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Hallo, ich habe da mal wieder eine Frage !
Ich habe einen Arbeitsvertrag als Sachbearbeiter mit Außendiensttätigkeit. Nun möchte man, dass ich eine Vertragsänderung mit der Bezeichnung Grundstücksaufseher unterschreibe. Hat dieses rechtlich für mich Auswirkungen negativer Form (entgeldlich od. arbeitsrechtlich im besonderen)? Derzeit bin ich E5 Stufe 6.
Tätigkeit ist, dass ich städt. Grundstücke und Gebäude begehe und eine schriftliche sowie photgrafische Dokumentierung vornehme, ob sich Betreiberverantwortliche Maßnahmen ergeben haben oder nicht. Außerdem bin ich zert.FLL Baumkontrolleur - gleiche Tätigkeit nur am Baum. Dies leite ich dann an den zuständigen Sachbearbeiter im Innendienst weiter, der alles weitere veranlasst.
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Hallo :-),
ich bin gerade auf Eure Beiträge hier gestoßen. Auch ich habe mich für den Bachelor of Laws bei der Stadt Bochum beworben. Den Onlinetest habe ich bereits absolviert und bin nun zum Re-Test am 29.März eingeladen. Ich hab schon mit den Büchern von Hesse/Schrader gelernt und hoffe, dass mir das für den Re-Test hilft.
Habt Ihr vielleicht noch Tipps oder Infos für mich bzgl. des Re-Testes? Ist das inhaltlich "nur" eine Wiederholung des bereits gemachten Onlinetests, oder sind es andere Aufgaben?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen,
viele liebe Grüße
Lisa
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Bekomme ich als Gewerkschaftsmitglied der Verdi vollen Lohnausgleich bei einer Krankheit, die länger als 6 Wochen dauert ? Sprich stockt Verdi das Krankengeld bis zur Höhe des Lohns auf?
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Hallo erst Mal 
die folgenden Fragen gehen an alle, die in Essen oder Köln in der Verwaltung arbeiten:
ich habe Zusagen für diese beiden Städte für ein duales Studium (Bachelor of laws)- mir fällt es allerdings wirklich schwer mich zu entscheiden, daher hoffe ich dass mir hier vielleicht jemand seine Erfahrung schildern kann.
Wie ist das Arbeitsklima? Kollegen, Kunden/Bürgerkontakt etc?
Ich tendiere etwas zu Essen, weil ich die Stadt besser kenne, allerdings gibt es dort keine Verbeamtung mehr.... in Köln bin ich bereits während der Ausbildung Beamter auf Widerruf und nehme an, dass nach der Probezeit auch ein Beamtenstatus auf Lebenszeit drin ist.
Ich bedanke mich schon im voraus für jede Antwort
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Guten Tag,
nach meinem Rechtsverständnis sind die Personalräte in Hessen für 450 €-Kräfte (geringfügige Beschäftige im Sinne des § 8 SGB IV) gar nicht zuständig, da diese vom Geltungsbereich des Gesetzes nicht erfasst werden (§ 3 (3) Nr. 6 HPVG).
1. Ist es korrekt, dass ein Personalrat somit nach § 77 (1) Nr. 2a HPVG auch keine Mitbestimmungsrecht bei Einstellungen oder Kündigungen ausüben kann?
2. 450€-Kräfte dürfen aber den Personalrat wählen. Ist dies korrekt?
3. Welche Berührungspunkte hat der Personalrat weiterhin mit 450€-Kräften?
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Hat schon irgendwer gehört was dran kommt ?
Bzw was kam die letzten Jahre so dran ?
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Wir haben dieses Jahr Wahlen PR. Der gesamte PR tritt nicht mehr an - warum. Dazu gäbe genug zu erzählen.
Meine Frage - der Wahlausschuss schreibt dauernd von Arbeitnehmern und Beamten. Ich dachte es gibt keine Arbeitnehmer mehr - nur noch Beschäftigte und Beamte. Ist der Wortlaut so korrekt?
