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Hallo,
Pflegezusatzversicherung - braucht man sie ? ? oder welche Absicherung habt ihr als Beamte/in im mittlerer Dienst fürs Alter?
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Hallo,
am 01.01.19 habe ich (EG 6) intern auf eine EG 8 Stelle gewechselt.
Nun soll ich erst ab 01.07. in die EG 8 höhergruppiert werden.
Im § 14 (3) TVöD wird die Zulage für vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten geregelt.
Wie ist das bei dauerhafter Übertragung? Würde mir bis zur Höhergruppierung auch eine Zulage zustehen?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Grüße
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Hallo ich bin in einem unbefristeten Vertrag der Stadt also öffentlicher Dienst. Ich würde gerne wechseln, der neue Job ist aber befristet (ebenfalls der öffentliche Dienst). Geht das?
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Hallo in die Runde,
wie wird es bei der Orgastruktur im öffentlichen Dienst gehandhabt: Darf veröffentlicht werden wer was genau macht? Bekommen die Beschäftigten die Arbeitsplatzbeschreibung ausgehändigt und darf diese sogar in so einer Art Intranet für alle zugänglich gemacht werden?
Bin auf eure Antworten sehr gespannt.
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Hallo,
Ich habe mal eine Frage und zwar bin ich im 3 Lehrjahr zum Dachdecker und habe im Januar 26 std. Asbest abgerissen.
Nun steht auf der Abrechnung für 26 std Erschwerniszuschlag ca. 34€.
Bei meinen Gesellen sind es aber über 100€
Eigentlich müsste ich doch bei denn Erschwerniszuschlägen genau so viel bekommen wie mein Geselle da ich der Gefahr ja genau so ausgesetzt bin wie er.
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Hallo,
ich bin seit Abschluss meiner Ausbildung (Verw.fach.ang.) seit 09/2001 bei meinem jetzigen Arbeitgeber beschäftigt.
Derzeit bin ich in EG 9a Stufe 5 eingruppiert.
Ab 01.04.19 werde ich nach Bewerbung auf eine andere Stelle umgesetzt, die mit EG 9c bewertet ist.
Mein Personalchef teilte mir bisher nur mit, das ich eine Zulage (Differenz 9c zu 9a) erhalte, bis der prüfungsfreie Aufstieg vollzogen werden kann, da ich die erforderlichen 20 Dienstjahre noch nicht voll habe. Dies wäre dann ab 09/2021 möglich.
Nun meine Fragen:
- Ist die Aussage so korrekt, das nur eine Zulage gewährt wird oder habe ich doch Anspruch auf sofortige Höhergruppierung in die EG 9c?
- Szenario 1: ich erhalte weiterhin die EG 9a mit Gewährung der Zulage: Auf welche Differenz habe ich Anspruch? Differenz zu EG 9c Stufe 2, 4 oder 5? Gilt hier dann die Regelung konform zum stufengleichen Aufstieg? Zulage entspricht die Differenz aus EG 9c Stufe 5 zu EG 9a Stufe 5 oder?
- Szenario 2: Sollte ich doch sofort Anspruch auf die EG 9c haben, in welche Stufe komme ich dann? Lt. § 17 Abs. 4 TVöD müsste die Höhergruppierung doch stufengleich erfolgen.
Vielen Dank schön mal im Voraus.
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Hallo allerseits,
ich, (A10, auf Lebzeit verbeamtet) habe aufgrund eines möglichen anstehenden Laufbahnwechsels (Polizei->allgemeine Verwaltung) folgende Frage:
Ist es grundsätzlich möglich, sich von einem Regierungspräsidium zu einer Kreisbehörde eines anderen Regierungspräsidiums in demselben Bundesland (Hessen) versetzen zu lassen?
Vielen Dank vorab!
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Hallo zusammen,
mich würde mal interessieren, wie die Teamleiter (AV oder LG) in den Jobcentern (gemeinsame Einrichtung oder Optionskommune) im Lande (NW) so eingruppiert sind ?
Auf Fortbildungen und ähnlichem höre ich aus allen Landesteilen, dass die Tätigkeit zumeist mit EG 11 bewertet wird. Es wäre toll, wenn hier eine grobe Übersicht entstehen würde.
Hier die Angaben für das Jobcenter Bochum (gE):
TL AV oder LG = EG 10
Beste Grüße
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Hallo,
ich hab hier viele Zeugnisse, Bescheinigungen, Urkunde ..., die beglaubigt werden müssen. Fast alle mit Vorder- und Rückseite.
Müssen die zweiseitigen Dokumente so kopiert werden, dass alles einseitig ist oder können zweiseitige Kopien beglaubigt werden?
Im HVwVfG finde ich nichts.
Danke.
Grüße
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Hallo liebe Forum! Kann mir jemand vielleicht behilflich sein?
Mehrere Jahre (seit 2006) arbeite ich bei der regionaler Ausstellungen als Aufsicht (Entgeltgruppe 4 Stufe 1 TVöD). Für diese ganzen Jahren hatte ich nur einmal (im Jahr 2016) Jahressonderzahlung auf meinen Antrag bekommen. Damals war ich am 1.Dezember gearbeitet. Und es wurde mir ausdrücklich gesagt, dass ich keinen Antrag stellen muss, da es automatisch geht.
Im Jahr 2018 stand ich wieder nach dem Dienstplan am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis, aber keine Jahressonderzahlung bekommen. Woran liegt das?
Habe Anfrage an den zuständigen Mitarbeiter gesendet - der antwortet nicht.
Vielen Dank im Voraus,
Tatjana
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Hallo,
wer entscheidet über Personalmaßnahmen, des PR-Vorsitzenden? Die Fachabteilung ist wegen der 100 %igen Freistellung nicht zuständig!
