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Geschrieben von: Mausi76, 24.04.2016, 13:50, Forum: Fortbildung, Antworten (2)

Hallo alle zusammen,

ich habe meinen A1 Lehrgang beendet und möchte euch meine Leitfäden anbieten. Zum wegwerfen sind die zu schade. Ich biete sie hier für 20,00 € an. Wer Interresse hat bei mir kurz melden.

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Geschrieben von: Gast, 24.04.2016, 10:14, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

gleichzeitig zu den Wahlen zum Personalrat 2016 werden auch wieder die Frauenvertretungen gewählt. Da ich als Wahlvorsitzende bestimmt wurde such ich nun nach Formularen bzw. Vordrucken. Meine Vorgängerin hatte solche bei den Wahlen im Jahre 2012. Leider kann ich diese Kollegin nicht mehr erreichen und auf den entsprechenden Computern sind diese Vordrucke nicht mehr vorhanden.
Kann mir jemand helfen?

Vielen lieben Dank.
B.

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Geschrieben von: Gast, 23.04.2016, 05:47, Forum: Fortbildung, Antworten (1)

Hallo.. 014
ich arbeite in einem Eigenbetrieb einer Stadtverwaltung. Ich habe 2014 meinen Angestelltenlehrgang I absolviert und die Voraussetzung, dass ich dieses Jahr den AL II beginne, habe ich. Jedoch spielt mein Chef nicht mit, dh. das Personalamt würde der Anmeldung am Lehrgang zustimmen, aber der Chef meines Eigenbetriebs verbietet mir die Teilnahme am Lehrgang. Geht das denn so einfach, mir die Weiterbildung zu verbieten?? Oder habt ihr Tipps für mich, wie ich doch noch zu meinem Lehrgang komme??
Vielen Dank im Voraus...

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Geschrieben von: Gast, 21.04.2016, 10:07, Forum: TV-L, Antworten (1)

Liebe Community,
ich wurde zum 01. Januar als Bachelor mit E11 Stufe 3 eingestellt, da ich mehr als 4 Jahre Berufserfahrung im erforderlichen Fachgebiet vorweisen kann.
Nun habe ich zwischenzeitlich meinen Master abgeschlossen, bin aus dem öffentlichen Dienst in die Industrie gewechselt und werde nun (mit einer Unterbrechung von 1 Monat) auf der gleichen Stelle wieder eingestellt.
Da ich mich von extern bewerben musste, möchte man mich nun als Master in E13 Stufe 1 einordnen - wodurch ich weniger beziehen würde, als vormals als Bachelor.
Gibt es irgendwelche Beschlüsse o.ä. die mir Argumente liefern, dass meine Wiedereinstellung mit mind. Stufe 2 (auch als Externe) erfolgt? Das Argument lautet "intern wäre die Stufe 2 möglich gewesen, da Sie von Extern kommen, kann man da leider nichts machen".
Ich kann das nicht nachvollziehen. Meine Berufserfahrung sowie Qualifikationen haben sich ja seitdem gesteigert?!
Freue mich über Eure Unterstützung.
Grüße

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Geschrieben von: Gast, 20.04.2016, 12:39, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (6)

Guten Tag zusammen.

ich habe die Möglichkeit eine Stelle anzunehmen in einer Stadtverwaltung und würde gerne in Erfahrung bringen wie es da mit der Eingruppierung aussieht.

Die Stelle ist mit der Entgeltgruppe 8 ausgeschrieben.

Ich bin seit Januar mit meiner Ausbildung zum VFA fertig und arbeite bei einem Bundesamt.

Im Vorstellungsgespräch bei der Stadt wurde mir gesagt, dass ich wie ein Azubi der Stadt anzusehen wäre, da ich erst im Januar meine Ausbildung beendet habe und deshalb würde ich nach Einstellung erst einmal die EG5 bekommen.
Dann bei einer "Bewährungszeit" von 6 Monaten die EG6 und nach einem weiteren Jahr die EG8.

Die Frage ist, ob dies so richtig ist?

Denn ich habe gelesen, dass es seit (ich glaube) 2006 keine Bewährungsaufstiege mehr gibt und somit müsste ich doch eigentlich sofort ab dem ersten Arbeitstag bei der Stadt die EG8 bekommen, da die Stelle ja auch mit der EG8 bewertet ist.

Ich würde mich über eine fachkundige fundierte Antwort sehr freuen.

