führen nur Betriebsversammlungen für den Betrieb CSH durch. Sie sind kein Angehöriger des Betriebes CSH und können daher auch nicht an unseren Betriebsversammlungen teilnehmen."
Mir ist nun völlig unklar ob o.g. BR für mich als Beschäftigter zuständig ist und ob ich ein Recht auf Teilnahme an Betriebsversammlungen habe.
Falls irgendwer mir weiterhelfen kann oder sonstige Hinweise geben könnte wäre ich sehr dankbar. Wenn jemand das gleiche Problem hat bitte ich um Info.
Vielen Dank, mfG Bea in ATZ

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Geschrieben von: Gast, 01.03.2013, 17:04, Forum: Fortbildung , Antworten (4)

Hallo Leute!!

Habe gerade den 2. Angestelltenlehrgang erfolgreich absolviert. Jetzt möchte ich ein Bachelor Studium dranhängen.

Ich tendiere zwischen einem generalistischem BWL Studium ("Business Administration") mit dem Abschluss Bachelor of arts und dem BWL Studiengang "Wirtschaftsrecht" mit dem Abschluss Bachelor of laws.

Bevor ich mich festlege würde ich gerne eure Meinungen hören. Wozu würdet ihr mir raten ?

Übrigens: Ich bin Verwaltungsfachwirt in einer Kommunalverwaltung. Der Al2 hatte schon einen betriebswirtschaftlichen Schwerpunkt. Das geplante Studium würde ich nebenberuflich durchführen.

Danke im Voraus!

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Geschrieben von: wühlmaus, 01.03.2013, 13:09, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo,
ich bräuchte mal die Hilfe eines Personalspezialisten. Also: Ich bin seit September 1982 beinahe nahtlos im öffentlichen Dienst beschäftigt. Von Mitte Dezember 1987 bis Ende Januar 1988 war ich unverschuldet arbeitslos. Weitere Aussetzer gab es nicht, treibe mein Unwesen seither bei Kommunen. Mein 25jähriges Dienstjubiläum wurde auf 1. Februar 2013 festgesetzt. Mitte Februar kam mein Bgm mit einem Blumenstrauß an, hat gratuliert und das war's dann. Ich dachte, dass es auch einen Tag Sonderurlaub und eine Jubiläumszahlung gäbe. Wurde die abgeschafft oder muss ich die irgendwo beantragen? Ich habe da noch irgendwas von einer Ausschlussfrist von 6 Monaten im Hinterkopf. Kann es sein, dass ich nach 6 Monaten keinen Anspruch mehr habe? Wenn tatsächlich nicht mein AG, der ja meine Dienstzeit festgesetzt hat, tätig werden muss, sondern ich: Muss ich mich an irgendeine Form halten?
Bitte helft mir - innerhalb der 6-Monats-Frist. Schon mal Danke an alle.

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Geschrieben von: Gast, 01.03.2013, 12:03, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (2)


Guten Tag!

Ich arbeite in einer öffentlichen Bibliothek im Publikumsbereich, dabei bin ich auch mit Kassen beschäftigt. Die Führung der Kasse ist mit meinem Namen verknüpft, ich kann aber nicht sicher stellen, dass kein anderer Zugriff auf meine Kasse hat, da diese nicht eingeschlossen ist und ich öfters meinen Arbeitsplatz verlassen muss. Die Kasse ist auch keine, sondern lediglich ein Mäppchen bzw. ein Wechseltablett. Kann ich verlangen, dass die "Kasse" wenigstens in meiner Abwesenheit verschlossen sein muss? Oder ist das rechtens so?
Kann mir jemand weiterhelfen?

Vielen Dank und herzliche Grüße!

