Neue Themen
Hi,
ich werde ab September den AL2 in Bayern anfangen.
Welche Möglichkeiten gibt es sich jetzt schon darauf Vorzubereiten?
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Hallo werte User,
wir haben den Fall , dass meine Frau lange Ihren leiblichen Vater gesucht hat. Sie hat ihn nun gefunden.
Dieser will aber keinen Kontakt. Er wohnt weit weg von uns in einer anderen Stadt.
Jetzt möchten wir aber gern herausfinden, ob meine Frau noch Geschwister hat. Gibt es außer der Privatdedektei noch eventuell andere Möglichkeiten eine Auskunft zu bekommen? Über das Meldeamt wird uns nur die Adresse des Vaters mitgeteilt.
Leider haben wir nicht mal ein Foto von ihrem Vater.
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Hallo zusammen!
Kann mir hier vielleicht jemand helfen? Ich habe Kauffrau für Bürokommunikation gelernt und besuche seit dieser Woche o. g. Lehrgang. Auf gut Deutsch gesagt, ich versteh nur Bahnhof
Gibt es hier vielleicht jemand, der den Lehrgang auch mit dieser Ausbildung gemeistert hat? Falls ja, hast Du Dir außer den Lehrgangsunterlagen noch andere Unterlagen angeschafft? Und hättest Du mir vielleicht Tips fürs Lernen?
Würde mich sehr über eine Antwort freuen. Vielen Dank schonmal.
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Moin moin,
ich hätte eine Frage zum Thema Veranstaltungen.
Wir sind 4 Leute, die ein Open Air Festival über 2 Tage veranstalten.
Letztes Jahr im Dez. 2012 haben wir einen Termin ausgemacht mit unserem Ordnungsamt, um denen mitzuteilen, dass es 2013 wieder stattfinden wird. Dieses Open Air würde 2013 zum 5ten mal stattfinden.
Bei unserem Termin wurde uns sofort mitgeteilt, dass es 2013 nicht stattfinden wird aus folgenden Grund: Das Amt ***** hat sich dazu entschlossen, öffentliche Feste in dieser Art nicht mehr zu genehmigen, außer die von der Gemeinde veranstaltet werden wie Dorffeste, Feuerwehrfeste, Kinderfeste, Schulfeste, Schwimmbadfest, etc.
Jetzt meine Frage: Kann ein Ordnungsamt was die verschiedenen Gemeinden im Umkreis vertritt so ein Verbot überhaupt aussprechen???
Wenn eine Gemeinde/Dorf sich beschwert über Lautstärke, Randalismus etc. was durch diese Veranstaltung verursacht wird, könnte man es ja noch verstehen aber ohne uns einen Grund zu nennen und es auch für andere zu verbieten ist in meinen Augen nicht rechtens.
Die Auflagen wurden immer erfüllt und ausgeführt. So wie sie es uns in Auftrag gegeben haben.
Vielleicht kann mir ja jemand weiter helfen....Danke!
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Hallo,
ich mache momentan eine Ausbildung zum VFA-K in einer Behörde in Bayern. Nach der Ausbildung möchte ich gerne den AL II machen, den ich auch komplett von meiner Behörde bezahlt bekomme. Nun meine Frage: Besteht die Möglichkeit nach dem Abschluss des AL II vom Angestelltenverhältnis in ein Beamtenverhältnis der 3. Qualifikationsebene zu wechseln? Ich freue mich auf eure Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
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Hallo,
ich bin 20 Jahre alt (EG8 Stufe 2) und denke gerade sehr häufig über meine Zukunft nach, also ich will auf jeden Fall in der Verwaltung bleiben :-), aber soll ich versuchen schnellstmöglich den A2 zumachen (wäre sicher auch ab und zu stress, da dieser aber auch häufig während der Arbeitzeit ist, also eigentlich kein Thema, wenn man erstmal im Lehrgang ist) oder soll ich noch mein Fachabi (Abendschule 2 Jahre, wäre dann mit 23 Jahren fertig) und dann noch geh. Dienst (dann bin ich mindestens 26 Jahre alt und das mit dem Fachabi ist sicherlich stress pur), ich bin halt kräftig am überlegen, da man z.B. als Beamter die Pension bekommt, aber ob sich der Aufwand finanziell lohnt weiß ich nicht genau, ich weiß noch nicht, was ich machen werde ... bitte um eure Meinungen etc. ;-) DANKE. Lg Ingo ;-)
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Kann jemand zu diesem Thema Erfahrungsberichte liefern?