Wie ist die Rechtsstellung?
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Guten Morgen zusammen,
ich bin Tarifbeschäftigter in einer bayerischen Kommune (ca. 12.000 Einwohner) und würde gerne Beamter werden.
Laut dem Dienstherren ist dies grundsätzlich bei ihm möglich und wurde in der Vergangenheit bereits mehreren Beschäftigten angeboten, jedoch teilweise an der Altersgrenze gescheitert, teilweise wollten dies die Beschäftigten nicht.
Ich bin 25 Jahre alt und habe den Angestelltenlehrgang II (AL II) erfolgreich abgeschlossen = vergleichbar 3. QE/gehobener Dienst.
Soweit mir bekannt ist, kann ich mit Zustimmung des Landespersonalausschusses (LPA) in das Beamtenverhältnis berufen werden.
Wisst Ihr wie dies grundsätzlich abläuft und wie es anschließend mit Probezeit, etc. weiter geht?
Besten Dank und viele Grüße
Ein noch KommunalBEDIENSTETER
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ich hoffe, dass ich hier auf meine Frage eine Antwort bekomme. Ich bin nach langem endlich in die EG 7 eingruppiert worden. Nun musste ich dies abwarten, um einen Antrag auf Eingruppierung in die EG 8 stellen zu können. Da ich Anträge auf ZVG und auf Pflegschaften stelle, sowie die Pfändungs- und Überweisungsverfügungen erstelle, sowie eigenständig mit den Schuldnern Ratenzahlungen, Abtretungen, sowie sonstige Vereinbarungen treffe, möchte ich gern wissen, ob ich damit die Voraussetzungen für die EG 8 erfülle. Des Weiteren habe ich bisher die Entscheidungsbefugnis für die Löschung und die Ruhendstellungen der Pfändungs- und Überweisungsverfügungen gehabt (7 Jahr und 11 Monate lang) nun darf ich ab 01.02.19 diese Entscheidungen nicht mehr allein treffen und auch nicht mehr unterschreiben, welche Möglichkeiten der Gegensteuerung habe ich. Und in wie fern, werden die Voraussetzungen für die EG 8 dahingehend beeinflusst? Welche Grundlagen kann ich für meinen Antrag auf die EG 8 anführen?
Danke für die Antworten schon einmal im voraus!
Gruß
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Hallo liebes Forum,
da ich mit meinem Latein am Ende bin, würde ich mich riesig freuen, wenn Ihr mir einmal einen Rat geben könnt.
Es betrifft die Prüfungspflicht (Erste Prüfung / Verwaltungslehrgang I) - ist diese, in meinem Fall, wirklich notwendig oder nicht?
Zu mir: Ich bin Diplom-Sozialpädagogin und Kauffrau im Gesundheitswesen, also eine Quereinsteigerin im ÖD. Seit 2 Jahren (02.2017) arbeite ich als Verwaltungsangestellte. Bislang immer nur befristet und in EG 6 eingruppiert. Zum Zeitpunkt meiner Einstellung war ich 42 Jahre. Nach dem "alten TVöD" war es ja noch so, dass ab dem 40. Lebensjahr die Prüfungspflicht entfällt - zumindest habe ich es so verstanden. Dies hat sich ja mit der neuen EGO (VKA) verändert.
Dennoch gibt es dort einen Passus (§ 13 Nr. 8 Abs. 6), der wie folgt lautet:
Von der Verpflichtung zur Ausbildung und Prüfung kann insoweit abgesehen werden, als die/der Beschäftigte außerhalb des kommunalen Bereiches eine oder mehrere Prüfungen abgelegt hat, die den Prüfungen nach Absatz 2 gleichwertig sind.
Durch mein abgeschlossenes Studium habe ich gemäß der EGO die Voraussetzungen der Zweiten Prüfung erfüllt, könnte also höher eingruppierte Tätigkeitsbereiche ausüben. Da ich aber liebend gern in meinem jetzigen Team bleiben will und für mich auch die EG 6 völlig ok ist, frage ich mich, warum wird mein Studium nicht als gleichwertig mit der Ersten Prüfung anerkannt? Wenn ich doch schon die Voraussetzungen für die Zweite Prüfung erfülle, warum dann nicht auch für die Erste???
Damit ich meine Stelle behalten kann, verlangt mein Arbeitgeber nun das Absolvieren des Verwaltungslehrganges 1 (also die Erste Prüfung). Mache ich dies nicht, ist eine Eingruppierung im ÖD nur bis max. EG 4 möglich und ich verliere meine aktuelle Stelle. Puh.
Gibt es da keine Regelung für so merkwürdige Einzelfälle wie mich?
Zu meiner Berufsausbildung: Den Abschluss zur Kauffrau im Gesundheitswesen habe ich in einer zweijährigen Umschulung erworben.
Weiß jemand Rat?
DANKE schon mal ganz herzlich!
Die Quereinsteigerin :-)
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Hallo,
vor einem Jahr wurden sämtliche Stellen unserer Behörde neu bewertet. Alle Mitarbeiter wurden eingruppiert.
Nun soll unsere Behördenorganisation geändert werden, dergestalt, dass nur
noch 3 Fachbereichsleitungen agieren und keine Fachdienstleitungen mehr.
Ich bin eine solche Fachdienstleitung, eingruppiert nach E 10.
Ist es nach dem TVöD ohne weiteres möglich, durch Wegfall der Ebene der
Fachdienstleitungen, dass die Dienststelle eine Herabgruppierung auf E 9c oder geringer
durchsetzt?
Für Infos wäre ich dankbar.
Viele Grüße
Die Ratsuchende
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