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Geschrieben von: Gast, 01.03.2013, 10:13, Forum: TVöD, Antworten (1)

014 Hallo,
ich bin seit ca. einem Jahr als Geschäfts- und Anlagenbuchhalterin in der Kämmerei eingesetzt. Diese Stelle hat es bislang nicht gegeben.
Ich soll jetzt eine Arbeitsplatzbeschreibung machen, damit die Stelle überhaupt bewertet werden kann.
Hat jemand eine Stellenbeschreibung für so eine Stelle und was ist dabei herausgekommen?
Z. Z. erhalte ich EG 5, habe vor 30 Jahren Bürogehilfin gelernt.
Wäre nett, wenn jemand eine Stellenbeschreibung zur Verfügung stellen würde

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Geschrieben von: Gast, 27.02.2013, 21:52, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Hallo liebes Forum,

bei uns haben Vollzeitkräfte die Verpflichtung, nach halbtägiger Fortbildungsveranstaltung in die Dienststelle zurückzukehren. Die Anrechnung des Fortbildungstages auf die Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten erfolgt im Umfang der tatsächlichen Unterrichtszeit.
Habe nun den Fall, dass tatsächlich nur 5 Stunden Fortbildungsunterricht stattfinden und davon eine Vollzeitkraft betroffen ist.

Bei Teilzeitkräften werden die Unterrichtszeiten die über die Soll-Arbeitszeit hinausgehen, als Zeitguthaben angerechnet.

Wo wird denn sowas festgehalten? Ich finde weder im Arbeitszeitgesetz noch in der Dienstvereinbarung einen Hinweis darauf. Ist das vielleicht allgemein gültig?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
Gruß, K.

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Geschrieben von: Gast, 27.02.2013, 14:12, Forum: Jobcenter & BA, Antworten (2)


Ich bin seit fast 25 Jahren im öffentlichen Dienst, seit 7 Jahren im Jobcenter (vorher ARGE) zugewiesen. Seit 4 Monaten DU. Eine Dienstvereinbarung zu BEM-Gesprächen gibt es aktuell nicht, habe Angebot hierzu "freiwillig" angenommen. Dabei entstand folgender Vorschlag: Ich soll ein fachärztliches Gutachten beibringen (muss ich das selber zahlen ?) und dann zum Betriebsarzt des Jobcenters damit geschickt werden. Dieser würde dann eine Entscheidung treffen, ob ich weiter im Jobcenter arbeiten kann und wenn nicht, sei der Dienstherr verpflichtet mich zurück zu nehmen. Was haltet Ihr davon ??? Ist für mich als Beamtin nicht vielmehr ein Amtsarzt (im Auftrag des Dienstherrn) zuständig ?

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Geschrieben von: Gast, 26.02.2013, 16:06, Forum: TVöD, Antworten (1)

Ich bin in einer Gemeinde mit 3.800 EW und bin seit 20 Jahren in E6 eingruppiert und nicht mal in E8 - die KV der umliegenden Gemeinden sind alle in E8. Doch der Arbeitgeber stellt sich stur. Der Gemeinderat hat nun ihm Druck gemacht und die Prüfung der Stellen gefordert.

Derzeit prüft die GPA BW die Stellen, wir müssen hierzu eine Stellenbeschreibung abgeben. Auf Nachfrage, ob die GPA die tariflichen Richtlinien beachtet, wird dies bestätigt. Allerdings wurde mir gesagt, dass es auf den tariflichen Zeitrahmen für die Arbeit der Vollstreckung ankommt. Ich finde jedoch so eine Beschreibung nicht. Weiss jemand wie hoch der Zeitrahmen sein müsste, um eine Höhergruppierung nach E9 erreichen zu können?

Meines Erachtens sollte es nicht abhängig vom Zeitrahmen sein, denn es ist die Verantwortung für die Vollstreckung und auch das notwendige Knowhow was man haben muss, um solche Tätigkeiten durchzuführen. Unabhängig ob man 100 Vollstreckungen im Jahr macht oder nur 20.

Mich würde interessieren, wer von den KV der kleinen Gemeinden erfolgreich eine Höhergruppierung nach E9 geschafft hat - und mit welchen Argumenten bzw. Stellenbeschreibung.

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Geschrieben von: Gast, 26.02.2013, 15:48, Forum: TVöD, Antworten (1)

Dürfen Reinigungskräfte mit 17 Std.Woche zu unterschiedlichen Zeiten an einem Tag eingesetzt werden?

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Geschrieben von: Gast, 25.02.2013, 20:53, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (9)

Hallo zusammen...