Grüße WUlf
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Die PICTURE GmbH ist ein Beratungs- und Softwareunternehmen mit Sitz in Münster. Wir haben uns auf die Dokumentation und Verbesserung von Geschäftsprozessen spezialisiert mit dem Ziel, das Arbeitsleben von Führungskräften und Mitarbeitern einfacher und erfolgreicher zu machen.
Unsere Methodik, unser Beratungskonzept und unser Softwareprodukt sind bekannt und bewährt im öffentlichen Sektor und informationsverarbeitenden Branchen wie dem Finanz-, Energie- und Gesundheitssektor. Zu unseren Kunden zählen insbesondere Behörden und Ministerien auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene, Hochschulen, Kirchenverwaltungen sowie Kammern und Verbände. Bekannt geworden ist die PICTURE GmbH durch die PICTURE-Methode und die PICTURE-Prozessplattform, welche es in Kombination ermöglichen, einfach und kosteneffizient Geschäftsprozesse einheitlich zu beschreiben, zu analysieren und zu optimieren - mit unserer Hilfe steigern unsere Kunden ihren Erfolg durch schnellere, qualitativ bessere bzw. kostengünstigere Prozesse.
Wir bieten unseren Kunden deutschlandweit Beratungsleistungen rund um unser Softwareprodukt sowie ein umfangreiches Portfolio an Referenzprozessen – wir bringen die Menschen rund um den Geschäftsprozess zusammen und schaffen so deutliche Mehrwerte für eine erfolgreiche Organisationsverbesserung.
Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.picture-gmbh.de/
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Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
ob Ihr es glaubt oder nicht, es gibt weitere Schwierigkeiten, mit denen die sog. Tarifautomatik unterwandert wird seitens der Dienststellenleitung. Wir sind der Auffassung, dass das im Prinzip rechtswidrig ist, weil es quasi die Konsequenz "Der Angestellte ist in die Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmale er erfüllt" komplett aushebelt. Folgende Situation, Ihr kennt sicherlich alle das Urteil, welches im Rahmen eines Musterprozesses seitens der KOMBA für einen Kollegen, welcher im kommunalen Vollzugsdienst tätig war, erstritten wurde. Ergebnis: Kolleginnen/Kollegen, die diesen Job machen, sind in die EG 8 einzugruppieren. So Leute, jetzt kommt die Krux: Es gibt irgend so einen zusätzlichen Tarifvertrag oder eine Art Vereinbarung zwischen den kommunalen Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften, in welcher solch ein Käse über die "Prüfungspflicht der Verwaltungsfachangestellten" zementiert wurde. Darauf reiten sie dann letztlich rum, wenn sie eine Höhergruppierung verhindern wollen. Angenommen, die Stellenbewertung führt zu dem Ergebnis: Es muss höhergruppiert werden in die EG 8, argumentieren die: "Das geht leider in dem konkreten Fall nicht. Der Kollege ist zwar langjähriger Beschäftigter, hat aber die Angestelltenprüfung I nicht. Er muss leider in EG 5 bleiben und darf die höherwertigen Arbeiten trotzdem machen." Wie sieht Ihr das? Zieht dieses Argument? Kann doch eigentlich nicht sein, oder? Immer wieder das Gleiche: Die tariflichen Beschäftigten werden doch über den Tisch gezogen, wo es nur geht
Mit kollegialem Gruß: Haegar
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Hallo,
folgende Problematik:
Eine Kollegin hat sich ab 13.30 Uhr krank gemeldet.
Sie hat von 7.10 - 12.05.Uhr und ab 12.40 - 13.30 Uhr gearbeitet. (5:45 Std)
Es war ein Donnerstag.
Die Kernarbeitszeit ist am Donnerstag bis 17.00 !
Als tägliche Sollzeit hat sie 7:48 Std.
