Neue Themen
Hallo,
ich habe mal eine Frage zu meinem Gehalt.
Als Übersicht:
Jan. 2003 - Dez. 2006 Ausbildung beim einem Landkreis
Aug. 2006 - Dez. 2006 Übernahme in Angestelltenverhältnis
Jan. 2007 - Dez. 2010 Beamter auf Zeit
Jan. 2011 - Okt. 2012 nicht im öffentlichen Dienst
Nov. 2012 - heute Angestellt bei einer Stadt
Eingruppiert worden bin ich jetzt bei der Stadt in der Stufe 1 und fange ganz von vorn an.
Werden also die Dienstzeiten nach der Ausbildung, sowie die Dienstzeit von 4 Jahren als Beamter auf Zeit nicht in irgendeiner Weise angerechnet???
Die Entgeltgruppe jetzt ist die Selbe wie damals nach der Ausbildung.
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten!
LG Christian
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LPVG NW
Hallo,
mich würde mal interessieren, was andere Personalräte als Stellungnahme abgeben, wenn sie zur amtsärztlichen Untersuchung angehört werden. Ich glaube aus einem Seminar behalten zu haben, dass sich der Personalrat nicht allzu positiv dafür aussprechen sollte. Zu befürchten steht ja doch, dass Nachteile (bis hin zur Kündigung bei Angestellten, wenn sie ihren vertraglich vereinbarten Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können) entstehen und nicht nur, wie die Dienststelle es formuliert, eine sachverständige Überprüfung beispielsweise eines ärztlichen Attestes als Ziel anstrebt. Welche Bedenken kann man äußern?
Letztendlich muss der Beschäftigte der Aufforderung zum Besuch des Amtsarztes ja auch folgen.
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Hallo liebe Forumsteilnehmer,
bei uns soll kurzfristig zum 01.01.2013 ein Teilbereich als Eigenbetrieb ausgegliedert werden. Nun waren bei uns im Jahr 2011 die letzten Personalratswahlen, bei denen alle Beschäftigten / Beamten wählen konnten.
Ist nun durch die Ausgliederung als Eigenbetrieb eine Neuwahl des Personalratsgremiums veranlasst oder "gilt" dieses bis zum Ende der regulären Wahlperiode?
Wäre toll, wenn jemand mir hierzu Auskunft geben könnte, da die BayPVG zuzüglich Richtlinien nicht wirklich etwas dazu darstellen.
DANKE!!!!
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LPVG NW
Ein Beschäftigter möchte einen Kollegen, der auch fachlich involviert ist, zu einem Personalgespräch (als Person seines Vertrauens) mitnehmen. Dieser Kollege ist lediglich "Ersatz-Mitglied" (ergo Abwesenheitsvertreter) im Personalrat.
Begleitet dieser ihn dann insoweit als "Privatperson" oder Vertreter des Personalrates, auch wenn er von diesem (Personalrat) dazu nicht ermächtigt worden ist?
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Hallo,
ich habe meine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten mit Doppelqualifikation (gleichzeitiger Erwerb der Fachhochschulreife) Fachrichtung Bundesverwaltung im Sommer beendet.
Aufgrund der Abschlussnote habe ich ein Weiterbildungsstipendium bekommen.
Meine Frage ist nun: Hat jemand von euch das bekommen/genutzt? Was habt ihr als Weiterbildung gemacht?
