27.02.2013, 21:52
Hallo liebes Forum,
bei uns haben Vollzeitkräfte die Verpflichtung, nach halbtägiger Fortbildungsveranstaltung in die Dienststelle zurückzukehren. Die Anrechnung des Fortbildungstages auf die Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten erfolgt im Umfang der tatsächlichen Unterrichtszeit.
Habe nun den Fall, dass tatsächlich nur 5 Stunden Fortbildungsunterricht stattfinden und davon eine Vollzeitkraft betroffen ist.
Bei Teilzeitkräften werden die Unterrichtszeiten die über die Soll-Arbeitszeit hinausgehen, als Zeitguthaben angerechnet.
Wo wird denn sowas festgehalten? Ich finde weder im Arbeitszeitgesetz noch in der Dienstvereinbarung einen Hinweis darauf. Ist das vielleicht allgemein gültig?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
Gruß, K.
bei uns haben Vollzeitkräfte die Verpflichtung, nach halbtägiger Fortbildungsveranstaltung in die Dienststelle zurückzukehren. Die Anrechnung des Fortbildungstages auf die Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten erfolgt im Umfang der tatsächlichen Unterrichtszeit.
Habe nun den Fall, dass tatsächlich nur 5 Stunden Fortbildungsunterricht stattfinden und davon eine Vollzeitkraft betroffen ist.
Bei Teilzeitkräften werden die Unterrichtszeiten die über die Soll-Arbeitszeit hinausgehen, als Zeitguthaben angerechnet.
Wo wird denn sowas festgehalten? Ich finde weder im Arbeitszeitgesetz noch in der Dienstvereinbarung einen Hinweis darauf. Ist das vielleicht allgemein gültig?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
Gruß, K.