Mich würde interessieren, welche Probleme aber auch Vorteile zu Tage kamen.
Für Informationen wäre ich sehr dankbar!
Vielen Dank und Grüße!
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Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,
gem. § 46 Abs. 1 Satz 1 des LWG RP haben die kreisfreien Städte, die verbandsfreien Gemeinden und die Verbandsgemeinden als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung die öffentliche Wasserversorgung einschließlich der Vorhaltung von Löschwasser für den Brandschutz in ihren Gebieten sicherzustellen; sie haben die dafür erforderlichen Einrichtungen und Anlagen zu errichten und diese so zu betreiben, dass das Trink- und Brauchwasser den gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf Gesundheitsvorsorge und Hygiene entspricht.
Wenn die Führung/Leitung eines ehem. Eigenbetriebs quasi an ein Privatunternehmen übertragen wurde, der Passus der Instandhaltung/Kontrolle der Wasserhydranten u.a. für die Feuerwehren im Konzessionsvertrag nicht vereinbart ist, hat die Gemeinde hierbei doch das Nachsehen?
Mir liegt ein Angebot vor, indem mitgeteilt wird, dass das Wasserwerk für die Prüfung/Instandhaltung der Wasserhydranten einen nicht unerheblichen Betrag im Jahr haben möchte.
Wie wird dies bei euch geregelt? :-) Tut mir leid, bin noch Auszubildender und solche Fälle landen dann im Endeffekt bei mir zur Prüfung.
Ich bin ja der Meinung, dass in einem Konzessionsvertrag abschließend diese Regelungen vereinbart worden sein müssten (dieser liegt mir leider nicht vor). Im Endeffekt gehe ich davon aus, auch um die Versorgung mit Löschwasser für u.a. Feuerwehren bereitstellen zu können, dass wir das Angebot annehmen müssten.
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Bin Justizbeamtin mD A8 mit Chance auf A9 und mit langer Tätigkeit im Bereich Nachlass.
Mein Traum war schon immer der Beruf der Standesbeamtin und eine berufliche Veränderung ist längst fällig. Ich beschäftige mich schon lange mit der Frage ob es eine Möglichkeit gibt, als Justizbeamtin zu einer Kommune zu wechseln. Nachlass und Standesamt sind ja nicht so ganz unterschiedliche Tätigkeiten.
Ich habe Kontakt mit der Akademie für Standesbeamten aufgenommen, wo Grundseminare angeboten werden. Ich würde mich gern der Herausforderung eines solchen Grundkurses auf eigene Kosten stellen.
Hat man eine Chance als "Quereinsteiger" sich für ein Standesamt zu bewerben und macht es daher Sinn auf eigene Kosten einen solchen Lehrgang zu besuchen mit dem Ziel die Zulassung eines Standesbeamten zu erwerben ? Oder werden diese Standesamts-Stellen in den Kommunen immer bereits durch eigene Mitarbeiter vergeben ?