Vielen lieben Dank
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Ich habe eine neue Teamleiterin beim Jobcenter. Teamleiterin ist Sie gerade erst (vor ca. 1 Jahr) geworden. Sie ist relativ jung für eine Teamleitung und will die volle Kontrolle. Obwohl ich Gleitzeit habe (Gleitzeit beiinhaltet keine Kernarbeitszeit, gemäß Dienstvereinbarung) schreibt sie mir vor, ich müsse um 08:30 Uhr beim Dienst antreten, obwohl das Jobcenter schon um 08:00 Uhr öffnet ??!?? So etwas hat es bei meiner ehemaligen Teamleitung nie gegeben. Größtenteils bin ich dann auch zu der gegebenen Zeit anwesend. Es kommt jedoch auch mal vor, dass ich 5 Minuten nach 8:30 Uhr auf der Arbeit bin, es können auch mal 10 Minuten nach halb neun werden (Verkehr, Parkplatzsuche etc.). Dummerweise habe ich auch schon in den letzten 7 Jahren 2 mal echt verpennt und war erst um 10.00 Uhr auf Arbeit, jedoch ohne Auswirkung, da ich keine festen Termine hatte und somit "die Erreichbarkeit" gewährleistet war. Ich bin in diesem Jobcenter seit Jahr und Tag. Jedesmal wenn ich dann auf Arbeit komme, muss ich an Ihrem Büro vorbei. Sie läßt, auch während des Publikumsverkehrs, ihre Tür offen, um zu kontrollieren, wann ich denn komme. Komme ich dann, und wenn es nur 1 Minute ist, später, steht Sie dann innerhalb von 5 Minuten in der Tür und mault mich voll an. Das ist ja nicht gerade motivierend. Jetzt will Sie mir eine Abmahnung im persönlichen Gespräch geben, angekündigt!! Ich bin quasi einer der ältesten Mitarbeiter im Jobcenter und mit das beste "Pferd im Stall", jedoch muss diese Person mir einen "reinwürgen??". Diese Person führt sogar einen persönlichen Zettel für mich (habe ich durch einen Kollegen erfahren), wann ich komme, gehe etc. Ich weiss gar nicht, was diese Person sich sonst nocht aufschreibt, vielleicht auch noch, wann ich auf Toilette gehe und wie lange es dauert. Weiss ich nicht. Ich bin mittlerweile soweit, mich woanders zu bewerben, da diese Person so launisch ist, dass jeder im Team seine Fragen/Urlaubsanträge/früher gehen wegen Arztterminen etc. abhängig von der Laune dieser Teamleiterin macht. Ich habe auch jahrelang in einem Einzelbüro gesessen, aber aufgrund von Umstrukturierungen bin ich nun der Einzige, der jetzt in einem Doppelbüro sitzt. Warum braucht man sich nicht zu fragen, wenn man bei jemanden im Visier ist. Wenn es aber um etwaige, fachliche,spezielle Fragen bezüglich meiner Arbeit/Bearbeitung geht, bin ich gut genug. Ich kann ja auch nicht gegenüber meiner Teamleitung (oh,oh...die total tolle Frau Teamleiterin kommt) keine Auskunft geben. Ich helfe jedem im Team, aber diese Frau tut mir nicht gut (nett umschrieben). Jetzt will also diese Person mir die Abmahnung geben (eigentlich macht das der Personalrat...evtl.Kompetenzüberschreitung??), aber wie soll ich mich verhalten?? Ein Wechsel würde ich sofort vornehmen, ich betone sofort (Hauptsache weg von der Person und dahin, wo meine Arbeit auch geschätzt und nicht nach Zeit beurteilt wird, auch wenn ich dann bis teilweise 18.00 Uhr und auch schon 20:00 Uhr im Büro sitze). Einige von meinen Kollegen haben natürlich auch den Vorgang mit verfolgt und raten mir zum Wechsel/Bewerbung beim anderen Jobcenter, da diese Person mich auf dem Kieker hat und ich früher oder später bei nur einer einzigen Kleinigkeit angeschissen werde. Die Situation ist für mich derzeit unerträglich. Ich habe keine Motivation mehr und gehe auch, anders als früher, ungern zur Arbeit. Was soll ich machen?? Einen Anwalt für das "persönliche Gespräch" mit Abmahnung habe ich schon (dies weiß die sch....Teamleiterin oh..oh..nein man darf ja hier bösen Worte aussprechen) noch nicht. Werde mir aber auch noch Unterstützung von einem guten Kollegen im Personalrat holen. Aber wenn auch dieses abgeschmettert wird, was für Zukunftschancen habe ich? Die Person will mich nicht diesem Jobcenter bzw.mit Ihrer Abneigung in Ihrem Team. Bevor ich nicht bei einem anderen Jobcenter bin, findet diese Person alles, um mir die Arbeit schwer zu machen oder irgendwelche Lapalien mich fertig zu machen und ggf.mir noch eine Abmahnung auszusprechen, welches dann einer Kündigung gleich kommt. Kann mir bitte jemand einen Rat geben, wie ich mich jetzt verhalten soll oder wie ich so schnell wie möglich von dieser Person weg kommen??? HELP HELP me, sonst ist es nur eine Frage der Zeit. Über jegliche Vorschläge wäre ich total dankbar.
