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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich benötige Rat.
Durch unseren PR-Vorsitzenden wurden Inhalte eines vertraulichen Gesprächs an die Behördenleitung weiter gegeben. Inhaltlich ging es um gleiche Behandlung von MA. Einerseits durchaus berechtigt. (meiner Meinung nach nur vom Inhalt) andererseits wurde dadurch ein Mitarbeiter namentlich erwähnt und in seinem beruflichen Miteinander mit der Behördenleitung massiv in Miskredit gebracht.
Auf Nachfrage beim Vorsitzenden, kam die Antwort: Ich habe da einen massiven Verstoß gehört und ich muss tätig werden.
Es wurde auch schriftlich zur Behördenleitung versand ohne das Gremium vorab von diesem Schreiben zu informieren.
Meiner Meinung nach ist das Vertrauensverhältnis zu dem Vorsitzenden gestört. Die Gremiumsmitglieder überlegen sich, ob sie nun überhaupt noch offen in den Stizung irgendetwas sagen können, ohne dass der Vorsitzende der Meinung ist, da muss ich ran.
Vielleicht könnt Ihr mir einen Rat geben, wie man damit nun umgehen kann!
Vielen Dank
Mumie
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Hallo,
wer kann helfen?
Eine Gemeinde in Rheinland Pfalz ist Träger eines Kulturzentrums. In regelmäßigen Abständen, was sehr lobenswert ist, werden von Privatpersonen, aber auch von umliegenden Firmen Geldspenden für das Kulturzentrum getätigt. Bei einer Spende über 100,- Euro muss jedoch der Gemeinderat über die Annahme entscheiden. Es hat sich jedoch jetzt herausgestellt, dass in den letzten beiden Jahren (2011 und 2012) Spenden in beträchtlicher Höhe (weit über 100,- Euro) eingegangen sind.
Der Gemeinderat wurde hierüber nicht informiert und hat logischerweise über die Annahme dieser Spenden nicht abgestimmt. Auf Nachfragen bekommt man vom Bürgermeister die Antwort, dass dieser Spender nicht namentlich genannt werden möchte und daher der Gemeinderat nicht informiert wurde. Auch in nichtöffentlicher Sitzung verweigert der Bürgermeister die Auskunft, um welche Personen es sich handelt. Meiner Ansicht nach ist dieses Verhalten mehr als seltsam, und nach meinem Wissen müsste er in nichtöffentlicher Sitzung den Namen der Spender nennen, oder???????
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Hallo zusammen. Bei uns wird ein Freibad in privater Rechtsform durch die Freibad GmbH als 100% ige Tochtergesellschaft der Gemeinde betrieben. Haben wir als Personalrat der Gemeinde Mitspracherecht, z.b bei Einstellungen im Freibad? Danke für eure Auskünfte.
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Hallo zusammen,
ich möchte gerne den AL II machen. Jedoch müsste ich diesen in meiner Freizeit absolvieren und selbst bezahlen.
Ist das in Rheinland-Pfalz möglich? (Am besten in der Nähe von Koblenz)
Vielen Dank
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Hallo,
ich besuche zur Zeit den Angestellenlehrgang 2 und frage mich, ob es für diese Zwecke Sonderurlaub gibt und wenn ja wie viele Tage pro Jahr.
Eine treffende Regelung kann ich zumindest im TvÖD nicht finden. Gibt es Erfahrungen??
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Hallo!
In Bezug auf die anstehenden TV-L-Tarifverhandlungen bereiten die Gewerkschaften ihre Mitglieder schon vorab auf Warnstreiks vor und werben in unserer Einrichtung um Teilnahme. Zwei unserer Personalräte sind Mitglied bei ver.di, die Meinungen im PR und unter den Beschäftigten sind unterschiedlich. Wie verhält sich der PR bei einem Streik-Aufruf bzw. wo liegen hier seine Aufgaben?
Danke!
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Hallo zusammen,
ich benötige Unterstützung bei folgendem Sachverhalt.
Ein 19 Jähriger Schüler (Rollstuhlfahrer) der Realschule (10.Klasse) hat die Möglichkeit in ein Ambulant Betreutes Wohnen zu ziehen.
Die Situation im elterlichen Haushalt ist sehr schwierig. Das Jobcenter hat einem Umzug an sich aus sozialen Gründen zugestimmt.
Problematisch ist derzeit, dass ALG 2 erstmal nicht beantragt werden kann, da evt. noch andere Leistungserbringer zuständig sind. Ist Schüler-Bafög denkbar, auch wenn die elterliche Wohnung 25 Minuten weit weg ist zur Schule? Gibt es andere denkbare Leistungsträger, die dem ALG2 vorrangig sind?