Justizmäuschen:
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Hallo,
ich habe vor einem Jahr das Gewerbeamt von meinem Kollegen übernommen. Mein Kollege ist in den Ruhestand gegangen. Nun bin ich dabei die Gewerbeakten zu bereinigen. Viele Gewerbetreibende sagen mir gar nichts, deshalb schreibe ich diese an, ob sie überhaut noch existieren, in den meisten Fällen kommt die Post dann auch zurück, dann prüfe ich vor Ort noch nach und stelle fest, dass sich an der angegeben Betriebsstätte nichts befindet. Laut Gewerbeordnung ist der Gewerbetreibende ja eigentlich verpflichtet das Gewerbe abzumelden, wenn es nicht mehr betrieben wird, nur in meinem Fall, komme ich an den Gewerbetreibenden nicht mehr heran. Wie würdet ihr vorgehen, würdet ihr das Gewerbe von Amts wegen abmelden?
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Hallo liebe Kollegen,
ich bin seit einem halben Jahr Standesbeamtin und meine Kollegin macht mir immer ziemlich viel Angst mit Haftung. Sie sagte ich solle unbedingt eine Diensthaftpflicht abschließen, das habe ich auch gemacht, aber nun frage ich mich, ich bin Angestellte und nicht selbstständig. Wenn ich einen Fehler mache, muss ich dann selbst haften? Ich bin schon kein Mensch mehr, weil mir das richtig Kopfzerbrechen bereitet. Ich hoffe jemand kann mir darauf eine Antwort geben. Ich kontrolliere alles doppelt und dreifach, gehe nochmal nachdem ich eigentlich das Büro schon zugeschlossen habe zurück und kontrolliere nochmal alles, weil ich schreckliche Angst habe einen Fehler zu machen, für den ich belangt werden kann.
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Hallo,
habe mir mal unsere aktuelle Gebührenkalkulation zur zentralen Abwasserbeseitigung reingezogen.
(Grundlage KAG Sachsen). Kennt sich jemand mit den Abschreibungen und Anlagenbewertungen aus? Das Grundsätzliche habe ich verstanden. Mir stellt sich gerade die Frage wie etwas abgeschrieben wird, was man im Zuge der Umwandlung von Volkseigentum (DDR) im Rahmen des Kommunalvermögensgesetzes kostenlos übertragen bekommen hat. Wie bewertet man diese Anlage? Buchwert "0"? Neuinvestitionen wurden nicht getätigt.
Sitze schon den ganzen Tag hier im Netz und google, aber ich komme nicht weiter.
Danke
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Guten Tag,
mich würde mal interessieren welche Art der Teilnahme am 9. Forum Personalvertretungsrecht in Berlin in Frage kommt bzw. welche Art der Freistellung? Meiner Ansicht nach handelt es sich um eine Schulungsveranstaltung und demnach um die Freistellung nach § 42 Abs. 5 i. V. m. § 40 LPVG! Bedeutet die Dienststelle muss die Kosten und die Reisekosten komplett übernehmen.
Dies ist aber gar nicht so einfach weil die Dienststelle argumentiert, dass es sich um eine gewerkschaftliche Veranstaltung handelt und das Thema "Demographischer Wandel" nicht dienststellenbezogen ist und somit die Kostenübernahme nicht erfolgen kann. Freundlicherweise wird Sonderurlaub angeboten.
Wie ist Euer Rechtsverständnis und vor allem die Argumentation!
Guten Rutsch an alle
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Bundesland: Berlin
Hallo Kolleginnen und Kollegen,
hier eine Nachfrage: Wer beurteilt in einem Auswahlverfahren einen bisher freigestellten Personalratsvorsitzenden, bzw. kann ein Zeugnis ausstellen?
Vielen Dank
Gruß
Mumie
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Hi,
eine Frage zu den Stufen bei Höhergruppierung.
Wenn ein AN seit 2 Jahren in EG 6 Stufe 5 ist und in EG 8 höhergruppiert wird, kommt er doch in EG 8 Stufe 3.
Nach 4 Jahren kommt er ja jetzt in EG 8 Stufe 4.
Meine Frage: Werden die 2 Jahre, die er in EG 6 Stufe 5 war, bei den 4 Jahren, die er warten muss, um in EG 8 Stufe 4 zu kommen, angerechnet?
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