Somit verbleibe ich und helft mir bitte
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Hallo!
Ein fiktiver Fall!!!
Eine Person wird als Beschäftigter im Land NRW eingestellt und hat demnach auch einen gewissen Urlaubsanspruch. Nach 1 1/2jähriger Tätigkeit wird er als Beamter auf Widerruf im laufenden Jahr zum 01.07. verbeamtet. Sein bis dato erworbener Urlaubsanspruch von 10 Tage im Beschäftigungsverhältnis würde verfallen so die Aussage weil sein Beschäftigungsverhältnis zum 30.06. endet und er ins Beamtenverhältnis wechselt.
Ist es richtig, dass Anspruch auf Urlaub nicht mit ins Beamtenverhältnis übernommen werden kann. Es handelt sich dabei um ein und denselben Dienstherrn.
Und bei dieser Frage gleich hinterher, wie sieht es mit Mehrarbeitsstunden aus die als Beschäftigter geleistet wurden??
Über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen, da die Zeit etwas drängt.
Danke!
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Hallo! Wir sind eine Gemeinde mit ca. 100 Beschäftigten (inkl. Voll-u. Teilzeitkräften). Die Personalversammlung findet als Weihnachtsfeier statt. Also keine "richtige" Personalversammlung, wie es eigentlich üblich wäre bzw. in größeren Kommunen gang und gebe ist. Diese Veranstaltung wird immer in einer Gaststätte abgehalten. Die Gemeinde übernimmt die Kosten des Mittagessen. Früher wurden geringfügig Beschäftigte nicht eingeladen oder vergessen einzuladen. Im BayPVG Art. 48 steht:
Die Personalversammlung aus den Bschäftigten der Dienststelle.
Kommentar: Die Personalversammlung ist, wie dem Abs. 2 S. 1 als einer Legaldefinition zu entnehmen ist, eine "gemeinsame Versammlung aller Beschäftigten" der Dienststelle.
Warum zum Teil geringfügige Beschäftigte zur PV nicht eingeladen wurden, resultiert möglicherweise auch daraus, dass die Arbeitszeit zu vergüten ist (lt. BayPVG). Bei MitarbeiterInnnen, die nur stundenweise arbeiten, stellt dies ein Problem für die Personalstelle dar.
Wie handhaben das andere Kommunen, bei denen die Personalversammlung mit der Weihnachtsfeier zusammengelegt ist?
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Hallo,
ich suche für unseren Mähcontainer 4000 von der Firma Mohr Unterlagen.
Ich kann noch nicht sagen ob er defekt ist oder gebrauchsfähig. Angeblich ist der Hydromotor defekt.
Ich finde weder Unterlagen, noch Datenblätter, noch irgendwas dazu im Internet.
Das Teil ist sicher schon 20 Jahre alt.
Die Frage ist, hat jemand zufällig irgendwas, was er mir darüber erzählen kann?
Ich bin für alles dankbar!
MfG Christian
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Hallo zusammen! Wir waren ein PR mit 5 Mitgliedern. Eine davon ist ausgeschieden, sie hatte den Posten als stellv. PR-Vorsitzende und als Schriftführer. Ist innerhalb des PR zu beschließen, wer diese Ämter nun übernimmt? Davon gehe ich aus.
Muss diese Entscheidung dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben werden? Damals bei der Neuwahl wurde dem Gremium zur Kenntnis gegeben, wer gewählt wurde und welches Amt diese Person ausführt.
Grüße, Susanne
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Guten Morgen ins Forum,
meine Ausbildungsbehörde möchte von mir wissen, was sie alles für Möglichkeiten hat, wenn der Anwärter durch die Prüfung rasselt. Also beim ersten Mal durch die Abschlussprüfung. Das ganze ist für Rheinland-Pfalz und soll bis Freitag (23.11.12) fertig sein.