Ich möchte euch einmal erzählen wie ich von meinem Bauhofleiter systematisch schikaniert und gemobbt wurde. So sehr, dass ich zeitweise sogar Magengeschwür bekam und somit krank wurde. Vor etwa 4 Jahren habe ich mich als Quereinsteigerin auf eine freie Stelle als Bauhofmitarbeiter beworben. Schließlich wurde ich in diesem kommunalen Bauhof eingestellt und wurde für den Gebäudeunterhalt hauptsächlich eingesetzt. Nach etwa 6 Monaten bemerkte ich, dass mein Chef/Bauhofleiter immer häufiger mit mir unzufrieden ist. Schließlich wurde ich auch immer häufiger Schikaniert. Zuerst wurde ich über einen Zeitraum von 6 Monaten für jede meiner Arbeiten in den Himmel gelobt. Und plötzlich schien nicht mehr zu passen. Bei internen Arbeitsbesprechungen im beisein aller Kollegen wurde ich regelrecht schikaniert. Er unterstellte mir immer häufiger meine Arbeiten nicht zu erledigen. Oder, dass ich aus seiner Sicht für diverse Arbeiten zu lange brauchen würde. Zu erwähnen ist an dieser Stelle vielleicht, dass mein Chef absolut selten meine Arbeiten sehen wollte. Ich musste meinen Chef sogar regelrecht auffordern sich vom Umfang diverser Arbeiten zu überzeugen. Dennoch hatte ihn das überhaupt nicht interessiert. Mein Chef begann immer häufiger mir die unmöglichsten Dinge zu unterstellen. Ich hätte dieses kaputt gemacht und jenes angestellt. Ihn schließlich auch ständig zu belügen und unaufrichtig zu sein. Irgendwann sagte er in seinem Büro zu mir, dass meine Kollegen großen Zweifel an mir hätten. Ich auch einfach nicht in diesen Bauhof passen würde. Täglich überlegte er sich eine weitere Strategie. Doch der Höhepunkt meiner Zeit in einem kommunalen Bauhof ereignete sich im Geschäftszimmer meines obersten Chefes, nämlich des Bürgermeisters. Ich sollte zu einem Termin zum Bürgermeister erscheinen um über meine Unbefristung des Arbeitsvertrages zu reden. Er wusste, dass mein befristeter Arbeitsvertrag auslaufen würde. Ich setzte mich also an ihren Besprechnungstisch und plötzlich erschien auch der Bauamtschef zum Gespräch. Da saßen wir nun und der Bürgermeister begann das Gespräch mit üblen Unterstellungen. Er sagte mir beispielsweise ins Gesicht, dass ich offenbar krank sei und schidsofren wäre. Ich hätte weiterhin eine gespaltene Persönlichkeit. Würde in der Gemeinde üble Geschichten erzählen und damit untragbar sein. Ich sah's da und war einfach nur schockiert. Sicher hätte ich mit so vielem gerechnet. Doch sicher nicht, dass ich von einem Bürgermeister regelrecht malträtiert werde. Er stellte mir ein Fristultimatum um diese von ihr genannten Dinge abzustellen. Ich verstand die Welt einfach nicht. Hatte niemanden etwas getan und auch sonst keiner Menschenseele einen Schaden zugefügt. Auch krank bin ich absolut nicht. Auch alle Fälle saß ich wie versteinert im Büro des Bürgermeisters und brachte keinen Ton heraus. Nach etwa 20 Minuten war diese äußerst einseitige Unterhaltung zu ende. Und führ zurück in den Bauhof. Dort würde ich dann, wie zuvor vom Bauhofleiter weiterhin schikaniert und gemobbt. Heute nun erfuhr ich vom Bauhofleiter inoffiziell, dass mein befristeter Arbeitsvertrag enden wird. Ich somit nach dem Auslaufen arbeitslos sein werde. Er sagte aber auch, dass ich spätestens Morgen diese Information auch schriftlich erhalten würde. Ich bin nun verzweifelt und weiß auch überhaupt nicht was ich nun tun soll. Mir blieben zur Stellensuche allenfalls 4 Wochen. Und da ich genau weiß, dass ich in meinem erlernten Beruf derzeit keine Aussicht auf Einstellung haben. Werde ich wohl auch erst einmal arbeitslos bleiben. Bis heute ist mir nicht bekannt, warum der Bauhofleiter mich aus den Bauhof los haben wollte. Mehrfache Gespräche mit ihm ergaben kein Ergebnis nur mich. Jedes Mal musste ich mir anhören was ich für ein schlechter Mensch bin und das ich in seinem Bauhof nichts zu suchen habe. Selbst beim Bauamtsleiter bat ich um einen persönlichen Termin. Doch dieser lies mich einfach stehen, ohne mir einen Termin zu geben. Heute erste habe ich mit der Entscheidung nicht übernommen zu werden verstanden, dass ein komplettes Rathaus mit seinen Entscheidungsträgern hinter einem Bauhofleiter steht. Ein Bauhofleiter der absolut nichts von Menschenführung versteht. Systematisch seine Mitarbeiter zerstört. Geradezu krank macht. Nun war ich fast 2 Jahre in diesem Bauhof und ich kann bestätigen, dass ich keinen Tag erleben durfte an dem es im Bauhof keine Konflikte gab. Pausenlos wurden Mitarbeiter und Kollegen schikaniert und gemobbt. Schließlich wurde auch ich zum Opfer und habe diesen Kampf verloren.