Wenn Schüler-Bafög greift, gibt es ergänzende Leistungen/Hilfen?
Dadurch, dass eine Rollstuhlgerechte Wohnung benötigt wird, sind die Mietkosten im Vergleich zur vorgesehenen Schüler-Bafög-Pauschale deutlich höher. Allein mit Schüler-Bafög ist die Finanzierung Wohnung/Lebensunterhalt nicht zu leisten.
Weitere Frage:
Ab August steht dann eine Ausbildung an. Die Ausbildungsstätte hat gleichzeitig die Option der Internatsunterbringung. Wer zahlt im Falle der Ausbildung die Wohnung? Wer zahlt die Fahrtkosten von der Wohnung zur Ausbildung?
Kann es einen "Zwang" zur Internatsunterbringung geben, auch wenn die eigene Wohnung bereits angemietet ist zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginnes?
Fragen über Fragen, freue mich sehr über Rückmeldungen.
Danke!
W.
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Hallo,
ich bin E5 Stufe 1 (Bayern). Ich war für mehrere Jahre beurlaubt nach meiner VFAK - Ausbildung und arbeite seit September wieder in einem Amt auf einer Stelle, die mit E6 dotiert ist.
Doch da ich überplanmäßig darauf bin, erhalte ich nur die Bezahlung nach E5.
Soweit ich weiß gibt es auch im TVÖD etwas über das ausüben einer höherwertigen Tätigkeit, aber ich bin mir zu unsicher, ob ich überhaupt einen Anspruch darauf habe - kann mir jemand eventuell weiterhelfen oder kurz erklären worauf es ankommt?
Vielen Dank für Eure Mithilfe schonmal.
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Hallo,
ich bin Kommunalbeamter, Ende 50 und bald 40 Jahre im öffentlichen Dienst.
Ich versuche es so kurz wie möglich zu machen und verzichte daher, auf Gründe und Ursachen meiner Beschwerden einzugehen:
Wegen Erschöpfungszuständen habe ich vor einigen Jahren meine Arbeitszeit trotz finanzieller Einbussen reduziert. Als dies nichts half, habe ich eine Psychologin aufgesucht, die bei mir eine mittelgradige depressive Episode diagnostizierte. Sie stellte mir ein ausführliches Attest aus und empfahl darin eine Altersteilzeitregelung, damit ich durch die Aussicht auf einen früheren Eintritt in den Ruhestand wieder neuen Lebensmut fassen kann. Ich stellte einen entsprechenden Antrag, das Attest fügte ich bei. Nach vier Monaten Bearbeitungszeit erhielt ich von meinem Arbeitgeber die Ablehnung. In dieser Zeit hat es kein Vertreter meines Dienstherrn für notwendig befunden, in irgendeiner Form Kontakt mit mir aufzunehmen - obwohl ich mich zweimal schriftlich nach dem Stand der Bearbeitung erkundigt habe. Nur von einem Personalratsmitglied erfuhr ich, dass nach Auffassung meines Arbeitgebers auch keine Untersuchung durch den Amtsarzt notwendig gewesen wäre, da meine Arbeitsleistung in Ordnung und meine Krankheits- und Fehlzeiten gering wären.
Ohne weiter ins Detail zu gehen, möchte ich nur sagen, dass ich mich durch dieses unsensible Verhalten meines Arbeitgebers tief verletzt fühle und sich mein ohnehin angeschlagener Gesundheitszustand weiter verschlechtert hat. Meine Psychologin rät mir zwar, mich krank schreiben zu lassen, will es aber selbst nicht tun. Organisch bin ich aber gesund. Sie meint außerdem, mein Arbeitgeber wäre dazu verpflichtet, mich aufgrund ihres Attestes durch den Amtsarzt untersuchen zu lassen.
Momentan weiß ich nicht mehr weiter. Wenn jemand Tipps für mich hätte, wäre ich ihm dafür sehr dankbar.
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Ich brauche mal Ihre Hilfe!