VG und danke im Vorraus

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Geschrieben von: Gast, 20.04.2016, 12:26, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Hallo Zusammen,

so wirklich blicke ich nicht durch wie die Eingruppierung in die Stufen funktioniert.
Folgendes: Ich habe eine Stelle gefunden, die mit E11 ausgeschrieben ist. Fange ich jetzt automatisch bei Stufe 1 an oder wird mir in irgendeiner Form meine Berufserfahrung (10 Jahre freie Wirtschaft) angerechnet, so dass ich z.b. gleich in Stufe 3 einsteige?

Über Antworten ware ich sehr dankbar

Grüße

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Geschrieben von: Gast, 19.04.2016, 09:27, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, - Keine Antworten

Hallo liebe Mitglieder und Interessierte!
Angesprochen sind alle, die in diesem Jahr ihren Vorbereitungsdienst in der dritten Qualifikationsebene beginnen. Der fachliche Schwerpunkt liegt dabei auf die allgemeine innere Verwaltung mit Studienort in Hof. Aber auch die Anwärter anderer Studienrichtungen sind gerne willkommen. Es wurde bei Facebook eine Gruppe gegründet zum ersten Austausch und/oder Kennenlernen der künftigen Studierenden. Die Gruppe heisst bei Facebook "FHVR Hof ab 2016". Ein Link konnte nicht geteilt werden.
Viele Grüße

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Geschrieben von: Gast, 18.04.2016, 13:45, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (4)

Hallo,

ich bin Mitglied des Personalrats einer Kommune in Rheinland-Pfalz. In einer Sitzung habe ich eine brisante Aussage getätigt, die der Dienststellenleiter angeblich über einen Mitarbeiter im Haus gesagt hat. Da ich schon seit längerem vermute, dass gewisse Aussagen die in den Sitzungen gesagt bzw. behandelt werden nach außen dringen, war dieses Aussage frei erfunden. Der Vorsitzende ist nun zu dem betreffenden Kollegen gegangen und hat ihm meine Aussage wieder gegeben. Der betreffende Kollege hat mich daraufhin angesprochen, ob die Aussage vom Dienststellenleiter wahr wäre, was ich selbstverständlich verneint habe. Nun hat mich der Vorsitzende aufgefordert mein Amt niederzulegen, ansonsten wird er ein Ausschlussverfahren einleiten. Eigentlich sehe ich das nicht ein, da er ja seine Schweigepflicht verletzt hat indem er den entsprechenden Kollegen darüber informiert hat. Die beiden anderen Mitglieder des Personalrates stehen jedoch auf der Seite des Vorsitzenden, sie fressen ihm buchstäblich aus der Hand. Habe ich die Möglichkeit gegen das Ausschlussverfahren vor zu gehen, wenn ja wie? Eigentlich ist es unschön, wenn die Sache vom Verwaltungsgericht entschieden werden sollte.

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Geschrieben von: Gast, 18.04.2016, 11:37, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (5)

Hallo,
ich habe eine Frage. Ich bin seit 2013 im Öffentlichen Dienst (VKA) beschäftigt. Momentan bin ich in der E8/4. Nächster Aufstieg ist bei mir 05/2019 in die E8/5. Ich besetze eine Stelle mit der Bezeichnung E8 (Vc/Vbs).
Nun ist bei uns im Haus eine Stelle frei, auf die ich mich bewerben würde. E9 (Vbs)
Jetzt überlege ich die ganze Zeit, ob es sich überhaupt lohnt, da ich ja schon mitbekommen habe, dass es andere Laufzeiten im Stufenaufstieg gibt. Wer kann mir da genau weiterhelfen?
Angenommen ich würde so eine Stelle annehmen, würde ich dann nach 3 Jahren in die E9/4 kommen und danach dann nach 9 Jahren in die E9/5 und dann ist ENDE?
Oder gibt es noch andere Laufzeiten?!
Vielen Dank für Antworten.
Lütten80

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Geschrieben von: Rosenblüte, 15.04.2016, 22:43, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (5)

Hallo, ich bin neu hier im Forum und hoffe erst mal, dass das hier die richtige Kategorie ist. 

Mein Problem ist folgendes:

Ich bin 21 und fange diesen September eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten in einer Großstadt an, die drei Jahre dauert. Eine Zusage habe ich schon bekommen. Mich interessieren Gesetze und da dies meine allererste Ausbildung in einem "Betrieb" ist, freue ich mich hautnah dabei zu sein.  In der Schule ist man eben nur in der Schule und bei einer schulischen Ausbildung hat man auch noch nirgendwo mitgearbeitet. 