Bisher habe ich nach § 66 BBesG gefunden, dass die Dienstbehörde die Anwärterbezüge auf 30 % kürzen kann, dies sind dann bei unseren noch ca 290 €
Des Weiteren § 32 LBG mit der Verlängerung auf mind 6 Monate bis max 12 Monate der Widerrufszeit.
Was kann noch getan werden.
MFG
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Ein Hallo an alle,
ich habe leider auch ein Problem, wobei ich Unterstützung bzw. Erfahrungsberichte benötige. Ich bin schon länger dienstunfähig und war beim medizinischen Dienst mit dem Ergebnis, dass ich die nächsten 6 Monate auf keinen Fall dienstfähig werde.
Nun warte ich auf eine Entscheidung meiner Dienststelle, wie es weitergehen soll. In diesem Gutachten ist eine Empfehlung ausgesprochen, dass noch eine Reha-Kur als Maßnahme meiner Genesung empfehlenswert ist.
Nun meine eigentliche Frage: Kann mich meine Dienststelle anweisen, eine Reha-Kur zu beantragen bzw. sonst noch eine Therapie anzugehen? Eine Reha-Kur wird auch ziemlich teuer als privat Versicherter, weil die Kasse nicht zahlt.
Ich habe auch schon mit meiner derzeitigen Therapeutin gesprochen, die eine weitere Maßnahme als Rückschritt meiner Therapie voraussagt, weil ich da wieder von vorn anfangen würde und das ist nicht der Sinn der Sache.
Und was wäre, wenn ich eine Auflage ablehne bzw. ablehnen muss, weil sie von seiten der Ärzte mir nicht gut tun würde?
Vielleicht gibt es jemanden hier, der diese Situation schon erlebt hat oder mir konkrete Hinweise geben kann.
Viele Grüße, Uli
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Hallo,
ich werde den Arbeitgeber wechseln und frage hier, ob ich den Ortszuschlag den ich für meine Kinder bei meinem jetzigen AG bekomme auch bei meinem neuen öffentlichen AG erhalte.
Ich bin ein sog. Altfall, da ich aus dem BAT in den TVÖD übergeleitet wurde und bisher Bestandschutz hatte (bei meinem bisherigen AG).
Nun stellt sich mir die Frage, ob der Bestandschutz für mich auch noch bei meinen neuen AG gilt.
Mein neues Arbeitverhältnis ist ebenfalls im Geltungsbereich des TVöD für Kommunen.
Danke für Eure Antworten
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Hallo Leute,
ich besuche gerade den Abschlusslehrgang für Verwaltungsfachangestellte am NSI. Wollte euch mal fragen, ob eure Dozenten eventuelll schon Andeutungen gemacht haben, was drankommen könnte. Ist ja schon am 20./21.12 soweit. Solange ist das nicht :-)
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Im Rahmen meiner Abschlussarbeit, führe ich eine wissenschaftliche Studie von Kundenaggressionen und ihren auf das Wohlbefinden der Servicekräfte (u.a. auch im Öffentlichen Dienst) durch. Diese Studie soll die Belastungen aufzeigen, mit denen Servicekräfte im direkten Kontakt mit Kunden (face-to-face Interaktionen) konfrontiert werden.
Ich möchte Sie bitten, den beiliegenden Link (siehe unten) aufzurufen und den Fragebogen auszufüllen (ca.10 Minuten). Mir ist bewusst, dass Sie wenig Zeit haben und ich Ihnen keine Gegenleistung bieten kann. Jedoch ist es für die Aussagekraft der Studie wichtig, dass sich möglichst viele Personen aus dem Service-Bereich beteiligen.
Ihre Angaben sind natürlich anonym. Niemand außer mir wird Ihre Daten zu sehen bekommen. Falls Sie Fragen oder Anmerkungen haben, können Sie mich unter der E-Mail-Adresse ka.umfrage2012@******.de erreichen.
Link: http://www.q-set.de/q-set.php?sCode=JZETUUMFCNSS
Mit freundlichen Grüßen
André
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