Ich befinde mich momentan in einer Zwickmühle und bin ratlos, wie dieser Konflikt gelöst werden kann. Ich bin Sachbearbeiter und Personalratsvorsitzender in einer Person. Vor ein paar Tagen wurde ich von meinen Führungsvorgesetzten angesprochen, was mit meiner Sachbearbeitertätigkeit in Verbindung eines Kollegen war. Also nichts Personalrartsmäßiges. Ich habe in diesem Moment als Sachbearbeiter gesprochen, weil es sich um einen gewissen Arbeitsablauf handelte. Es kam in diesem Gespräch zu einer kleinen Meinungsverschiedenheit, in der auch das Betriebsklima kurz zur Sprache kam. Mein Führungsvorgesetzter hatte dieses Gespräch an den Leiter der Dienststelle weitergetragen mit dem Ergebnis, dass ich beim Leiter reinzitiert wurde und eine Stellungsnahme zum Betriebsklima von mir abgefordert wurde. Da der Personalrat zu diesem Zeitpunkt keinen Auftrag (bzgl. Betriebsklima) von der Belegschaft hatte, verweigert ich jede weitere Aussage. Mein Führungsvorgesetzter hatte das geführte Gespräch als ÖPR-Gespräch ausgelegt. Es ist ist mit bzw. uns als Personalrat schon klar, dass auch wir für ein gutes Betriebsklima mit verantwortlich sind. Ich muß dazu sagen, dass in der Vergangenheit viele Kollegen Ihr Leid dem Personalrat vorgetragen haben, aber eben keinen Auftrag erteilt haben, die Sache zu verfolgen. Nun verlangt der Leiter der Dienststelle vom Personalrat, Ross und Reiter zu benennen, um gezielt an diesem Problem arbeiten zu können. Der gesamte Personalrat ist sich einig, in dieser Angelegenheit keine Namen und keine Vorkommnisse aus Vergangenheit zu benennen. Wir wollen verhindern, dass der Leiter die einzelnen Kollegen persönlich in der täglichen Arbeit benachteiligt.
Darf ich als Sachbearbeiter und Personalrat keine "private" Äusserung als Sachbearbeiter mehr tätigen? Gibt es keine Trennung zwischen den beiden Funktionen? Wenn es nicht so sein sollte, darf ich als Sachbearbeiter / Person mit keinem meiner Kollegen mehr sprechen?
Ich brauche dringend einen Rat. Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe.
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Hallo zusammen!
Seit kurzem bin ich zur Ausbildung in einem Pflegeberuf. Wir haben Blockunterricht und uns werden bis auf 3 Tage im Jahr alle Urlaube vorgeschrieben. Ich bin in meinem Kurs die einzige Mutter. Und muss gestehen dass ich gar nicht weiß ob ich überhaupt Rechte diesbezüglich habe...
Von Pflegerinnen habe ich gehört, dass sie angeblich Anspruch auf einen freien Tag bei der Einschulung ihres Kindes haben und auf eine gewisse Anzahl Urlaubstage in den Ferien. Ist das so auch bei mir? Kann mir jemand weiterhelfen? ![]()
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Frage: Wie sieht es eigentlich in Gemeinden im Land Brandenburg aus, die weniger als 15000 Einwohner haben? In unserer Gemeinde mit 12000 Einwohnern haben wir einen Bürgermeister (Beamter) und zwei Fachbereichsleiter (Angestellte). Diese haben jeweils Fachdienste zu leiten und sind so auch dem Bürgermeister unterstellt und vertreten ihn in Abwesenheit. Nun sollen diese beiden Personen in Form einer Höhergruppierung einen Beigeordneten gleichgestellt werden. Sie sind aber keine gewählten Beigeordneten. Der Personalrat will die Zustimmung verweigern. Wer hat Erfahrung und kann mir Hinweise geben ob der Bürgermeister dies so festlegen kann?
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Guten Tag,
ich habe hier eine Problem, wer kann hier eine Hilfestellung geben?
Fall:
Unsere Betriebsratsvorsitzende ist von heute auf Morgen auf die andere Seite gewechselt, ist jetzt die Personalchefin.
Und fängt jetzt an, unsere Zuschläge zu streichen und Gehaltskürzungen durchzuführen.
Ist der Wechsel so möglich, dass jetzt die Internas vom Betriebsrat gegen die Mitarbeiter verwendet werden?
Im Betriebsverfassungsgesetz:
Nach § 37 Abs. 5 BetrVG dürfen Mitglieder des Betriebsrats während ihrer Amtszeit und innerhalb eines Jahres nach Beendigung ihrer Amtszeit nur mit Tätigkeiten beschäftigt werden, die den Tätigkeiten vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung gleichwertig sind.
§ 78 Schutzbestimmungen
Die Mitglieder des Betriebsrats, des Gesamtbetriebsrats, des Konzernbetriebsrats, der Jugend- und
Auszubildendenvertretung, der Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Konzern-Jugend- und
Auszubildendenvertretung, des Wirtschaftsausschusses, der Bordvertretung, des Seebetriebsrats, der in § 3 Abs.
1 genannten Vertretungen der Arbeitnehmer, der Einigungsstelle, einer tariflichen Schlichtungsstelle (§ 76 Abs.