Vielleicht ist hier im Forum jemand dem ähnliches passiert ist. Und mir vielleicht den einen oder anderen Tipp geben kann, wie ich mich nun die letzten 4 Wochen meiner Arbeitszeit verhalten soll. Auch wäre ich sehr dankbar für rechtliche Tipps. Was kann ich gegen Mobbing und Schikane im Bauhof unternehmen.

Viele Grüße...

Und danke im Voraus für eure Beiträge zu diesem Sachverhalt.


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Geschrieben von: Gast, 23.02.2013, 15:58, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (3)

Ich habe mich durch eine Frustaktion zu einer mißbilligenden Äußerung hinreißen lassen, wofür keiner was kann. Kann das für mich disziplinarrechtliche Auswirkungen haben? Ich habe mich schriftlich entschuldigt, weil dem nicht so ist und es mir wahnsinnig leid tut. Ich habe niemanden namentlich genannt, das vorab.


Klaus 1






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Geschrieben von: Niedersachse, 20.02.2013, 23:49, Forum: Fortbildung , Antworten (2)

Moin,

bin letzten Sommer mit meiner Ausbildung fertig geworden und habe eine Stelle in der Stadtkasse bekommen. Eigentlich wollte ich schon nach meinem Fachabi BWL studieren, habe mich dann aber doch für die Ausbildung zum VfA entschieden.

Nun habe ich vor zum Wintersemester ein Studium der Wirtschaftswissenschaften an der Fernuni Hagen zu beginnen. Natürlich mache ich das nicht nur "just for fun", sondern es sollte mir auch beruflich etwas bringen.

Was meint ihr? Habe ich mit einem Bachelorabschluss die Möglichkeit in eine EG über 8 zu kommen, auch ohne AII-Lehrgang?

Würde mich freuen eure Meinung zu hören Smile

MfG

Niedersachse

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Geschrieben von: Gast, 20.02.2013, 21:42, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (2)

Hallo zusammen,
als Angestellter in der Poststelle eines psychiatrischen Krankenhauses in Bayern erhalte ich die Entgeltgruppe III nach TvöD. Nun habe ich gelesen, dass andere Einrichtungen des Bundes bzw. die Hochschulen in München die Poststelle mit Entgeltgruppe VI bzw. V bewerten. Neben den üblichen postalischen Arbeiten wie Entgegennahme und Verteilung der Briefe, Pakete, Einschreiben, gerichtliche Zustellungsurkunden gegen Unterschrift usw. bin ich auch verantwortlich für die Zustellung von Sondergeldern an die Patienten bzw. auf deren Stationen. Bei der Aushändigung des Geldes an der Kasse muss ich (wie auch bei der Paketannahme) mit meiner Unterschrift quittieren. Ich meinerseits lasse mir dann auf der Station die Auszahlung durch mich ebenfalls gegenzeichnen.
Meine Fragen lauten nun, wie sich erstens die unterschiedliche Bewertung dieser Tätigkeit aus dem TvöD erklären lassen und zweitens, ob es sich beim Umgang mit den Sonderngeldern und wohl auch bei der Unterschrift für die Pakete bei den diversen Paketdiensten nicht um eine Tätigkeit mit Rechtsfolge handelt, die ja laut TvöD mit Entgeltgruppe VI aufwärts bewertet werden müsste.
Vielen Dank für eure hoffentlich kommenden Antworten
Ralf

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