Unsere Dienstvereinbarung besagt in
§ 4 -Abwesenheit während der Kernarbeitszeiten:
Auf die zu leistende Arbeitszeit werden im Rahmen der tägliche Sollzeit Abwesenheitszeiten in folgenden Fällen angerechnet:
...Arbeitsunfähigkeit infolge Erkrankung.
Welche Zeit ist nun anzurechnen?
a) Die Aufrechnung bis zur Sollarbeitszeit, d.h. + 2:03 ?
b) Die Aufrechnung bis 17.00 Uhr ;Ende der Kernarbeitszeit?
Freundliche Grüße
Iris
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Hallo,
ich habe mich für den KVD im Ruhrgebiet beworben und stecke auch noch mitten im Bewerbungsverfahren.
Gehen wir davon aus ich kriege eine Stelle und studiere dann an der FHöV (ich vermute Standort Gelsenkirchen?) ab 01.09. diesen Jahres - finden dann schon Referate o.ä. in dem Zeitraum um die 6. Studienwoche (exkl. Einführungswoche), also Mitte Oktober, statt?
Ich frage deshalb, weil ich für eine ehrenamtliche Mitarbeit in diesem Zeitraum angefragt wurde, die ich u.U. auch nicht unterbrechen könnte (um dann für z.B. ein Referat zur FH zu fahren).
Dann nicht zur FH zu gehen würde ich persönlich schon verschmerzen, allerdings wäre es natürlich super ärgerlich, wenn ich dann für ein Referat oder irgendeine andere "Prüfung" da sein müsste.
Deswegen wäre es super, wenn vielleicht bereits an der FHöV Studierende ihre Erfahrungen hier mit mir teilen würden 
Eventuell fragliche Studienmotivation etc lasst dabei ruhig außer Acht - nur weil ich hier nicht darüber schreibe, heißt das nicht, dass ich mir darüber keine Gedanken mache
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Hallo liebe Beamte, heute hat Herr Prof. Dr.Dr. Battis sein Gutachten zur Verfassungswidrigkeit des Besoldungsdiktats der hessischen Landesregierung vorgestellt. Wer noch nicht Widerspruch gegen seine zu niedrige Besoldung als hessischer Landesbeamte schriftl. niedergelegt hat, sollte dies umgehend tun. Wiedermal eine" judikative Ohrfeige" für Bouffier, Al-Wazir, Beuth und Co. Denkt dran auch wir sind Wähler. Unter der DSTG Hessen könnt Ihr ein Musterschreiben herunterladen. Tschüss ein treuer Staatsdiener
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Hallo zusammen,
hätte hier mal eine Frage. Eure Meinung bzw. Erfahrungen würden mich interessieren.
Ich (Angestellter) bin als Vorsitzender des BPR und öPR zu einer anderen Dienststelle abgeordnet. Ich weiß, dass es einen Schutz vor Abordnung und Versetzung für Mitglieder des Personalrats gibt. Aber ich habe mich freiwillig zu dieser Abordnung für 4 Monate gemeldet. Meine Aufgaben werden zurzeit durch meine Stellvertreter wahrgenommen.
Nun meine Frage:
Ruht die Mitgliedschaft im BPR bzw. öPR? Oder wie ist mein momentaner Status im Personalrat. Erloschen ist mein Mandat ja nicht. Wäre gut, wenn mir hier jemand dies Frage beantworten könnte.
Viele Grüße Manni
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Befangenheit Gemeinderat
Bebauungsplanverfahren und Verfahren zu den örtlichen Bauvorschriften für das Plangebiet '*****'
- Neuaufstellung - Bebauungsplanvorentwurf
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung
"Neben einem Gewerbegebiet wird auch ein sonstiges Sondergebiet ausgewiesen, welches die Zweckbestimmung „Einzelhandel“ erhält." Einer der Räte hat ein Einzelhandelsgeschäft im Ort. Es ist bekannt, dass ihm dies zu klein ist und er ggf. umsiedeln möchte. Dieser Rat hat mitgestimmt. Ist das rechtens?
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