8) und einer betrieblichen Beschwerdestelle (§ 86) sowie Auskunftspersonen (§ 80 Abs. 2 Satz 3) dürfen in der
Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert werden. Sie dürfen wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt
oder begünstigt werden; dies gilt auch für ihre berufliche Entwicklung
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Hallo Personalrätinnen und Personalräte,
ich bin (frischgewählt und unerfahren) Vorsitzender eines fünfköpfigen PR in Niedersachsen und nun gerade mit einem Fall konfrontiert, bei dem ich, was unsere grundsätzlichen Handlungsmöglichkeiten angeht, mal ein wenig nachhaken muss.
Seit einigen Jahren beschäftigt unsere Kommune einen Azubi, der leider zum zweiten Mal durch die Prüfung zum Verwaltungsfachangestellten gefallen ist.
Meines Wissens besteht kein Anspruch darauf, eine einmal begonnene Ausbildung nach wiederholtem Fehlversuch (beim selben Ausbildungsbetrieb) beenden zu dürfen, sehe ich das richtig? Und die zweite und vielleicht wichtigere Frage in diesem Zusammenhang: Besteht bei der Nicht-Verlängerung eines Ausbildungsvertrages seitens des Personalrates eine Zustimmungspflicht? Ich bin zugegebenermaßen blutiger Anfänger auf dem Gebiet des NPersVG aber da es sich nicht um eine Kündigung handelt, fällt mir da bisher keine Vorschrift ins Auge. Haben wir hier überhaupt Handlungsmöglichkeiten; abgeleitet aus § 64 I NPersVG oder dergleichen?
Vielleicht habt Ihr außerdem auch schon einen ähnlichen Fall erlebt; auf jeden Fall wäre ich allgemein auch für ein wenig Abwägungs- und Argumentationshilfe ganz dankbar.
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Guten Tag,
wie so viele, hätte ich auch eine Frage zum Thema Eingruppierung und Stellenbewertung.
Ich wurde zum 1. Januar 2008 bei einer kleinen Gemeinde als Tiefbautechniker eingestellt.
Da ich nicht die erforderliche Ausbildung hatte, wurde ich in die EG 5 eingestuft.
Es gab natürlich eine Stellenbeschreibung, nach der unser Personalchef die Stelle nach EG 6 bewertet. Für eine Technikerstelle für meine Begriffe recht niedrig!?
Genauer Wortlaut der Bewertung: " Die Tätigkeit ist dem Berufsbild des Tiefbautechnikers zuzuordnen. Zu 31 % werden selbständige Tätigkeiten erbracht und damit in nicht unerheblichem Umfang => VI b Fallgruppe 16 TV Technische Angestellte. Da......nicht über die erforderliche Ausbildung als Tiefbautechniker verfügt, ist er eine Stufe tiefer, also nach Vergütungsgruppe VII BAT einzugruppieren."
Auf meine Stelle hatte sich auch ein ausgebildeter Bautechniker beworben. Die Verwaltung hat sich letzten Endes für mich entschieden, da ich als ausgebildeter Vermessungstechniker mich im Bereich GIS sehr gut auskenne, und im Bauamt damals niemand in der Lage war, mit dem vorhandenen GIS-Programm irgendwas vernünftiges anzufangen.
Diese GIS-Tätigkeit war allerdings mit keinem Wort bei der Stellenbeschreibung erwähnt, die wahrscheinlich noch aus den 70er Jahren stammte.
Jetzt hat sich meine Stellenbeschreibung in nicht unerheblichen Umfang verändert.
Ich habe daraufhin eine Neubewertung meiner Stelle beantragt, die jedoch jetzt im dritten Jahr in Folge abgelehnt wurde.
Meiner Meinung nach, wurde ich damals nur eingestellt, weil ich schlicht und ergreifend der Billigere war.
Meine Frage wäre, ob ich ein Recht auf Neubewertung der Stelle nach umfangreicher Änderung der Stellenbeschreibung habe. Die Stellenbewertung wird von unserem Personalchef durchgeführt, und wenn der nicht will, dass es zu einer Höhergruppierung kommt, hat er es ja selbst in der Hand! Habe ich hier rechtliche Möglichkeiten einer unabhängigen Bewertung? Würde es in meinem Fall Sinn machen, rechtlich gegen die Gemeinde vorzugehen?
Das mit der fehlenden Ausbildung als Tiefbautechniker sehe ich ein, das ist rechtens.
Aber wenn die Stelle ordentlich bewertet wäre, also nach EG 9 bzw. 8, was übrigens mein Vorgesetzter Tiefbauingenieur und mein Amtsleiter auch so sehen, würde ich in EG 8 bzw. 7 eingruppiert. Damit wäre ich auch zufrieden.
So friste ich mein Dasein in EG 5, mache die Arbeit eines Tiefbautechnikers und kümmere mich um das GIS! Und unsere Schreibkräfte sind in EG6!
Das ganze ist sehr frustrierend!
Bin für alle Antworten dankbar!
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