Ich möchte allerdings nicht für immer für den Staat arbeiten, sondern interessiere mich auch dafür, Informatik zu studieren und danach in der freien Wirtschaft mitzumischen. Mein Plan ist also nach der Ausbildung noch ein Jahr Berufserfahrung zu sammeln und danach das Studium anzuhängen (eine Fachhochschulreife habe ich schon in der Tasche). 

Meint ihr, es ist möglich wieder als Verwaltungsfachangestellte einzusteigen, wenn ich merke, dass das Informatikstudium doch zu schwer ist? Die Ausbildung sehe ich nämlich auch als Absicherung, falls das Studium nicht hinhauen sollte.
Wenn ich jetzt erst mal studieren würde und ich es nicht schaffe, hätte ich nichts in der Tasche.

Danke schonmal.

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Geschrieben von: Gast, 14.04.2016, 17:06, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Ich erwäge nach 16 Jahre von einer Gemeinde in eine andere Gemeinde zu wechseln. 
Meine Frage, werden die 16 Jahre öffentlicher Dienst hier auch angerechnet?
Ich bin zur Zeit in der Entgeltgruppe 6 Stufe 6 - kann diese Entgeltstufe so übernommen werden, oder muss ich automatisch zurückfallen auf die Stufe 2 ?

Viele Grüße Karina

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Geschrieben von: Gast, 12.04.2016, 19:08, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (5)

Kann eine Entwidmung rechtsgültig sein, für die :
-es keinen Grund gibt
-es keinen Antrag des Eigentümers gibt
-nur ein unklarer, auslegungsbedürftiger Beschluss des Rates existiert
-keine Veröffentlichung stattgefunden hat
-nirgends vermerkt wurde, welche Flurstücke  betroffen sind ?
Betroffen ist ein Parkplatz, der unter Übernahme der öffentlichen Nutzung
an einen Privatmann verkauft wurde.
Jetzt heisst es plötzlich, dass eine Entwidmung stattgefunden hätte.
Der Ratsbeschluss ist bestenfalls eine Absichtserklärung :
"Der Rat wird einer Entwidmung zustimmen,wenn...."
Mehr hat er dann nicht getan, die angekündigte Zustimmung wurde nie erteilt.

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Geschrieben von: Gast, 07.04.2016, 23:04, Forum: Ausbildung / Studium Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo und S10347 ,
habe gerade mein Abi bestanden und habe mich bei meiner Stadt für eine Ausbildungsstelle beworben. Ich bin mir aber jetzt nicht mehr so sicher, ob das so eine gute Idee war. Was ich hier lese, sieht ja weniger toll an. Sind die Gehälter, die in der Stadtverwaltung gezahlt werden, wirklich so schlecht? Im dritten Lehrjahr würde ich so um die 900 Euro bekommen. Aber was hätte ich dann nach meiner Ausbildung? Mobbing, Depressionen und Gewalt. Ist das wirklich so? Das hört sich ja furchtbar an. Ok, sollte ich die Ausbildung dort machen, worauf sollte ich dann unbedingt achten und was sollte in meinem Vertrag stehen?

Danke für die Antworten

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Geschrieben von: Gast, 07.04.2016, 20:51, Forum: Fortbildung, Antworten (6)

Ist der AII viel schwieriger als der AI? Habe vor zwei Jahren den AI gemacht, überlege nun, den AII zu machen, bin 40 und habe drei Schulkinder.... Habe meine Bedenken, ob ich das noch zeitlich schaffe? Der Unterricht soll auch jeden Di. und Sa. (ich kenne jeden 1,3 u.5 Sa. im Monat) stattfinden?

Da wird noch eine wissenschaftliche Arbeit geschrieben? Hört sich so kompliziert an? [Bild: icon_rolleyes.gif]

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Geschrieben von: Gast, 03.04.2016, 15:40, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (2)

Hallo,

wie ist das mit den maximal 3 Monaten rückwirkend bei der Anmeldung zu verstehen? Und wo ist dies geregelt, ich konnte selbst in den VwVs nichts dazu finden?

Wenn Person A schon seit dem 01.01.2015 fest in der Gemeinde X wohnhaft ist, sich aber erst zum 01.04.2016 bei der Gemeinde X anmeldet, kann sie maximal zum 01.01.2016 rückwirkend angemeldet werden?

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